Den Handlungsbedarf sehen wir, und er ist bei diesen Koalitionsfraktionen und dieser Landesregierung in besten Händen.
Ich darf ein paar Punkte ergänzen; denn die Antwort auf die Große Anfrage ist, wie wir wissen, schon ein paar Tage älter, weil bestimmte statistische Werte noch eingeholt werden mussten. Ich habe mir heute von der Jugendfeuerwehr Niedersachsen und dem Landesfeuerwehrverband die aktuellen, sozusagen die tagesaktuellen Zahlen geben lassen. Ich kann Ihnen die Mitteilung machen, dass Kinderfeuerwehren greifen. 1 429 Kinder sind allein im Jahr 2015 aus unseren Kinderfeuerwehren in die Jugendfeuerwehr übergewechselt.
2 579 Jugendliche sind im gleichen Jahr aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Einsatzabteilung gegangen. Also: Die Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Novelle des Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 wirkt. Das ist in Niedersachsen in besten Händen. Und, Herr Fredermann: Das war nicht allein Ihr Verdienst. Dieser Teil des Gesetzes wurde damals in diesem Hause einstimmig beschlossen. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Wir sollten bei Feuerwehren nicht immer versuchen, ein parteipolitisches Süppchen zu kochen.
- Das sagt jemand, der das genauso vor dem Landesfeuerwehrverband gesagt hat und der das im Gegensatz zu Ihnen tagtäglich lebt.
Herr Kollege, ich darf Sie kurz unterbrechen. Der Kollege Oesterhelweg würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
(Heinz Rolfes [CDU]: Aber bitte nicht so laut! Ich versuche schon die ganze Zeit, mein Hörgerät anzupassen!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Bachmann, ohne dass ich jetzt inhaltlich darauf eingehen möchte: Sind Sie bereit zuzugestehen, dass es außer Ihnen hier im Hause, auch auf unserer Seite, engagierte Feuerwehrleute gibt, die schon Jahrzehnte aktiven Feuerwehrdienst machen?
Herr Kollege Oesterhelweg, das bestreitet kein Mensch. Deswegen sage ich ja: Die Fragen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind Fragen, die gesamtgesellschaftlich gelöst werden müssen. Darüber sollten wir keine parteipolitischen Scharmützel veranstalten.
Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei der Kollegin Janssen-Kucz, bei den Kollegen Fredermann und Oetjen und dem Innenministerium für das hervorragende Ergebnis des gemeinsamen Entschließungsantrags zur Weiterentwicklung der NABK. Das ist genau der richtige Weg.
Ich kann Ihnen mitteilen: Wir haben die Anregungen aus der Anhörung zu diesem Entschließungsantrag, in dem das Personalkonzept, das der Minister erläutert hat und das ich nicht im Detail wiederholen muss, und die Zukunftsinvestitionen am Ausbildungsstandort Celle-Scheuen optimal geregelt sind, komplett aufgenommen. - Auch die Gründung des Fachbeirats war eine Anregung aus der Anhörung. - Deswegen bedurfte es keines Kompromisses. Es war keineswegs so, dass RotGrün nicht bereit war, Teile Ihrer Entschließung aufzunehmen. Das ist ein einstimmiges Werk, und das sollten wir hier auch nicht schlechtreden.
Aber nach der Ausbildung kommen die Menschen dann qualifiziert in den Einsatz. Deswegen will ich die Gedanken von Herrn Minister Pistorius an einer Stelle ergänzen.
Der private Arbeitgeber ist das eine. Wenn er sich vorbildlich verhält, überreicht ihm die Landesregierung gemeinsam mit dem LFV die Plakette „Partner der Feuerwehr“. Aber ein Bürgermeister, der für seine kommunale Feuerwehr die Trägerverantwortung hat - denn es sind kommunale Einrichtungen -, sollte nicht jammern, wenn die Tagesalarmbereitschaft nicht mehr erreichbar ist, wenn er in seinem eigenen Rathaus nicht einen Feuerwehrmann beschäftigt.
Die Bürgermeister als Träger der Feuerwehren haben es im Rahmen ihrer Personalpolitik also auch in der Hand - insoweit unterstütze ich ausdrücklich den Kollegen Fredermann, der zitiert hat, was ich in Otterndorf gesagt habe -, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, die man entweder schon als Feuerwehrleute einstellt oder motiviert, gleichzeitig in der eigenen Feuerwehr aktiv zu werden. Auch so kann die Tagesalarmbereitschaft in Gemeinden gesichert werden. Das müssen nicht nur technische Mitarbeiter sein; das können auch die aus der klassischen Verwaltung sein.
Fassen wir uns an unsere eigene Nase. Vielleicht haben wir in den Landesdienststellen und Landesbehörden auch noch Nachholbedarf. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Wenn nämlich das Land als Arbeitgeber Feuerwehrleuten, die bei ihm beschäftigt sind, Knüppel zwischen die Beine wirft, weil sie nach Celle oder Loy wollen, dann verhalten wir uns kontraproduktiv. Deswegen ist diese Debatte heute vielleicht auch ein Stück Bewusstseinsbildung in eigener Sache.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen: die Europäische Union, zu der ich als bekennender Demokrat und Europäer uneingeschränkt stehe. Das deutsche Feuerwehrsystem und das Feuerwehrsystem im deutschsprachigen Raum insgesamt ist vorbildlich. Deswegen appelliere ich an die Europäische Union, sich bei Normierungs- und Organisationsentscheidungen - auch diese sind Begleitmusik des Feuerwehrwesens - nicht an militärischpolizeilich organisierten Feuerwehren anderer Länder zu messen, sondern endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Freiwilligkeitsprinzip im deutschsprachigen Raum das Vorbild für ganz Europa sein kann.
Das ist nämlich der Umkehrschluss. Dafür setzen sich Landesfeuerwehrverband und Deutscher Feuerwehrverband mit einem Verbindungsbüro in Brüssel ein. Wir haben allen Anlass, dafür in Europa zu werben.
Herr Fredermann, Sie vermissen, dass die Ankündigungen zu Beginn der Wahlperiode bislang nicht aufgegriffen wurden. Ich darf Ihnen sagen: Das Rettungsdienstgesetz und das Katastrophenschutzgesetz - beides mit tangierenden Vorschriften - befinden sich bereits in der Verbändeanhörung, wie Sie wissen, und zum Brandschutzgesetz gibt es einen ersten Referentenentwurf, der demnächst Kabinettsreife hat und dann in die Ressortabstimmung geht.
Wir haben in einem Diskussionsprozess mit dem Landesfeuerwehrverband die Inhalte dieser Novellen entwickelt und diskutiert. Und wissen Sie, was das für Inhalte sind? Das sind komplett Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes, die Teile des Brandschutzgesetzes zu korrigieren, die damals von Ihnen mit Mehrheit durchgesetzt wurden und die wir auch kritisiert haben. Diese werden jetzt korrigiert.
Diese will ich noch einmal nennen. Es geht darum, eine vernünftige Regelung der Altersgrenze zu erreichen, die sowohl den demografischen Entwicklungen in unterschiedlichen Teilen des Landes als auch dem Wunsch von Feuerwehrleuten, vorzeitig als freiwillige Feuerwehrleute in die Altersabteilungen wechseln zu können, gerecht wird, um eine verbindliche Altersgrenze als Höchstgrenze, aber mit Ausstiegsoptionen davor.
Es geht um die Absicherung der Feuerwehrbedarfsplanung. Diesbezüglich werden wir sicherlich auch eine Formulierung finden, die Konnexität nicht auslöst, weil wir feststellen müssen: Über 50 % der Kommunen im Lande machen diese aus unserer Sicht notwendige Feuerwehrbedarfsplanung heute schon wie selbstverständlich; denn sie ist selbstverständlich. Ohne eine solche Bedarfsplanung kann eine Gemeinde ihre Feuerwehr nicht
Es geht um die Hilfsfristen, es geht uns um das Absichern auch kleinerer Ortsfeuerwehren, um deutlich zu machen, dass auch in Gegenden mit demografischen Problemen drei oder vier Feuerwehrleute am Tage und in der Nacht die Einsatzbereitschaft, die Hilfsfrist sichern können, weil sie als Rettungstrupp zur Verfügung stehen. Würde man diese Ortsfeuerwehren auflösen, wären die Anfahrtszeiten deutlich länger, und ein Entstehungsbrand würde dann möglicherweise zu einem Mittel- oder Großbrand. Das kann man durch kurze Eingreiffristen auch kleinerer Feuerwehreinheiten verhindern, insbesondere im Bereich der Menschenrettung.
Wir werden auch korrigieren, dass die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im aktuellen Brandschutzgesetz sozusagen auch durch Private wahrgenommen werden können. Auch das halten wir im Hoheitsbereich des vorbeugenden Brandschutzes für einen gravierenden Fehler.
- Ich weiß! Da reagiert ihr am schwierigsten; denn ihr von der FDP wart es, die damals diese Privatisierungstendenzen selbst in die Feuerwehr hineingetragen haben. Da ist ja die CDU sozusagen unter dem Druck der FDP dazu übergegangen, Privatisierungen im Bereich der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes ins Gesetz zu schreiben.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Feuerwehren im Lande bekommen vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbands - - -
Herr Kollege Bachmann, noch eine Unterbrechung: eine Bitte von Herrn Hilbers, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen.
Meine Redezeit ist gleich vorbei. Das kann er mit einer Kurzintervention machen. Dann darf ich auch noch einmal 90 Sekunden reden.
Kurzum, der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands stellt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich beste Zeugnisse aus. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen appellieren an Sie, jetzt auch die Korrekturen am Brandschutzgesetz mitzutragen, damit es einstimmig wird. Damit erhalten Sie die Chance, Ihre Fehler aus der vorigen Wahlperiode auszumerzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Jetzt hat sich Herr Kollege Jan-Christoph Oetjen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Oetjen!