Aber es rückt zumindest die völlig unvernünftige und einseitige Förderpolitik der Vorgängerregierung wieder ins Lot.
In den Städten dagegen haben wir zwar kein Stickstoff-, sondern ein Stickoxidproblem. Wir haben uns in den letzten Wochen schon hinlänglich über Diesel- und Elektromotoren gestritten. Aber wissen Sie was? - Es ist wirklich spannend, und es ist auch etwas für die FDP; denn auch die können Radfahren. Wer Rad fährt, macht nämlich überhaupt keinen Dreck. Die Radfahrerinnen und Radfahrer werden in den nächsten Jahren spüren, was wir am Donnerstag beschließen werden: den massiven Ausbau der Radwege und neue Radschnellwege. Das ist vielleicht schwer auszuhalten, wenn man als Autofahrer auf der Straße fährt und vom Radfahrer überholt wird. Aber genau das machen wir mit diesem Posten möglich.
Sie brauchen sich an dieser Stelle keine Sorgen zu machen, die Landesstraßen werden deshalb nicht in unhaltbare Zustände kommen.
Das sind nur einige der Beispiele. In dem Haushalt für die nächsten zwei Jahre finden sich noch viele andere.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Fraktionen und hier insbesondere meiner Kollegin und Fraktionsvorsitzenden Hanne Modder für die konstruktive Arbeit in den letzten Wochen danken. Es hat mit den beiden Fraktionen wirklich Spaß gemacht.
An dieser Stelle möchte ich auch allen unseren Ministerinnen und Ministern sowie den Mitarbeitern in den Ministerien und insbesondere den Haushältern und ganz besonders dem Finanzminister Peter-Jürgen Schneider und seinem Team danken, die alle einen enormen Beitrag zu diesem Werk geleistet haben.
Worauf es mir ankommt: Wir sollten uns nicht der Verunsicherung der Menschen nähern, indem wir sie verstärken. Wir sollten vielmehr daran arbeiten, dass Niedersachsen ein sicheres, offenes, buntes und lebenswertes Land bleibt.
Ich, meine Damen und Herren, mache Politik jedenfalls nicht deshalb, weil ich morgens mit dem Bewusstsein und dem Gefühl aufstehe, wieder das Schlimmste verhindern zu müssen.
Dafür mache ich Politik, dafür machen wir Grüne gemeinsam mit der SPD Politik. Und so die Wählerinnen und Wähler uns in die Verlängerung schicken werden, werden wir dies noch viele, viele Jahre gemeinsam tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur wer die Zahlen kennt, hat damit noch nicht den Beweis erbracht, dass er auch rechnen kann.
An dieses Sprichwort habe ich mich nicht nur heute bei den Reden der Vertreter der Oppositionsfraktionen, sondern auch in der Vergangenheit bei vielen Reden zum Thema Haushalt aus den Reihen der Opposition erinnert.
Dann hat es wohl heute auch einen Grund gehabt, warum die Redner beider Fraktionen intensiv im Einzelnen ihre zusätzlichen Ausgabewünsche dargestellt haben, aber bei der Frage, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll, bemerkenswert sprachlos geblieben sind. Im Laufe der weiteren Beratungen werden wir sicherlich noch weiter darüber reden.
Ich möchte an zwei Beispielen deutlich machen, wie unlogisch Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge an vielen Stellen sind.
Das eine ist das Thema Tilgung. Damit kommt man natürlich in die Schlagzeilen. Das hatten Sie ja auch beabsichtigt, als Sie angekündigt haben, in die Tilgung einsteigen zu wollen.
Wenn ich aber den Einstieg in die Tilgung damit erkaufe, dass ich Landesvermögen verscherbeln will, dann ist das erstens nicht nachhaltig und führt zweitens auch nicht zu einer dauerhaften Haushaltskonsolidierung.
Das zweite Thema ist das Thema Investitionen. Das haben Sie hier ganz intensiv diskutiert, auch darüber, wie man mit Landesvermögen umgehen muss. Ich habe aber in Ihren beiden Anträgen deutlich gesehen, dass Sie in unterschiedlicher Größenordnung beim Staatlichen Baumanagement ganz intensiv Stellen kürzen wollen. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wenn Sie noch mehr Investitionen und noch mehr Baumaßnahmen auf den Weg bringen wollen, wie soll das dann klappen, wenn Sie weniger Mitarbeiter haben? - Das zeigt an zwei Beispielen, wie unlogisch und inkonsequent Ihre Haushaltsanträge sind.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Das zeigt, dass Sie keine Ahnung von Finanzen haben!)
Aber ganz erschreckt hat mich wirklich die Tatsache, dass es offensichtlich bei dem Fraktionsvorsitzenden der FDP eine große Unkenntnis darüber gibt, wie Baumaßnahmen im Landeshaushalt zu veranschlagen sind.
Es gibt die Landeshaushaltsordnung und den § 17. Darin steht ganz genau, wie man die Baumaßnahmen im Jahresverlauf veranschlagt. Das gilt auch nicht erst seit vier Jahren, sondern schon seit Jahrzehnten; denn die Landeshaushaltsordnung ist diesbezüglich nicht verändert worden.
Dies nur als kleine Empfehlung. Ähnliche Regelungen zur Veranschlagung gibt es auch im Bundeshaushalt. Es wäre also für die Zukunft sinnvoll, sich diese Regeln anzueignen.
Ganz wesentlich möchte ich mich in meinem Beitrag aber auch auf das Haushaltsbegleitgesetz beziehen. Dessen Beratungen erfolgten tatsächlich in diesem Jahr unter sehr großen Herausforderungen. Das gilt sowohl für den Umfang der notwendigen Änderungen als auch für das enge Zeitfenster, das für die Beratungen zur Verfügung stand. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, um dem GBD, der Landtagsverwaltung, dem Finanzministerium, den anderen Ministerien, aber auch allen Fraktionen hier im Landtag dafür zu danken, dass das möglich gewesen ist.
Diese vielen Änderungen innerhalb dieses engen Zeitfensters sind ja nicht zum Selbstzweck erfolgt, sondern erfolgten mit der Zielsetzung, dass wir viele der bundesgesetzlichen Regelungen noch in das Haushaltsbegleitgesetz einbringen wollten, um damit auch den Weg der finanziellen Entlastung der Kommunen, den wir schon mit unserem Nachtragshaushalt begonnen haben, fortzusetzen.
So können wir die mit dem Nachtragshaushalt 2016 begonnene finanzielle Entlastung der Kommunen weiter verbessern, und wir zeigen wieder einmal deutlich, dass wir ein verlässlicher Partner der Kommunen sind und dass das an der einen oder anderen Stelle geäußerte Wort von den angeblichen klebrigen Fingern einer Landesregierung, wenn es um die Weiterleitung von Bundesmitteln geht, zumindest in Niedersachsen, bei dieser Landesregierung, in den Bereich der Märchen gehört.
Die mit dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern vorgesehene Entlastung des Bundes von rund 5 Milliarden Euro wird in Niedersachsen vollständig an die Kommunen weitergeleitet, einschließlich des Anteils, der über die Umsatzsteuer der Länder vom Bund gezahlt wird. Auch die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwei
ten Buches Sozialgesetzbuch und des Kindergeldgesetzes erfolgen mit dem Ziel, die durch aktuell geändertes Bundesrecht erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterzuleiten.
Darüber hinaus wird auch der erhöhte Landeszuschuss aus zusätzlichen Umsatzsteueranteilen des Landes für einen Zeitraum von drei Jahren infolge der Absenkung der sogenannten Ost-Milliarde weiterverteilt.
Aber wir haben auch noch an einer anderen Stelle nach einer jahrelangen Diskussion eine Einigung und Verständigung mit den Kommunen erzielen können. Das betrifft das Thema schulische Sozialarbeit. Ab dem nächsten Jahr ist vorgesehen, dass das Land die Schulsozialarbeit als Landesaufgabe wahrnimmt und - das ist gerade für die Beschäftigten ganz wichtig - die Stellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endlich nicht mehr befristet sind. Mit den Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes wird dafür die nötige Rechtsgrundlage geschaffen, und die Mittel werden verstetigt.
Ergänzend dazu ist auch die zwischen dem Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden erreichte Verständigung über die künftige Finanzierung der Systemadministration und Verwaltungstätigkeit an Schulen mit aufgenommen worden. Auch hier hat diese Landesregierung eine Baustelle, die ihr von ihren Vorgängern hinterlassen wurde, zu einem guten Abschluss gebracht.