Die Menschen sind dabei deutlich weiter als die Landesregierung. Noch ist Niedersachsen weitgehend frei von Agro-Gentechnik, ja die Anbauflächen für giftigen Genmais gehen in Niedersachsen sogar zurück - dies auch dank breiter Bündnisse aus der Bevölkerung, aus Stadträten, Landwirten,
Imkern und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dabei haben wir die Mehrheit auf unserer Seite. Wir Grüne werden daher weiterhin den Widerstand im Wendland - wie heute -, in Northeim und anderswo unterstützen.
Meine Damen und Herren, die Gefahren der Gentechnik sind vielfach beschrieben worden. Mit unserem Antrag wollen wir die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung zur Landespolitik machen. Die Landesregierung vertritt zurzeit mit ihrem Kurs nur eine kleine Minderheit von Saatgutkonzernen gegen die große Masse der niedersächsischen Landwirte und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Beispielsweise im Naturschutzgebiet Elbtalaue beugt die Landesregierung wieder einmal EURecht und lässt den Anbau des für Schmetterlinge tödlichen Genmais in der höchsten Schutzstufe des Biosphärenreservats zu. Das ist einmalig. Dies ist nach Auskunft des GBD ohne vorherige FFHVerträglichkeitsprüfung eindeutig rechtswidrig. Wir fordern Sie an dieser Stelle auf, diesen unwürdigen Zustand endlich zu beenden und sich auf die Seite des Landkreises, der das nicht will, und der Region zu stellen und den Anbau von giftigem Genmais im Naturschutzgebiet zu beenden.
Wir Grünen wollen ein gentechnikfreies Niedersachsen und alle landespolitischen Spielräume dafür nutzen. Ebenso wie auf Kirchenland sollte auf landeseigenen Flächen Agro-Gentechnik ausgeschlossen sein. Ebenso wie in Brandenburg - CDU/SPD-regiert - sollte der Anbau von Genpflanzen in Schutzgebieten und im Umkreis von mindestens 800 m darum herum generell untersagt werden. Ebenso wie in Bayern - man merkt, dass Niedersachsen wirklich rückständig ist - sollten die Landessortenversuche eingestellt werden. Ebenso wie in Hessen - darauf haben wir unseren Antrag aufgebaut - sollte sich eine Landtagsmehrheit grundsätzlich für ein gentechnikfreies Niedersachsen zum Schutz unserer Landwirte und Verbraucherinnen und Verbraucher aussprechen.
Zum Schluss: Ich weiß, dass viele Wählerinnen auch von CDU und FDP unsere Kritik an der AgroGentechnik teilen. Weiterhin sind 80 bis 90 % der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Landwirte gegen die Gentechnik. Deshalb muss die Landesregierung endlich unsere heimische
Danke schön, Herr Kollege Meyer. - Für die SPDFraktion spricht die Kollegin Stief-Kreihe. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Antrag der Grünen anschaut, stellt man fest: Es ist sicherlich eine Sammlung vieler verschiedener Punkte, wobei ich gleich von Anfang an sagen will, dass wir sehr viele dieser Punkte teilen, aber dass durchaus Beratungsbedarf bei dem einen oder anderen Punkt gegeben ist.
Mir tut es ein bisschen leid, dass der Eindruck erweckt wird, wir stünden am Punkt Null. Ich glaube, man muss zur Kenntnis nehmen, dass es gerade im Bereich des Einsatzes von Gentechnik zwar ein Bohren von dicken Brettern ist, aber dass sich Gott sei Dank das eine oder andere bewegt hat.
Ich möchte zwei völlig unstrittige Punkte des Antrags der Fraktion der Grünen herausgreifen. Dabei geht es um die Forderung nach einem Verbot des Anbaus von MON810. Dabei geht es auch um das Ausloten aller rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung von gentechnikfreien Regionen bis hin zu einem gentechnikfreien Niedersachsen. Das sind Forderungen, die wir 100-prozentig unterstützen.
In dem Antrag - das finde ich ein bisschen schade - wird nach wie vor die alte Legende gebildet, dass das neue Gentechnikgesetz, das am 25. Januar dieses Jahres im Bundestag verabschiedet wurde, eine Verschlechterung gegenüber dem alten rot-grünen Gesetz darstellt. Deswegen muss ich diese falsche Behauptung einfach noch einmal richtigstellen. Es wäre schön, wenn wir gemeinsam an dem jetzigen Punkt weitermachen könnten.
Das alte Gesetz enthielt keine Angaben zur guten fachlichen Praxis und gab keine Abstandsregelungen vor. Die vorgegebenen Mindestabstände für den Anbau von Genmais - bisher ist in Deutsch
land nur der Anbau von Genmais möglich - mögen kritikwürdig sein. Man mag diesbezüglich auch unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Vorgabe einer Mindestabstandsregelung ist allemal besser als gar keine Vorgabe.
Man kann also nicht sagen, dass sich das verschlechtert hat. Das öffentliche flurstücksgenaue Standortregister - sehr umkämpft in der Großen Koalition; ich glaube, Herr Meyer, das wissen Sie - wurde erhalten. Das Gleiche gilt für die Beibehaltung der Verursacherhaftung.
Ich möchte noch einmal an die Kampfreden der CDU/FDP-Koalition hier im Plenum erinnern, die zum Ziel hatten, die Verursacherhaftung sofort nach der Bundestagswahl abzuschaffen. Das ist Ihnen Gott sei Dank nicht gelungen.
Der einzige Kompromiss - ich gebe zu, dass das in einem reinen SPD-Gesetz nicht gestanden hätte - ist die sogenannte nachbarschaftliche Absprache. Aber, meine Damen und Herren, die Hürden wurden so hoch gelegt, dass die Zukunft zeigen wird, dass diese Ausnahmeregelung nicht greifen wird. Ich teile in dieser Hinsicht jedenfalls nicht die Befürchtungen der Grünen. Nichtsdestotrotz müssen wir die weitere Entwicklung im Auge behalten.
Der Deutsche Bauernverband rät vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab, weil das Haftungsrisiko zu groß sei. Dies ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass wir mit dem Gesetz nicht ganz verkehrt liegen.
Sie haben ja gleich noch die Möglichkeit. - Das jetzt verabschiedete Gentechnikgesetz ist in vielen Punkten strenger und konkreter als das Recht, das noch aus rot-grünen Zeiten stammt. Wir wollten - dies sage ich deutlich - damals mehr erreichen, sind aber mit einigen zusätzlichen Vorlagen - auch daran muss man noch einmal erinnern - am CDU/CSU-dominierten Bundesrat gescheitert. Wir sind gerade in den letzten Tagen wieder einen Schritt weitergekommen. Herr Meyer, dies vermisse ich wirklich sehr in dem vorliegenden Antrag.
Den für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlichsten Erfolg hat die SPD dadurch erreicht, dass eine Regelung zur Kennzeichnung von gentechnikfreien Lebensmitteln mit der Angabe „Ohne Gentechnik“ in das Gesetz aufgenommen worden ist.
In der letzten Woche ist die neue Kennzeichnungsregelung in Kraft getreten. Daher möchte ich heute gerne die Gelegenheit nutzen und noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass Sie zukünftig im Laden auch bei Fleisch, Milch und Eiern erkennen können, ob die Produkte von Tieren stammen, die gentechnikfreies Futter erhalten haben oder nicht. Hier klaffte bisher eine Lücke; denn nach EU-Recht unterliegen solche tierischen Erzeugnisse keinerlei Kennzeichnungspflicht. Künftig gilt in Deutschland - Jan-Christoph Oetjen, EU 1 : 1! -: Alle Produkte, die Sie mit der Ohne-GentechnikKennzeichnung im Ladenregal finden, sind gentechnikfrei. Verbraucher haben ein Recht auf Information und ein Recht auf die Möglichkeit zu wählen.
Um noch einmal auf das alte Gesetz von Frau Künast zurückzukommen: Frau Künast hatte das Thema Kennzeichnung noch nicht einmal angepackt.
Das hat die SPD erreicht, trotz einer - so muss ich sagen - sehr schwierigen Konstellation in Berlin. Alle Umwelt- und Verbraucherverbände haben die neue Regelung begrüßt. Sie wird aber nur ein Erfolg, wenn sie auch genutzt wird, d. h. wenn genügend Produkte angeboten und nachgefragt werden. Genau da fehlt mir der Ansatz in dem Antrag; denn es ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Verbraucher und aller Wirtschaftsbeteiligten notwendig. Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen nimmt den Punkt Kennzeichnung überhaupt nicht auf.
Von Herrn Seehofer, von Herrn Ehlen und von den Fraktionen der CDU und der FDP ist wenig Öffentlichkeitsarbeit zu erwarten. Deshalb müssen wir für Öffentlichkeit sorgen. Darum muss die Forderung für mehr Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Kennzeichnungsregelung in den Antrag hinein.
der FDP direkt überwiesene Antrag - die meisten von Ihnen werden dies noch nicht wissen - „Eiweißversorgung für die niedersächsische Landwirtschaft sicherstellen“ deutlich. Das muss man sich einmal überlegen: Am Freitag verkündet Herr Seehofer stolz die Einführung der Kennzeichnungsregelung für tierische Produkte, lässt sich von Verbraucher- und Umweltverbänden feiern, und gleichzeitig bringen in Niedersachsen die Fraktionen der CDU und der FDP einen Antrag ein, die Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Futtermittel zu beschleunigen. Das ist ja eine richtige Kampfansage an Herrn Seehofer!
Natürlich ist noch viel zu tun. Wir sind uns darüber einig, Herr Meyer, dass wir das Ansinnen der Fraktionen der CDU und der FDP, der Gentechnik Tür und Tor zu öffnen, verhindern müssen. Das sind wir den Verbrauchern, den Landwirten und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die gentechnikfreie Lebensmittel wollen, schuldig.
Sie haben in der Begründung des Antrags der Fraktion der Grünen zutreffend das Meinungsbild in der Bevölkerung geschildert. Eine überwältigende Mehrheit der Konsumenten lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel generell ab, aber eben nicht nur Verbraucher. Gentechnikgegner kommen auch aus den Reihen der Landwirtschaft und der verarbeitenden Wirtschaft.
Zu den noch offenen und sehr schwierigen Fragen gehören u. a. - dies ist angesprochen worden - erstens die besonderen Belange der Imker. Um diese müssen wir uns in der Tat dringend kümmern. Wir müssen zweitens aber auch schon heute erkennen, dass es Pflanzenarten gibt, die schlichtweg nicht koexistenzfähig sind. Dazu gehört gentechnisch veränderter Raps, der im Augenblick in Deutschland nicht zugelassen ist und auch nicht zugelassen werden darf. Drittens gibt es auf EU-Ebene, gerade im Hinblick auf die grüne Gentechnik, noch einiges zu tun. Ich nenne nur die Kennzeichnungsregelung von Saatgut und gerade auch die Frage der gentechnikfreien Regionen.
Meine Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Wir haben im Ausschuss eine ganze Menge zu beraten. Der Antrag der Fraktion der Grünen bedarf meines Erachtens in einigen Punkten noch der Änderung.
Ganz herzlichen Dank, Frau Stief-Kreihe. - Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Stief-Kreihe, Sie haben das Gentechnikgesetz und den darin geregelten Mindestabstand von 150 bis 300 m angesprochen, der aus unserer Sicht völlig ungenügend ist. Faktisch ist eine Koexistenz nicht möglich, außer ein Ozean liegt dazwischen.
Ich möchte es einmal anhand eines Beispiels aus meinem Wahlkreis erläutern. Es ist nicht geregelt, dass der Anbau in einem Überschwemmungsgebiet, also zwischen Deich und Elbe, das winters wie sommers überschwemmt werden kann, verhindert wird. Wir haben eine Landesregierung, die diesbezüglich nicht tätig wird. Der Landwirt will in einem Biosphärenreservat, in einem Schutzgebiet der höchsten Schutzkategorie C, einem FFH-Gebiet, einem Vogelschutzgebiet aussäen. Dies alles ist nicht geregelt. Auf unsere Landesregierung kann man sich in diesem Fall nicht verlassen. Wir fordern Herrn Sander auf, endlich tätig zu werden!