Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sri Lanka toben schlimmste Gefechte zwischen Armee und sogenannten Rebellen. Nach Schätzungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen beläuft sich die Zahl der Menschen, die dort im eigenen Land auf der Flucht sind, auf mindestens 500 000. Außerdem hat er sich mit
Im Rahmen der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 17. und 18. April dieses Jahres in Bad Saarow hat das Bundesministerium des Innern erklärt, dass für den Norden und den Osten von Sri Lanka die Voraussetzungen für einen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes gegeben sind. Trotz dieser Tatsache bleibt die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern dabei, keinen Abschiebestopp für die Flüchtlinge aus Sri Lanka zu beschließen.
Das heißt auch, dass geduldete Staatsangehörige aus Sri Lanka keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Begründung ist: Die Aufhebung eines Abschiebestopps würde die Zahl der einreisenden Flüchtlinge erhöhen. - Was für ein Argument!
Demgegenüber werden die Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein - das haben wir eben schon gehört - über einen Abschiebestopp verfügen oder haben dies bereits getan. Eine Nachfrage des niedersächsischen Flüchtlingsrats an das niedersächsische Innenministerium forderte folgende Antwort heraus: In Niedersachsen wird es keinen Abschiebestopp geben.
Währendessen gerät die Zivilbevölkerung immer mehr in Gefahr. Bewaffnete Banden schlagen Demonstrationen für Frieden und Versöhnung nieder. In Colombo und in den Vorstädten werden Menschen von willkürlichen Polizeimaßnahmen bedroht, regierungsfeindliche Personen verschwinden einfach von der Bildfläche.
Der Menschenrechtsausschuss des Auswärtigen Amtes hat festgestellt, dass sich Sri Lanka seit Juli 2006 im Kriegszustand befindet, während das Bundesinnenministerium darauf beharrt, dass es landesinterne Fluchtalternativen gibt.
Tamilen und Muslime müssen überall im Land mit Übergriffen rechnen. Das wird schon im genannten Appell des UN-Flüchtlingskommissars berichtet. Demnach gehen auch von allen am Bürgerkrieg beteiligten Parteien massive Menschenrechtsverletzungen aus.
Das sagt im Übrigen auch der UN-Flüchtlingskommissar. Es ist ziemlich schwierig, aus Sri Lanka auszureisen. Die Zahl der Flüchtlinge ist klein; die kann man locker aufnehmen. Die, die hier sind, die
können hier bleiben. Wie eiskalt muss Ihr Herz sein, Herr Schünemann, dass Sie solch eine Abschottungspolitik praktizieren,
dass Sie Menschen aus Sri Lanka, die Krieg und Verfolgung erleiden, die Anerkennung als Flüchtlinge verweigern und die hier Lebenden gnadenlos in eine ungewisse Zukunft verfrachten! Wir unterstützen die Forderung nach einem sofortigen Abschiebestopp sowie eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge aus Sri Lanka.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion stand dem Antrag der Grünen schon in der vorigen Wahlperiode positiv gegenüber. Das vorweg. Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung nach einem Abschiebestopp.
In der Tat ist es nämlich zutreffend, dass sich die Lage in Sri Lanka weiter verschärft hat, auch seit dem letzten Jahr, in dem die Grünen schon einmal einen nahezu gleichlautenden Antrag hier eingebracht haben, den Sie, die Regierungsfraktionen, aber sang- und klanglos im Ausschuss haben untergehen lassen.
Die Niederlande und die Schweiz haben übrigens schon im Jahr 2007 einen Abschiebestopp verhängt. Auch das Bundesinnenministerium hat im Rahmen der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 17./18. April 2008 erklärt, dass - Zitat! - „für den Norden und Osten von Sri Lanka die Voraussetzungen für einen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Angehörige der Volksgruppe der Tamilen vorliegen“.
Darüber hinaus führt das Auswärtige Amt im aktuellen Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Sri Lanka aus, dass sich die dortige Sicherheitslage zuspitzt. Es fänden vermehrt Bombenanschläge statt, auch in der Hauptstadt Co
lombo. Es müsse damit gerechnet werden, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage komme.
Meine Damen und Herren, wer Lageberichte des Auswärtigen Amtes lesen kann, muss feststellen: Hier herrscht Alarmstufe Rot.
(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Zustimmung bei den GRÜNEN - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das kann man wohl sagen!)
So haben auch die Länder Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein nicht ohne Grund einen Abschiebestopp angeordnet. Auch in Niedersachsen wird nicht mehr abgeschoben. Einigkeit besteht also hoffentlich darüber, dass die Lage in Sri Lanka keine Abschiebungen zulässt. Dann stellt sich nur die Frage, weshalb das Land Niedersachsen nicht die rechtliche Möglichkeit, einen Abschiebungsstopp anzuordnen, nutzt, weshalb die betroffenen Menschen auf den Rechtsweg verwiesen werden - mit allen negativen Folgen, die das für diese Personengruppe hat. Weshalb gibt der Innenminister nicht wenigstens für einen begrenzten Zeitraum eine Rechtssicherheit für diese betroffenen Menschen?
Weshalb weigert sich Herr Schünemann, obwohl doch sogar das Bundesinnenministerium, geführt von Wolfgang Schäuble - immerhin ein Parteifreund des niedersächsischen Ministers - einen Abschiebungsstopp empfohlen hat, meine Damen und Herren?
Die Grünen haben vor einiger Zeit dem Minister Schünemann unterstellt, er wandle sich vom harten Hund zum Kuschel-Wauwau. Das war zu früh gefreut, meine Damen und Herren! Wenn es wirklich Ihr Interesse ist, Herr Schünemann, als Integrationsminister so auch wahrgenommen zu werden, was aus der Verbindung des Amtes des Innenministers mit dem des Integrationsministers ohnehin schon kaum machbar ist, dann müssen Sie jedenfalls dann, wenn es etwas zu integrieren gibt, auch auf diesem Feld tätig werden.
So aber zeigen Sie nur ein ums andere Mal, dass Sie als Innenminister ein harter Hund sind, der nichts, aber auch gar nichts mit einem KuschelWauwau gemeinsam hat. Wundern Sie sich nicht, wenn kein Mensch Ihnen Ihr zeitweiliges Bemü
hen, möglichst integrativ aufzutreten, abnimmt. Jetzt ist der wahre Schünemann wieder da, meine Damen und Herren.
Wir appellieren an Sie: Gehen Sie in Niedersachsen human mit dem Problem um, so wie es auch andere Bundesländer machen! Nehmen Sie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes endlich ernst!
Danke schön, Herr Siebels. - Für die CDU hat sich Frau Kollegin Lorberg zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf dieser Seite des Hauses. Ich glaube, Sie übersehen bei diesem Fall einige ganz wichtige Aspekte; denn Sie haben schon im Jahre 2007, als Sie diesen Antrag das erste Mal eingebracht haben, feststellen müssen, dass Sie für diesen Antrag gar keine Grundlage haben, da Niedersachsen seiner Verpflichtung, dem Schutzbedürfnis der Flüchtlinge nachzukommen, in vollem Umfang Genüge tut.
Nun folgt die zweite Auflage. Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka - Teil II. Eigentlich könnte ich hier auf meine Rede aus dem Vorjahr verweisen. Das möchte ich aber nicht tun, weil ich meine, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen durchaus ein Anrecht darauf haben, die Fakten tatsächlich einmal genannt zu bekommen,
und weil ich der Meinung bin, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, durchaus ein bisschen Nachhilfe auf diesem Gebiet brauchen.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist falsch! Herr Siebels hat ausdrück- lich betont, dass das nicht der Fall ist!)
Lassen Sie mich Folgendes sehr deutlich machen - Herr Bachmann, hören Sie bitte zu; die Zahlen sprechen für sich -: Im Jahre 2007 wurden drei Tamilen und im Jahr 2008 wurde ein Tamile abgeschoben. Ganz besonders zu erwähnen bleibt hier aber, dass zwei dieser Tamilen Straftäter waren, die auch durch einen Abschiebestopp keine Begünstigung erfahren hätten.
In den anderen beiden Fällen sind Tamilen abgeschoben worden, und zwar im Rahmen des Dubliner Abkommens in andere EU-Staaten, aus denen sie nach Deutschland eingereist waren. Es erfolgte also auch in diesen Fällen keine Abschiebung nach Sri Lanka. Deshalb ist der Eindruck, den Sie hier erwecken wollen, schlicht falsch.