Protocol of the Session on October 27, 2016

Warum ist dies zu kritisieren, und warum ist Transparenz notwendig?

Bei Aktiengesellschaften, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind Veröffentlichungspflichten eine Selbstverständlichkeit, und sie stärken die Eigentumsrechte der Anteilseigner. Die Steuerzahler haben zum Mindesten einen Anspruch, gleichwertig behandelt zu werden, gleiche Rechte zu haben wie die Anteilseigner einer AG. Die Eigentümer dieser Gesellschaften tragen schließlich auch das wirtschaftliche Risiko. Deswegen haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf die Information, und die Diskussion darüber ist doch Teil einer lebendigen Demokratie.

(Beifall bei der FDP)

Wir alle kennen die Höhe der Bezüge von Bürgermeistern, von Landräten, von Ministern, von Staatssekretären und von Abgeordneten. Wenn ein interessierter Bürger Stellenpläne im kommunalen Bereich lesen kann, findet er sofort heraus, was z. B. ein Fachbereichsleiter verdient.

Wo ist dann, meine Damen und Herren, der Unterschied zu einem Geschäftsführer einer Stadtwerke GmbH? - Die Stadtwerke erfüllen öffentliche Aufgaben. Ich kenne das auch aus meinem Bereich. Das entsprechende Aufgabengebiet ist sehr vielfältig, und manche Geschäftsführer von Stadtwerken erfüllen die Funktion eines „Nebenbürgermeisters“. Warum dessen Einkünfte dann nicht transparent gemacht werden, ist meines Erachtens den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Kommunale Unternehmen erfüllen öffentliche Aufgaben, zum Teil auch Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die jeweiligen Kommunen sind Träger und Eigentümer. Damit sind letztlich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort Träger und Eigentümer der jeweiligen kommunalen Gesellschaft. Sie tragen die Verantwortung, und sie tragen das wirtschaftliche Risiko. Deswegen sind Geschäftsführer und Vorstände von kommunalen Unternehmen im Prinzip Amtsträger und sollten auch dementsprechend behandelt werden.

Wir wollen mit dem Gesetz nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, sondern wir wollen natürlich auch die Rechte und die Pflichten der Politik stärken. Zum einen nimmt die Politik über die Aufsichtsräte und die Verwaltungsräte Einfluss auf die Einkünfte, die in diesem Bereich erzielt werden, und zum anderen ist die Kommunalpolitik - oder die Politik insgesamt - in der Rechtfertigungspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das heißt, wir erhöhen damit auch die Bedeutung der Verwaltungsräte und der Aufsichtsräte und somit die Verantwortung der Politik für diese Gesellschaften. Auch das ist uns ein wichtiges Anliegen.

(Beifall bei der FDP)

Es geht uns aber nicht - darauf kann man bei diesem Thema schnell kommen - um eine Neiddebatte. Es geht uns auch nicht um eine Obergrenze. Diese Diskussion muss man in einer Demokratie natürlich aushalten. Wir dürfen diese Diskussion auch nicht mit Angst oder Zurückhaltung führen, sondern es mag ja gute Gründe dafür geben, warum beispielsweise ein Sparkassenvorstand ein bestimmtes Gehalt bezieht und warum die Politik ihm dieses sozusagen genehmigt hat. Dann müssen sich die Politik und die Sparkassen natürlich rechtfertigen und begründen, aus welchen Gründen das Gehalt in dieser Höhe festgelegt wurde.

Der Bürger hat aus unserer Sicht einen Anspruch darauf zu erfahren, dass beispielsweise der Sparkassenchef in Hannover das Doppelte der Bundeskanzlerin verdient. Das ist aus unserer Sicht eine wichtige Information, um das Gehaltsgefüge entsprechend einzuordnen. Das bedeutet in der Schlussfolgerung aus unserer Sicht übrigens nicht, dass der Sparkassenvorstand weniger verdienen muss, sondern es kann umgekehrt genauso bedeuten, dass die Bundeskanzlerin zu wenig verdient, meine Damen und Herren.

In zahlreichen Bundesländern sind derartige Transparenzgesetze bereits in Kraft: in Hamburg, in Schleswig-Holstein, in Mecklenburg-Vorpommern, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen beispielsweise. In Nordrhein-Westfalen wurde das dortige Transparenzgesetz im Jahre 2009 von einer CDU/FDP-Landesregierung eingeführt.

Wir haben Ihnen heute in Artikelgesetz von mehr als 20 Seiten präsentiert. Zahlreiche Gesetze und Regelungen sind hiervon betroffen, beispielsweise die Landeshaushaltsordnung, das Kommunalverfassungsrecht und das Sparkassengesetz. Es ist also ein umfassendes Werk, und es wird in den Ausschussberatungen sicherlich interessant, wie wir die unterschiedlichen Dinge dort auseinanderdividieren und beraten.

Der Ministerpräsident hat in dieser Diskussion angekündigt, dass er die Offenlegung befürwortet, allerdings in Form einer freiwilligen Regelung. Das reicht uns definitiv nicht aus. Wenn es in anderen Ländern bereits Schwierigkeiten gibt, gesetzliche Vorgaben umzusetzen, dann wird eine freiwillige Lösung erst recht nicht funktionieren. Wir wollen, meine Damen und Herren, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die Eigentümer dieser Unternehmen sind, gesetzlich verbriefen. Ein reines Goodwill wird uns an der Stelle nicht ausreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Grascha. - Es hat sich Gerald Heere von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön, Herr Heere!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt kommt Transparenz: Ich bin Mitglied im Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse. Ich erhalte für

diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro im Monat zuzüglich Sitzungsgeld von etwa 156 Euro.

(Zurufe von der CDU)

Diese Summen sind schon länger öffentlich, weil ich sie zusammen mit allen meinen anderen Einkünften auf meiner Internetseite veröffentlicht habe. Für mich ist das selbstverständlich.

Für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler ist die Grundentschädigung von Politikern zumindest mit etwas Rechercheaufwand nachzulesen; denn sie stehen in Gesetzen. Hinzu kommen weitere Veröffentlichungspflichten für Mandatsträger, z. B. im Rahmen der Verhaltensregeln hier im Landtag.

Im Gegensatz zu dieser begrüßenswerten Transparenz ist die Vergütung der Leitungspositionen in öffentlichen Unternehmen häufig geheim - und das, obwohl in beiden Fällen mit öffentlichen Geldern umgegangen bzw. ein öffentlicher Auftrag ausgeführt wird. Hier ist ein Bewusstseinswandel in Richtung von mehr Transparenz dringend notwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Wir Grüne wollen, dass auch die Vergütung von Vorständen und Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen und Sparkassen zukünftig transparent gemacht wird. Bereits im vergangenen Jahr haben wir einen entsprechenden Parteitagsbeschluss gefasst. Wir Grüne sind daher für alle Vorschläge offen und werden den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend prüfen. Wir werden prüfen, ob er nicht nur in den großen Überschriften, sondern auch in den Details geeignet ist, einen Beitrag zur gewünschten Transparenz zu leisten. Wir werden insbesondere auch prüfen, ob nicht auch bei öffentlichen Gesellschaften die Regelungen des HGB einer Veröffentlichungspflicht entgegenstehen.

Schauen Sie mal in die Geschäftsberichte öffentlicher Gesellschaften, wie viele sich auf die Ausnahmeregelung von § 286 Abs. 4 HGB berufen und nicht mal summarische Angaben zu Gesamtbezügen machen! Und das ist nun leider ein Bundesgesetz. Das können wir nicht einfach landesrechtlich überstimmen. Insofern müssen wir auch prüfen, wie wir für eine erhöhte Transparenz auch Akzeptanz schaffen.

Schließlich wird man schauen müssen, was sich durch das von der Landesregierung angekündigte Transparenzgesetz bereits erübrigt haben wird; denn insgesamt laufen Sie beim Thema Transparenz doch einfach nur hinterher. Rot-grün geht an dieser Stelle voran.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP] meldet sich)

- Die Frage vielleicht vorab?

Das ist gut. Dann brauche ich nicht mehr zu fragen. - Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Kollege Heere, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Nachdem Sie bereits die eigene Regierungsarbeit und die Arbeit Ihrer Fraktion so sehr gelobt haben, frage ich vor dem Hintergrund, dass Sie am Anfang der Legislaturperiode angekündigt haben, dass es ein Informationsfreiheitsgesetz geben soll, wie der Stand bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ist. Wann können wir endlich damit rechnen, dass er im Landtag eingebracht wird?

Sehr geehrter Herr Grascha, das ist eine Frage, die schon so oft gestellt wurde,

(Christian Grascha [FDP]: Aber nicht beantwortet wurde!)

dass auch Sie die Antwort genau kennen müssten:

Die Beteiligung der Ressorts läuft.

(Christian Grascha [FDP]: Schon seit drei Jahren!)

Die Verbandsbeteiligung läuft. Das ist, glaube ich, mehrfach abgefragt worden.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das kommt also nicht!)

Danach wird der Gesetzentwurf eingebracht. Insofern sollten Sie sich diese Frage selbst beantworten können.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Vielleicht sollten Sie Ihre Aussage von vorhin zurücknehmen!)

Wir sind sicher, dass an der Stelle noch ein wichtiger Gesetzentwurf kommen wird, wie auch Sie sehen werden.

(Christian Grascha [FDP]: Der wird auf die lange Bank geschoben! Das ist das Problem!)

Ich fahre fort.

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen nach dem Handelsgesetzbuch die namentlichen Bezüge von Vorstandsmitgliedern in der Bilanz veröffentlichen. Dazu gehören auch erfolgsabhängige Komponenten. Diese Veröffentlichungspflicht wurde 2005 im Bundesgesetz damit gerechtfertigt, dass die weit verstreuten Aktionäre, also die Eigentümerinnen und Eigentümer, nur über die Öffentlichkeit effektiv und mit zumutbarem Aufwand über die Bezahlung ihrer leitenden Angestellten informiert werden können.

Öffentliche Unternehmen haben de facto noch mehr Eigentümerinnen und Eigentümer, nämlich die Bürgerinnen und Bürger in Kommunen, in den Ländern oder sogar in ganz Deutschland, also uns alle. Was bezüglich der Bezügetransparenz bei Aktiengesellschaften für notwendig erachtet wurde, sollte aus unserer Sicht für öffentliche Unternehmen schon lange Maßstab sein.

Ich bin in dieser Hinsicht sehr gespannt auf die Ausschussberatung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Heere. - Jetzt hat sich für die CDU-Fraktion Adrian Mohr gemeldet. Bitte schön, Herr Mohr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion ist es - dazu zitiere ich aus der Begründung -,