Protocol of the Session on February 16, 2011

Herr Adler, geben Sie mir denn recht, dass die Abgeordneten, wenn das Gesetz noch nicht geändert ist, selber auf Privilegien verzichten könnten, dass z. B. der Kollege Perli nicht in der 1. Klasse nach Berlin-Spandau fährt, um dort sein Studium weiter zu betreiben?

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: 1. Klasse fährt der!)

Herr Adler!

Herr Abgeordneter Möllring, das wirft eine interessante Frage auf. Da müssen Sie sich einmal den Spiegel vorhalten und sich fragen, wie Sie das in Ihrer Fraktion machen. Wollen Sie in Zukunft über jede einzelne Fahrt Rechenschaft ablegen? Dann müssten wir das für alle Abgeordneten einführen.

(Björn Thümler [CDU]: Na, Herr Adler, das ist aber dünn!)

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie jede einzelne Fahrt auf diese Weise abrechnen wollen und ob Sie das in Ihrer Fraktion immer so gehandhabt haben. Dann, bitte schön, gleiches Recht für alle!

Herr Adler, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?

Es ist also zunächst richtig, das Gesetz an dieser Stelle zu korrigieren.

Es ist auch richtig, z. B. die Aufwandsentschädigung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin zu überprüfen, weil sie ja schon eine höhere Grundentschädigung bekommen. Die Grünen schlagen vor, die Alterssicherung und die Aufwandsentschädigung ein bisschen dem anzupassen, was die übrigen Abgeordneten haben.

Aber - jetzt kommt es, Herr Briese - Sie haben in Ihrer Fraktion ein Modell entworfen, nach dem Sie Ihre personellen Kapazitäten in Hannover konzentrieren und in den Abgeordnetenbüros keine Mitarbeiter haben. Es ist Ihr gutes Recht, das so zu machen. Aber Sie können diese Regelung doch nicht den anderen Fraktionen aufzwingen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!)

Das eine wie das andere hat Vorteile. Deshalb werden wir dem nicht folgen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Johanne Modder [SPD])

Nun noch etwas zum Übergangsgeld. Die Regelung ist ja nicht so, dass der Abgeordnete, der anschließend z. B. als Beamter wieder in den Beruf geht, neben dem Beamtengehalt Übergangsgeld erhielte. Diesen Eindruck haben Sie erweckt. Vielmehr gibt es im geltenden Gesetz eine Anrechnungsvorschrift. Die haben Sie unterschlagen. Das heißt, wenn jemand anschließend zurück in den öffentlichen Dienst geht, ist er kein Doppelverdienter. Das gilt für andere Berufe genauso.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Bei dem Anrechnungsmodell gibt es noch ein paar Details, auf die man eingehen sollte. Das eine Detail ist, dass z. B. Sonderzahlungen nicht angerechnet werden sollen. Dass Sie das kritisiert haben, finde ich richtig. Aber Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf auch gefordert, in Zukunft einen Unfallausgleich und z. B. Aufwandsentschädigungen anzurechnen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete bekommt eine Aufwandsentschädigung als Kommunalpolitiker, als Mitglied des Stadtrates. Soll das angerechnet werden? - Das ist überhaupt nicht sinnvoll und auch nicht einzusehen. Darüber hätten Sie im Detail nachdenken müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Schluss noch eines: Die Rente mit 67 ist soziales Unrecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn man diese Rente mit 67 auf Beamte ausdehnt und die Pension mit 67 einführt, dann ist das auch soziales Unrecht, weil es im Ergebnis nur auf Renten- und Pensionskürzungen hinausläuft. Das ist der Grund.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Aber das Unrecht wird doch noch größer, wenn es nur für einige Wenige ist!)

Wir sagen: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist aber Wagenknecht, nicht wahr?)

Dieser Satz ist Ihnen vielleicht bekannt. Es gibt auch keine Gleichbehandlung im sozialen Unrecht. Deswegen lehnen wir das ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu einer Kurzintervention auf Herrn Adler erhält für anderthalb Minuten Herr Kollege Nacke von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Adler, ich finde, Sie sollten vorsichtig sein, welchen Eindruck Sie hier erwecken. Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, das Wort „Bonn“ könne aus dem Gesetz gestrichen werden. Meinetwegen. Darüber wollen wir uns nicht streiten. Zu Recht haben wir dazu hier nichts ausgeführt.

Ich möchte aber deutlich machen: Ihnen und auch allen anderen ist bewusst - ich finde, Sie sollten auch keinen anderen Eindruck erwecken -, dass auf den Karten, die wir für unsere Freifahrten bekommen, steht: „Niedersachsen von allen Grenzbahnhöfen des Mandatsgebiets und nach Berlin“. Von Bonn ist keine Rede. Jeder kann Fahrten nach Bonn nur dann abrechnen, wenn er dort in einer der Bundeseinrichtungen etwas zu tun hat, weil Bonn nach wie vor Bundesstadt ist, weil es dort nach wie vor Einrichtungen der Ministerien gibt. Aber ich kann noch nicht einmal sagen, ob jemand in dieser oder in der letzten Wahlperiode in Bonn gewesen ist. Jedenfalls ist es mir nicht bekannt, ich will es aber nicht ausschließen. Das wird gesondert abgerechnet.

Sie sollten hier den Eindruck vermeiden, man könne mit dieser Karte ohne Grund kreuz und quer durch die Republik fahren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Adler, Sie haben ebenfalls für anderthalb Minuten das Wort.

Herr Kollege, Sie haben mich missverstanden. Ich habe doch nur gesagt, dass Herr Kollege Briese mit dem Grundanliegen recht hat, dass man das Abgeordnetengesetz auf den Prüfstand stellen soll.

(Zuruf von der CDU: Das ist falsch!)

Als Beispiel dafür, dass eine Bestimmung nicht mehr zeitgemäß ist, habe ich die Bestimmung genannt, in der noch so getan wird, als sei Bonn die Bundeshauptstadt oder als sei man noch in der Übergangszeit.

Selbstverständlich fahren wir nicht kostenlos nach Bonn. Mit der Karte können wir das auch gar nicht. Aber das Gesetz als solches kann man im Detail überprüfen, wobei ich auch deutlich gemacht habe, dass ich in mancher Hinsicht mit den Vorstellungen der Grünen nicht übereinstimme.

Nun hat für die FDP-Fraktion Herr Professor Dr. Zielke das Wort.

(Unruhe)

- Ich bitte um etwas mehr Ruhe!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau vier Wochen ist es heute her, da hat uns die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur schrittweisen Heraufsetzung der Pensionierungsgrenze für Landesbeamte auf 67 Jahre vorgelegt.

In der Debatte hat zunächst Herr Briese in dem Gesetzentwurf einen analogen Artikel zum Abgeordnetengesetz - ich zitiere wörtlich - „sehr vermisst“. Mein Kollege Oetjen hat dann dem Innenministerium ausdrücklich dafür gedankt, dass es in einem Entwurf für ein Beamtengesetz nicht Vorschläge zu Landtagsabgeordneten eingebaut hat. Er hat Gespräche zwischen den Fraktionen dieses Hauses darüber angeregt, ob und wie die Rente mit 67 für Landtagsabgeordnete realisiert werden könnte.

Es ist eine Stilfrage, ob in einer solchen alle Abgeordneten sehr persönlich betreffenden Angelegenheit eine Fraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf vorprescht, ohne vorher das Gespräch mit den anderen Fraktionen zu suchen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich finde, das ist kein guter Stil. In der Sache sind wir uns sicherlich einig, dass die Erhöhung der Altersgrenze nicht vor Abgeordneten haltmachen kann.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Er ist der Erste, der das sagt!)

Die Eins-zu-eins-Übernahme der Bundesregelung für Beamte ist dabei eine Möglichkeit. Es mag auch andere Varianten geben. Das werden wir diskutieren müssen.

Aber darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf der Grünen einen ganzen Strauß von Vorschlägen, die darauf hinauslaufen, vermeintliche Überprivilegierungen von Abgeordneten abzuschaffen. Im Grunde geht es den Grünen darum, die Neiddebatte anzuheizen und auf der populistischen Welle des Politiker-Prügelns ganz oben mitzusurfen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ralf Briese [GRÜNE]: Albern!)

Allein Ihre Wortwahl, Herr Briese: „Extrawürste“. Dazu nur ein einziges Beispiel - es ist zufällig der allererste Punkt, aber er ist repräsentativ für Qualität und Zielrichtung der meisten Ihrer Vorschläge -: Derzeit erhalten der Landtagspräsident, seine Stellvertreter und die Ausschussvorsitzenden zu ihren Aufwandsentschädigungen als einfache Abgeordnete noch Zuschläge für ihre herausgehobene Tätigkeit. Diese Zuschläge wollen Sie streichen.

(Zurufe von den GRÜNEN: Nein!)

Die Begründung der Grünen lautet: Es sei nicht ersichtlich - ich zitiere -,