Protocol of the Session on October 27, 2016

schen Gewässern zu schützen und noch größere Fraßschäden von der Fischereiwirtschaft abzuwenden.

Die alte Verordnung hat im Sinne der Fischerei positiv gewirkt; das kann man feststellen. Aber auch die Kormoranbestände sind auf einem gleichbleibend hohen Niveau, jedenfalls in den letzten zehn Jahren, nahezu unverändert geblieben. Auch das muss man feststellen; auch das gehört dazu.

Nun soll die Verordnung unter Beteiligung aller Naturschutzverbände und - ich betone - der Fischerei evaluiert werden. Meine Damen und Herren, ich finde das richtig, weil man sich bei der Gelegenheit auch einmal intensiv mit den bedrohten Leitfischarten - Herr Dr. Hocker hat eben schon einige aufgezählt -, wie Hasel, Gründling, oder den Begleitarten Aal, Schneider und Döbel beschäftigen kann. Bisher wurden nämlich immer nur die Kormorane als schutzwürdig angesehen. Aber in unseren Fließgewässern ist die Bestandserhaltung von bestimmten Fischen - ich betone - auch aus genetischer Sicht sehr wichtig.

(Beifall bei der FDP)

- Es ist selten, dass ich von der FDP Beifall kriege.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Wenn es mal richtig ist! - Christian Grascha [FDP]: Es geschehen noch Wunder!)

Da gibt es bei den von mir aufgezählten Fischarten nämlich nur noch Restbestände, weil die Kormorane bereits enorme Fraßschäden verursacht haben. Das alles muss man zur Kenntnis nehmen. Die Kormorane sieht man, die Fische werden im Wasser aber nicht gesehen. Die Evaluierung wird aus der Sicht der Fischerei deshalb auch als Chance verstanden, ökologisch ausgewogen über die Regulierung der Bestände zu reden.

(Zustimmung von Dr. Gero Hocker [FDP])

Wir würden uns über die neue Kormoranverordnung, die nun zügig in geltendes Recht verarbeitet werden muss, freuen. Das soll möglichst übergangslos geschehen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich an der Stelle, dass wir bereits im letzten Haushalt 300 000 Euro für Prädatorenschutz eingestellt haben, d. h. für Netzüberspannungen und für Einhausungen. Nicht vergessen darf man an der Stelle, dass das eine Hilfe für Berufs- und Teichfischer ist; denn dort, wo solche Überspannungen mit Netzen und Einhausungen vorhanden sind, funktioniert das System

oftmals von ganz allein. Da braucht man eben nicht auf Kormorane zu schießen. An der Stelle sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg. Deshalb sollte man in den nächsten Haushalt erneut Geld für den Prädatorenschutz einstellen. Wir haben das jedenfalls vor.

Insgesamt ist das eine positive Sache. Wir haben den Fischern, insbesondere den Teichfischern, mit der Kormoranverordnung wieder eine sehr gute Grundlage gegeben. Es ist sehr gut, dass wir hier gemeinsam zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen sind.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schminke. - Herr Hocker hat dann aufgehört, weiterhin Beifall zu spenden, damit man sich nicht so sehr erschreckt. Das war, glaube ich, so gedacht. Es ist ja schön, wenn wir uns auch einmal gegenseitig zustimmen können.

Es hat sich jetzt Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schminke, über Ihren Beitrag haben auch wir uns natürlich sehr gefreut. Noch mehr freuen wir uns natürlich, dass sich auch die FDP über Ihren Beitrag gefreut hat. Insgesamt sind wir hier zu einem guten Ergebnis gekommen. Wenn wir nur mit Ihnen zu tun gehabt hätten, Herr Schminke, dann wäre das auch schnell gegangen.

Heute ist ein wirklich guter Tag für die niedersächsischen Fischer, für die Teichwirte und Fischzüchter. Wir werden die bewährte Niedersächsische Kormoranverordnung fortführen, die das Töten und Vergrämen von Kormoranen regelt. Die Kormoranverordnung - das ist gesagt worden - tritt turnusgemäß zum 31. Dezember 2016 außer Kraft. Wir schaffen nun Sicherheit für die Zukunft der Fischer über diesen Stichtag hinaus.

Der Kormoran als reiner Fischfresser gefährdet sowohl die Artenvielfalt in den Gewässern und das Gleichgewicht der aquatischen Ökosysteme als auch die Teichfischerei in Niedersachsen. Die wirtschaftlichen Schäden in Teichwirtschaft und Binnenfischerei machen fast ein Viertel des Gesamtumsatzes aus und können schnell die Existenz kosten.

Aus diesem Grund ist die Fortführung der Kormoranverordnung in der aktuellen Form notwendig, ja unabdingbar. Die Kormoranpopulation in Niedersachsen ist - das hat Herr Schminke ausgeführt - stabil auf hohem Niveau und somit nicht gefährdet.

Im April wurde in einer Unterrichtung durch die Landesregierung die Sichtweise des von CDU und FDP im Februar 2016 eingebrachten Antrages bestätigt. In der Aussprache legte sich der Sprecher der SPD, Herr Schminke, auf eine Fortsetzung der Verordnung fest und sicherte den Fischern seine Unterstützung zu. Für dieses frühe Signal noch einmal herzlichen Dank!

Die Vertreter der Koalition kündigten dann allerdings eine eigene parlamentarische Initiative zu dem Thema an. Im Juni-Plenum sollte abschließend beraten werden.

Meine Damen und Herren, am 9. Mai setzte der Ausschuss die Beratung fort. Es ging um Verfahrensfragen. Über Inhalte und Ergebnisse berieten wir nicht.

Die angekündigte abschließende Beratung im Juni-Plenum fand nicht statt, da noch Beratungsbedarf aufseiten der Koalitionsfraktionen bestand.

Die angekündigte rot-grüne parlamentarische Initiative ließ auch im Juli und im August auf sich warten.

Pünktlich nach der Kommunalwahl - wir hatten schon nicht mehr daran geglaubt - wurde ein Änderungsvorschlag vorgelegt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Na also!)

Zu unserer großen Erleichterung soll die Verordnung fortgesetzt werden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Was wollen Sie mehr?)

Außerdem soll eine Evaluation stattfinden - im Kern darüber, ob Kormorane Fisch fressen. Das halten wir für unschädlich, wenn wir uns an den Beschluss halten, LAVES und NLWKN federführend die sowieso vorhandene Sachkenntnis und Kompetenz der Fischerei-, Angel- und Naturschutzverbände zusammenführen und keine weiteren teuren Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Im Übrigen stellen SPD und Grüne Alibiforderungen auf: keine Beschränkung der Kompetenzen der unteren Naturschutzbehörden, kein Abschuss brütender Tiere, minimale Änderungen der Berichtspflichten.

Damit können wir und auch die Binnenfischerei gut leben. Das alles hätte man zwar auch schneller und einfacher haben können. Aber wir sind mit der gemeinsamen Entschließung zufrieden. Im Kern ist unserem Antrag gefolgt worden.

Bei den Beratungen ist aber auch deutlich geworden, dass Regieren schwer ist. Meine Damen und Herren, wenn die Grünen in der Opposition wären und nicht in der Verantwortung stünden, würden sie diesen Antrag in Bausch und Bogen ablehnen und sich an die reine Lehre halten. Das werden wir womöglich bei der nächsten Verlängerung im Jahr 2019 - Herr Hocker hat es angesprochen - unter einer CDU-geführten Landesregierung erleben.

(Helge Limburg [GRÜNE] lacht - Gerd Ludwig Will [SPD]: Wünsche und Träume!)

Wir werden Sie dann an die heutige Debatte erinnern und Ihnen das Protokoll vorhalten. Aber auch dann wird es in jedem Fall ein guter Tag für die niedersächsische Fischerei sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Ich freue mich auf das Protokoll!)

Vielen Dank, Herr Deneke-Jöhrens. - Jetzt hat sich Hans-Joachim Janßen, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kormoran wurde als Fischfresser über Jahrhunderte bejagt. Teilweise wurden sogar Kopfgelder als Prämien für den Abschuss ausgesetzt. Das Ergebnis war verheerend. Vor gut 100 Jahren war der Kormoran deutschlandweit nahezu ausgerottet.

Eine Atempause brachte erst die europäische Vogelschutzrichtlinie 1979. Die Bestände erholten sich langsam. Aber noch bis in die 90er-Jahre hinein stand der Kormoran auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten.

Der Kormoran ist weiterhin eine nach Europa- und Bundesrecht geschützte Art. Es gelten das Tötungsverbot und das Störungsverbot. Ausnahmen von diesem strengen Schutz sind nur zulässig, wenn andernfalls erhebliche fischereiwirtschaftli

che Schäden drohen und wenn keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Für Niedersachsen stehen jedoch bislang keine hinreichenden Daten zur Verfügung, mit denen das Ausmaß der Schäden beziffert oder die Wirksamkeit alternativer Maßnahmen beurteilt werden kann.

Abschüsse sind nach der geltenden Kormoranverordnung in der Umgebung von Fischteichen zulässig. Seit Inkrafttreten der Kormoranverordnung wurden jährlich in der Regel zwischen 1 500 und 1 900 Kormorane erschossen. Abschüsse müssen gemeldet werden.

Weitere Erkenntnisse geben die Meldepflichten aus der Verordnung bislang jedoch nicht her. Wir haben also keine Zahlen zu Nestzerstörungen, genauso wenig wie zu den Verlusten, die den Teichwirtschaftsbetreibern tatsächlich entstehen.

Mit dem Koalitionspartner haben wir uns nun darauf verständigt, die Kormoranverordnung für einen verkürzten Zeitraum von drei Jahren zu verlängern.

Mit den vorgesehenen Änderungen streichen wir die Generalgenehmigung für die unteren Naturschutzbehörden, das Zerstören von Nestern im Umkreis bis zu 30 km um Fischteiche generell zulassen zu können. Nach meiner Auffassung war die Einführung dieser Generalgenehmigung eine rein populistische Maßnahme von Schwarz-Gelb, um den Kormoran für vogelfrei zu erklären. Kein Kormoran wird sein Nest in 30 km Entfernung vom nächsten Nahrungsgewässer bauen. Da würden seine Jungen nämlich schlicht verhungern, weil Energieverbrauch und Energiegewinnung in einem Missverhältnis stünden.

Meine Damen und Herren, die unteren Naturschutzbehörden können zukünftig im Einzelfall entscheiden, ohne Vorgaben des Landes. Genau das ist richtig.

Wir geben der Landesregierung auf, den Abschuss brütender Kormorane während der Brutzeit auszuschließen. Auch nicht ausgefärbte Jungvögel können am Brutgeschehen teilnehmen. Konsequent wäre daher, während der Brutzeit keinen Abschuss von Kormoranen zuzulassen. Mal sehen!

Aber ich mache keinen Hehl daraus: Als Grüner und als Mensch, der dem Naturschutz in besonderer Weise verbunden ist, hätte ich mir durchaus noch weiter gehende Einschränkungen gewünscht.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Warum schützen Sie denn nicht die Fische? Sind die Ihnen egal?)

So ist die Festlegung der Brutzeit umstritten; es gibt durchaus Hinweise darauf, dass das Brutgeschäft bereits im März beginnt.