Meine Damen und Herren, das mit Abstand schwierigste Kapitel im Petitionsausschuss sind Petitionen zum Ausländer- und Asylrecht. Wir werden dort häufig mit familiären Schicksalen konfrontiert, welche persönlich belastend und für die meisten von uns hier wohl nur schwer vorstellbar sind. Man wird im Rahmen der oftmals traurigen Familiengeschichte der Betroffenen mit dem Tod von Familienangehörigen, dem Auseinanderreißen von Familien und dem Ausweisen von Kindern, die hier in Deutschland geboren sind und ihre angebliche Heimat gar nicht kennen, konfrontiert.
Die Petenten fallen aus unterschiedlichsten Gründen nicht unter den Kriterienkatalog der Härtefallkommission. Wer sich ernsthaft mit der Situation
der Betroffenen auseinandersetzt und nicht nur an der Oberfläche kratzt, der merkt recht schnell, wie schlecht und unzureichend dieser Kriterienkatalog ist. Wer seine Aussage, man kümmere sich im Petitionsausschuss um Einzelfälle, ernst nimmt, der muss sich dann auch zwingend für ein Sonderzuweisungsrecht an die Härtefallkommission aussprechen, unabhängig von den Kriterien. Es gibt Einzelfälle, die das eben auch erfordern.
Wir haben in unserem Antrag etliche weitere Aspekte genannt, die insgesamt dazu dienen sollen, das Petitionswesen neu zu gestalten und es insgesamt rund zu machen, nicht aber nur einzelne Aspekte herauszubrechen. Diese ganzen Einzelaspekte werden wir dann im Ausschuss beraten.
Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion will das Petitionswesen in Niedersachsen auf neue und moderne Füße stellen. Da ist viel möglich. Da ist aber viel nötig. Das Petitionswesen ist eine von mehreren Möglichkeiten, direkte Demokratie in Niedersachsen zu stärken. Lassen Sie uns daher den Mut zu deutlich mehr Petitionen haben!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seitdem ich im Landtag bin, seit 2004, bin ich auch Mitglied des Petitionsausschusses. Seitdem versuche ich ähnlich wie auch heute die Kollegen der SPD-Fraktion mit ihrem Antrag, das Petitionswesen zu modernisieren; denn das Petitionswesen - das wissen Sie alle - beruht auf Artikel 17 des Grundgesetzes, dem Grundrecht, dass sich jedermann mit einem Anliegen - - -
- Frau Lorberg, im Text heißt es leider „jedermann“. Ich zitiere sinngemäß: Jedermann kann sich mit einem Anliegen an die Parlamente wenden.
- Man sollte sich bei diesem Thema wirklich nicht streiten; denn das Besondere am Petitionswesen ist, dass es geschlechterunabhängig ist und dass
auch Kinder Petitionen stellen können, weil das Petitionsrecht altersunabhängig ist. Petitionen können auch Menschen stellen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Deshalb gibt es viele Petitionen aus dem Flüchtlingsbereich.
Es ist ein Instrument, das den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes die Möglichkeit gibt, auch zwischen den Wahlen ihre Anliegen sehr unbürokratisch und sehr niedrigschwellig an uns heranzutragen und eine umfangreiche Stellungnahme nicht nur durch die einzelnen Fraktionen zu bekommen, sondern eben auch durch die betroffenen Ministerien.
Seit 2005 haben wir Anträge meiner Fraktion in diesem Parlament beraten. Leider wurden sie immer geschoben, bis die jeweilige Legislaturperiode zu Ende war. Dann sind sie der Diskontinuität anheimgefallen.
In der neuen Legislaturperiode haben wir einen neuen Antrag eingebracht; der wurde auch von Heidi Merk unterstützt.
In dieser Legislaturperiode hat die SPDLandtagsfraktion jenen Antrag neu aufgelegt, ergänzt um Inhalte aus einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Herr Krumfuß, Sie erinnern sich - zum Thema „Ein Grundrecht geht online“ mit dem Ziel, dass dieser Ausschuss über das auf Bundesebene praktizierte aktuelle öffentliche Verfahren informiert wird, das mittlerweile aus der Probephase in eine reguläre Phase übergegangen ist, weil es einfach sehr erfolgreich ist.
Ich spreche von den öffentlichen Petitionen. Viele von Ihnen haben es schon gehört: Die bekannteste öffentliche Petition bezog sich auf die Hebammen. Innerhalb einer Stunde gab es 50 000 Mitzeichnungen. Der Server wäre fast zusammengebrochen, weil sehr, sehr viele mitzeichnen konnten und sich auch in den Foren auf Bundesebene mitbeteiligen konnten.
So etwas brauchen wir in Niedersachsen schon längst, meine Damen und Herren. Ich hoffe, dass wir hier zu einer interfraktionellen Mehrheit kommen.
Alle Punkte im SPD-Antrag sind sehr, sehr gut. Sie dokumentieren im Grunde genommen das, was Sie bereits aufgelegt haben. Ich hoffe, dass wir nicht wieder bis zum Ende dieser Legislaturperiode, bis zum Jahr 2013, warten müssen.
es weiter zu beraten, Herr Kollege Tonne; denn unser Antrag ist genauso aktuell wie Ihr heutiger Antrag. Ich unterstütze ausdrücklich auch die Punkte, die sich auf die Härtefallkommission beziehen. Ein sehr innovativer Gedanke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie setzen sich mit Ihrem Antrag für ein Petitionsverfahren analog dem bayerischen Verfahren ein. Ihr Antrag ist daher 1 : 1 von dort übernommen worden, was Herr Tonne eben gerade aber noch verneint hat. Die machen es dort nämlich schon so.
Auch wir von der FDP können uns mit Teilen Ihres Antrags durchaus identifizieren. Ein Beispiel ist das Onlinepetitionsverfahren. Dieses Verfahren wäre sicherlich in kürzester Zeit umsetzbar.
Das Thema beinhaltet auch die öffentlichen Petitionen und die Massenpetitionen. Wir halten die berechtigte Eingabe der Bürger für ein freiheitliches Grundrecht, dem sich niemand entgegenstellen darf.
So, wie das Verfahren in unserem Landtag bislang praktiziert wurde, hat es gute Dienste geleistet. Durch Ihre Forderungen jedoch kommen wir in Zukunft in ein ganz anderes bürokratisches Behandlungsfeld.
Bayern ist nicht Niedersachsen. Dort gibt es ganz andere gewachsenen Strukturen. Die Frage muss gestellt werden, ob das, was Sie fordern, gerechtfertigt ist. Hilft es den Petenten?
Ist dieses Verfahren besser als unser bisheriges Verfahren mit nur einem Berichterstatter, dafür aber mit einer offenen Diskussion und einem Votum aus dem Fachausschuss?
Was passiert, wenn beide Berichterstatter Fehlentscheidungen treffen und das Plenum davon eventuell gar nichts mitbekommt? Ist das legitim?
Sie gehen in Ihrem Antrag auf Dinge ein, die schon lange praktiziert werden. So fordern Sie Ortstermine zur Sachklärung. Das ist doch schon lange möglich. Weiter fordern Sie, dass alle Ausschussmitglieder Zugriff auf Petitionen haben sollen. Auch das ist heute schon möglich. Warum wollen Sie Werbung für ein Grundrecht für jeden Einzelnen machen? Überschätzen Sie da nicht Ihre Kompetenz?
Ist das unsere Aufgabe? - Wir als Landtag werden von den Petenten aufgefordert, parlamentarische Kontrolle auszuüben. Weder gerichtlich noch behördlich können wir Einfluss nehmen, es sei denn, es wurden Fehler gemacht. Ziel des Verfahrens ist es, parlamentarisch zu überprüfen, ob es ein Fehlverhalten gegeben hat. Das kann auch dahin gehen, eine parlamentarische Initiative zu starten, um neue Gesetze zu erlassen oder um Änderungen vorzunehmen, wenn erkennbar wird, dass sich Fehler häufen.
Bürger begehren häufig dann auf, wenn sie sich nicht richtig behandelt fühlen oder auf Missstände aufmerksam machen wollen. Genau da setzt unser Verantwortungsbereich im Petitionsverfahren an. Das hat bislang gut geklappt. Die Bürger sollten im Mittelpunkt stehen und nicht das Verfahren.
Herr Tonne hat sich zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Frau König gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Tonne.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, ich habe zwischenzeitlich Probleme gehabt mitzuschreiben, um hier alles korrigierend wiederzugeben, was Sie - ich un