In der Gemeinde Emmerthal wird wie in vielen Hundert anderen Kommunen in Niedersachsen intensiv über die Errichtung weiterer Windkraftanlagen diskutiert. In der Gemeinde Emmerthal ist man nicht nur angesichts all der Argumente ängstlich, über die wir hier in diesem Hohen Haus regelmäßig diskutieren - Vermögensverlust, Infraschall, Einschnitte in das Landschaftsbild und Beeinträchtigungen für Natur und Artenschutz -, sondern man hat ein zusätzliches und, wie ich finde, nachvollziehbares Argument formuliert, nämlich die unmittelbare Nähe zum Kernkraftwerk Grohnde.
Man möchte in unmittelbarer Nähe zu einem Umspannwerk einen Windpark errichten, ist sich meines Erachtens aber nicht im Klaren darüber, wel
che Gefahren entstehen, wenn eine Windkraftanlage havariert, wie wir es vor wenigen Wochen auch bei uns in Niedersachsen haben miterleben müssen, und z. B. ein Rotor auf die Freiluftleitungen stürzt und damit die Stromversorgung des Kernkraftwerks ein Stück weit abgeschnitten werden könnte.
Wir plädieren dafür, diese Petition der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, und zwar insbesondere auch deswegen, weil der Umweltminister und die gesamte Grüne-Fraktion wie jetzt z. B. die werte Fraktionsvorsitzende bei jeder Gelegenheit - auch dann, wenn nur ein Hauch Rost an einem Fass bei einem Kernkraftwerk zu erkennen ist - in Aufruhr gerät. Wenn es dann aber tatsächlich darum geht, Gefahren zu analysieren, dann werden solche Dinge einfach durchgewunken.
Deswegen werden wir das nicht akzeptieren. Wir plädieren für „Berücksichtigung“ und hoffen, dass die Gefährdungsanalyse, die der Petent fordert, von diesem Landtag weiter verfolgt wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hocker. - Weitere Redewünsche liegen nicht vor, sodass wir nun über die Eingaben abstimmen, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse, wie erwähnt, gegebenenfalls zunächst über den Antrag zum Verfahren, dann gegebenenfalls über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, zuletzt über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe auf die laufenden Nrn. 3 bis 57 der Eingabenübersicht, die Eingaben 01485 bis 01495 und Folgesätze, die Eingaben 01496, 01545 bis 01562, 01586 und 01587. Sie betreffen den Erhalt des St. Elisabeth-Krankenhauses Salzgitter.
Zu diesen Eingaben liegt ein Antrag auf Zurücküberweisung in den Petitionsausschuss vor. Wer diesem Antrag folgen und die genannten Eingaben zur erneuten Behandlung in den Petitionsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Antrag auf Rücküberweisung wurde gefolgt.
Damit sind insoweit zugleich die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP an den Ausschuss überwiesen worden.
Ich rufe auf die laufende Nr. 58 der Eingabenübersicht, die Eingabe 02084/11/17. Sie betrifft die Forderung eines Verbots von Mikroplastik in Kosmetik und Pflegeprodukten.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben signalisiert, dass sie ihren Antrag auf Zurücküberweisung in den Petitionsausschuss zurückziehen, sodass wir nun zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen, der auf „Erwägung“ lautet. Wer diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Damit ist nach § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 und 4 unserer Geschäftsordnung zugleich die Beschlussempfehlung abgelehnt.
Ich rufe auf die laufenden Nrn. 59 und 60 der Eingabenübersicht, die Eingabe 01656/11/17 und Folgesatz. Sie betrifft die Abwicklung des Krankenhauses Dissen.
Auch zu dieser Eingabe liegt ein Antrag auf Zurücküberweisung in den Petitionsausschuss vor. Wer diesem Antrag folgen und die genannte Eingabe zur erneuten Behandlung in den Petitionsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Antrag auf Rücküberweisung wurde gefolgt. Damit ist insoweit zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU an den Ausschuss überwiesen worden.
Ich rufe auf die laufende Nr. 66 der Eingabenübersicht, die Eingabe 02197/11/17. Sie betrifft die Überprüfung einer Entscheidung der Härtefallkommission bezüglich der Aufenthaltserlaubnis einer kosovarischen Familie.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Die FDP beantragt „Material“. Ich komme zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthal
Ich rufe auf die laufende Nr. 67 der Eingabenübersicht, die Eingabe 02232/11/17. Sie betrifft die Bauleitplanung der Gemeinde Emmerthal; Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.
Tagesordnungspunkt 19: Besprechung: Entlastungen niedersächsischer Kommunen durch den Bund und Entlastungen des Landes Niedersachsen durch den Bund - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/5309 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/6200
Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält es die Landesregierung.
Für die CDU-Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Kollegen Lechner vor. Bitte, Herr Lechner!
- Noch einen kleinen Moment! - Alle Kolleginnen und Kollegen, die noch Gesprächsbedarf mit ihren Kollegen haben, bitte ich, dem außerhalb des Plenarsaals nachzukommen. Wir beginnen hier erst, wenn Ruhe eingekehrt ist.
die Antwort auf unsere Große Anfrage „Entlastungen niedersächsischer Kommunen durch den Bund und Entlastungen des Landes Niedersachsen durch den Bund“. Das Ergebnis kann man wie folgt zusammenfassen:
Allein die niedersächsischen Kommunen werden 2013 bis 2019 durch den Bund mit 13,4 Milliarden Euro entlastet. Das sind 1,9 Milliarden Euro jährlich.
Zweitens. Die niedersächsischen Kommunen können froh sein, dass die CDU-geführte Bundesregierung so handelt; denn wenn sie sich allein auf die Landesregierung verlassen müssten, dann wären sie ziemlich verlassen.
Die größte Entlastung der niedersächsischen Kommunen stellt dabei die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter dar. Die damalige Bundesregierung von Rot-Grün hat die Grundsicherung im Alter zwar eingeführt, aber leider nicht die nötige Finanzausstattung bereitgestellt, sodass Städte, Gemeinden und Landkreise auf den Kosten hängenblieben. Die Bundesregierung von CDU und FDP hat im Winter 2011 die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter beschlossen, und seit 2014 werden die Kosten komplett vom Bund übernommen. Damit gab es eine der größten Entlastungen der niedersächsischen Kommunen in der Geschichte des Landes.
Die zweite große Entlastung stellt die Beteiligung an den Kosten für die Unterkunft und die Heizung von Arbeitssuchenden dar. Diese Beteiligung weitet der Bund in den nächsten Jahren sogar noch aus. Schon jetzt beträgt die Entlastung der niedersächsischen Kommunen laut der Antwort der Landesregierung 447 Millionen Euro jährlich. Und wie Sie wissen, wird der Bund auch noch die Kosten für die Flüchtlinge mit übernehmen.
Die dritte große Entlastung stellt die Beteiligung an den Betriebskosten für die Krippenplätze dar. 80 Millionen Euro! Das ist ein großer Teil der gesamten Betriebskostenzuschüsse, die Sie an die Kommunen zahlen.
Auch mit den Investitionsmitteln für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Krippen entlastet der Bund die niedersächsischen Kommunen mit rund 20 Millionen jährlich.
Und dann ist da noch das Kommunalinvestitionsfördergesetz: 47 Millionen Euro jährlich für finanzschwache Kommunen, 90-prozentige Übernahme der förderfähigen Kosten!
Allein diese fünf Maßnahmen führen zu einer Entlastung der niedersächsischen Kommunen um jährlich 1,3 Milliarden Euro.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Entlastungsmaßnahmen. Ich nenne nur die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Regionalisierungsmittel und, nicht zu vergessen, die Unterstützung des Bundes bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Ich will das hier ganz klar sagen: Das ist ein Riesenbeitrag des Bundes. Dafür bedanken wir uns bei Finanzminister Schäuble, der das über verschiedene Regierungen überhaupt erst möglich gemacht hat.