Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält die Landesregierung das Wort.
Von der Fraktion, die die Große Anfrage gestellt hat, liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Marco Genthe vor, dem ich jetzt das Wort erteile. - Bitte, Herr Kollege!
Wir warten noch. Ich hatte ja gehofft, dass es zum Beginn Ihrer Rede im Plenarsaal ruhig wird. - Aber jetzt stehen noch einige auf. Wir warten noch. - Auch die FDP-Fraktion sollte jetzt aufhören zu reden. Sonst hindern Sie Ihren Kollegen anzufangen, Herr Försterling.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beantwortung einer Großen Anfrage bedeutet in dem jeweiligen Ministerium immer einen sehr großen Arbeitsaufwand. Darum möchte ich mich gerne am Anfang bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums ganz herzlich für die sorgfältige Erhebung der Daten bedanken. Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat erlangt in der gegenwärtigen Situation im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger eine immer größere Bedeutung. Es ist daher richtig, sich über die Belastung und Ausstattung der niedersächsischen Justiz Gedanken zu machen. Schließlich ist es die Justiz, die dem Rechtsstaat ein Gesicht verleiht.
Wenn wir in den letzten Jahren an dieser Stelle über die Justiz gesprochen haben, dann war fast immer ein Skandal der Anlass dazu. Doch abgesehen von der VW-Affäre, zu der ich an dieser Stelle kaum noch etwas sagen mag, ohne die Tagesordnung wieder zu reißen, ist uns bereits seit einiger Zeit ein weiterer Skandal erspart geblieben. Es ist daher an der Zeit, zu fragen, wie die niedersächsische Justiz grundsätzlich aufgestellt ist und was Rot-Grün zu deren Fortentwicklung tatsächlich beigetragen hat.
Meine Damen und Herren, eine für die Bürger entscheidende Frage ist sicher, wie schnell die Justiz in der Lage ist, ein Verfahren abzuarbeiten. Die Verfahrenslänge ist ein wichtiger Indikator für die Funktionsfähigkeit und auch die Akzeptanz der Justiz. So fällt es mir als Rechtsanwalt ganz sicher schwer, einem Mandanten zu erklären, warum es nach Einreichung einer Zivilklage 11 Monate und 22 Tage dauert, bis das zuständige niedersächsische Amtsgericht in der Lage ist, einen ersten Verhandlungstermin anzuberaumen.
Dabei handelt es sich um eine einfache Zivilklage mit einer sehr übersichtlichen Sachverhalt, der zwischen den Parteien auch längst „ausgeschrieben“ ist.
In der Antwort der Landesregierung finden sich zu den Verfahrenslängen umfangreiche Daten. Massive Ausreißer sind der Statistik jedenfalls nicht zu entnehmen.
Ein wenig auffällig ist das Oberlandesgericht Braunschweig, welches in den Jahren 2013 bis 2015 in verschiedenen Verfahrensarten und als Revisionsinstanz eine vergleichsweise lange Verfahrensdauer aufweist. Aber gerade die Gerichte in Braunschweig bedürfen zukünftig - aufgrund des bereits erwähnten VW-Komplexes - ganz sicher unserer besonderen Aufmerksamkeit.
In der Öffentlichkeit wird ganz sicher sehr sorgfältig beobachtet, wie gut die Justiz in der Lage ist, diesen Komplex abzuarbeiten. Dies gilt übrigens auch - ganz ausdrücklich - für die Strafverfahren.
Meine Damen und Herren, es stößt in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis, wenn Strafnachlässe gewährt werden müssen, weil sich die Verfahren zu sehr in die Länge ziehen. Dies ist in Niedersachsen in den Jahren 2013 bis 2015 in 60 Fällen geschehen. Das heißt, in 20 Fällen pro Jahr ist ein Täter weniger bestraft worden, weil die Justiz nicht schnell genug gearbeitet hat. Das ist nicht hinnehmbar.
Es stellt sich die Frage, ob die personellen Ressourcen ausreichen oder ob nicht über die Jahre 2017 und 2018 hinaus ein Aufwuchs zu planen ist. Gerade Strafverfahren sind oft wesentlich komplexer und personalintensiver geworden, was sich aus der Statistik so gar nicht ersehen lässt.
Noch schlimmer ist es, wenn sich Verfahren so lange hinziehen, dass eine Verjährung der Taten eintritt. Anfällig sind Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Aus diesem Grund haben wir auch dort nachgefragt. Bedauerlicherweise konnte das Justizministerium nicht sagen, wie oft in Niedersachsen im Bereich der Wirtschaftskriminalität eine Verjährung von Straftaten aufgrund eines langwierigen Verfahrens eingetreten ist. Das ist schon ein Stück weit bemerkenswert, da wir im Landtag die Fraktion der Grünen haben, deren Mitglieder sich regelmäßig über den Bereich der Wirtschaftskriminalität aufregen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie nicht? Regen Sie sich darüber nicht auf? Wie soll ich das jetzt verstehen?)
Das Justizministerium in Schleswig-Holstein war diesbezüglich kenntnisreicher als das grüne Justizministerium in Niedersachsen. Dort konnte man nämlich die Auskunft erteilen, dass zwischen 2010 und 2015 in keinem einzigen Fall eine vollständige Verjährung von Wirtschaftsstraftaten eingetreten ist. Das Niedersächsische Justizministerium konnte nur sagen, dass im Bereich der Wirtschaftskriminalität zwischen 2013 und 2015 in insgesamt 60 Fällen Strafnachlässe wegen besonders langer Verfahrensdauern gewährt worden sind. Meine Damen und Herren, das sind 20 pro Jahr! In Schleswig-Holstein ist das in fünf Jahren lediglich 16 Mal vorgekommen. Das sollte man sich wirklich mal genauer ansehen. Es macht übrigens Sinn, die niedersächsischen Daten mit denen aus anderen Bundesländern zu vergleichen. So lässt sich sehr wohl herausfinden, wo Nachsteuerungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, sehr schmallippig ist das Justizministerium mit der Frage umgegangen, ob die Richter angesichts der Zeit, die sie für die Wahrnehmung eines richterlichen Vorbehalts haben, eine sachgerechte Abwägung zwischen dem Eingriff in die Grundrechte eines Betroffenen und den Anforderungen der Strafverfolgung treffen können.
Angesichts der Tatsache, dass hier auch Proberichter eingesetzt werden und dass es sich um zum Teil massive Eingriffe in die Grundrechte von Bürgern handelt, hätte ich mir eine gründlichere Auseinandersetzung mit dieser Frage gewünscht. Das gilt insbesondere auch für das Modell des zentralen Bereitschaftsdienstes beim Landgericht Verden.
Oft hängt die Funktionsfähigkeit von Justiz auch schlicht von der Ausstattung ab, meine Damen und Herren. Das fängt bei den Dienstwagen an und endet bei der Digitalisierung. Wenn in einem Flächenland für elf Staatsanwaltschaften zehn Dienstwagen zur Verfügung stehen, dann wird schlicht und ergreifend erwartet, dass die Staatsanwälte die Dienstfahrten mit ihren Privatwagen absolvieren. Ob das angemessen ist, versehe ich mal mit einem Fragezeichen.
Meine Damen und Herren, die größte Herausforderung der Justiz in den nächsten Jahren wird allerdings die Digitalisierung sein. Die Gerichte müssen den elektronischen Zugang ab dem 1. Januar 2018 ermöglichen. Diese Frist kann jedoch zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen nicht geschaffen werden können. An dieser Stelle überrascht es schon, dass das Justizministerium keine verbindliche Aussage gemacht hat, ob der elektronische Zugang in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2018 möglich sein wird. Es wird lediglich formuliert, dass man „plant“, diese Frist einzuhalten.
Der Justizhaushalt wird durch dieses Projekt immens belastet. Gleichzeitig steht die niedersächsische Justiz auch vor weiteren Herausforderungen, die ebenfalls abgearbeitet werden müssen. Den VW-Komplex mit seinen vielen Tausend Beteiligten habe ich genannt. Ich glaube nicht, dass das ohne eine beachtliche Erhöhung des Justizhaushalts überhaupt möglich sein wird. Ich hoffe, dass sich die Justizministerin bei dem Ministerpräsidenten, der bedauerlicherweise nicht anwesend ist, dahin gehend Gehör verschaffen kann und dass es zu keiner Gegenfinanzierung innerhalb des Justizhaushalts kommt.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Bitte, Frau Ministerin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, eine gute und bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Nur eine leistungsfähige und effiziente Justiz ist in der Lage, den Herausforderungen unserer Zeit tatsächlich zu begegnen. Das gilt für die Grundausstattung mit der Ausrichtung auf PEBB§Y 1. Ein Beleg dafür ist der von der Landesregierung eingebrachte Haushaltsplanentwurf 2017/2018. Er enthält - wenn ihn das Hohe Haus beschließt - allein 169 neue Stellen zur Minderung der durch PEBB§Y nachgewiesenen Belastung. Sie wissen, dass eine Nacherhebung stattgefunden hat. Hinzu kommen 53 weitere aufgabenbezogene Personalverstärkungen und 92 Aufhebungen oder Verlängerungen von kw-Vermerken. Insgesamt ergeben sich somit 314 Verbesserungen zugunsten des Personalhaushalts.
Das auf die Anfrage der FDP-Fraktion hin zusammengestellte statistische Material zeigt, dass die Justiz in Niedersachsen auch jetzt schon gut aufgestellt ist. Mit den für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 getroffenen Maßnahmen tragen wir dafür Sorge, dass das auch in Zukunft so sein wird.
Wenn man sich das statistische Material näher anschaut, dann wird man feststellen, dass die niedersächsische Justiz die Verfahren zügig und schnell erledigt. Soweit sich bei einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften Abweichungen vom Landesdurchschnitt finden, haben wir nachgefragt. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben darauf verwiesen, dass es jeweils lokale Besonderheiten sind, die dies erklären.
Es gibt immer Bereiche, in denen es besonders umfangreiche und besonders schwierige Verfahren gibt, die ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft besonders belasten und daher einen besonderen Personal- und Arbeitseinsatz auslösen.
Im Zusammenhang mit der Bewertung von statistischem Material möchte ich noch Folgendes bemerken: Ihnen ist hoffentlich aufgefallen, dass wir
uns darum bemüht haben, die Große Anfrage sehr zeitnah zu beantworten. Sie haben die Anfrage kurz vor den Sommerferien gestellt, und bereits zur ersten Sitzung des Landtags nach der Sommerpause lag die Antwort vor. Mein besonderer Dank gilt, wie es auch Herr Dr. Genthe mit seinem Dank schon zum Ausdruck gebracht hat, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die sich hier wirklich ganz außerordentlich ins Zeug gelegt haben. Das gilt natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses.
Hinsichtlich der zweiten und der dritten Frage musste eine aufwendige Sonderauswertung durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen durchgeführt werden. Auch dafür danke ich besonders. Diese Sonderauswertung ist erforderlich geworden, weil Sie in der Großen Anfrage sozusagen nach anderen Tabellen gefragt haben. Die waren nicht automatisch auswertbar. Das ist mittlerweile aber erfolgt. Im Nachhinein hat sich, wie erwartet, bestätigt, dass diese zusätzlichen Auswertungen über sehr lange Verfahrensdauern nur wenige Verfahren betreffen, die sich mit den lokalen Besonderheiten, die ich eben schon angesprochen habe, erklären lassen.
In Niedersachsen haben wir - und jetzt kommen wir zu den besonderen Herausforderungen, denen wir uns ausgesetzt sehen - im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise gezeigt, dass wir besondere Belastungen der Justiz professionell und besonnen managen. Die Zahl der Klageeingänge in Asylverfahren hat sich seit 2013 verdoppelt, und in Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Asylverfahren hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Wir haben nicht nur zügig reagiert, sondern von Anfang an auch den erforderlichen Personaleinsatz vorausschauend geplant.
Die niedersächsischen Verwaltungsgerichte wurden bereits über den ersten Nachtragshaushalt 2015 mit neun zusätzlichen Richterstellen und acht Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten personell verstärkt. Darüber hinaus wurden für die Verwaltungsgerichte mit dem Haushalt 2016 nochmals 21 Richterstellen und 2 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 22 Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten zusätzlich veranschlagt. Von diesen insgesamt 45 in einem Stufenkonzept neu geschaffenen Stellen
waren 10 bereits zum 1. Januar, 12 zum 1. April 2016 und 11 zum Juli nutzbar. Die restlichen 12 sind zum 1. Oktober 2016 besetzbar.