Protocol of the Session on December 9, 2010

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister Bode. - Die erste Zusatzfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Hagenah. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Antwort von Herrn Minister Bode, dass sie trotz dieses Rechtsgutachtens des Professors der Humboldt-Universität keinerlei weitere Nachforschungen unternehmen oder eigene Rechtsgutachten zur Legalität oder Illegalität der Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg an diesem Bundesverkehrswegeplanprojekt und auch an diesem Sonderprojekt der DB AG in Auftrag geben will, ob diese erstaunliche Zurückhaltung angesichts der ja sehr deutlichen Mittelkonkurrenz möglicherweise damit zusammenhängt, dass das Land eine solche illegale Mitfinanzierung bei der Planung der Y-Trasse derzeit gerade auch praktiziert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Hagenah. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war auf diese Frage vorbereitet, Herr Hagenah.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: War die ab- gesprochen?)

- Sie war nicht abgesprochen, aber sie lag ja tatsächlich nahe, obwohl sie in die erste Frage nicht eingebaut war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal legt die Landesregierung keine Zurückhaltung an den Tag. Ich habe in der Antwort eben ja schon ausgeführt, dass wir tatsächlich keinen fiskalischen Nutzen davon haben würden, dass Projekte in Niedersachsen dadurch realisiert werden könnten.

Zur jetzigen Nachfrage, nämlich ob wir eventuell selber ein solches Projekt haben, das wir dann infrage stellen müssten, kann ich Ihnen sagen: Nein, das haben wir nicht. Es gibt keine Bundesverkehrswegeplanprojekte, bei denen sich das Land an den Kosten beteiligt. Ich will Ihnen einmal die Beispiele nennen:

Oldenburg–Wilhelmshaven: Die Finanzierung erfolgt komplett durch den Bund. Wir sind koordinierend dabei.

Sie könnten auch auf die Frage kommen: Wie ist es bei der Umfahrung Sande? - Die Umfahrung Sande ist ebenfalls kein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan. Die Finanzierung erfolgt bezüglich des Kreuzungsausbaus aus mehreren Quellen. Das ist eine ganz normale Beteiligung, die sich aus dem Eisenbahnkreuzungsrecht ergibt, das hier anzuwenden ist. Diese Maßnahme ist ebenfalls nicht vergleichbar mit dem in dem Gutachten erwähnten Projekt.

Nehmen wir als nächstes Beispiel die EVBStrecken, die wir ausbauen. Hier handelt es sich nicht um Strecken des Bundes, sondern um nichtstaatliche Eisenbahnen. Das sind keine Bundesverkehrswegeplanmaßnahmen, also ist auch hier kein Problem vorhanden.

Kommen wir zur Y-Trasse. Wir beteiligten uns gerade nicht an den Kosten der Y-Trasse, sondern wir geben ein Darlehen zur Vorfinanzierung der Planungskosten, das voll an uns zurückgezahlt wird.

Falls sich Ihre Nachfrage auf etwas anderes, beispielsweise die Autobahn A 31, bezieht: Auch das haben wir noch einmal geprüft. Der Bund hatte einen Einnahmetitel, bei dem es sich aber nicht um Landesgeld handelte, sondern um Spenden von Dritten, nicht vom Land Niedersachsen. Von daher sind wir in dieser Frage sauber. Wir haben nichts gefunden, was wir Ihnen hier hätten nennen können, wo es ein Problem gäbe, selbst wenn die

Aussagen im Gutachten richtig und zutreffend wären.

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Hagenah, haben es zwei Föderalismuskommissionen und zwei Föderalismusreformen nicht geschafft, die Mischfinanzierung komplett zu beseitigen. Ich habe die Befürchtung: Es wird nie gelingen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Jüttner von der SPDFraktion. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der philosophische Grundsatz unseres früheren Ministerpräsidenten Glogowski gilt: „Weg-es Geld ist weg-es Geld“, stimme ich Ihnen, Herr Bode, zu, dass es hier nicht um die Frage geht, welche juristischen Vorteile sich für Niedersachsen aus Finanzentscheidungen in Baden-Württemberg ergeben. Aber Sie werden mir sicher zustimmen, dass man das Geld des Bundes für Schienenprojekte nur einmal ausgeben kann. Vor dem Hintergrund frage ich Sie, weil Sie eben darauf hingewiesen haben, dass der Ausbau des Bahnhofs Stuttgart nicht im Bundesverkehrswegeplan steht, ob Sie bestätigen können, dass das Gesamtvolumen des Bundesverkehrswegeplans durch die Baumaßnahme Stuttgart in keiner Weise berührt worden ist. Können Sie mir das hier bestätigen?

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Jüttner. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Bode das Wort.

Sehr geehrter Herr Jüttner, ich habe mich gerade gefragt, ob das überhaupt eine Frage ist, die eine Landesregierung nach dem Verfassungsrecht beantworten darf. Schließlich betrifft sie die Haushaltsaufstellung durch den Deutschen Bundestag und auch die mittelfristige Finanzplanung des Deutschen Bundestages. Es geht nämlich um die Frage, mit wie viel Finanzmitteln das Bundesverkehrsministerium in der mittelfristigen Finanzplanung ausgestattet war.

Da aber Herr Ramsauer bei allen Gesprächen, die wir geführt haben, immer sehr froh über den Zuwachs an Mitteln war, den er im investiven Bereich tatsächlich hatte - auch wenn man sich mehr vorstellen könnte -, gehe ich einmal davon aus, dass der Deutsche Bundestag ihm wegen der eigenfinanzierten Maßnahme der Bahn nichts aus der mittelfristigen Finanzplanung herausgestrichen hat, was darin eventuell stand.

(Olaf Lies [SPD]: Das ist nicht die Frage!)

Aber ganz ehrlich: Am besten bitten Sie einen Bundestagsabgeordneten, in Berlin nachzufragen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Frauke Heiligenstadt [SPD]: Es geht um Ihre Einschätzung! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie haben eine Aussage dazu gemacht!)

Herzlichen Dank. - Ich glaube, dass er zu seiner Einschätzung gleich am Anfang etwas gesagt hat.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Der kriegt noch den Not-my-Job-Award! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Das ist ja wohl ganz unverschämt!)

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister Bode, Sie haben gerade eben ausgeführt, dass Sie nicht davon ausgehen, dass Niedersachsen davon profitieren würde, wenn Stuttgart 21 aufgegeben würde. Ich möchte gern von Ihnen wissen, worauf Sie eigentlich diese Aussage stützen. Gibt es da schon Aussagen der Bundesregierung oder Erfahrungswerte?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staudte, wir müssen zwischen dem Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm

unterscheiden. Die Lebenserfahrung, die ich mit Finanzministern gemacht habe - auch wenn sie so sympathisch sind wie Hartmut Möllring -,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war aber tiefer Humor! Ganz tiefer Hu- mor!)

ist: Wenn ein eigenfinanziertes Projekt der Bahn, das nicht im Bundesverkehrswegeplan steht, nicht realisiert wird und rein theoretisch ein Betrag X an den Finanzminister zurückfließt, können Sie nicht davon ausgehen, dass der Finanzminister dann sofort von sich aus freudestrahlend sagt: Dann lass uns ein neues Verkehrsprojekt machen! - Schließlich kommt das Geld gerade nicht aus dem Verkehrsetat. Das gilt insbesondere dann, wenn man noch eine Nettoneuverschuldung hat. - Das ist eine Aussage, die sich tatsächlich aufgrund der Lebenserfahrung ergibt.

Wir müssen für unsere Bundesverkehrswegeprojekte mit Argumenten überzeugen und das Geld in den Bundesverkehrswegeplan hereinbekommen bzw. aus dem dort zur Verfügung stehenden Geld unsere Maßnahmen finanziert bekommen. Von Tricks mit Stuttgart 21 - die Schätzung, was ein Abbruch kosten würde, haben Sie in der LiveSchlichtung gehört - kann man, glaube ich, für Niedersachsen nichts erwarten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Kollegin Helmhold hat das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister Bode, Sie tun, finde ich, immer so, als ob das nichts miteinander - - -

Keine einleitenden Bemerkungen!

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich den Eindruck habe, dass Sie hier versuchen, den Eindruck zu erwecken, das hätte nichts miteinander zu tun, frage ich Sie: Wenn das Land BadenWürttemberg diese Mittel nicht bekommen hätte - diese Mittelvergabe ist ja auf Grundlage einer Rechtswidrigkeit zustande gekommen -, hätte dann nicht zumindest eine höhere Wahrscheinlich

keit bestanden, für Niedersachsen Geld zu bekommen, weil der Topf dann insgesamt doch größer gewesen wäre?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Helmhold. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch ziemlich genau an die Diskussion erinnern, die wir per SMS, per Handy mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der sogenannten Ramschsitzung des Haushaltsausschusses hatten, als es um die Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven ging. Wenn da Geld, das nicht im Etat für den Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, wie es bei dem Bahnhofsprojekt der Fall ist, zurückkommt, können Sie nicht davon ausgehen, dass ein Zugriff für ein niedersächsisches Schienen- oder Straßenverkehrsprojekt bestünde. Das ist, glaube ich, doch relativ unwahrscheinlich. Da muss man schon sehr lange handeln, überzeugen, Argumente bringen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Auch der Bund hat keinen ausgeglichenen Haushalt. Die Begehrlichkeit des Bundesfinanzministers, der die Nettoneuverschuldung weiter absenken will, ist da verständlich. Einen Automatismus können Sie da deshalb nicht erreichen. Wir können nur dann etwas erreichen, wenn wir im Bundesverkehrswegeplan überzeugen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Die Chance wäre größer gewesen!)