Protocol of the Session on September 15, 2016

waren 10 bereits zum 1. Januar, 12 zum 1. April 2016 und 11 zum Juli nutzbar. Die restlichen 12 sind zum 1. Oktober 2016 besetzbar.

Dadurch haben wir für eine durchgehend arbeits- und leistungsfähige Verwaltungsgerichtsbarkeit gesorgt. Sie sehen das auch an der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Asylverfahren, die sich kaum verändert hat. So betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Asylklageverfahren im Jahr 2013 noch 10,1 Monate, im Jahr 2014 9,2 Monate und im Jahr 2015 8,9 Monate.

Bei den Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Entwicklung ebenfalls positiv. Hier betrug die Verfahrensdauer im Jahr 2013 0,6 Monate, im Jahr 2014 0,8 Monate und im Jahr 2015 0,7 Monate.

Wir können nicht in die Zukunft sehen und auch nicht die Entwicklung der Fallzahlen in Asylstreitverfahren zuverlässig prognostizieren, weil nicht nur die Zahl der Geflüchteten relevant ist, sondern auch die Anzahl und der Inhalt der Entscheidungen des BAMF. Wir haben Vorsorge getroffen, um trotz unsicherer Prognosen zur Entwicklung der Flüchtlingssituation in Niedersachsen dennoch flexibel und situationsangemessen auf den Personalbedarf in der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagieren zu können.

Die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Überschreitungsermächtigung für die Justiz setzt uns in die Lage, das ansonsten verbindlich festgelegte Beschäftigungsvolumen um bis zu 100 Vollzeiteinheiten zu überschreiten. Diese Ermächtigung kann im Bedarfsfall für 48 im Haushaltsplan 2016 ausgebrachte Richterstellen, 2 Stellen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, und für 50 Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Deckung der Personalkosten erfolgt bei Inanspruchnahme aus den zentralen Mitteln des Einzelplans 13.

Von dieser Überschreitungsermächtigung wurde im Umfang von sechs Richterkräften und zwei Kräften aus dem Bereich der Serviceeinheiten Gebrauch gemacht, die jeweils für ein Jahr aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeordnet worden sind. Die frei werdenden Stellen können dabei in den abordnenden Gerichten sofort wiederbesetzt werden.

Anhand dieses Beispiels zeigt sich, wie vernünftiges flexibles Personalmanagement in der niedersächsischen Justiz funktioniert. Das wird sich auch bei den von Ihnen angesprochenen Herausforderungen im Zusammenhang mit VW in Braun

schweig zeigen. Ich habe bereits in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsführung die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit fünf zusätzlichen Staatsanwaltsstellen versehen.

Vorsorge ist aber auch für den zivilrechtlichen Bereich zu treffen. Es sind bereits Klagen über Schadenersatzsummen eingegangen, die sich auf mehrere Milliarden Euro belaufen. Die Folgedienste beim Amts- und Landgericht Braunschweig wurden aus diesem Anlass um neun Vollzeiteinheiten verstärkt.

Das von mir eingangs erwähnte Personalpaket für das kommende Haushaltsjahr umfasst darüber hinaus auch die Schaffung von weiteren sechs Richterstellen für die Einrichtung einer neuen Kammer beim Landgericht in Braunschweig und für die Einrichtung eines neuen Senats beim OLG Braunschweig.

In den Zeitungen können wir viel darüber lesen, was möglicherweise noch auf die Braunschweiger Justiz zukommen könnte. Davon ist bisher noch vieles Spekulation. Aber ähnlich wie bei der Frage der Bewältigung der Asylproblematik vor einem Jahr stehen wir hier auch jetzt wieder vor der Situation, dass wir Instrumente schaffen müssen, mit denen wir auf neu entstehende Bedarfe schnell und flexibel reagieren können. Ich will und kann an dieser Stelle den parlamentarischen Beratungen des Haushalts natürlich nicht vorgreifen. Ich bin mir aber sicher, dass wir Lösungen finden, die die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der von den Klagebestrebungen möglicherweise betroffenen Justizbehörden jederzeit gewährleistet.

Lassen Sie mich zum Abschluss auf eine noch weitergehende, die ganze Justiz betreffende Herausforderung zu sprechen kommen - Herr Genthe, Sie haben das selbst schon angesprochen; die Bewältigung dieser Herausforderung haben wir schon ein Stück weit angenommen -, nämlich auf die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Sie verpflichtet die Justiz und insbesondere auch die Anwaltschaft, spätestens ab 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren.

Erfreulicherweise ist das mit den Fachgerichtsbarkeiten schon jetzt flächendeckend - natürlich freiwillig - möglich. Innerhalb der niedersächsischen Justiz wurden die Kompetenzen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte, die gedankennotwendig dazwischen kommen muss, rechtlich aber nicht vorgeschrieben ist, im Programm „Elektronische Justiz

Niedersachsen“ - kurz: eJuNi - gebündelt. In den kommenden Jahren sollen durch dieses Programm der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte bei allen niedersächsischen Gerichten sukzessive eingeführt werden.

Um das technisch, organisatorisch und wirtschaftlich klug zu gestalten und in der Übergangsphase die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechterhalten zu können, ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich. Wir müssen uns dabei darüber klar sein: Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere aber die elektronische Arbeit als tägliches Arbeitsmittel, ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben.

Die damit einhergehenden Veränderungsprozesse werden die Justiz als Ganzes in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. Schon jetzt zeigt es sich, dass es vorteilhaft war, alle Beteiligten frühzeitig in das Programm eJuNi einzubinden. Die Umsetzung wird dabei nach dem Prinzip „Qualität geht vor Schnelligkeit“ erfolgen. Die Anwaltschaft hat die Einführung ihres Anwaltspostfachs beA deutlich hinausschieben müssen. Wir werden das so machen, dass es nachher wirklich funktioniert.

Das Programm eJuNi muss neben den technischen Aufgaben auch den Kulturwandel aktiv steuern. Die Aufgabe der Papierakte ist für den Richter genauso wie für den Staatsanwalt - das wird für Sie als Anwalt vielleicht ähnlich sein - durchaus eine tiefgreifende Veränderung der Arbeitsart. Wir müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen.

Die Umstellung auf eine umfassende elektronische Bearbeitung wird durch eine langfristig angelegte Verstärkung des IT-Personals und eine Erhöhung der Sachmittel im Bereich der Informationstechnik gewährleistet. Im Haushaltsplanentwurf sind für die kommenden zwei Jahre und im Mipla-Zeitraum bis zum Jahr 2020 zusätzliche Sachmittel in ganz erheblichem Umfang eingeplant worden. Sie ergänzen damit die bereits in den Jahren 2015 und 2016 von der Landesregierung für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zur Verfügung gestellten Sachmittel in Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Euro.

Um die Aufgabe bewältigen zu können, sind, gestaffelt über die Jahre 2014 bis 2016, zudem 20,5 zusätzliche Stellen auf Bearbeiterebene im zentralen IT-Betrieb der Justiz geschaffen worden. Außerdem gibt es zwei Referentenstellen und eine Sachbearbeiterstelle im Justizministerium, die bis zum Jahr 2022 befristet sind. Weitere sieben Stel

len im zentralen IT-Betrieb sind für das Jahr 2018, eine befristete Stelle für den Programmmanager ist erst einmal für das Jahr 2017 vorgesehen. Wie es danach weitergeht, werden wir dann entscheiden.

Meine Damen und Herren, die Justiz in Niedersachsen ist zukunftssicher aufgestellt. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass es so bleibt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es geht weiter mit der allgemeinen Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Andrea Schröder-Ehlers. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz ist die tragende Säule in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unsere Justiz garantiert den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Je effektiver die Justiz arbeiten kann, je besser sie personell und materiell ausgestattet ist, je kürzer damit die Verfahrensdauer ist, umso mehr steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung und umso mehr kann sie zu einem starken Rechtsstaat beitragen.

(Zustimmung bei der CDU)

Genau das ist die Einleitung der Anfrage der FDP, und das kann man nicht oft genug wiederholen. Diese Aussage, meine Damen und Herren, ist umso wichtiger, je mehr politischer Populismus um sich greift. Darum unterstützen wir die Ministerin bei ihrem Anliegen, eine gute und bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten. Denn nur dann ist die Justiz tatsächlich in der Lage, die große Herausforderung, die vor ihr liegt, zu bewältigen.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht alle statistischen Daten wiederholen. Das kann man in der Beantwortung der Anfrage gut nachlesen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Teilen der Justiz für ihren großen Einsatz und ihr großes Engagement zu bedanken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Sie alle sorgen mit ihrem tagtäglichen Einsatz für das hohe Ansehen unserer Justiz und auch dafür,

dass wir alle großes Vertrauen in unserem Rechtsstaat haben.

Ihnen allen ist es auch zu verdanken, dass die dritte Gewalt, die niedersächsische Justiz, in den vergangenen Monaten und Jahren auch in sehr stürmischer See Kurs gehalten und ihre Aufgabe sehr gut erfüllt hat.

Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass trotz der starken Arbeitsbelastung auch die vielfältigen Anfragen ausführlich beantwortet werden konnten, die Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, immer wieder stellen.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Dafür gibt es einen Personalschlüssel!)

Auch für diesen Einsatz möchte ich allen in der Justiz an dieser Stelle ganz ausdrücklich sehr herzlich danken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr, dass Sie registrieren und wissen, welchen Aufwand Sie auslösen und welche Kapazitäten damit gebunden werden. Und nochmals: Niemand will Ihnen das Fragerecht streitig machen, wirklich niemand. Aber wir müssen uns alle auch immer wieder klarmachen, welche Auswirkungen unser Handeln für den gesamten Bereich der dritten Gewalt hat. Das ist auch eine wichtige parlamentarische Aufgabe.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Mögen Sie keinen Parlamentarismus?)

Meine Damen und Herren, die Ministerin hat schon viel über die Verfahrensdauer gesagt. Ja, auch unser Ziel ist PEBB§Y 1.0. Um es in allen Bereichen wirklich umzusetzen, ist noch viel zu tun. Dazu bedarf es weiterer Stellen. Die Ansätze im neuen Haushaltsplanentwurf sind genannt worden. Sie finden durchaus Akzeptanz; das wissen auch Sie. Uns ist aber klar, dass es wieder nur ein Schritt ist, wenn auch ein wirklich sehr beachtlicher, der auf diesem Gebiet geleistet werden soll.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen anderen Aspekt aufgreifen, der der Justiz in Zukunft viel abverlangen wird. Die Ministerin hat es genannt. Ich meine die Digitalisierung.

Es ist die Justiz, die sich als eine der ersten Bereiche aufgemacht hat und bis 2022 ausschließlich elektronisch kommunizieren will. Das, meine Damen und Herren, ist eine wirklich sehr große Her

ausforderung. Hinzu kommt - auch das wurde schon dargestellt -, dass zugleich auch intern alle Vorgänge auf elektronische Akten umgestellt werden sollen. Das macht die Aufgabe wirklich nicht leichter.

Dieses Mammutprojekt kann nur gelingen, wenn auch wir unsere Hausaufgaben machen und uns unserer Verantwortung bewusst sind. Wir müssen dafür sorgen, dass der Justiz die nötige Infrastruktur, die nötige Software, die nötige Schulung zur Verfügung stehen. Das ist nicht trivial. Denn leider müssen wir feststellen, dass in vielen Justizgebäuden, in denen gerade gemessen wird, die Netzinfrastruktur, die Leistungsfähigkeit der Netze für große Datenmengen unzureichend ist. Es liegt ein großer Investitionsbedarf vor uns allen; denn ohne gute Netze ist eine elektronische Kommunikation nicht möglich.

Meine Damen und Herren, es ist klar, dass eine Software nur dann flächendeckend eingeführt werden darf, wenn sie die Arbeit gut unterstützt und erleichtert. Wir wissen, dass im aktuellen Pilotprojekt noch nicht alles rundläuft. Diejenigen, die die neue Software heute testen, brauchen noch länger als früher für die Erledigung ihrer Aufgaben. Also muss die Software weiter optimiert werden. Aber auch dafür ist ja das Testverfahren da.

Neben den Netzen und der Software muss auch die Hardware stimmen. Es ist ein Kulturbruch; die Ministerin hat darauf hingewiesen. Wenn man nicht mehr wie früher eine Akte aus Papier hat, sondern alles am Computer machen soll, dann braucht es auch eine andere Arbeitsplatzausstattung; das ist klar. Auch das löst einen riesigen Investitionsbedarf, verteilt auf die nächsten Jahre, aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke der Ministerin dafür, dass sie diese sehr, sehr schwierige Aufgabe so entschlossen angeht und dass ihr Haus mit der Umsetzung auf einem wirklich sehr guten Weg ist.

Wir alle wissen aber auch: Es braucht Zeit, bis alles umgesetzt werden kann. Ich sehe aber, dass wir auf einen sehr guten Weg sind. Die Fachgerichtsbarkeiten machen es deutlich. Analysiert man den Umsetzungsprozess, der dort ja schon viel länger läuft, so sieht man, dass eine gute Umsetzung Zeit braucht, dann aber auch eine große Akzeptanz findet.

Meine Damen und Herren, die niedersächsische Justiz steht auch in der Zukunft vor großen Her

ausforderungen. Wir tun gut daran, sie nach Kräften zu unterstützen.

Lassen Sie mich abschließend noch auf eines hinweisen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre langjährigen Forderungen nach einem schlanken Staat. Sie waren es doch, die über viele Jahre hinweg im Bund und im Land den Abbau von staatlichen Stellen nicht nur gefordert, sondern auch umgesetzt haben. Man könnte den Eindruck haben, dass Sie nun mit uns gemeinsam für einen starken Rechtsstaat mit guter Personalausstattung sorgen wollen. Ich würde mich darüber wirklich sehr freuen.

Herzlichen Dank.