Protocol of the Session on February 2, 2017

Wir können übergehen zu

b) Pannen oder Angst? - Warum wurde den Hinweisen auf hundertfachen Sozialbetrug nicht schnell und konsequent nachgegangen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/7318

Die Frage wird eingebracht von unserer Kollegin Editha Lorberg. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der NDR berichtete am 22. Januar 2017 über mehrere Hundert Fälle von Sozialleistungsbetrug am Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde (LAB).

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde warf in der Sendung der Leitung des Standortes der LAB vor, dass von ihr gesammelte Hinweise auf Sozialbetrug ignoriert wurden. Sie hatte zusammen mit einer Kollegin zunächst im Januar 2016 30 Fälle und später im Mai 520 Fälle von mutmaßlichem Sozialbetrug durch Asylbewerber in Ordnern zusammengestellt. Diese sollen sich mehrfach mit unterschiedlichen Namen und leicht verändertem Aussehen als Asylbewerber registriert und Leistungen bezogen haben. Die Leitung des Standortes soll ihr dies später untersagt haben und sie angewiesen haben, die Unterlagen in den Keller zu bringen. Ihre direkten Chefs sollen gesagt haben, dass man nichts damit tun werde.

Sie wandte sich an die Polizei. Am 25. Mai 2016 wurde sie wegen „nicht autorisierten Verhaltens“ zwei Wochen vor dem Ablauf ihres befristeten Arbeitsverhältnisses freigestellt. Der NDR fragt in seiner Berichterstattung, ob die Behörde nicht wollte, dass diese Fälle aufgedeckt werden.

Das Innenministerium bestreitet die im NDR gemachten Vorwürfe im Wesentlichen. Demnach habe es Fehler bei der Kommunikation gegeben. Man hätte sich außerdem ein anderes Vorgehen gewünscht. Eine Vertuschung der Fälle sei aber zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden. In einer

Pressekonferenz bezifferte das Innenministerium den durchschnittlichen Schaden je Fall auf 15 000 bis 20 000 Euro.

In der Unterrichtung des Innenausschusses am 27. Januar 2017 trug die Landesregierung vor, dass der Standortleiter damit Probleme gehabt habe, dass alle gesammelten Fälle ausschließlich Sudanesen betroffen hätten. Er befürchtete demnach den Vorwurf, diese vorzuverurteilen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer wurde im Innenministerium zu welchem Zeitpunkt von wem über welche Details des Sachverhaltes informiert?

2. Welche Anweisungen hatte die Mitarbeiterin im Februar 2016 von wem im Zusammenhang mit den von ihr gefundenen Verdachtsfällen erhalten?

3. Was weiß die Landesregierung über den Aufenthaltsort der mutmaßlichen Täter in den 520 Verdachtsfällen des Sozialleistungsbetruges?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich denke, auch in diesem Fall ist der Innenminister gefordert. Herr Pistorius, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufklärung von Mehrfachidentitäten und von möglichem Sozialleistungsbetrug durch Asylsuchende sind immer schon zentrale Anliegen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der ihm nachgeordneten Behörden. Daher sind entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung dieser Fälle bereits frühzeitig eingeleitet und verstärkt worden.

Ich möchte auch an dieser Stelle zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesaufnahmebehörde für ihre Arbeit nochmals herzlich danken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie haben in einer absoluten Ausnahmesituation, in der bis zu 2 000 Flüchtlinge pro Tag nach Niedersachsen kamen, hervorragende Arbeit geleistet und dazu beigetragen, eine Obdachlosigkeit von Flüchtlingen zu verhindern.

Angesichts dieser Leistung finde ich es sehr bedauerlich, wenn auf dem Rücken aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LAB NI pauschale Kritik geübt wird.

(Ulf Thiele [CDU]: Kein Mensch macht das! - Weitere Zurufe von der CDU)

Viele scheinen aktuell zu vergessen, wie die Situation von Sommer 2015 bis Frühjahr 2016 während des enormen Zuzugs von Flüchtlingen war. In den Erstaufnahmeeinrichtungen mussten Menschen teilweise in den Gängen und Büros untergebracht werden, weil keine Räume mehr vorhanden waren. Der Innenausschuss des Landtages war im Oktober 2015 zu Besuch in Braunschweig und lobte einmütig die dort geleistete Arbeit. Die Überschrift in der Braunschweiger Zeitung lautete seinerzeit - ich wiederhole sie gerne -: „Politiker loben LAB: Schwierige Lage wird gut gemanagt“.

Die jetzt geäußerte unverhältnismäßige Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den dort Verantwortlichen erscheint mir scheinheilig.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Angelika Jahns [CDU]: Das hat damit gar nichts zu tun! - Edi- tha Lorberg [CDU]: Sie lenken ab, Herr Minister! - Ulf Thiele [CDU]: Kein Mensch kritisiert die Mitarbeiter! Wir loben die Mitarbeiter!)

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Verdachtsfälle immer und sofort den zuständigen Polizeidienststellen gemeldet. Auch die in der von der fragestellenden Fraktion zitierten Berichterstattung dargestellten Fälle wurden vollständig der zuständigen Polizei in Braunschweig übergeben.

Mit Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz, für das ich mich mit anderen Kollegen auf Bundes- und Länderebene frühzeitig eingesetzt und das ich u. a. im Kanzleramt mitverhandelt habe und das im Februar 2016 in Kraft trat, wird eine eindeutige Identifizierung von Asylsuchenden ab dem ersten Kontakt und nicht, wie bisher, erst bei Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sichergestellt. - Ich will das noch einmal unterstreichen: Bis dahin gab es eine geordnete Registrierung und Erfassung von Fingerabdrücken durch das BAMF erst bei Asylantragstellung. Wir alle wissen, wie viel Zeit bisweilen dazwischen lag.

Alle Flüchtlinge werden seitdem unmittelbar nach ihrer Ankunft durch das BAMF oder seit April 2016 auch durch die Landesaufnahmebehörde elektronisch registriert, weshalb Fälle wie die vorliegenden heutzutage bereits praktisch ausgeschlossen sind. Hierfür stehen der Landesaufnahmebehörde entsprechende technische Geräte, sogenannte Personalisierungsinfrastrukturkomponenten, abgekürzt PIK, zur Verfügung, die u. a. mit Fingerabdruckscannern ausgestattet sind. Sämtliche Datensätze einschließlich der Fingerabdrücke werden bundeseinheitlich an zentraler Stelle im Ausländerzentralregister gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mittels Fast-ID mit den im Automatischen Fingerabdruckidentifizierungssystem für Ausländer gespeicherten Fingerabdrücken verglichen. Damit ist sichergestellt, dass keine Registrierungen unter verschiedenen Personalien mehr möglich sind. Außerdem wird mit diesem Verfahren ein systematisches Vorgehen zur Aufklärung von Mehrfachregistrierungen gewährleistet, ohne z. B. anhand eines manuellen Abgleichs von Fotos die Nadel im Heuhaufen suchen zu müssen.

Da für die Landesregierung ein solides Identitätsmanagement bereits am Anfang der Flüchtlingsbewegung im Herbst 2015 von herausragender Bedeutung war, war bereits im Oktober 2015 in einem Pilotverfahren - Niedersachsen war hier übrigens eines der ersten Bundesländer - mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Bramsche der Landesaufnahmebehörde eine sogenannte Bearbeitungsstraße eingerichtet worden. In dieser wurde die Registrierung im System „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ - EASY - und in der Niedersächsischen Ausländersoftware - NIAS - durch Landespersonal und die ED-Behandlung im Bundessystem MARIS durch Bundespersonal zeitgleich in einem Büro vorgenommen. Darüber hinaus wurde seitens der Polizeidirektion Braunschweig im Februar 2016 die Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig der Landesaufnahmebehörde durch den Einsatz von sogenannten Live-Scan-Geräten unterstützt.

Die Landesaufnahmebehörde arbeitet aktiv und erfolgreich an der Aufklärung von Mehrfachidentitäten. So hatte sie hierzu bereits im Herbst 2016 eine Projektgruppe eingesetzt, die ein Verfahren entwickelt hat, um die Nutzung von Mehrfachidentitäten in der Vergangenheit aufzuklären und seit Einführung des einheitlichen Identitätsmanagements erkannte Mehrfachidentitäten effektiv und effizient zu bearbeiten. Das Verfahren wurde vom

Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gebilligt und wird von der Landesaufnahmebehörde umgesetzt.

An allen Erstaufnahmeeinrichtungen werden nunmehr besonders zuständige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Thematik Mehrfachidentitäten eingesetzt. Durch diese vorbildhafte Einrichtung konnten zwischenzeitlich etliche Fälle von Sozialleistungsbetrug aufgedeckt werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darüber hinaus mit Vertretern der Polizei in einer Expertengruppe zusammenarbeiten, um niedersachsenweit entsprechenden Verdachtsfällen nachzugehen. Durch diese Vernetzung eben aller Fachleute soll sichergestellt werden, dass in diesen Fällen überall und umfassend reagiert werden kann - eine, soweit hier bekannt, deutschlandweit einzigartige Einrichtung aus Sicht der Landesregierung mit Vorbildcharter.

Bereits seit Frühsommer 2016 arbeitet das Land Niedersachsen zudem mit den zuständigen kommunalen Ausländerbehörden und dem BAMF zusammen, um auch diejenigen erkennungsdienstlich zu erfassen, die zwar seit Herbst 2015 im EASY-System des Bundes registriert worden waren - aber eben nur dort -, aber nach dem damaligen etablierten Verfahren durch das zuständige BAMF noch nicht erkennungsdienstlich behandelt worden waren und einen Asylantrag stellen konnten. Das ist der sogenannte EASY-Gap.

Um diese Lücke zu schließen, unterstützte das Land Niedersachsen das BAMF frühzeitig insbesondere bei der Kommunikation mit den Ausländerbehörden, der Ladung und der Beförderung dieser bereits auf die Kommunen verteilten Personen zur Antragstellung. Personen, die dieser Einladung nicht nachkommen konnten bzw. nicht nachgekommen sind, wurden vom zuständigen BAMF ein zweites Mal persönlich eingeladen. Bei Personen, die auch nach dieser zweiten Aufforderung nicht zur Asylantragstellung erschienen sind, wird das Asylverfahren vom BAMF eingestellt. Die Betroffenen werden damit ausreisepflichtig.

Die nunmehr zuständigen kommunalen Ausländerbehörden ergreifen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei, die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen, wozu auch die nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung zählt. Sie werden hierbei ebenfalls vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport unterstützt.

Damit zeigt sich, meine Damen und Herren, dass die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ein ganz eigenes, originäres Interesse daran hat, Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Mehrfachidentitäten aufzuklären, und zwar durch ein gut organisiertes systematisches Vorgehen.

Die eigenmächtige Ermittlungsarbeit der Beschwerdeführerin war - das habe ich bereits betont - im Endeffekt hilfreich, wofür ich ihr auch ausdrücklich danken möchte. Sie war aber auch leider auf den Zufall gebaut, weil es eine Kollegin gab, die sich in besonderer Weise Gesichter merken kann. Da die Ereignisse rund um dieses Thema aktuell Gegenstand dienst- und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind, werde ich mir nach dem Abschluss überlegen, inwiefern ich oder mein Haus mit der Beschwerdeführerin in Kontakt trete.

Zu Frage 1: Im Juni 2016 informierte die damalige Behördenleiterin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die damalige Leiterin des für die Fachaufsicht über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständigen Referats, dass der Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Akten an die Polizei übergeben habe. Dass Akten von einer Behörde an eine andere Behörde übergeben werden, stellt einen Routinevorgang innerhalb einer Verwaltung dar. Daher bestand seinerzeit seitens der Fachaufsicht keine erkennbare Notwendigkeit, weitere Schritte einzuleiten.

Der konkrete Vorwurf der Vertuschung wurde im Ministerium für Inneres und Sport im Dezember 2016 über die Beschwerde der ehemaligen Zeitarbeitsfirma-Mitarbeiterin in der Landesaufnahmebehörde bekannt. Die Beschwerdeführerin nahm erstmals am 7. Dezember 2016 telefonisch Kontakt zu der von der Landesregierung für derartige Fälle eingerichteten Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei auf. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Schilderungen wurde sie gebeten, ihr Anliegen schriftlich vorzutragen. Ihr auf den 8. Dezember datiertes Schreiben übersandte die Beschwerdeführerin am Freitag, dem 9. Dezember, per E-Mail persönlich an die Beschäftigte der Beschwerdestelle, mit der sie zuvor telefonischen Kontakt gehabt hatte. Das Schreiben wurde am 9. Dezember, also am selben Tag, der Leiterin der Beschwerdestelle vorgelegt und bewertet. Es erfolgte noch am selben Tage elektronisch eine Vorlage an den Beauftragten für Beschwerdemanagement und Museum Friedland, der aufgrund eines ganztägigen dienstlichen Termins am 9. Dezember ortsabwesend war.

Am Montag, dem 12. Dezember, fand eine interne Besprechung zwischen dem Beauftragten für Beschwerdemanagement und Museum Friedland und der Leiterin der Beschwerdestelle statt. Im Anschluss daran erfolgte die Vorlage des Schreibens der Beschwerdeführerin bei Herrn Staatssekretär Manke auf elektronischem Wege. Der Herr Staatssekretär verfügte ebenfalls elektronisch noch am selben Tage Rücksprache mit der Leitung der Beschwerdestelle und leitete das Schreiben zugleich an den zuständigen Abteilungsleiter 1 und die Referatsleiterin des Fachaufsichtsreferates im MI weiter.

Die Leiterin der Beschwerdestelle vereinbarte daraufhin noch im Laufe des 12. Dezember, also des gleichen Tages, mit dem Vorzimmer des Staatssekretärs einen Termin für eine telefonische Besprechung, die am Vormittag des 13. Dezember stattfand.

Am 13. Dezember bat die Beschwerdestelle die Abteilung 1 des Innenministeriums auf elektronischem Wege um eine Stellungnahme, die neben der Stellungnahme der betroffenen Beschäftigten auch die Bewertung der jeweiligen Dienststelle enthalten sollte. In diesem Zusammenhang erhielten sowohl der zuständige Sachbearbeiter wie auch der stellvertretende Referatsleiter des Fachaufsichtsreferates Kenntnis von der Beschwerde. Eine erste Stellungnahme der Referatsleiterin des Fachaufsichtsreferates lag noch am 13. Dezember vor. Diese Stellungnahme wurde dann auch der Pressestelle zugeleitet.

Infolge der Presseberichterstattung am 2. Januar 2017 wurde die Polizeidirektion Braunschweig gebeten, der Abteilung 2, Referat 23, einen Sachstand zu den Ermittlungen der Polizeiinspektion Braunschweig Soko Zerm in Fällen des Sozialleistungsbetrugs durch Flüchtlinge bzw. Asylbewerber mit Frist 4. Januar mitzuteilen.

Im Zuge dieser Anfrage wurde ferner über die hiesige Beschwerdestelle bekannt, dass zu diesem Sachverhalt bereits eine Beschwerde durch die Abteilung 1 in Bearbeitung war.

Herrn Minister Pistorius wurde der Sachverhalt mit dem Vorwurf der Vertuschung zuerst am 22. Januar durch die Presseberichterstattungen bekannt. Am 23. Januar gab es direkt im Anschluss an die Morgenlage des Ministers eine erste Unterrichtung des Ministers zu diesem Thema.

Zu Frage 2: Die dienstlichen Erklärungen zu diesem Fragegegenstand sind im Ausschuss für Inneres und Sport am 27. Januar 2017 in vertraulicher Sitzung mitgeteilt worden. Diese Frage ist darüber hinaus Gegenstand laufender Disziplinarverfahren. Die Ermittlungen in diesen förmlichen Verfahren sind daher abzuwarten.

Zu Frage 3: Die Zahlen basieren auf einer Berichterstattung der Polizeidirektion Braunschweig vom 31. Januar 2017. Die insgesamt acht Aktenordner umfassenden Dokumente enthielten 520 Verdachtsfälle des Sozialleistungsbetrugs durch Flüchtlinge bzw. Asylsuchende.

Wie viele Einzeltäter sich im Einzelnen dahinter verbergen, kann heute noch nicht abschließend beantwortet werden. Bislang wurden 154 strafrechtlich relevante Sachverhalte identifiziert. Davon wurden bislang 13 Vorgänge aufgrund eines nicht ermittelbaren Aufenthaltsortes an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben. Die Sichtung und Ausweitung der weiteren Unterlagen dauert aktuell an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt den Wunsch nach Zusatzfragen. Es beginnt Frau Kollegin Lorberg von der CDU-Fraktion. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wurden alle hier angesprochenen Fälle von Sozialhilfebetrug in der LAB NI in Braunschweig begangen, haben also die Mehrfachregistrierungen ausschließlich in Braunschweig stattgefunden?