Insofern bedarf es schon unseres Antrages, die Landesregierung aufzufordern, hier tätig zu werden. Es sind darin ja auch einige inhaltliche Punkte zum Urheberrecht angesprochen worden. Die Hochschulen und die Studierenden warten hierbei auf Unterstützung, die Sie, wenn Sie bei Ihrem ablehnenden Abstimmungsvotum bleiben, nicht leisten. Sie lassen die Hochschulen und die Studierenden alleine.
Herr Dr. Siemer, ich gehe ganz fest davon aus, dass die Landesregierung sich entsprechend verhalten wird. Wir schauen uns den Entwurf, den es demnächst geben wird, zunächst an - wir erwarten, dass es eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geben wird - und werden uns ebenso wie die Landesregierung dann weiter dazu verhalten.
Vielen Dank. - Wir fahren nun fort. Das Wort hat für FDP-Fraktion Frau Kollegin von Below-Neufeldt. Bitte
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Digitalisierungsoffensive, die SPD und Grüne und die die Landesregierung immer wieder ankündigt, lässt in Wirklichkeit die Betroffenen im Regen stehen: schöne Worte, schöne Absichten, aber keinerlei Aktion und vor allem keine politische Flankierung. So geht es nicht, und das machen wir in der Opposition nicht mit!
Die Digitalisierungsoffensive von Rot-Grün im Bereich der Urheberrechte und der digitalen Lehre zeigt eine sehr begrenzte Weitsicht, nämlich nur bis zum Ende des dritten Quartals 2017.
Der CDU-Antrag zu pauschalierten Nutzungsentgelten wird von Ihnen abgelehnt. Die Hochschulen und die Nutzer von Dokumenten stehen damit im Regen. Eine zukunftsorientierte Positionierung der Landesregierung fehlt absolut.
Dabei ist das Thema gar nicht neu. Wir haben es im Zusammenhang mit dem Antrag zum Zukunftsprogramm „Digitale Lehre“, Drucksache 17/4177, längst debattiert; geschehen ist nichts.
Die niedersächsischen Hochschulen haben das Heft in die Hand genommen. Die niedersächsischen Hochschulen als künftige Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft Wort sind gegenüber der KMK genau in dem Punkt aktiv geworden, dass sie dem Rahmenvertrag, wie ihn die KMK mit der VG Wort aushandeln wollte, nicht beitreten wollten. Das hat dazu geführt, dass die niedersächsischen Hochschulen nun selbst mit der VG Wort über eine Pauschalvergütung verhandeln wollen.
Meine Damen und Herren, warum ist der CDUAntrag in den einzelnen Punkten so wichtig und vor allem auch so richtig? - Die Landesregierung soll in der KMK darauf hinwirken, den Rahmenvertrag neu zu verhandeln. Die Hochschulen haben die Notbremse gezogen, als der Rahmenvertrag nicht in ihrem Sinne geschlossen werden sollte, und immerhin erreicht, dass bis Ende des dritten Quartals in ihrem Sinne und BGH-konform abgerechnet wird. Und was dann? - Die Landesregierung ist in diesem Punkt ganz zu Recht gefordert.
Weiter heißt es im Antrag, dass die Landesregierung die Hochschulen unterstützen soll. Schon traurig genug, dass man das fordern muss. Aber es ist eben kein Selbstläufer.
Unter Nr. 2 wird die Unterstützung für die Hochschulen gefordert, dort technische Voraussetzungen zu schaffen, die die effiziente und rechtssichere Einzelerfassung ermöglichen. Die pauschalierte Erfassung ist nur noch für einige Monate möglich. Das Land und die Landesregierung stecken aber den Kopf in den Sand und warten ab. Ist das Verantwortung leben? - Nein!
fragt und, Frau Dr. Lesemann, nicht abwarten, was in Berlin geschieht und wie dort Referentenentwürfe, die hier keiner kennt, fortentwickelt werden. Niedersachsens Regierung in Aktion - das ist gefragt. Initiative ist gewollt. Sie sind gewählt, um zu handeln. Mir allerdings ist es recht, wenn Sie einmal wieder viele Menschen enttäuschen.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich hinter unsere Hochschulen! Das erwarte ich. Laufen Sie der Digitalisierung nicht hinterher! Sie sind gewählt. Setzen Sie die richtigen Maßstäbe! Setzen Sie Etappenziele! Ein kleiner Tipp: Ein frühzeitiger Dialog mit den Hochschulen ist da hilfreich.
Die digitale Lehre braucht eine flankierende Politik. Sie machen das nicht. Fehlanzeige! Stimmen Sie daher lieber dem CDU-Antrag zu. Dann haben wir nämlich etwas, woran man sich orientieren kann.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es gibt nun eine Kurzintervention auf Ihren Beitrag von der Kollegin Dr. Lesemann. Bitte!
Frau von Below-Neufeldt, Sie haben hier gerade den Eindruck erweckt, als seien es lediglich die niedersächsischen Hochschulen gewesen, die bei der VG Wort vorstellig geworden sind. Das Gegenteil ist der Fall: Es sind alle Landeshochschulrektorenkonferenzen gewesen.
Die Pädagogischen Hochschulen in BadenWürttemberg, die Landeshochschulkonferenz Baden-Württemberg, die bayerischen Hochschulen, die Hochschulen in Hessen, die Hochschulen und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, die Landesrektorenkonferenzen in Sachsen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Das sind die Verhandlungspartner.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist vielleicht eine Aufzählung von denjenigen, die sich da engagiert haben. Fakt ist aber, dass Niedersachsen vorangegangen ist.
Der zweite Punkte, den ich dazu anmerken möchte, ist: Ihre Einlassung ist noch lange kein Argument, dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zuzustimmen. Sie können ihm gern zustimmen.
Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält nun das Wort Herr Kollege von Holtz. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es besteht überhaupt kein Zweifel: In der heutigen Zeit an unseren Universitäten zu Methoden zurückzukehren - Frau Dr. Lesemann hat es schon angedeutet -, wie wir sie noch kennen, dass wir an Kopierern Schlange stehen und Seite für Seite die Bücher kopieren, wäre ein Zustand, den wir alle nicht wollen.
Ihr Antrag hat aber nicht die Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen zum Gegenstand. Ihr Antrag befasst sich vielmehr mit den Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Wort über die Vergütung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in der Lehre eingesetzt werden.
Das Problem ist, dass anders, als Sie in der Begründung Ihres Antrags schreiben, eine Einzelabrechnung nicht nur erfolgen kann. Das Kernproblem ist mehr, nämlich dass die VG Wort durch das BGH-Urteil vom März 2013 einen starken Stand hat. Solange die VG Wort auf eine Einzelabrechnung besteht, hat sie die Rückendeckung durch das Urteil.
Die Hochschulen scheuen den Aufwand, der mit der Einzelabrechnung verbunden ist. Das kann ich verstehen, und deswegen habe ich auch großes Verständnis dafür, dass sie dem Rahmenvertrag nicht beitreten wollen.
nicht der Fall, anders als Sie es uns hier weismachen wollen. ELAN e.V., das Zentrum virtUOS der Universität Osnabrück, die Politik - sie alle unterstützen die Hochschulen in dieser Situation. Deswegen verstehe ich nicht, weshalb Sie diesen Antrag nun unbedingt beschließen lassen wollen.
Die Wissenschaftsministerin ist aktiv. Die KMK ist aktiv. Es gab Gespräche im Vorfeld der letzten KMK im Dezember mit der Hochschulrektorenkonferenz. Die LHK hat Vorschläge vorgelegt, wie die Hochschulen mit der VG Wort einzeln Pauschalvergütungen aushandeln könnten. Es gab Verhandlungen mit der VG Wort. Es gibt eine Zwischenlösung, wie sie hier schon dargestellt wurde, bis zum nächsten Wintersemester, damit eine Einzelfallabrechnung nicht erfolgen muss. Das alles haben wir im Ausschuss erfahren. Auch deshalb verstehe ich nicht, warum Sie diesen Antrag unbedingt beschließen lassen wollen.
Wir müssen über ganz andere Dinge reden, z. B. darüber, warum es die Bundesregierung bisher nicht geschafft hat, die Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zu verankern. Werke müssen für den gewerblichen und wissenschaftlichen Gebrauch genehmigungsfrei und ohne Einschränkung genutzt werden. Was hat Ihre Frau Professorin Wanka dafür getan? - Nichts. Wer weiß, wie der BGH unter anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen entschieden hätte?
Dieses ganze Theater mit der VG Wort zeigt doch geradezu, wie bitter nötig es ist, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, damit der für Bildung und Wissenschaft notwendige Zugang zu digitalen Werken gewährleistet ist. Aber Ihre Frau Professorin Wanka ist nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen.
- Es ist aber Ihre Verantwortung, das da hineinzuverhandeln. Von diesem Versagen, glaube ich, möchte Ihr Antrag ablenken. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Ste- phan Siemer [CDU]: Immer die Ver- antwortung auf andere schieben!)