Protocol of the Session on September 16, 2016

Das andere ist: Die Geschäftsordnung gibt dem Präsidium keine Möglichkeit, eine zeitlich umfassende Antwort in eine Regierungserklärung umzudeuten, die ja dann quasi von Amts wegen eine Aussprache auslöst.

Was also übrig bleibt, ist Ihr Antrag auf Aussprache, zumindest auf Gewährung von Redezeit. Das würde unter § 66 unserer Geschäftsordnung fallen: Abweichung von der Tagesordnung. Ein solcher Antrag kann von einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Landtages gestellt werden. Ihm wird aber nicht stattgegeben, wenn eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich habe vernommen, dass zwei Fraktionen dem Ansinnen widersprechen. Somit erübrigt sich das. Ich denke, das kann ich so feststellen.

Wir setzen jetzt fort. Wir sind bei den Mündlichen Anfragen. Eine erste Frage möchte Frau Kollegin Glosemeyer stellen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie verteilt sich die Wohnraumförderung auf die einzelnen Landkreise?

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Jetzt kommt wieder so eine Litanei!)

Frau Ministerin, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Glosemeyer, ich könnte jetzt natürlich wieder Listen für jeden Landkreis vorlesen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das hat Möllring immer gemacht! - Ulf Thiele [CDU]: Das brauchen Sie nicht mehr, die Stunde ist ja gleich herum!)

Ich beschränke mich aber darauf, dass die NBank im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage der Abgeordneten von der SPD-Fraktion, welche Investitionen das Land vorgenommen hat, die Daten aus den Jahren 2013 bis zum 30. Juni 2016 ausgewertet hat. Insofern kann die Antwort auf diese Kleine Anfrage hinzugezogen werden.

Wenn es Interesse an besonderen Landkreisen gibt, werden wir das gerne zusätzlich schriftlich zur Verfügung stellen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: In Northeim sind bis zum 30. Juni 2016 insgesamt 126 000 Euro ausschließlich für den Bereich der Eigentumsförderung ausgereicht worden. Aber wie gesagt, die Antwort auf die Kleine Anfrage dazu ist inhaltlich ergiebiger.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es folgt Kollege Thomas Schremmer. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sich viele alte Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit wünschen, in ihrer eigenen Wohnung zu altern, frage ich die Landesregierung: Was leistet das Landesprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass der bei Weitem größte Teil älterer Menschen, die pflegebedürftig werden oder vielleicht noch unterhalb einer Pflegestufe sind, auf jeden Fall zu Hause bleiben und zu Hause versorgt werden möchten. Wir haben natürlich oft das Phänomen, dass Menschen ihr Leben lang für ihr Häuschen gearbeitet und gespart haben und es im Alter weiter bewohnen möchten, selbst wenn ihre Mobilität eingeschränkt und dort keine Barrierefreiheit gegeben ist.

Ich hatte eben ausgeführt, dass wir durchaus Möglichkeiten haben, die Schaffung von Barrierefreiheit zu unterstützen. Wir haben darüber hinaus aber

noch ein zusätzliches Programm auf den Weg gebracht, das wir jährlich mit 1 Million Euro bedienen. Dieses zusätzliche Programm kann in Anspruch genommen werden, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt. Das heißt, wir fördern auf Antrag ganz gezielt Modellprojekte, damit Menschen möglichst lange dort bleiben können, wo sie möchten, nämlich zu Hause.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Gudrun Pieper von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Nachdem wir nun fast eine Stunde lang in epischer Breite das Wohnraumförderprogramm vorgelesen bekommen haben, frage ich die Landesregierung, ob sie die Auffassung des Sozial- und Wohnungsbaudezernenten der Region Hannover teilt, der in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 2010 mitteilte, dass für je 10 000 Flüchtlinge rein rechnerisch 4 000 neue Wohnungen gebaut werden müssen.

Ferner frage ich die Landesregierung, wie viele Wohnungen sie explizit bauen möchte bzw. mit welchen Zuschüssen sie das in welchem Zeitraum unterstützen möchte.

Vielen Dank, Frau Pieper. Wir sind uns darüber einig, dass das zwei Fragen waren.

(Gudrun Pieper [CDU]: Ja!)

Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Liebe Frau Pieper, habe ich das richtig verstanden, dass es um 2010 ging?

(Gudrun Pieper [CDU]: 2015!)

- 2015, okay.

Für Flüchtlinge haben wir ebenfalls sehr unterschiedliche Bedarfsnotwendigkeiten, was den Wohnungsbau betrifft. Wir haben sehr viele allein reisende Flüchtlinge. Sie haben natürlich einen anderen Wohnraumbedarf als Familien. Deswegen glaube ich, dass sich der Bedarf in diesem Bereich noch einmal deutlich verändern wird.

Ich glaube, ich habe eben deutlich machen können, dass es nicht allein darum geht, zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Bereits in den Jahren vor dem Zuzug von Flüchtlingen in diesem Umfang hatten wir durchaus Knappheiten. Diese betreffen insbesondere Hannover als Ballungszentrum. Gerade die Ballungszentren und Städte mit Studierenden sind seit Jahren besonders davon betroffen. Deswegen kann ich keine konkrete Zahl nennen. Sicherlich wird man aber den sehr unterschiedlichen Bedarf mit unseren Wohnraumförderkonzepten abdecken können.

Im Moment werden im Land Niedersachsen jährlich durchschnittlich um die 25 000 Wohnungen fertiggestellt. Das ist gut so, weil nach Schätzungen durchschnittlich 14 000 Wohnungen pro Jahr benötigt werden. Wir liegen im Moment also deutlich darüber. Das müssen wir auch, weil der notwendige Umfang in den letzten Jahren nicht erreicht worden ist.

Vielen Dank. - Es folgt Herr Kollege Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Wohnungsfertigstellungen von inzwischen etwa 20 000 pro Jahr, den Sie eben genannt haben und der übrigens ganz im bundesweiten Trend liegt, stellen wir die Frage an die Landesregierung, wie viel sie als Land Niedersachsen nun selbst für die Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen mit sozialen Bindungen getan hat, damit Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen sich diese leisten können. Konkret frage ich für das Programmjahr 2014/2015 und dann noch einmal für das Programmjahr 2016.

(Zuruf von der SPD: Dann muss sie noch einmal alles vortragen!)

Wie viele Wohnungen haben Sie in diesen beiden Zeiträumen insgesamt aus dem Wohnungsbauförderprogramm bewilligt?

(Zuruf von der SPD: Herr Matthiesen, nicht dass sich Herr Nacke gleich wieder beschwert!)

Also was ist konkret an neugebauten bezahlbaren Mietwohnungen herausgekommen?

Wir haben es verstanden. - Frau Ministerin, bitte!

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: So viel zu dem Thema, wer zuhört und wer nicht! - Zuruf von der SPD: Gleich will er eine Aussprache zur Antwort!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Matthiesen, ich hatte eben im Rahmen meiner Bemerkungen eine Tabelle vorgelesen, in der ich sehr gezielt auf die unterschiedlichen Jahre eingegangen bin. Ich kann das gerne noch einmal tun, wenn es erwünscht ist.

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Das kann man auch nachlesen!)

Ich würde ansonsten auch raten, es nachzulesen.

Vielleicht noch einmal, da Sie nach 2015 und 2016 gefragt haben: Im Jahr 2015 hatten wir insgesamt 1 046 geförderte Wohnungen, davon 253 im Eigentum und 793 Mietwohnungen. Im Jahr 2016 - mit Stand August 2016 - waren es 1 195 Wohnungen, davon 144 im Eigentumsbereich und 1 051 im Mietwohnungsbereich. Bis zum Jahresende bekommen wir sicherlich noch eine erhebliche Steigerung hin.

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Danach habe ich nicht gefragt!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass es jetzt 10.10 Uhr ist. Die weiteren Fragen 2 bis 45 werden gleich naturgemäß nicht mehr zum Zuge kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser können daher wieder ihrer sonstigen Tätigkeit nachgehen.

(Jens Nacke [CDU]: Ich habe den Eindruck, die sind gar nicht erst ge- kommen! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Weil sie ja wissen, wie es hier läuft!)

Wir setzen die Befragung fort. Es folgt jetzt Frau Kollegin Schwarz von der CDU-Fraktion. Bitte!

Danke, Herr Präsident. - Zu der eben schon gestellten Frage möchte ich eine konkrete Zahl nennen. Vom Verband der Wohnungswirtschaft in

Niedersachsen gab es vor dem großen Flüchtlingszustrom Mitte 2015 die Einschätzung, dass jährlich mindestens 5 000 neue Wohnungen benötigt werden, um bezahlbare Sozialwohnungen anbieten zu können. Meine Frage an die Landesregierung lautet: Teilt sie diese Auffassung?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine Frage, die man nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten kann, weil wir nicht nur den geförderten Sozialwohnungsbau haben, sondern darüber hinaus den freien Wohnungsbau.

Ich habe eben, glaube ich, sehr deutlich dargestellt, dass wir einen hohen Bedarf haben, und auch sehr deutlich dargestellt, dass wir alles tun, was den Bereich des sozialen Wohnungsbaus betrifft - mit der entsprechenden Bindung an bezahlbare Mieten.