Vielen Dank, Herr Minister. - Was die Einschätzung der Problematik angeht, habe ich den Eindruck, dass diesbezüglich in diesem Hohen Hause Einstimmigkeit herrscht. Es gibt ja auch entsprechende einstimmige Beschlüsse aus den Ausschüssen.
dass Sie als verantwortlicher Minister kausal lediglich auf den Bereich Landwirtschaft schauen. Deshalb meine Frage: Können Sie dem Hohen Hause auch etwas zu der Problematik sagen, dass auch Hormone aus Kläranlagen in unseren Gewässern landen? Wie schätzen Sie diese Problematik ein?
Herr Dammann-Tamke, ich habe zu Beginn auf verschiedene Bereiche hingewiesen: auf Pflanzenschutzmittel, auf Arzneimittel, auf Mikroschadstoffe. Das hat insgesamt etwas mit unserer Lebensweise zu tun. Arzneimittel werden beispielsweise einfach in der Toilette hinuntergespült und nicht in der Apotheke zurückgegeben. Aber Nitrat landet selten in der Toilette. Da muss man sich dann schon mit den entsprechenden berufsständischen Vertretungen auseinandersetzen, um speziell dieses Problem anzugehen.
Ich sage Ihnen auch, Herr Dammann-Tamke: Mir geht es im wohlverstandenen Sinne darum, dass wir mit der Landwirtschaft nach Lösungen suchen, denn nur dann werden wir das Problem lösen, und nur dann können auch all die Landwirte, die der guten fachlichen Praxis gerecht werden und die gemäß den entsprechenden Richtlinien arbeiten, vor denjenigen geschützt werden, die sich möglicherweise nicht an die Regeln halten. Deswegen rate ich dringend, gemeinsam dafür zu sorgen, dass eventuell vorhandene schwarze Schafe auch als solche erkannt werden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Würde denn zu den von Ihnen angemahnten verlässlichen Rahmenbedingungen auch die Anpassung des Baugenehmigungsrechts gehören, die ich vorhin angesprochen habe und die Sie selber als Mitglied dieses Hauses vor zweieinhalb Jahren letztendlich mit beschlossen haben?`
Herr Oesterhelweg, der Maßnahmenkatalog ist lang. Aber um dafür zu sorgen, dass die Nitratwerte tatsächlich sinken, können die landespolitischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, und da nutzen wir auch alle Möglichkeiten, die wir haben. Das kann ich Ihnen versichern. Ich werde einige gleich noch nennen.
Aber wir brauchen darüber hinaus endlich auch die flankierenden Regelungen durch die Düngeverordnung des Bundes.
Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen: Wir haben beispielsweise 18 Millionen Euro für die freiwillige Trinkwasserkooperation eingesetzt, und wir verzeichnen dort auch Erfolge. Wo Landwirte wirklich aktiv mitarbeiten, zeigt sich eben auch eine Wirkung.
Wir haben in vielen Kooperationsgebieten aber auch erleben müssen, dass sich dieser Trend nach 2008 umgekehrt hat. Deswegen sage ich auch: Wo man mit freiwilligen Maßnahmen ins kurze Gras kommt, ist am Ende das Ordnungsrecht notwendig, und dafür brauchen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen. Dafür liefert uns die Düngeverordnung am Ende z. B. die Möglichkeit, vorhandene Daten besser zu verschneiden und schneller zu erkennen, wo es zu Problemen kommt. Es kann nicht sein, dass riesige Datenbe
stände erhoben werden und dann am Ende nicht einsetzbar sind, um zu klären, wo es tatsächlich zu einer Belastung gekommen ist.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Stickstoffbilanzüberschuss begrenzt wird, und wir müssen Sorge dafür tragen, dass in Gebieten, die besonders belastet werden, die Länder auch das Recht haben, zusätzliche Maßnahmen in Gang zu setzen. Wenn wir das nicht tun, dann wird das Vertragsverletzungsverfahren am Ende für alle Beteiligten sehr teuer. Und deswegen rate ich dringend - da sollten wir als Haus gemeinsam handeln -, den Druck auf den Bund zu verstärken, damit wir nicht noch ein oder zwei Jahre warten müssen, bis die Düngeverordnung endlich greift. Ich höre, man will das in Berlin möglicherweise noch hinter die nächste Bundestagswahl schieben. Das geht schlicht und einfach nicht, Herr Oesterhelweg.
Es liegt im wohlverstandenen Interesse aller ehrlichen und gut wirtschaftenden Landwirte und Landwirtinnen, dass der Bund endlich handelt. Davon bin ich überzeugt.
Wir tun unser Bestes. Mein Kollege Meyer und ich arbeiten beispielsweise auch an dem Thema Verbringung, an der Frage Verbundprojekt Wirtschaftsdüngermanagement Niedersachsen. Das haben wir mit zwei Teilprojekten und einem dritten Teilprojekt auf den Weg gebracht, das sich auch mit dem Thema Arzneimittelbelastung beschäftigt. Meine Damen und Herren, wir setzen alles daran, dass wir hier am Ende erfolgreich sind.
Ich habe 24 Kommunen persönlich angeschrieben, in denen es eine ganz besondere Problematik gibt, nämlich Grundwassermessstellen mit Werten über 50 mg, und das bei steigender Tendenz. Das ist das Gegenteil von dem, was die Wasserrahmenrichtlinie zulässt. Wir müssen besser werden. Wenn wir Grundwassermessstellen haben, wo der Trend gegen uns läuft, dann müssen wir versuchen, zu klären: Wo ist die Ursache? Woran kann das liegen?
Unsere Böden haben ein langes Gedächtnis. Es dauert oft Jahre, bis eine Überdüngung im Grundwasser landet, und es braucht Jahrzehnte, aus einem belasteten Grundwasserkörper wieder zu
klarem, sauberem Wasser zu kommen. Deswegen rate ich dringend, dass wir alle an einem Strang ziehen.
Wir tun, was wir tun müssen, meine Damen und Herren, aber wir brauchen endlich die Rückendeckung vom Bund. Daran führt kein Weg vorbei.
Herr Minister Wenzel, darf ich Sie noch einmal kurz bitten? - Herr Kollege Grupe hatte den Wunsch geäußert, eine Frage zu stellen, aber ich wollte Sie nicht unterbrechen. Lassen Sie das zu?
In dem Ziel, die Nitratwerte zu senken, sind wir uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg völlig einig, keine Frage. Meine Frage lautet: Warum klammern Sie den Wald aus? - Die Werte werden nicht, wie Minister Meyer mehrfach fälschlicherweise gesagt hat, in 50 % der Messstellen überschritten, sondern in 18 %, und etliche dieser Messstellen liegen auch unter Wald. Bei uns im Kreis Holzminden wird die Landwirtschaft angeprangert, weil dort 36 mg Nitrat sind. Unter Wald sind aber auch 36 mg Nitrat, und es ist wenig Viehhaltung. Es liegt also nicht an der Landwirtschaft.
Ich frage Sie: Sind Sie bereit, zur Versachlichung einmal deutlich zu machen, dass es an den Böden liegt und dass unter Wald auch etwas getan werden muss, weil bei versauerten Waldflächen auch überhöhte Nitratauswaschungen vorkommen?
Meines Erachtens ist es wichtig, nicht die gesamte Verantwortung einer einzelnen Branche zuzuweisen, sondern einerseits deutlich zu machen, wie differenziert das Problem ist, und sich andererseits nicht den Tatsachen zu verschließen, sondern dann auch tatsächlich dort zu handeln, wo ein Problem auftritt.
Es gibt sicherlich Waldflächen, wo über den Luftpfad bis zu 30 kg Stickstoff pro Jahr eingetragen werden. Das heißt, die Wälder leiden zum Teil an Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft, aber beispielsweise auch aus Stickstoffeinträgen aus dem Verkehrssektor. Wir haben FFH-Gebiete, die sehr empfindlich gegen Stickstoffeinträge sind und nur 10 kg N vertragen, bei denen wir aber Einträge von 20 bis 30 kg N über den Luftpfad haben. Der führt zu einer ganz erheblichen Belastung dieser streng geschützten Naturschutzregionen.
Alle diese Punkte haben wir sehr wohl im Blick. Aber ich sage: Ohne die Düngeverordnung kommen wir nicht voran. Wir nutzen alle rechtlichen Optionen, die wir haben. Ich hoffe nicht, dass Sie quieken, wenn es am Ende auch an das Ordnungsrecht geht, wenn im Einzelfall Missstände erkannt werden. Ich glaube, das ist notwendig.
Wir setzen weiterhin massiv auf freiwillige Maßnahmen und setzen dort 18 Millionen Euro ein. Ich sage Ihnen: Das ist für meinen Etat kein kleiner Betrag.
Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 (Nachtragshaushalts- gesetz 2016) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6042 neu - b) Entwurf eines Ge
setzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6043 - c) Gesetz zur Streichung der Nettoneuverschuldung 2016 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/5820 - d) Nettoneuverschuldung senken - Kommunen entlasten - Krankenhäuser stärken - rot-grüne Landesregierung muss Nachtragshaushalt 2016 vorlegen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5827 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/6416 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/6450 - Schriftlicher Bericht zu c) - Drs. 17/6451
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 17/6042 neu - das ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2016 - unverändert anzunehmen sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 17/6043 - also das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - mit Änderungen anzunehmen sowie den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
In diesem Fall liegen zwei schriftliche Berichte vor. Der schriftliche Bericht in der Drucksache 17/6451 fasst die Ausschussberatung zum Nachtragshaushaltsgesetz, zum Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich sowie zu dem genannten Entschließungsantrag zusammen. Der schriftliche Bericht in der Drucksache 17/6450 betrifft den Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der Nettoneuverschuldung 2016.