In diesem Fall liegen zwei schriftliche Berichte vor. Der schriftliche Bericht in der Drucksache 17/6451 fasst die Ausschussberatung zum Nachtragshaushaltsgesetz, zum Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich sowie zu dem genannten Entschließungsantrag zusammen. Der schriftliche Bericht in der Drucksache 17/6450 betrifft den Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der Nettoneuverschuldung 2016.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersächsische Städte und Gemeinden sind in der Flüchtlingspolitik besonders gefordert. Sie leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben und noch suchen werden. Niedersachsen hat die Kommunen bei dieser großen Herausforderung finanziell mit Nachdruck unterstützt. Das zeigt die Entwicklung der jeweiligen Zahlen im Haushalt der letzten Jahre: Seit 2014 haben sich die Ausgaben des Landes für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge
sowohl in Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den Kommunen und für die Durchführung von Integrationsprojekten und Sprachfördermaßnahmen mehr als verzehnfacht.
Die Niedersächsische Landesregierung hat aber auch immer wieder eingefordert, dass nicht allein Länder und Kommunen diese Kosten übernehmen können, sondern nachhaltig und nachdrücklich eine bessere finanzielle Beteiligung des Bundes eingefordert. Das wird von der Opposition in diesem Haus aus durchschaubaren Gründen gerne kritisiert. Die Ministerpräsidenten aller Länder teilen und unterstützen aber unabhängig von ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit diese Forderung Niedersachsens.
Es war Ministerpräsident Seehofer aus Bayern, der ausdrücklich hervorgehoben hat, dass die am 7. Juli 2016 getroffene Einigung mit dem Bund über dessen Beteiligung an den Kosten der Integration nur dank der Einigkeit aller Länderregierungen möglich geworden ist. Im Rahmen dieser Verständigung haben Bund und Länder vereinbart, dass der Bund über die bisher getroffenen Vereinbarungen hinaus und zusätzlich zu der Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft, was ebenfalls die Kommunen entlastet, den Ländern zu ihrer Entlastung eine so genannte jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Dieser Betrag, der originär den Ländern für Integrationsmaßnahmen zusteht, wird in Niedersachsen in voller Höhe, d. h. zu 100 %, dafür eingesetzt, die Kommunen weiter zu entlasten. Damit dies möglich wird, werden diese Haushaltsmittel eben nicht als allgemeine Zuweisung über das Konstrukt des kommunalen Finanzausgleichs nur teilweise prozentual an die Kommunen weitergeleitet, sondern auf dem Weg, den wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt beschreiten, zu 100 % zur finanziellen Entlastung der Kommunen weitergegeben.
Darüber hinaus setzen wir zu erwartende Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung, Zinsminderausgaben sowie Mittel aus der vom Bund vorgezogenen Spitzabrechnung bei den Flüchtlingskosten ein, um damit ein beeindruckendes Entlastungspaket für die Kommunen auf den Weg zu bringen.
Die erst durch die Einigung mit dem Bund möglichen finanziellen Spielräume werden genutzt, um sowohl die Kostenabgeltungspauschale vorzeitig auf den immer wieder gewünschten Betrag von 10 000 Euro zu erhöhen als auch eine zeitnähere Abrechnung der Kosten für den zu berücksichtigenden Personenkreis zu ermöglichen.
Insgesamt werden mit diesem Nachtrag durch die Erhöhung der Kostenpauschale, das Vorziehen des Abrechnungszeitraums sowie eine zusätzliche Vorauszahlung 856 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt. Dem stehen in der Gegenfinanzierung lediglich ca. 250 Millionen Euro Mittel des Bundes gegenüber.
Diese Zahlen und Fakten machen deutlich, dass die von der Opposition immer wieder gerne erhobene Behauptung, das Land enthalte den Kommunen zustehende Mitte vor, sowie viele andere Behauptungen der Opposition in den Bereich der Legendenbildung gehören.
(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Diese Behauptung wird zumindest auch von den Kom- munen getragen, Frau Geuter! Die Kommunen sehen das genauso!)
Ich darf daran erinnern, dass die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung noch im Jahr 2012 eine Kostenabgeltungspauschale von etwas unter 5 000 Euro, also weniger als die Hälfte der jetzt auszuzahlenden Summe, für ausreichend gehalten hat.
Ich habe dies einmal so ausführlich dargestellt, um klarzumachen, dass das, was wir jetzt auf den Weg bringen, im Interesse der Kommunen ist und dass die Kritik, die gerade auch von Herrn Grascha bei einer seiner täglichen Pressemitteilungen geäußert wurde, jeglicher Grundlage entbehrt.
(Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Das ist genau das, was die Kommunen kritisieren!)
Ich darf auch daran erinnern, dass die kommunalen Spitzenverbände selbst ausdrücklich darum gebeten haben, es bei der bisherigen Kostenabgeltungspauschale zu belassen, weil dieses Verfahren nicht nur eine wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel gewährleistet, sondern man auch auf bürokratischen Mehraufwand, der sowohl auf Landesebene als auch bei den Kommunen entstehen würde, verzichten kann.
Wenn es allerdings Einigkeit auf beiden Seiten über die Vorzüge einer Kostenpauschale gibt, dann geht es nicht, diese durch die Hintertür durch umfassende Ausnahmeregelungen zu unterlaufen.
Wir sehen sehr wohl die Probleme in einigen wenigen Landkreisen unseres Landes, die aus den dortigen besonders hohen Unterkunftskosten resultieren. Ein kluger Einsatz der zusätzlich zur Verfügung gestellten Wohnungsbauförderung kann sicherlich zur Entlastung beitragen.
Meine Damen und Herren, mit der Vorlage dieses Nachtragshaushaltsgesetzes bleibt die Landesregierung finanziell handlungsfähig und nutzt gleichzeitig alle Spielräume zugunsten der Kommunen. Die Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge bleibt weiterhin die große Herausforderung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Dies belegen auch die Zahlen des vorliegenden Doppelhaushaltsentwurfes, über den wir noch heute Nachmittag diskutieren werden.
Weiterhin gilt die Einschätzung von Herrn Seehofer - ich hätte nie gedacht, dass ich den zweimal zitieren muss -, der darauf hingewiesen hat, dass die Vereinbarung mit dem Bund vom Juli dieses Jahres „nicht die Lösung für alle Zeit“ ist, sondern eine Anschlussregelung ab 2018 notwendig sein wird.
indem Sie in Ihrem selbstgewählten Hamsterrad der Überbietung von Forderungen verharren. Auch heute fordern Sie wieder gleichzeitig Steuerentlastungen, eine geringere Schuldenaufnahme und zusätzliche Ausgaben.
Ein Gesamtkonzept zur Finanzierung aller Ihrer Forderungen bleiben Sie auch heute schuldig. Wer wie Sie nur selektiv populistische Forderungen erheben kann, ist nicht in der Lage, Verantwortung zu übernehmen.
Einen verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zeigen wir heute mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt, der die finanzielle Situation der Kommunen deut
Vielen Dank, Frau Kollegin Geuter. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Kollege Hilbers das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder der Landesregierung, Sie preschen hier nicht etwa mit einem tollen Vorschlag vor, sondern werden zum Jagen getragen. Das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen.
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Na, na, na! - Renate Geuter [SPD]: Das wird auch mit der fünften Wiederholung nicht besser!)
Zur Beratung liegt hier nämlich auch ein Entschließungsantrag aus dem Mai 2016 vor, der Sie auffordert, diesen Nachtragshaushalt vorzulegen und die Spielräume, die sich ergeben, endlich für drei Tatbestände zu nutzen: die Kommunen zu entlasten, eine vernünftige Krankenhausfinanzierung auf die Beine zu stellen und endlich damit aufzuhören - in einem Jahr, in dem Sie über 1 Milliarde Euro Steuermehreinnahmen haben -, immer noch eine halbe Milliarde Euro neue Schulden zu machen. Diese Punkte haben wir gefordert.
Sie sind jetzt in weiten Teilen dahinter zurückgeblieben. Aber dass Sie wenigstens die Kommunen unterstützen, ist der Tatsache geschuldet, dass Sie sich dem gar nicht mehr verschließen konnten.
Ich erinnere daran, dass im Juni eine Anfrage, die von mir gestellt worden war, zum Vorschein gebracht hat, dass Sie bei den Kommunen Außenstände aus der Flüchtlingspolitik in Höhe von 680 Millionen Euro haben. Sie bedienen die Kommunen jetzt mit 632 Millionen Euro. Die Außenstände bei den Kommunen, die Sie damals schon zugegeben haben, bedienen Sie jetzt also. Auch hier machen Sie nur das Notwendigste.
Es ist nicht etwa so, wie Sie, Frau Geuter, es dargestellt haben: dass alles ganz fair und ordentlich verläuft.
Sie haben nach der Mai-Steuerschätzung Steuermehreinnahmen von 308 Millionen Euro. 250 Millionen Euro Integrationspauschale bekommen Sie vom Bund nach dem Ergebnis vom 7. Juli. Erneut fallen 120 Millionen Euro Zinsminderausgaben an, und da ist immer noch Luft nach unten, weil der Finanzminister aufgrund der Liquiditätslage noch gar keine neuen Schulden machen musste.
Meine Damen und Herren, das sind Entlastungen, die Sie im Haushalt haben. Die entstehenden Spielräume nutzen Sie nicht. Sie haben traumhafte Zeiten und könnten die Dinge erledigen, nutzen diese Möglichkeit aber nicht.
Ich habe Ihnen das bereits mehrfach vorgehalten: Sie haben 2016 über 550 Millionen Euro mehr in der Kasse als im Jahr davor. Allein 308 Millionen Euro resultieren aus der Mai-Steuerschätzung. Bis 2019 können Sie mit Mehreinnahmen gegenüber Ihren bisherigen Planungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro rechnen.
Aber Sie schaffen die schwarze Null erst 2018 - und das auch nur, weil Sie im Vorfeld immer neue Schulden aufgetürmt haben und weiter auftürmen. 400 Millionen Euro für 2017, 400 Millionen Euro für 2018 und 80 Millionen Euro für 2019 entnehmen Sie der Haushaltskasse.
Damit ist Ihre schwarze Null 2018 ein Fake. Herr Minister, Sie verhalten sich wie ein Alkoholiker, der seinem Betreuer verspricht, keinen Alkohol mehr zu kaufen, aber sein Barfach noch bis oben vollgemacht hat.
(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Anja Piel [GRÜNE]: Was ist das denn für ein Niveau, Herr Hilbers? - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Unterirdisches Niveau!)
Herr Schneider, Sie werden in der Neuen Osnabrücker Zeitung zitiert: „Wenn ich den Kredit dann nicht brauche, ist das gut“. Das ist eben Ihre Poli