Stärken wir diese Werte weiter! Eigenverantwortung und weitgehender Wettbewerb der Hochschulen sind zu befürworten. Das Modell der Stiftungsuniversitäten ist bundesweit beispielgebend. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung der Linken wird von uns Liberalen abgelehnt.
Herr Adler hat sich zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Frau von Below-Neufeldt gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, wir wollen nicht irgendwelche bürokratischen Regelungen einführen, sondern unser Gesetzentwurf hat lediglich zum Ziel, ein bestehendes Gesetz zu ändern. Das ist doch wirklich nicht die Einführung irgendwelcher Bürokratie.
Die Beschränkung, die wir vorschlagen, bezieht sich nicht auf den Bereich, der zu den Aufgaben einer Hochschule gehört. Es bezieht sich nicht auf den Bereich der Ausbildung, auf den Bereich der Lehre, auf den Bereich der Forschung oder überhaupt auf die Wissenschaft, sondern auf etwas, was mit all dem gar nichts zu tun hat, nämlich auf das Spekulieren an der Börse. Das gehört nicht zu den Aufgaben einer Hochschule.
Nichts anderes wird damit klargestellt. Deswegen ist, was Anlagemöglichkeiten betrifft, die Beschränkung auf das, was im BGB auch als mündelsichere Anlage bezeichnet wird, ausgesprochen sinnvoll. Ich kann wirklich nicht verstehen, weshalb Sie sich dem nicht anschließen können.
Ich bin schon der Auffassung, dass es sich hier um eine Beschränkung handelt. Es ist ein einmaliger Fall ohne jeglichen Schaden eingetreten.
Wegen dieses einen Falles wollen Sie jetzt eine Gesetzesinitiative starten, die breit wirken soll, nämlich für alle Stiftungsuniversitäten. Dazu gibt es überhaupt keinen Anlass.
Ein Punkt zum Abschluss: Die Stiftungsuniversitäten haben einen besonderen Status. Sie sind sehr wohl willens und in der Lage und haben auch den Auftrag, ihr Vermögen zu verwalten. Insofern sehe ich keinerlei Bedarf für die vorgeschlagene Gesetzesänderung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Hochschulen haben die Möglichkeit, Geld entweder aus Studienbeiträgen oder aus Drittmitteln oder - bei Stiftungshochschulen - aus den ihnen aus der Stiftung zur Verfügung stehenden Geldern anzulegen.
Besonders sensibel ist natürlich - nicht nur aus Sicht der Studierenden - das Thema: Was geschieht mit den Studienbeiträgen? - Ich muss deutlich sagen - weil ich es nicht in Ordnung finde, wie unsere Hochschulen da diffamiert werden und Unruhe in die Studierendenschaft getragen wird -, dass die Gelder, die 2009 durch Studienbeiträge eingenommen wurden, allesamt eingesetzt worden sind. Die Hochschulen haben im Jahre 2009 103 % der Studienbeiträge ausgegeben. Im ersten Jahr, als es mit den Studienbeiträgen losging, gab es noch Unsicherheiten - auch in den Regularien an den Hochschulen -, wie man damit umgehen soll. 2009 liegen wir über 100 %. Kein einziger Euro von dem, was im Jahre 2009 an Studienbeiträgen eingezahlt wurde, wurde nicht ausgegeben.
Den Mittelabfluss bei den Studienbeiträgen für 2010 werde ich in Bälde erfahren und Sie dann gerne informieren. Nach allen bisher bekannten Daten gehen wir davon aus, dass er wieder in dieser Größenordnung liegen wird. Das heißt, was zu Anfang ein Stück weit auf die hohe Kante gelegt wurde, wird jetzt systematisch eingesetzt.
Wenn man sich die Summe der Studienbeiträge in Niedersachsen anschaut - 100 Millionen Euro -, dann ist natürlich klar: Auch wenn eine solche Summe ein, zwei oder drei Monate angelegt wird, bringt das richtig viel Geld, das die Hochschulen für die Studierenden einsetzen können.
Zu der Frage: Was dürfen die Hochschulen? Wie können Sie das Geld anlegen? - Das muss man natürlich diskutieren. Das ist nicht trivial. Das ist neu. Da können auch Fehler gemacht werden. Wir haben eben gehört - darum deute ich es nur kurz an -, dass die Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz in Verbindung mit der Anlagenverordnung die Bedingung ist. Danach ist das Vermögen „so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität … unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird“. Also keine Börsenspekulationen! Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wird bundesweit in Pensionsfonds angelegt, also Dinge, die langfristig sicher sein sollen. Das ist kein Spekulationsinstrument.
Im Ergebnis sind die Hochschulen - wir haben es mehrfach betont -, Gott sei Dank, sehr vorsichtig und haben ihr Geld ganz konventionell angelegt. Dann hat man natürlich einen geringeren Gewinnspielraum. Göttingen ist die einzige Ausnahme. Aber es ist nicht wahr, dass in Göttingen Geld verlorengegangen ist, sondern der Buchungswert ist gesunken.
(Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Aber wer sagt Ihnen, dass der Bu- chungswert nicht wieder so niedrig liegt, wenn sie das Geld brauchen?)
- Ich kenne die Anlagen der Universität Göttingen. Was den Geldbedarf im Moment angeht, mache ich mir gar keine Sorgen. Aber die Hochschule geht davon aus, dass jetzt bei steigenden Aktienkursen der Buchungsverlust auf null geht und sogar Gewinn gemacht wird.
Ich weiß zwar nicht, ob die Universität davon ausgegangen ist, dass das Spekulationspapiere waren und insofern ein riesiges Risiko besteht - wie gesagt, das war vor der Finanzkrise -, aber ich bin mir ganz sicher, dass sie die Erfahrungen, die sie dort gemacht hat, berücksichtigen wird.
Herr Wulff, Sie haben im Blick auf die EvangelischLutherische Kirche in Oldenburg von „Katastrophe“ und im Blick auf die Universität Göttingen von „Spekulation“ gesprochen. - Ich urteile nicht so vorschnell. Im Übrigen: In beiden Fällen waren die Personen, die für die Anlage der Gelder verantwortlich waren, SPD-Kollegen.
Daraus ziehe ich allerdings nicht den Schluss, dass wir jetzt eine gesetzliche Vorschrift auf den Weg bringen müssten, wonach SPD-Kollegen in unseren Einrichtungen kein Geld mehr anlegen dürfen.
Ich war sehr froh darüber, dass bei der Novellierung des Gesetzes im Sommer im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof ausdrücklich klargestellt wurde, dass hier die Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu beachten sind. Der Landesrechnungshof, den Sie ja immer gerne zitieren, hat dies ausdrücklich als eine geeignete Form anerkannt. Es mag sein, dass wir irgendwann zu der Erkenntnis kommen, dass es so nicht funktionieren kann, aber im Moment gibt es dafür keinerlei hinreichende Gründe.
Der Vergleich mit den amerikanischen Elitehochschulen ist im Übrigen ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. 45 % der Einnahmen dieser großen Hochschulen kommen aus Studiengebühren. Bei uns in Göttingen kommen über 200 Millionen Euro vom
Sie haben Yale erwähnt, die etwas geschafft hat, von dem mir schleierhaft ist, wie sie es geschafft hat: Yale hat über viele Jahren hinweg einen sehr guten Anlageberater gehabt - es war kein SPDKollege - und jährlich 17 % Zugewinn erzielt. Aber jetzt ist die Universität vorsichtiger. Den Verlust von 30 %, den Sie genannt haben, hat sie durch die Zugewinne in den Jahren vorher zigmal wieder ausgeglichen. - Für unsere niedersächsischen Hochschulen ist das allerdings kein Modell.
Für uns ist neu, dass Hochschulen Geld anlegen können. Deswegen ist die Diskussion hier auch richtig. Wir haben jedoch Sicherungsmaßnahmen getroffen. Wir glauben nicht, dass die Tatsache, dass die Anlage aufgrund der Finanzkrise etwas geschwankt hat, ein hinreichender Grund ist, um Göttingen restriktiv zu beschneiden.
Wir wollen natürlich, dass die Universitäten ihr Geld gut anlegen. Zwar ist die Grundaufgabe einer Hochschule Wissenschaft, Lehre und Forschung. Aber in der heutigen Zeit müssen Hochschulen auch wirtschaftlich agieren. Das ist nun einmal so. Sie müssen Kompetenzen in der Verwaltung und auch darin haben, vernünftig mit Geld umzugehen.
Diese Kompetenz, meine Damen und Herren, traue ich unseren Hochschulen zu. Da bin ich ganz optimistisch. Deswegen bin ich nicht dafür, an dieser Stelle Strafverschärfungen für alle einzuführen, um jegliches Risiko auszuschließen.
Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Perli vor. Herr Perli, Sie haben noch 33 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Ich nehme aber an, Sie wollen zusätzliche Redezeit. Ist das korrekt?