Ich will das hier ganz klar sagen: Das ist ein Riesenbeitrag des Bundes. Dafür bedanken wir uns bei Finanzminister Schäuble, der das über verschiedene Regierungen überhaupt erst möglich gemacht hat.
Und, meine Damen und Herren: Die Entlastungen wirken! Wenn Sie sich die Entwicklung der niedersächsischen Kommunalfinanzen anschauen, sehen sie, dass seit dem Jahr 2011 der Finanzierungssaldo positiv ist - und zwar seit dem Zeitpunkt, als CDU und FDP beschlossen haben, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. 2012 und 2013 betrug der Finanzierungssaldo 1 Milliarde Euro - positiv! -, und jetzt beträgt er 495 Millionen - positiv!
Würden wir die jährliche Entlastung durch den Bund aus dem Finanzierungssaldo herausrechnen, dann wäre er tiefrot. Deswegen gilt: Für die gute finanzielle Verfassung des Landes Niedersachsen, für die sich der Herr Ministerpräsident gestern so gerne hat feiern lassen, ist vor allem - wie gestern schon richtig gesagt wurde - die gute finanzielle Verfassung der Kommunen verantwortlich. Und für die gute Verfassung der Kommunen ist neben den
Zu den guten Steuereinnahmen, Herr Ministerpräsident, haben Sie nichts beigetragen. Zu den Zinsminderausgaben ebenfalls nichts. Die Entlastung kommt von einer CDU-geführten Bundesregierung. Deshalb: Ich weiß gar nicht, wofür Sie sich gestern haben feiern lassen! Sie haben mit der finanziellen Verfassung des Landes Niedersachsen nur ganz wenig zu tun. Ganz wenig!
Aber diese Große Anfrage bietet ja auch einmal einen guten Anlass, zu fragen, was eigentlich Ihr Verdienst bei der Entlastung der Kommunen ist, Herr Ministerpräsident.
Hauptpunkt Ihrer gestrigen Regierungserklärung waren die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Es ist richtig: Sie geben im Nachtragshaushalt 2016 1,9 Milliarden Euro aus. Ein großer Teil davon, nämlich 1,1 Milliarden Euro, wird an die Kommunen weitergegeben.
Wahr ist aber auch: Der Bund trägt von diesen 1,1 Milliarden Euro fast 50 %. Sie haben sich in den beiden letzten Jahren massiv dagegen gewehrt, hier adäquat tätig zu werden. Sie haben sich durch viele Landtagsdebatten hindurch wortreich dagegen gewehrt, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Wir wollten ihn noch im Juli; aber Sie haben das abgelehnt.
Im Übrigen: Wenn man sich bereiterklärt, den Kommunen dafür, dass sie eine Aufgabe des Landes erledigen, eine adäquate Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen, dann ist das keine kommunale Entlastung, sondern das ist Ihre Pflicht und Schuldigkeit!
Ich fahre fort. Sie wollten nach Ihrem Regierungsprogramm 100 Millionen Euro zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich geben. Die Steuerverbundquote ist aber gleich geblieben. Ausweislich Ihrer Antwort auf Frage 44 planen Sie keine weiteren Veränderungen. Was ist also passiert? - Nichts!
Ihnen angekündigt? - Sie schreiben in Ihrer Antwort auf Frage 46, dass „die Landesregierung gewissen Bedarf“ sieht, „einzelne Kommunen in problematischer Lage zu unterstützen.“ „Der Gutachter empfiehlt in diesen Fällen konkrete individuelle Hilfen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs.“ Aber was ist passiert? - Nichts!
Was ist mit den kommunalen Investitionen? - Die Investitionsquote Ihres Haushalts ist historisch niedrig. Die Antwort auf die Anfrage zeigt sogar, Herr Heere, dass Sie bei den GRW-Mitteln, die für wirtschaftsnahe kommunale Investitionen eingesetzt werden, bis 2019 42 Millionen Euro verfallen lassen, weil Sie sie nicht gegenfinanzieren wollen. Was ist also passiert? - Nichts!
Das Stufenkonzept für die Einführung der dritten Kraft in den niedersächsischen Kindertagesstättengruppen - übrigens ein sehr gutes Konzept; das haben Sie von uns kopiert -
(Johanne Modder [SPD] lacht - Ge- genruf von Reinhold Hilbers [CDU]: Da haben wir Sie zum Jagen getra- gen! - Gegenrufe von der SPD)
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht hilfreich, wenn Sie sich untereinander unterhalten und gleichzeitig der Redner versucht, Ihnen etwas mitzuteilen. Jetzt hat Herr Lechner das Wort!
Aber wer jetzt denkt, dass Sie das aus Landesmitteln finanzieren, wird wieder enttäuscht. Sie nehmen die Bundesentlastung im Bereich der BAFöGMittel für die Gegenfinanzierung. Kommunale Entlastung durch die Landesregierung? - Wieder nichts!
Und es wird noch schlimmer. Sie haben die Mittel für den kommunalen Straßenbau gestrichen. Es ist nicht nur so, dass Sie da nichts getan haben, Sie haben die Mittel für den kommunalen Straßenbau
Wo, Herr Heere, waren diese Fakten in der gestrigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten? - Ich muss ganz ehrlich sagen: Herr Ministerpräsident, Sie haben da eine ganz schön traurige Bilanz vorgelegt.
Aber warum das so ist, kann man verstehen, wenn man die geistige Haltung mit einbezieht, vor der Sie hier Politik machen. Diese geistige Haltung wird auch in der Einleitung zur Antwort auf unsere Anfrage deutlich. In der Vorbemerkung schreiben Sie einen längeren Absatz, dass es ein komplexes System der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gibt und dass insbesondere dann, wenn die einheitliche Erfüllung von gesamtstaatlichen Aufgaben wichtig ist, der Bund gefordert ist. Außerdem schreiben Sie, dass die Finanzströme, die zwischen Bund und Land sowie zwischen Land und Kommunen fließen, Ausdruck eines solidarischen, kooperativen Bundesstaates sind.
Was Sie uns damit sagen wollen, ist doch klar: Es ist die solidarische Pflicht des Bundes, die Länder zu unterstützen - eben eine reine Selbstverständlichkeit. Dieses Mantra tragen Sie hier schon die ganze Zeit vor: „Der Bund ist in der Pflicht! Der Bund ist in der Pflicht! Der Bund ist in der Pflicht!“
Und dieser Akt endet regelmäßig damit, dass sich der Ministerpräsident vor den Landtag stellt - das haben wir gerade gestern wieder erlebt - und mit staatstragender Miene verkündet, dass er nach schwerem Ringen mit dem Bund ein gutes Ergebnis für die Kommunen erzielt hat. Die Botschaft soll sein: Die Landesregierung als Anwalt der Kommunen hat dem Bund mal wieder Mittel abgerungen.
Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, liebe Rote und Grüne, vielleicht öffnen Sie sich einmal für den Gedanken, dass sich eine von der Kommunalpartei Nummer eins geführte Bundesregierung ihrer Verantwortung für die Kommunen bewusst ist und diese Hilfen auch gerne gewährt!
Vielleicht öffnen Sie sich mal für den Gedanken, dass in einem solidarischen Bundesstaat, in dem die Kommunen Teil der Länder sind, auch die Länder eine Verantwortung haben, ihren originären Beitrag zu leisten!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Landesregierung stiehlt sich aber nicht nur aus der Verantwortung für die Kommunen. Die Antwort auf unsere Anfrage zeigt, dass sie sogar selbst massiv von den Entlastungen durch den Bund profitiert, und zwar noch über den Betrag hinaus, den sie aus eigenen Landesmitteln an die Kommunen weitergibt.
Ab 2016 profitiert das Land Niedersachsen von der Übernahme der BAFöG-Leistungen mit 80 Millionen Euro, über die Regionalisierungsmittel mit 467 Millionen Euro und über die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 101 Millionen Euro, also mit insgesamt 630 Millionen Euro jährlich.
Hinzu kommen die 320 Millionen Euro jährliche Entlastung bei den Flüchtlingskosten durch den Bund. Damit sind wir schon fast bei 1 Milliarde Euro.
Außerdem, Herr Finanzminister, kommt noch eine Entlastung hinzu, die wir nach der Antwort auf diese Anfrage aber leider nicht beziffern können; denn Sie weisen sie nicht aus, obwohl wir explizit danach gefragt haben.
Wir fragen Sie in Frage 2, in welcher Höhe der Bund das Land, also den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, durch die Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter entlastet, und wie hoch die Entlastung für die Kommunen, also die örtlichen Träger der Sozialhilfe ist. Sie stellen uns eine Tabelle mit den Beträgen von 2013 bis 2019 dar.
In Frage 3 fragen wir Sie explizit, wie hoch die Entlastung nur für die Kommunen, also für den örtlichen Träger ist. Auch hierzu stellen Sie uns