Protocol of the Session on September 15, 2016

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Umso wichti- ger ist es einzugreifen!)

Schließlich fordern Sie die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Anwartschaft auf betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos mitnehmen können. Dazu verweise ich auf die Vorschläge des eben bereits erwähnten Gutachtens. Die Landesregierung wird deren Umsetzung konstruktiv begleiten.

Wir sind uns einig, dass es das Ziel aller Akteure sein muss, der betrieblichen Altersvorsorge zu einer größeren Verbreitung insbesondere bei denen zu verhelfen, die im Alter nicht mit üppigen Renten ausgestattet sind. Aber wir brauchen dafür ein Gesamtpaket, das alles berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, eines muss auch klar sein: Die Grundlage der Altersabsicherung muss die gesetzliche Rentenversicherung sein. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht auf den Weg machen, einen Generationenvertrag aufzukündigen, der sich über viele Jahrzehnte bewährt hat. Das blenden Sie in Ihrem Antrag leider aus, meine Damen und Herren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4522 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Dann sind Sie mit Mehrheit der Ausschussempfehlung gefolgt.

Der Sitzungsvorstand ist sich einig, dass wir durch die vorgezogene Behandlung dieses soeben abgeschlossenen Tagesordnungspunktes bei den ursprünglich für heute Nachmittag vorgesehenen Sitzungszeiten 25 Minuten eingespart haben.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause. Um 14.45 Uhr setzen wir die Sitzung fort.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.30 Uhr bis 13.48 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe aus gegebenem Anlass - ich werde gleich noch ein persönliches Wort dazu sagen, wenn Sie erlauben - fünf Minuten bis zum Wiederbeginn der Sitzung draufgegeben. Wie heißt es so schön: Mea culpa, mea maxima culpa.

Ich sage deutlich: Mir wird es nicht wieder passieren, dass ich dadurch zur Zeitersparnis beitrage, dass ich die Mittagspause verkürze. Ich musste mir eben von Kolleginnen und Kollegen schon genug anhören, die in bestimmten Lokalen im Umfeld bis jetzt noch kein Essen bekommen haben. Das liegt nicht nur an der kurzen Mittagspause; das kann auch an den Lokalen liegen. Das war der Versuch, eine halbe Stunde herauszuholen. Ein bisschen holen wir ja noch heraus. Aber es ist, glaube ich, nicht vertretbar, die Mittagspause um eine Viertelstunde zu kürzen. Das sollte so nicht wieder passieren. Ich werde jedenfalls aktiv nicht mehr dazu beitragen. Diese Schuld nehme ich auf mich und bedanke mich bei allen, die es ertragen haben, im Schweinsgalopp - wie man so schön sagt - essen zu müssen oder gar nichts mehr zu bekommen.

Damit habe ich genug Schuldanerkenntnis abgegeben. Ich hoffe, das ist ausreichend.

Wir treten ein in den

Tagesordnungspunkt 21: 34. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/6415 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6430 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6463

Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Deswegen rufe ich die Eingaben aus der 34. Eingabenübersicht der genannten Drucksache auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Empfehlungen des Petitionsausschusses und zum Teil der Fachausschüsse zustimmen möchte, die entsprechenden Empfehlungen auch im Plenum zu beschließen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben.

Ich rufe die Eingaben aus der 34. Eingabenübersicht mit der gleichen Drucksachennummer auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir treten in die Beratung ein. Wenn Sie auf Ihrem Wortmeldezettel auch die Nummer der Eingabe notieren, ist es auch möglich, sie im Sachzusammenhang zu diskutieren.

Ich rufe zunächst die erste Wortmeldung zu der Eingabe 02269/11/17 auf, zu der sich die Kollegin Editha Lorberg gemeldet hat. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Petition geht es um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. In dieser Petition hat der Petent aufgezeigt, wie wichtig es ihm ist, dass wir als Parlamentarier Sorge dafür tragen, dass die abgelehnten Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Er beschreibt das, ohne in irgendeiner Form polemisch zu sein oder Forderungen aufzustellen, die wir in diesem Hohen Hause nicht mittragen könnten.

Ich kann an dieser Stelle nicht verstehen, dass wir nicht einmütig „Berücksichtigung“ empfohlen ha

ben. Ich finde, bei einem so wichtigen Thema wäre es gerade in der heutigen Zeit gut, in diesem Haus eine geschlossene Meinung zu bilden und mit „Berücksichtigung“ deutlich zu machen, wie wichtig uns allen die Situation ist und dass wir es auch für richtig halten, dass abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt werden.

Ich will, wenn ich darf, nur einen Satz aus dieser Petition zitieren:

„Wenn sich das Land und damit der Staat nicht an das Recht hält bzw. es nicht durchsetzt, wie soll der Bürger dann noch nachvollziehen, dass er sich an das Recht halten soll?“

Ich finde, das spricht für sich. Meine Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie vielleicht noch kurz umdenken und mit uns gemeinsam für „Berücksichtigung“ stimmen, damit wir hier ein deutliches Zeichen setzen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lorberg. - Zu derselben Eingabe hat sich für die SPD-Fraktion die Kollegin Karin Logemann gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der besagten Petition fordert der Petent, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, schneller abgeschoben werden sollen. Er sagt, dass die dadurch freiwerdenden Finanzmittel besser für die Integration der nicht ausreisepflichtigen Menschen genutzt werden könnten. Im Kern ist der Petent der Meinung, die Landesregierung würde nicht konsequent genug abschieben und verstoße damit gegen geltendes Recht.

Die Stellungnahme des Innenministeriums ist ganz klar: Es wird konsequent abgeschoben, aber das Prinzip der Humanität hat eindeutig Vorrang und damit auch die freiwillige Ausreise von Ausreisepflichtigen. Diese Form der Rückkehr ist menschlicher, nachhaltiger und kostengünstiger. Daran besteht kein Zweifel.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Darüber hinaus wird, wenn nötig, der Aufenthalt im Lande zwangsweise beendet.

Die Niedersächsische Landesregierung wird die Maßnahmen der Rückführung weiter verstärken. Das ist nötig, da die Zahl der Ausreisepflichtigen weiter steigt.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass weitere Verfahrenshemmnisse beseitigt werden, indem z. B. Herkunftsländer auf ihre völkerrechtliche Verpflichtung hingewiesen werden, bestehende Rücknahmeabkommen vollständig umzusetzen.

Wir haben eine Verpflichtung, Menschen, die nicht hier bleiben können, auf eine menschenwürdige Art und Weise in ihre Heimatländer zurückzubringen. Wir wissen nicht, welchen Traumata diese Männer und Frauen vor und während ihres Weges nach Deutschland ausgesetzt waren. Dementsprechend begrüße ich es, dass die Landesregierung dem humanistischen Umgang mit diesen Menschen den Vorrang gibt und sie im Zweifelsfall nicht noch weiter traumatisiert. Das genau ist der Antritt unserer Landesregierung mit dem Vorzug der freiwilligen Ausreise.

Liebe Kollegin Lorberg, Sie empfehlen bei dieser Petition „Berücksichtigung“. Was genau bedeutet dieses Votum? - Dadurch wird die Landesregierung ersucht, im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch des Einsenders zu entsprechen oder seiner Beschwerde abzuhelfen.

(Editha Lorberg [CDU]: Ja, ganz ge- nau!)

Dies ist die weitestgehende Form der positiven Erledigung einer Eingabe durch das Parlament. Sie hat zur Voraussetzung, dass der Landtag das Anliegen ohne Einschränkung als gerechtfertigt ansieht, die Beschwerde als berechtigt ansieht und zugleich anerkennt, dass es nötig und möglich ist, Abhilfe zu schaffen.

Die Landesregierung, liebe Frau Lorberg, hat in ihrer Stellungnahme zu der Petition dargelegt, Abschiebungen würden unter Anwendung von Recht und Gesetz konsequent durchgeführt. Wie genau könnte hier weitere Abhilfe geschaffen werden? Wie könnte z. B. eine Beschleunigung des Verfahrens Ihrer Meinung nach aussehen?

Der Petent hat sich darüber leider keine Gedanken gemacht.

(Editha Lorberg [CDU]: Das ist auch nicht seine Aufgabe!)

Seine Forderungen werden bereits erfüllt und sind schon in Anwendung.

Ich glaube nicht, dass Ihr Votum bedeutet, dass Sie eine Verschärfung der Abschiebepraxis fordern. Humanität, auch und gerade für Menschen, die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, hat Vorrang. Menschenwürdige Rückführungen sind für alle Beteiligten die beste Lösung.

Die Landesregierung setzt konsequent um, was der Petent fordert. Deshalb ist die Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Logemann. - Ebenfalls zu dieser Eingabe spricht für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Ottmar von Holtz.