Das zeigt doch letztendlich, dass das EEG in der jetzigen Form so nicht weiter bestehen bleiben kann und verändert werden muss.
Das neue Strommarktdesign braucht langfristige und stabile Rahmenbedingungen. Die erneuerbaren Energien müssen ebenso integriert werden wie die konventionellen Kraftwerke, die wir dann benötigen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, also als sogenannte Schattenkraftwerke. Selbstverständlich müssen auch die nötigen Speicher und die Dienstleistungen berücksichtigt werden, die der Systemstabilität und der Versorgungssicherheit dienen.
Ebenso bedarf es einer Integration in den europäischen Strommarkt. Es kann nicht sein, dass wir als die größte Volkswirtschaft mitten in Europa unsere Energieversorgung wie auf einer einsamen Insel als isoliertes nationales Projekt begreifen.
SPD und Grüne verkünden bei jeder Diskussion über die Strompreise im Allgemeinen und die EEGVergütungssätze im Besonderen immer wieder den Untergang des Abendlandes. - Das konnte man gerade bei den Diskussionen in der vorigen Wahlperiode immer wieder herausholen. - Das Gegenteil ist der Fall: Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht unvermindert weiter, was wir alle im Grunde genommen auch wollen.
In der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Die Niedersächsische Gemeinde lesen wir auch hierzu wieder die Meinung unseres Umweltministers Stefan Wenzel. Es heißt dort:
Vielen Dank, Herr Kollege Miesner. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Karsten Becker für die SPDFraktion. Sie haben das Wort, Herr Becker.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. - Ein Aphorismus von Mark Twain.
Das ist ein kurzer Satz, der, meine ich, das Agieren der Bundesregierung, insbesondere des Bundesumweltministers Altmaier und des Bundeswirtschaftsministers Rösler, sehr zutreffend kennzeichnet, aber durchaus auch auf den Beitrag zutrifft, den wir gerade vom Kollegen Miesner gehört haben.
Ich gestehe zu: Es ist nicht ganz so einfach. Immerhin geht es darum, zwei Ziele gleichzeitig zu verfolgen. Erstens muss die Produktion regenerativer Energien über Effektivitätsfortschritte in der Erzeugung und Speicherung wirtschaftlich gemacht werden. Zweitens müssen die mit den Anreizsystemen verbundenen Kosten begrenzt werden. Dazu kann man auf der Suche nach Lösungsansätzen natürlich auf verschiedene Ideen kommen.
Zweitens. Man kann die Anreizsysteme über Bord werfen und es den Investoren, Finanzierern und Herstellern überlassen, ob sie weiterhin in die Erzeugung erneuerbarer Energien sowie in Forschung und Entwicklung investieren wollen oder eben nicht. In diese Richtung, Herr Kollege Miesner, habe ich Ihren Beitrag eben gerade verstanden.
Drittens kann man versuchen, einen ausgewogenen Kurs zwischen einem forcierten Ausbau der regenerativen Energien und einem moderaten Preisanstieg hinzubekommen. Das, meine Damen
Welchen Weg die FDP hier im Haus bevorzugt, hat sie mit ihrem Entschließungsantrag zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz bereits hinreichend dokumentiert. Gemessen am Inhalt, kann man zu der Überschrift „EEG reformieren, um die Energiewende zum Erfolg zu führen“ - so lautete der Titel des FDP-Antrags - eigentlich nur feststellen: purer Euphorismus!
Damit wird nichts zum Erfolg geführt. Das von Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, mit diesem Antrag vorgeschlagene Quotenmodell hat in jenen Ländern, in denen es angewandt wurde, jedenfalls dazu geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Wie wir im Ausschuss gehört haben, sind Quotenmodelle nach fachlicher Auskunft des Umweltministeriums auch noch teurer als Modelle mit Einspeisevergütung.
Ihr Vorschlag, den Einspeisevorrang regional befristet auszusetzen, ist nicht weniger als ein Anschlag auf die Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren und Finanzierer.
Meine Damen und Herren, in der aktuellen Strompreisdebatte sehen wir doch, dass die von den Bundesministern Rösler und Altmaier vorgetragenen Absichten zur Kostenbegrenzung im Bereich der Vergütungsansprüche zu erheblichen Verunsicherungen geführt haben. Es ist doch völlig klar, dass der weitere Ausbau sofort zusammenbricht, wenn sich Investoren nicht mehr darauf verlassen können, dass der von ihnen produzierte Strom auch vergütet bzw. eine Entschädigung gezahlt wird. Darum kommen wir mit Ihrem Antrag auch nicht weiter, und darum legen wir hier einen eigenen Antrag vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, die kostentreibenden Ursachen liegen nämlich ganz woanders. Diese Stellen zeigen wir mit unserem Antrag ganz konkret auf.
Natürlich muss das EEG reformiert werden, Herr Dr. Hocker. Es ist auch unstreitig, dass Überförderungen abgebaut werden müssen. Nach den Gesprächen, die wir führen, besteht in dieser Hinsicht großes Einvernehmen, gerade auch mit den Verbänden der Windenergieerzeuger.
Ein weiterer, tatsächlich wirksamer Schritt zur Strompreissenkung ist die Beschränkung der Ausnahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Natürlich darf die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Produktion nicht unter den Kosten der Energieversorgung leiden. Dafür sind uns die Arbeitsplätze in Deutschland viel zu wichtig. Darum müssen wir selbstverständlich auch darauf achten, dass die Energiekosten energieintensiver Wirtschaftsunternehmen nicht über denen ihrer ausländischern Hauptkonkurrenten liegen, wenn ihre Produkte tatsächlich in einem intensiven internationalen Wettbewerb stehen.
Aber es darf doch nicht wahr sein, dass Versicherungskonzerne, Lebensmitteldiscounter oder Schnellrestaurantketten von der EEG-Umlage befreit werden! Meine Damen und Herren, wie definiert die CDU/FDP-Bundesregierung denn eigentlich „internationalen Wettbewerb“? - Der Preis für eine Kilowattstunde Strom könnte um 1,4 Cent sinken, wenn die Befreiung auf tatsächlich begründete Ausnahmen zurückgeführt würde.
Ja, meine Damen und Herren, wir werden auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren müssen. Aber die zentralen Erfolgsfaktoren dieses Gesetzes, nämlich die feste Einspeisevergütung und der Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien, müssen erhalten bleiben, wenn wir die Ausbauziele erreichen und die Energiewende tatsächlich zum Erfolg führen wollen.
Und wir müssen noch etwas tun, meine Damen und Herren, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen vor steigenden Energiepreisen schützen wollen: Wir müssen den Anstieg der Energiekosten auch dadurch begrenzen, dass wir private Haushalte und die Wirtschaft darin unterstützen, bei gleichen Leistungen und Ergebnissen deutlich weniger Energie zu verbrauchen. Dazu brauchen wir gute Beratungsmöglichkeiten, mit denen die Menschen über wirtschaftlich und ökologisch vernünftige Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs informiert werden können.
Das, meine Damen und Herren, gilt längst nicht nur für die Stromkosten. Im Gegenteil: Der Preisanstieg beim Strom liegt deutlich unter den Preisanstiegen anderer - fossiler - Energieträger. Wenn wir uns hier aber ausschließlich mit der Steigerung der Stromkosten auseinandersetzen, so hängt das zuallererst damit zusammen, dass das EEG überaus transparent ist. Das ist eine überaus exklusive
Eigenschaft des EEG. Kohle- und Atomstrom legen ihre Neben- und Folgekosten jedenfalls nicht offen dar. Bei diesen Erzeugungsformen werden uns die Folgekosten erst in der Zukunft präsentiert, nämlich dann, wenn der Atommüll irgendwann einmal - außerhalb Niedersachsens - endgelagert wird, wenn die Atomkraftwerke abgebaut werden müssen und wenn die Umweltkosten der Braunkohleverbrennung beglichen werden müssen - übrigens nicht mehr von uns, sondern eher von unseren Kindern.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. - Wir jedenfalls wissen, wohin wir wollen: Wir wollen mit der Ausbauförderung des EEG dafür sorgen, dass die Atomkraftwerke bis 2022 und die fossilen Kraftwerke bis 2050 abgeschaltet werden können. Und genau da werden wir auch ankommen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Kollege Becker. - Für die FDPFraktion hat jetzt der Kollege Dr. Hocker das Wort, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal finde ich es erfreulich, dass es jetzt ganz offensichtlich auch die Grünen als erforderlich erachten, einen Antrag zum Thema Strompreisentwicklung vorzulegen. Es scheint so zu sein, dass dieses gesellschaftliche Problem so langsam auch bei Ihnen ankommt.
Das war bis vor einigen Tagen noch anders, das war sogar bis vor einigen Minuten noch anders. Wenn Sie einmal die Probe aufs Exempel machen, indem Sie die Worte „Strompreisentwicklung“ und „Wenzel“ mit Ihren Smartphones googeln, dann finden Sie keinen einzigen Eintrag. Das ist schon erstaunlich, war Herr Wenzel doch viele Jahre Vorsitzender seiner Fraktion in diesem Hause und ist jetzt Umweltminister. Und da gibt es nicht eine einzige Veröffentlichung zu diesem Themenkomplex im Internet!
Noch eine Ergänzung: Es geht nicht nur darum, ob der Name „Wenzel“ oft genug in Verbindung mit dem Thema „Strompreisentwicklung“ im Internet erscheint. Werfen Sie einmal einen Blick in das grüne Landtagswahlprogramm! An keiner einzigen Stelle ist die Rede von „Strompreisen“ oder „Energiepreisen“. Beide Worte tauchen nicht ein einziges Mal im grünen Landtagswahlprogramm auf.
Das zeigt eines: Die grüne Partei hat kein Konzept, um die Strompreise wirklich begrenzen zu können. Sie sind bei diesem Thema, Herr Wenzel, programmatisch völlig blank, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Aber Sie haben sich wenigstens entscheiden können - ganz offensichtlich -, diesen Antrag mitzuunterschreiben. So haben Sie wenigstens ein Papier im bevorstehenden Bundestagswahlkampf, das Sie hochhalten können, sodass Sie nicht komplett nackt dastehen. Aber dabei bleibt es dann auch.