Protocol of the Session on September 14, 2016

Der zweite wesentliche Punkt ist: Zwar mögen die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sein, diese Daten weiterzugeben; die Frage ist aber: Welches Gefühl entwickle ich als Ärztin oder als Arzt gegenüber einer Behörde oder gegenüber meiner eigenen Standesvertretung, der Kammer?

Das ist, so denke ich, ein entscheidender Hinweis, warum es besser ist, diese Rechtsform zu wählen. Es gibt höchst sensible Daten. Diese sollten - jedenfalls aus unserer Sicht - bei der Ärzteschaft verbleiben. Das erzeugt das notwendige Vertrauen bei den Ärztinnen und Ärzten, es dann auch wirklich aktiv zu tun und nicht per Gesetz dazu gezwungen zu werden.

Insofern ist es drittens auch so, dass die Auswertung der Daten den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt wird und damit anschließend auch ein Nutzen für die klinische Praxis entsteht.

Also, der Weisheit letzter Schluss ist nicht die Frage nach der Rechtsform, sondern ich finde, die Einführung des Krebsregisters auf dieser Ebene ist auch ein entscheidender Schritt für die Entwicklung von Krebsfrüherkennung.

Vielleicht muss man auch einmal ein bisschen Werbung dafür machen; die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung macht das sehr gern. Ich würde mich dabei auch gern selber mit ins Gebet nehmen - ich war nämlich erst gestern bei der Krebsfrüherkennung -, in Richtung aller Männer zu sagen, die hier sind und die das in aller Regel nur sehr sporadisch machen: Krebsfrüherkennung tut nicht weh. Gehen Sie dorthin, machen Sie das, dann bleiben auch Sie gesund!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schremmer. - Jetzt hat sich Sylvia Bruns, Fraktion der FDP, zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte das alles jetzt nicht noch einmal in epischer Breite wiederholen, sondern ich möchte nur erklären, warum auch wir uns entschieden haben, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das ist zwar schon ausgeführt worden, aber ich würde das gern auch noch einmal aus unserer Perspektive sagen.

Zum einen: Der Begriff der Fachlichkeit ist mehrfach gefallen. Die Ärztekammer hat diese Fachlichkeit. Sie hat jetzt schon, nämlich in ihrem Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen, viele Erfahrungen damit gesammelt, medizinische Daten zu erfassen und zu verwalten. Aus unserer Perspektive gibt es keine Notwendigkeit, neben der, die es dort schon gibt, eine weitere und damit doppelte Fachlichkeit aufzubauen.

Das Zweite ist tatsächlich das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt, dem Patienten und der Kammer. Also, es ist wertvoll, wenn sie es müssen, ich finde es aber für die Patienten und für den Arzt besser, wenn es schon vorher ein Vertrauensverhältnis gibt, wenn man vertrauensvoll Daten weitergibt, die ja auch weiter verwaltet werden müssen.

Thema war auch immer - das hat auch Volker Meyer angesprochen -, es gebe mehr Bürokratie. Es ist aber nie gesagt worden, warum es da mehr Bürokratie gibt. Die Antwort darauf fände ich auch einmal ganz spannend. Landeseigene Gesellschaften und gGmbHs neigen ja auch nicht dazu, sich wenig bürokratisch aufzustellen. Deswegen war das der Punkt, den ich argumentativ nicht nachvollziehen konnte.

Ich freue mich über den Gesetzentwurf. Das Plädoyer für die Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennung hat schon der Kollege Schremmer gehalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Frau Ministerin Rundt, bitte schön! Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gehört: Krebs gehört zu den häufigsten Erkrankungen in der westlichen Welt. Jeder dritte Mensch erkrankt im Laufe seines Lebens daran. Es ist also im höchsten Interesse der Betroffenen, aber natürlich auch der Leistungsanbieter und Kostenträger, wenn hier Diagnose und Therapie auf bestmögliche Art und Weise sichergestellt sind.

Am 9. April 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten. Darin geht es darum, die onkologischen Versorgungsstrukturen,

die Qualitätssicherung und die effiziente Behandlung zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Länder werden darin verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung zu etablieren.

Die Aufgabe der Länder ist es also, die erforderlichen Kooperationsstrukturen, die Prozesse zur Erhebung, Übermittlung und Auswertung der Daten zu Krebs, aber auch zu Krebsbehandlungen, die Datenströme und die landesspezifischen Besonderheiten durch eigene Gesetze zu regeln. In Niedersachsen wird die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes durch zwei Rechtsgrundlagen sichergestellt:

Zum einen ist dies das vorliegende Gesetz über die Übertragung von Aufgaben des klinischen Krebsregisters Niedersachsen, das die Ärztekammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen ermächtigt, die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung hier in Niedersachsen wahrzunehmen.

Zum anderen wird dies ein Artikelgesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes sein, das die eigentlichen Aufgaben dann inhaltlich festlegen wird. Es wird Bestimmungen zur Meldepflicht enthalten, den Kreis der betroffenen Ärztinnen und Ärzte festlegen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen regeln.

Diese beiden Gesetzesvorhaben haben wir zeitlich voneinander getrennt, damit die Kammern die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die spätere Aufgabenwahrnehmung treffen können. Damit ist gewährleistet, dass die Registrierung der Krebserkrankungen unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt starten kann.

Warum haben wir nun die Kammern mit dieser Aufgabe betraut? - Wir haben zunächst einmal die Umsetzung in eigener Hand geprüft, aber wir sind auf die Akzeptanz und die Mitarbeit der Ärzteschaft angewiesen und auch auf das Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Die Ärztekammer verfügt mit dem Zentralen Qualitätsmanagement bereits über eine Einrichtung, die langjährige Erfahrungen mit systematischen Dokumentationen medizinischer Daten hat und mit Konzepten und Methoden des Qualitätsmanagements arbeitet. Das ZQ hat damit eine herausgehobene Stellung bei der Frage der Qualitätssicherung und -verbesserung im Bereich der medizinischen Versorgung. Und nicht nur das: Das ZQ ist mit seiner Arbeit in der niedersächsisch Ärztelandschaft fest verankert und sehr gut anerkannt. Auf diese Erfahrungen können und

wollen wir bei der Arbeit des Krebsregisters zurückgreifen. Darum werden wir diesen Weg verfolgen und nicht eine eigene Behörde gründen, die sich ihre Fachlichkeit und Akzeptanz bei den Beteiligten überhaupt erst noch erarbeiten müsste.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch wir danken, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratungen.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 8. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.

§ 9. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses über die Gesetzesüberschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über eine Anstalt für das klinische Krebsregister in Niedersachsen zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dem Entwurf eines Gesetzes über eine Anstalt für das klinische Krebsregister in Niedersachsen zugestimmt worden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/2161 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Drs. 17/6365 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/6464

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort, Herr Limburg.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden wir mit dem neuen niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz eine Gesetzesberatung abschließen, die in dieser Gründlichkeit, diesem Umfang und dieser Dauer Seltenheitswert hat. Darum geht an dieser Stelle zunächst mein Dank ausdrücklich an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für die in den letzten zwei Jahren über ganz weite Strecken sehr, sehr konstruktiven Beratungen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mein Dank gilt aber natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die exzellente Zuarbeit und die wirklich umfangreiche Mammutarbeit, die da geleistet worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP sowie Zustim- mung von Jens Nacke [CDU])

Ferner gilt es, der Task-Force zur Überprüfung der Datenspeicherung beim niedersächsischen Verfassungsschutz genauso zu danken wie der Reformarbeitsgruppe des Verfassungsschutzes, die der Herr Innenminister eingesetzt hat. Beide Gruppen haben ehrenamtlich eine Vielzahl

(Christian Dürr [FDP]: Der Verfas- sungsschutz arbeitet ehrenamtlich?)

von wichtigen Vorschlägen, die in dieses Gesetzespaket eingeflossen sind, erarbeitet.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Schließlich gilt mein Dank allen Expertinnen und Experten und auch dem Personalrat des Verfassungsschutzes selbst, die sich in der umfangreichen mündlichen Anhörung ebenfalls sehr umfassend eingebracht haben. Auch das hat den Beratungen noch sehr, sehr wichtige Impulse gegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Im Ergebnis lässt sich ohne Übertreibung festhalten, meine Damen und Herren: Wir bekommen das modernste Verfassungsschutzgesetz Deutschlands.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Im Laufe der Beratungen wurde jeder Paragraf dieses Gesetzes angefasst.

(Christian Dürr [FDP]: Das war auch notwendig, weil die Gesetzesvorlage stümperhaft war!)