Vielen Dank, Frau Schröder-Ehlers. - Für die CDUFraktion hat jetzt der Kollege Thomas Adasch das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Justiz wird weltweit als ein Vorbild für sachgerechten und effektiven Rechtsschutz gesehen. Das bedeutet aber nicht, dass alles perfekt ist. Auch hier in Niedersachsen gibt es Dinge, bei denen wir besser werden müssen und bei denen wir sogar Gefahr laufen, abzurutschen.
Die vorliegende Große Anfrage befasst sich nicht mit allen Aspekten der Justiz in Niedersachsen. Die FDP fragt z. B nicht nach der baulichen Situation, nach der Besoldung oder nach den angekündigten Richterwahlausschüssen. Schwerpunkte sind vielmehr die Arbeitsbelastung und die technische Ausstattung der niedersächsischen Justiz.
Zunächst einmal möchte ich der Landesregierung zugutehalten, dass die Antwort auf die Anfrage relativ schnell, nämlich innerhalb von zwei Monaten - plus einen Monat für die Nachlieferung -, erfolgt ist. Frau Ministerin hat es erwähnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was können wir der Beantwortung der Anfrage entnehmen? - Ein Fazit aus den vielen Zahlen zu ziehen, ist schwierig. Zusammenfassend kann man aber wohl feststellen, dass sich die wesentlichen Kennzahlen nicht verbessert haben. Wir haben teilweise weiterhin absurd lange durchschnittliche Verfahrens
dauern. Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor den Sozialgerichten hat sich im letzten Jahr sogar auf 16,7 Monate verschlechtert. Auch die Strafsachen in erster Instanz vor den Landgerichten dauern mit knapp 8 Monaten tendenziell länger als noch im Jahr 2013. Auch Zivilsachen in der ersten Instanz sind vor den Landgerichten mit 9,3 Monaten Verfahrensdauer keine Verbesserung.
Die Amtsgerichte sind zumeist deutlich schneller. Leider sind aber auch hierbei Verschlechterungen bei der Verfahrensdauer festzustellen. Ich möchte darauf verzichten, hier teilweise schockierende Zahlen von einzelnen Gerichten zu diskutieren. Das hat besonders an kleinen Amtsgerichten zumeist örtliche Gründe wie Personalwechsel oder Krankheiten.
Ansprechen möchte ich aber dennoch die erhebliche Dauer von Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Hier gab es zwar signifikante Verbesserungen um mehrere Monate, aber weiterhin sind 16,6 Monate Verfahrensdauer auch für Berufungen gerade im Sozialrecht von uns allen nicht hinzunehmen.
Wir haben ferner eine deutliche Verzögerung bei den Verwaltungsgerichten im Hauptverfahren, bei denen sich die Zahlen von 5,6 Monaten auf 10,2 Monate Verfahrensdauer in zwei Jahren verschlechtert haben. Hier stellt sich die Frage, ob dies auf die deutlich angestiegene Zahl von Asylverfahren zurückzuführen ist oder ob es hierfür weitere Gründe gibt. Für nähere Ausführungen hierzu wäre ich dankbar.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schaut man sich die Zahl der anhängigen Verfahren an, so ist diese ebenfalls schwer zu deuten. An einzelnen Gerichtsbarkeiten oder Gerichten gibt es deutliche Ausreißer nach oben. Über die gesamte Bandbreite der Justiz ist aber tendenziell die Abnahme der Zahl der anhängigen Verfahren festzustellen. Dies legt nahe, dass auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz gesunken sein könnte. Spricht man jedoch mit diesen, erkennt man, dass diese es - zu Recht - ganz anders sehen.
liegen. Auch die Beschäftigten in den Geschäftsstellen, die Rechtspfleger und auch die Amtsanwälte klagen glaubhaft über zu viele Fälle. Zwar führt die Landesregierung in ihrer Antwort aus, dass in den nächsten beiden Jahren 300 neue Stellen geschaffen werden sollen, führt das aber in der Antwort leider nicht genauer aus. Als wir uns den Stellenplan im vorliegenden Haushaltsplanentwurf angeschaut haben, haben wir den Eindruck gewonnen, dass vorschnell etwas versprochen worden ist, was nicht eingehalten wird.
Auch die bereits für dieses Jahr angekündigten zusätzlichen 100 Stellen sind zumeist noch nicht besetzt oder entstehen nur durch Umschichtungen, wie wir auf eine vorherige Anfrage erfahren haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und dort vor allem bei den Amtsanwälten - um es deutlich zu sagen - ist die Arbeitsüberlastung so hoch, dass viele Fälle, die angeklagt werden könnten und sollten, eingestellt werden.
Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat zutage gebracht, dass bei Fällen der Einbruchskriminalität die Verurteilungsquote äußerst gering ist. In 80 % der Fälle wurde laut Studie, für die auch in Niedersachsen erhoben wurde, das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft gleich eingestellt, obwohl die Polizei diese Fälle als aufgeklärt ansah. In 80 % der Fälle, in denen die Polizei sagte, sie habe einen Täter festgestellt, wurde nicht von einem Gericht Recht gesprochen. Dies ist äußerst unbefriedigend für die Opfer von Einbrüchen.
Hier wünsche ich mir eine deutlich bessere Ausstattung der Staatsanwaltschaften, um weitere Ermittlungen durchführen lassen zu können oder um öfter in unsicheren Fällen Anklage zu erheben.
Meine Damen und Herren, diese Anfrage und die Antwort zeigen auch, dass es bei der Landesregierung und der Ministerin wenige Visionen und wenige konkrete Pläne zur Verbesserung der Situation in der Justiz gibt. Auch in den Gesprächen mit den Verbänden der in der Justiz Beschäftigten vernehmen wir große Enttäuschung über den fehlenden Gestaltungswillen der Ministerin. Das Justizministerium verwaltet die Justiz vor sich hin.
Aufgefallen ist diese Ministerin vor allem durch Pleiten, Pech und Pannen. Ich möchte hierbei insbesondere noch einmal den Fall des Celler Generalstaatsanwalts nennen. Hier machte die Ministerin im letzten Jahr im Landtagsplenum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gegen ihn bekannt, die sich hinterher in Luft auflösten. Die Einstellung des Verfahrens hätten Sie als Ministerin, Frau NiewischLennartz, mindestens genauso öffentlich bekannt machen müssen, wie Sie im letzten Jahr das Ermittlungsverfahren bekannt machten.
Zur Erinnerung: Sie zauberten dieses Ermittlungsverfahren kurzfristig aus dem Hut, als Sie gerade hier im Landtagsplenum als Landesregierung dringend Ablenkung von anderen Fehlern brauchten.
Zuvor war Ihre Mitteilung an den NDR und an die Hannoversche Allgemeine Zeitung durchgestochen worden. Auch hier ist weiterhin nicht klar, wer diese Informationen durchgestochen hat. Ermittlungsverfahren in der Justiz wurden also benutzt, um kurzfristig parteipolitischen Profit zu schlagen. Dies, Frau Ministerin, müssen Sie sich zurechnen lassen.
Es fehlt also an Visionen und gestalterischer Kraft im Justizministerium. Es zeichnen sich aber auch bereits neue Baustellen in der Justiz ab. Insbesondere die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz scheinen nicht rund zu laufen; jedenfalls uns erreichen hierzu alarmierende Meldungen.
Wir wünschen uns außerdem klare Aussagen dazu, wie der häufig beklagenswerte bauliche Zustand der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften verbessert werden soll. Auch hier sind keine Impulse zu erkennen. Gerade an den kleinen Amtsgerichten haben wir aber erhebliche Probleme, etwa was die Barrierefreiheit angeht.
Die Beschäftigten der Justiz beklagen sich zu Recht über ein Gefühl der Unsicherheit. Respektlosigkeiten und Angriffe gegen Justizmitarbeiter nehmen zu. Wie reagieren hierauf die Landesregierung und die zuständige Ministerin? - Nach fast vier Jahren im Amt müssen wir leider feststellen, dass Sie, Frau Ministerin, deutlich weniger Impulse und Initiativen für die Justiz entfaltet haben als Ihr Vorgänger.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist bei der Qualität der Impulse des Vorgängers eher ein Kompliment! Es kommt auf die Qualität an!)
Das ist umso schlimmer, weil sich Ihre finanziellen Rahmenbedingungen, Herr Kollege Limburg, deutlich verbessert haben.
Abschließend möchte ich feststellen, dass diese Landesregierung und die zuständige Ministerin für die Ausstattung und für die Beschleunigung der niedersächsischen Justiz zu wenig tun.
Vielen Dank, Herr Adasch. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Helge Limburg das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich ausdrücklich und aus vollem Herzen, auch im Namen meiner Fraktion, sowohl bei den niedersächsischen Richterinnen und Richter als auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, bei den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in der Justiz, den Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern und natürlich auch bei Ihnen, Frau Ministerin, und Ihrem Haus für diese umfangreiche Beantwortung der Anfrage der FDP und auch natürlich für die in den letzten Jahren hier in Niedersachsen geleistete gute Arbeit bedanken.
Ich würdige auch ausdrücklich, dass in dieser Debatte viele Gemeinsamkeiten, die zwischen den Fraktionen bestehen, herausgestellt worden sind. In der Frage, welche Bedeutung die dritte Staatsgewalt für unser Gemeinwesen hat, sind wir uns weitestgehend einig. Und die Beiträge der Kollegen Genthe und Adasch waren, insbesondere am Anfang, auch durchaus differenziert.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nicht nur am Anfang! - Dr. Marco Genthe [FDP]: Sie waren durchgehend diffe- renziert!)
Herr Kollege Dr. Genthe, Sie haben die Zahlen der verschiedenen Länder verglichen. Ich sage es einmal so: In der der Justiz gilt ja der Grundsatz „Judex non calculat“.
Aber da Sie sich gleichwohl in den Rechenbereich hineinbegeben und hinsichtlich der Ermittlungsverfahren in Niedersachsen und Schleswig-Holstein absolute Zahlen verglichen haben, möchte ich Sie doch ganz höflich daran erinnern, dass Niedersachsen etwas mehr Einwohner als SchleswigHolstein hat, nämlich ungefähr, sehr grob gerechnet, viermal so viele. Will heißen: Natürlich ist die absolute Zahl der Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein deutlich geringer als die in Niedersachsen, einfach weil hier in Niedersachsen wesentlich mehr Menschen leben. Insofern ist das eine unzulässige Rechnung, ein unzulässiger Vergleich.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Marco Genthe [FDP]: Aber es hätten nur viermal so viel sein dürfen!)
Ich finde es im Übrigen richtig, was Herr Kollege Adasch gesagt hat: Wir sollten hier keine kleinteiligen Zahlenvergleiche mit anderen Ländern anstellen und uns in eine Art Wettlauf der Gerichte begeben, sondern wir sollten schauen, wo die Probleme liegen und wo wir als Haushaltsgesetzgeber noch nachsteuern müssen.