Protocol of the Session on September 14, 2016

Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Herr Schönecke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. - Bitte!

Herr Minister, sind Sie denn bereit, mit den betroffenen Kommunen und Kreisen darüber zu sprechen, ob Sie Sonderregelungen für diese Kommunen und Kreise einrichten würden? Denn es ist ja bekannt: Es sind nicht nur 25 %. In meinem Landkreis gibt es sogar welche, die mit 40 % darüber liegen. Das ist Ihnen auch rechnerisch dargestellt worden. Das haben Sie auch gelesen. Sind Sie denn bereit, mit den Kommunen darüber zu verhandeln?

Herr Minister, bitte schön!

Wie Sie wissen, verhandeln wir diese Angelegenheit mit den kommunalen Spitzenverbänden, die das kommunale Gesamtinteresse zu vertreten haben. Wenn es den angesprochenen Landkreisen gelingt, die kommunalen Spitzenverbände zu einer anderen Haltung zu veranlassen, bin ich selbstverständlich bereit, darüber zu reden.

Aber zurück zu den Vorauszahlungen.

Es gab in der Vergangenheit immer den Vorwurf, dass die Kommunen vorfinanzieren müssen. Das war auch nicht unberechtigt. Das ist eben durch diese Entwicklung, die wir seinerzeit sehr dynamisch bei den Flüchtlingszahlen erlebt haben, eingetreten. Nun wird ein kleiner Ausgleich dadurch gewährt, dass wir jetzt schon Geld auszahlen, das dann in den Jahren 2017 und 2018 fällig werden wird, also dann gegengerechnet werden kann.

Neben der Pauschale ist die Erhöhung der Mittel für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer erwähnenswert. In diesem Bereich kommen 50 Millionen Euro dazu, sodass wir dann 190 Millionen Euro im Haushalt stehen haben.

Das alles, meine Damen und Herren, addiert sich zu etwas mehr als 1 Milliarde Euro. Die Kommunen erhalten mit dem Haushalt 2016 mehr als 1 Milliarde Euro für ihre flüchtlingsbedingten Ausgaben.

Von dieser einen Milliarde Euro erhalten wir 250 Millionen Euro vom Bund. Wir geben diese Bundesmittel vollständig an die kommunale Ebene weiter und stocken sie mit dem Nachtrag noch einmal aus originären Landesmitteln um 381 Millionen Euro auf.

Anders ausgedrückt: Die Kommunen erhalten in diesem Jahr das Zweieinhalbfache von dem, was der Bund uns gibt. Wer das nicht nachvollziehen kann, hat in Mathematik nicht aufgepasst.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

- Danke.

Herr Hilbers hat gesagt: Der Finanzminister ist zum Jagen getragen worden.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Jawohl!)

Herr Hilbers, ein wichtiges Element beim Jagen ist die Geduld - Geduld! Ich habe lange abgewartet, bis ich einen Schuss abgegeben habe - und der hat gesessen. Und Sie waren platt. Ihnen hat es

sogar die Sprache verschlagen; denn sonst hätte der arme Herr Mohr ja gar nichts mehr sagen können.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Finanzierung der Flüchtlingssituation, die Unterstützung der Kommunen und am Ende die schwarze Null - das ist kein Widerspruch. Darüber werden wir heute Nachmittag noch reden. Für den Nachtrag, finde ich, haben wir insgesamt ein sehr gutes Ergebnis zustande gebracht.

Stimmen Sie zu! Gehören Sie mit zu den Siegern! Das fühlt sich immer viel besser an.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung und damit zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, zum Nachtragshaushalt 2016. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlage. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Gesetz wurde zugestimmt.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, zum Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zum Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich. Ich rufe auf:

Artikel 1: Aufnahmegesetz. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Eine.

Artikel 2: Finanzausgleichsgesetz. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ihm wurde zugestimmt.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem Gesetz wurde zugestimmt.

Wir kommen jetzt zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung, zum Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der Neuverschuldung 2016. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/5820 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Ich rufe jetzt die Abstimmung zu Nr. 4 der Beschlussempfehlung auf, zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5827 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5688 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/6359 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/6465

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Der von allen Fraktionen des Hauses getragene Änderungsantrag zielt darauf ab, Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung mit einer Änderung in § 33 zu beschließen.

Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Gudrun Pieper übernommen. Ich gebe Ihnen das Wort, Frau Pieper. Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen, den

Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam einstimmig zustande, sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 11. Mai dieses Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 26. Mai stellte ein Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Grundzüge des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss vor.

Anlass des Gesetzentwurfs ist die gebotene Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU erheblich geändert wurde.

Die Umsetzung betrifft vor allem erstens den Europäischen Berufsausweis, zweitens den Dienstleistungsverkehr, drittens den Vorwarnmechanismus, viertens den Onlinezugang zu beruflichen Informationen und fünftens die Einführung elektronischer Verfahren.

Vieles davon lässt sich durch einen Verweis auf das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz umsetzen, dessen Anpassung an die geänderte EU-Richtlinie der Landtag bereits im Juli beschlossen hat.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aus der Beratung im Juli-Plenum wissen Sie bestimmt noch, dass die Frist zur Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie schon im Januar abgelaufen ist. Gerne hätten wir diese Änderungen im Gesamtpaket und nicht scheibchenweise beschlossen. Der Vertreter des Sozialministeriums hat die Verspätung damit erklärt, dass es Schwierigkeiten bei der Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben habe.

Neben den eben aufgezählten, europarechtlich gebotenen Änderungen enthält der Gesetzentwurf aber auch Änderungen, die sich aus den Erfahrungen mit dem Gesetz ergeben haben oder die auf Anregungen beruhen, die die Kammern eingebracht haben.

Das betrifft vor allem erstens die Klarstellung der Voraussetzungen der Kammermitgliedschaft, zweitens die Erweiterung von Auskunftspflichten bei Leistungsansprüchen, was relevant für die Altersversorgung der Kammermitglieder ist, drittens die gesetzliche Verpflichtung der Kammermitglieder zur Unterhaltung einer hinreichenden Haftpflicht

versicherung sowie viertens die Möglichkeit zu elektronischen Wahlen und zur Veröffentlichung von Satzungen im Internet.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf trotz des Ablaufs der vorgegebenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie eine schriftliche Anhörung der betroffenen Kammern durchgeführt. Dem einzigen von den Kammern mitgeteilten Änderungswunsch - zu § 9, in Anlehnung an den Entwurf des Pflegekammergesetzes - hat der federführende Ausschuss mit seiner Beschlussempfehlung entsprochen.

Bei den Beratungen im Ausschuss zeichnete sich für die CDU-Fraktion ab, dass zu dem Bereich der Haftpflichtversicherung Nachbesserungen erforderlich sind. Ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen sollte eingebracht werden, was nun auch geschehen ist; er liegt Ihnen nun in der Drucksache 17/6465 vor.

Der Änderungsantrag beinhaltet, dass die Kammermitglieder verpflichtet werden sollen, gegenüber der Kammer nachzuweisen, dass sie über eine hinreichende Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Haftungsfreistellung verfügen. Obwohl dies wahrscheinlich nur wenige Kammermitglieder betreffen wird, sollte dieser Nachweis nicht nur auf Verlangen der Kammer erbracht werden, sondern generell - wie es der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung vorsieht - im Vorfeld automatisch eingebracht werden. Dies bietet unser aller Meinung nach ein Mehr beim Patientenschutz.