Wiard Siebels

Appearances

16/4 16/7 16/9 16/11 16/12 16/16 16/31 16/34 16/35 16/36 16/38 16/44 16/46 16/71 16/74 16/82 16/88 16/95 16/105 16/110 16/137 16/138 16/141 16/143

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister in seiner Antwort ausgeführt hat, dass die Landesregierung sich in dieser Frage in vielfältiger Weise eingebracht habe und sowohl die Kategorisierung als auch die Strukturreform in der Wasser- und Schiff
fahrtsverwaltung kritisiert habe und Nachbesserungen gefordert habe, frage ich die Landesregierung: Was bedeutet das bezüglich der Strukturreform? Ist die Landesregierung jetzt dafür, oder ist sie konkret dagegen? Und welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen? Mit einer Ausnahme - das ist uns nämlich schon berichtet worden -: Über den Brief vom 10. Juli 2012, was im Rahmen dieser Diskussion doch etwas verspätet gewesen sein dürfte, brauche ich keine weiteren Bericht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Auslöser dieser Debatte: Das war die Absicht des Landwirtschaftsministeriums, die Strandnutzungsgebühr auf den Ostfriesischen Inseln - ich glaube, das ist wörtlich so zu zitieren - anzugleichen. Da bestand, wohl auch nicht ganz zu unrecht, die Befürchtung, dass eine Angleichung in diesem Fall durchaus eine Erhöhung bedeuten könnte. Das ist vor Ort natürlich auf wenig Gegenliebe gestoßen. Deshalb haben örtliche CDU-Abgeordnete diese Absicht relativ zügig wieder eingesammelt und darauf verwiesen, dass man eine solche Regelung nur im Einvernehmen treffen könne. Wir gehen davon aus, dass in dieser Hinsicht vor der Wahl nichts mehr zu erwarten ist.
Jetzt zum Gesetzentwurf der Grünen: Die Grundausrichtung dieses Gesetzentwurfes beurteilen wir sehr positiv. Dass man einen freien Zugang erhalten will und dort, wo er noch nicht vorhanden ist, schaffen will, beurteilen wir sehr positiv. Aus unserer Sicht macht es auch Sinn, das außerhalb des Waldgesetzes zu regeln, weil ein Strand in der Tat kein Wald ist. Vielmehr macht es Sinn, das oberhalb des Waldgesetzes für die Natur im Ganzen zu regeln. Dieser Absicht stehen wir, wie gesagt, sehr positiv gegenüber.
Allerdings gibt es aus unserer Sicht sehr wohl noch einige Probleme im Detail, beispielsweise die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verpflichtungen für die Gebietskörperschaften, die aus unserer Sicht - so liest es sich jedenfalls auf den ersten Blick - etwas weitreichend formuliert sind, sodass man fast die Sorge haben könnte, dass das in den Bereich der Konnexität hineinfallen könnte. Wenn das Land den Gebietskörperschaften vorschreibt, was dort vor Ort alles zu tun ist, dann liegt es nicht ganz fern, dass das Land am Ende auch für die dort entstehenden Kosten aufkommen muss.
Jetzt zur Strandnutzung, meine Damen und Herren. Aufhänger für das Thema und Auslöser sind offensichtlich die Piraten - allerdings nicht die, die auf dem Meer unterwegs sind, sondern die, die auf dem Festland fischen gehen -,
denen man offensichtlich etwas Konkurrenz machen will. Das ist durchaus erlaubt, Meta; dagegen haben wir nichts. Aber wir glauben, dass zu der Absicht, jedermann einen freien Zugang zu den Meeresstränden zu gewähren, schon etwas mehr als das Vorgelegte gehört. Dazu gehört zum einen, dass man im Zuge einer dann zu schaffenden Gleichbehandlung der Inseln - die es im Moment aus historischen Gründen beispielsweise beim Staatsbad Norderney noch nicht gibt - auch darüber reden müsste, wer für die Lasten aufkommt, wer dann in Zukunft Sand aufspült, wer Strände säubert usw. Dort ist nach meiner Kenntnis im Moment zumindest teilweise das Land in der Pflicht. Gleichzeitig erfahren wir aber auch, dass das nicht ansatzweise ausreicht und die Kommunen dazu selbst wesentlich beisteuern müssen. Dann wird man im Zuge einer solchen Öffnung auch darüber reden müssen, wer welche Lasten in diesem Zusammenhang zu tragen hat.
Deshalb ist es uns ganz wichtig, dass wir das in der bevorstehenden Debatte in den Ausschüssen eng mit den Kommunen diskutieren; denn die Inselkommunen sind vor Ort diejenigen, die das umsetzen und dafür sorgen müssen, dass sich die Strände auch weiterhin in einem einwandfreien und attraktiven Zustand befinden, meine Damen und Herren.
Zusammengefasst: Wir stehen der Absicht, wie gesagt, positiv gegenüber, warnen aber auch davor, sozusagen große Freiheitsreden zu halten. Der Ansatz, der im Gesetzentwurf enthalten ist, dass man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bewirtschafteten Strandabschnitten und solchen, die völlig frei zugänglich sind, herstellt, erscheint uns schon etwas sinnvoller.
Im Übrigen will ich auch darauf hinweisen, dass wir es für etwas abwegig halten, wenn man im Zusammenhang mit solchen Strandnutzungsgebühren, die das Land seit mittlerweile fast 100 Jahren - wahrscheinlich schon länger - erhebt, von Abzocke spricht. Einiges daran mag überholt sein, und es mag auch sein, dass einige Zahlungen sich schon gar nicht mehr wirtschaftlich darstellen lassen. Da an jede einzelne Buchung anzuknüpfen, mag sich weder für das Land noch für die Kommunen rechnen.
Aber wir raten doch ganz vorsichtig dazu, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Wir freuen
uns darauf, eine solche im Ausschuss zu führen. Dann werden wir am Ende sehen, ob wir einem solchen Gesetzentwurf - wahrscheinlich in einer geänderten Fassung - zustimmen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich ja, dass bei einem solchen Naturzugangsgesetz jetzt eine Debatte über die Freiheit im
Allgemeinen entbrannt ist. Aber das ist ja sicherlich auch ganz interessant.
Zwei Bemerkungen kann ich mir trotzdem nicht verkneifen. Die Rede von Herrn Oesterhelweg hat mir doch etwas Angst gemacht - das darf ich sagen -,
weil ich tatsächlich befürchte, dass der Untergang des Abendlandes oder aber mindestens der Untergang der Ostfriesischen Inseln jetzt kurz bevorsteht, wo dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Ich glaube, ganz so schlimm wird es nicht kommen. Ich habe im letzten Plenum auch einmal so etwas gesagt. Da ging es um DeutschlandBonds. Die haben Sie abgelehnt wie verrückt.
Eine Woche später - noch nicht einmal eine ganze Woche später - hat die Kanzlerin zugestimmt.
Ich mache das heute wieder und sage Ihnen: Sie werden am Ende zu einer Regelung kommen müssen, weil Sie die Ungleichbehandlung, die es aus historischen Gründen zwischen den Ostfriesischen Inseln gibt - einerseits Wangerooge, da ist ein Bundesstrand, und andererseits Norderney, Staatsbad, die auch nicht zahlen -, auf Dauer so nicht werden aufrechterhalten können. Deshalb versucht ja auch das ML, an die Kohle von Norderney heranzukommen. Aber es hat keine Rechtsgrundlage dafür. Deshalb gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder erheben Sie die Gebühr für alle - das können Sie machen; dann müssen Sie das auf Norderney erklären und müssen es auch den Kurgästen erklären, warum es teurer wird -, oder am Ende bleibt eigentlich nur die andere Möglichkeit: Sie werden sie wahrscheinlich am Ende abschaffen müssen.
Das wollte ich hier nur einmal ganz vorsichtig prophezeien. Ich bin gespannt, was sich in zwei, drei Jahren in dieser Sache getan haben wird. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass das so eintreten wird, wie ich es jetzt gerade gesagt habe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich ankündigen, dass wir uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten werden, obwohl wir in der Sache dafür sind. Aber es gibt einige Punkte in dem Antrag, die uns - wenn ich das einmal so formulieren darf - etwas zu dünn erscheinen und die aus unserer Sicht einer weiteren Klärung bedürfen. Ich werde im Verlauf meiner Ausführungen darauf zu sprechen kommen.
Ich will einige Ihrer Gegenargumente aufgreifen und ein paar Sätze dazu sagen.
Sie behaupten erstens, dass in der Regel die Zinsen für einige Länder steigen würden, und errechnen sozusagen die Zinsdifferenz aus dem Zinssatz
des Landes A mit guter Bonität und dem Zinssatz des Landes B mit schlechter Bonität; nach dieser Logik müsse es sich in der Mitte einpendeln. Mein Vorredner, Herr Klein, hat schon darauf hingewiesen, dass die Finanzmärkte doch nicht ganz so einfach funktionieren. Etwas komplizierter ist es schon.
Im Übrigen stelle ich, weil Sie deutlich machen wollen, dass die Länder, die in Ihren Augen gut gewirtschaftet haben, dann auch belohnt werden müssten, folgende Frage: Das Bundesland Bayern - ich meine, mich zu erinnern, dass es in den vergangenen Jahren hauptsächlich CSU-regiert gewesen ist - zahlt im Schnitt 0,5 % mehr Zinsen als der Bund. Hat also Bayern so viel schlechter gewirtschaftet als die Bundesrepublik? - Das kann doch nicht sein!
Vielmehr zeigt sich deutlich, dass der Zinssatz einer Anleihe auch davon abhängt, wie sie am Markt platziert werden kann und wie groß, finanzkräftig und stark derjenige ist, der dort auftritt.
Dann bekennen Sie zweitens, Sie wollten nicht für die Schulden anderer haften nach dem Motto „Jeder für sich und Gott mit uns allen“. Aber Sie verkennen ganz offensichtlich - in den Ausführungen gerade ist das ziemlich deutlich geworden - das Prinzip des Bundesstaats, jedenfalls so wie ich es gelernt habe. Nach unserer Finanzverfassung ist die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes ausgeschlossen. Der Haftungsverbund im Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland macht das unmöglich. Diesen Haftungsverbund würden wir gerne stärken, statt ihn wie Sie infrage zu stellen, was ich vor dem Hintergrund der europäischen und der globalen Entwicklung, die ich nicht näher beschreiben muss, mindestens für mutig halte, meine Damen und Herren.
Sie unterstellen drittens, dass durch die kurzfristige Einführung solcher Deutschland-Bonds geradezu zwangsläufig zusätzliche Schulden gemacht würden. Der Antrag aus dem schleswig-holsteinischen Parlament, den meines Wissens auch die CDU dort unterstützt hat, beweist, dass das Gegenteil richtig ist, weil es sehr wohl möglich ist, bei einer solchen Deutschland-Bonds-Regelung auch dafür zu sorgen, dass das, was an Zinsen eingespart wird, zur Kreditrückführung statt für neue Schulden verwendet wird.
Meine Damen und Herren, also ist das Gegenteil von dem, was Sie hier ausführen, richtig.
Zurzeit geht es darum, einen Ausgleich in verschiedenen Bereichen zwischen Bund und Ländern zu finden. Darauf hat der Ministerpräsident in verschiedenen Interviews hingewiesen. Auch die Bundeskanzlerin hat sich zu diesem Thema geäußert. Nur für den Fall, dass Sie noch Zweifel haben: Das war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Überschrift lautete: „Merkel unterstützt Idee von ‚Deutschland-Bonds’“. Denn in der Tat geht es ja auch um finanzielle Ausgleiche zwischen dem Bund und den Ländern.
Einer meiner Vorredner hat darauf hingewiesen, es bestehe die Gefahr, durch eine Vergemeinschaftung der Schulden sozusagen die Landeshoheit an der Berliner Garderobe abzugeben. Ich glaube, das wurde fast wörtlich so gesagt. Damit stellen Sie aber auch die Regelungen der Schuldenbremse infrage, die durch das bundesweit geltende Grundgesetz auch für Niedersachsen gilt. Dann müssten Sie konsequenterweise auch eine bundeseinheitliche Schuldenbremse ablehnen. Dann müsste das in der Tat den Ländern völlig alleine überlassen bleiben.
Ich halte diese Position für wenig konsequent, meine Damen und Herren.
In der Summe bin der festen Überzeugung, dass wir Zinsen einsparen können. Aus unserer Sicht gibt es überhaupt keinen Grund, Zinsen an Kapitalanleger zu zahlen, anstatt dieses Geld viel besser zur Kreditrückführung oder für den eigenen Haushalt verwenden zu können.
Jetzt will ich auf einige Punkte zu sprechen kommen, die problematisch sind. In der Tat - darauf haben meine Vorredner zu Recht hingewiesen - muss man ein Regelwerk aufstellen, wie man eventuelle Zinsverrechnungen zwischen den Ländern und dem Bund handhaben will. Genau an dieser Stelle ist der Antrag etwas kurz. Deshalb werden wir uns enthalten.
Erlauben Sie mir aber eine vorsichtige Prognose, weil ich mir an dieser Stelle ganz sicher bin: Vor dem Hintergrund der europäischen und der globalen Entwicklung auf den Finanzmärkten werden wir über kurz oder lang - ich traue mir nicht zu, einen konkreten Zeitraum zu nennen - sowieso zu einem viel besser abgestimmten gemeinsamen Vorgehen
von Bund und Ländern und auch auf europäischer Ebene kommen müssen. Wenn Sie sich dem verweigern, meine Damen und Herren, dann wird eben eine neue Landesregierung im nächsten Jahr solche Verhandlungen erfolgreich zum Ziel führen müssen.
Vielen Dank.
Ich will kurz darauf eingehen, Herr Kollege. Die Position von Frau Merkel scheint mir nicht ganz so eindeutig zu sein, wie Sie das hier dargestellt haben.
Zwischenzeitlich hat nämlich der Regierungssprecher, Herr Seibert, die ganze Geschichte wieder zurückgeholt und verkündet, dass Frau Merkel bzw. die Regierung nun doch dagegen sei. Fakt ist aber, dass Frau Merkel sich jedenfalls im Januar positiv dazu erklärt hat.
Dass eine solche positive Geschichte auch unter Bedingungen gestellt werden kann, habe auch ich gesagt, indem ich darauf hingewiesen habe, dass man die Zinsersparnisse zur Kreditrückführung verwenden muss - genau so, wie es in SchleswigHolstein im Antrag vorgesehen war. Ich könnte mir auch für Niedersachsen vorstellen, dass man so etwas beschließt.
Aber die Position der Bundeskanzlerin - ich glaube, das darf man hier festhalten - ist an dieser Stelle wie so häufig mal dafür, mal dagegen: Nichts Genaues weiß man nicht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass auch der Finanzminister in den nächsten Jahren von grundsätzlich steigenden Zinsen ausgeht: Wie begründet die Landesregierung ihre Annahme in der Mipla, dass die Zinsausgaben von 2014 auf 2015 um lediglich 0,8 % steigen sollen, während die Zinsausgaben allein von 2011 auf 2012 um 5,5 % gestiegen sind, und das, wie gesagt, in einer Niedrigzinsphase?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass aktuell in Berlin Steuersenkungsforderungen der FDP in einer Größenordnung von 9 bis 10 Milliarden Euro diskutiert werden, frage ich die Landesregierung, wie sie sich im Bundesrat verhalten wird, wenn diese Steuergesetzgebungen dort zur Abstimmung stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst kurz erläutern, worum es bei diesem Thema geht; denn ich habe den Eindruck, dass es vielen ganz unabhängig davon, ob man in dieser Frage gesetzgeberisch tätig werden will oder nicht, noch nicht ganz geläufig ist.
Die Neutralität des Netzes, also die neutrale, gleichberechtigte Übermittlung der Daten im Internet ganz unabhängig davon, von wem sie stammen oder welchen Inhalt sie haben, ist bisher die essenzielle Eigenheit des Internets, so wie wir es kennen. Übrigens ist es in dieser Frage durchaus
logisch, dass Ungleichbehandlungen dann, wenn sie aus technischen Gründen gewollt sind, weil das im Interesse aller Nutzer so angebracht ist, natürlich völlig unumstritten sind. Durch wachsende Datenmengen und neue technische Möglichkeiten sowie insbesondere auch durch wirtschaftliche Interessen steht dieses bisherige Prinzip aber zur Debatte, meine Damen und Herren.
Deshalb diskutiert man in Deutschland, in Europa und in den Vereinigten Staaten, ob eine gesetzliche Festschreibung notwendig ist. Wir halten das für notwendig, meine Damen und Herren, und deshalb stellen wir diesen Antrag hier.
Zunächst einmal besteht, so glaube ich, auch hier im Hause Einigkeit darüber, dass die Neutralität des Netzes beibehalten werden soll. Die Befürchtungen reichen hier von einer Einführung einer Zwei- oder sogar Mehrklassengesellschaft im Internet bis hin zur Zensur oder Blockierung unliebsamer Inhalte durch private Anbieter. Allein aufgrund des freien Datenflusses durch alle Netze ist das Internet ein Massenmedium, in dem sich neue Inhalte, Angebote und Dienste auch kleiner Anbieter im Internet durchsetzen können. Das, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben. Deshalb hoffe ich, dass wir zunächst in diesem Ziel und in dieser Frage Einigkeit haben.
Das ist auch der Grund, weshalb ebenfalls die EU-Kommission in ihrer Erklärung zur Netzneutralität diese als politisches Ziel definiert und sich verpflichtet, die Neutralität des Netzes genau im Auge zu behalten. Auch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Wahrung der Netzneutralität im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Jetzt besteht allerdings Diskussionsbedarf über die Mittel: Wie erreicht man das also? - Sie können sich vielleicht vorstellen, dass CDU und FDP eher dazu neigen - ich will das vorsichtig formulieren, weil wir darüber noch in den Beratungen diskutieren werden -, die Frage der Netzneutralität dem Markt zu überlassen, während Sozialdemokraten, Grüne und Linke eine klare gesetzliche Regelung in dieser Frage fordern, meine Damen und Herren.
Wir sind der Auffassung, dass wir uns in dieser Frage nicht auf das freie Spiel der Kräfte verlassen können, meine Damen und Herren. Die Netzneutralität ist mehr als eine Fußnote der Internetkommunikation.
Die technischen Möglichkeiten des Eingriffs sind zu nahe liegend, als dass man auf eine verbindliche Regelung durch den Gesetzgeber verzichten könnte. Es reicht deshalb nicht aus, das zu tun, was von der politisch anderen Seite gelegentlich gefordert wird, nämlich nur da durch Marktaufsicht tätig zu werden, wo es völlig überbordende Fehlentwicklungen gibt.
Die wachsenden Datenmengen werden die Internetanbieter fast zwangsweise dazu bringen, verschiedene Zugänge anzubieten und Datenpakete nach Prioritäten zu sortieren. Es ist auch klar, dass die Priorisierung dieser Datenpakete am Ende entweder - das wäre wahrscheinlich noch der günstigste Fall - vom Geldbeutel des jeweiligen Nutzers oder - das wäre eine krassere Fehlentwicklung - von den Inhalten, die übermittelt werden sollen, abhängt, und genau das darf nicht passieren.
Ich freue mich deshalb auf spannende Beratungen in den Ausschüssen und darf die Bitte äußern, dass dieses Thema in keiner Fraktion als Randthema betrachtet wird. Den Eindruck könnte man nämlich haben.
Das Internet hat heute riesengroßen Einfluss auf unsere Gesellschaft und auf das Zusammenleben der Menschen in unserer Zeit. Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesellschaft, in der das Internet einen so großen Einfluss hat, ist heute unabdingbar auch ein demokratisches Netz. Das erfordert neben vielem anderen auch, dass dieses Netz diskriminierungsfrei allen Nutzern gleichwertig und gleichrangig zur Verfügung gestellt wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur einige kurze Ergänzungen vornehmen.
Erstens. Herr Mindermann, in Ihrem Beitrag haben Sie aus meiner Sicht einige technische Dinge durcheinandergeworfen. Wenn es nämlich darum geht, dass bestimmte Anbieter mit bestimmten Geräten Situationen herstellen, in denen Dinge nicht mehr kompatibel sind, so ist das zunächst keine Frage der Netzneutralität. Die Frage der
Netzneutralität ist ein anderes Thema, so wie ich dies gerade beschrieben habe.
Zweitens. In der Tat - das hatte ich in meinem Redebeitrag erwähnt - kann es eine Ungleichbehandlung im Interesse der Nutzer geben. Dagegen hat die SPD und haben auch alle anderen Fraktionen nichts. Sie haben zu Recht das Beispiel genannt, dass eine Gesprächsverbindung, die Sie über das Internet herstellen, für den Nutzer, der gerade vor dem Rechner sitzt, Vorrang vor dem Download einer PDF-Datei oder vor etwas anderem hat. Das ist aber auch keine Frage der Netzneutralität, sondern da bestimmt ja der User selbst, was er tut.
Insofern glaube ich nicht, dass unser Antrag verfrüht ist, und ich will auch deutlich darauf hinweisen, dass ich mich in meinem vorangegangenen Redebeitrag jedenfalls nach Kräften bemüht habe, eine unideologische Rede zu halten.
Jetzt will ich alles tun, um diesen Eindruck zunichte zu machen.
Herr Professor Zielke, ich will es ganz deutlich sagen: In Ihrem Beitrag sind Sie inhaltlich auf einer völlig falschen Spur gelandet. Bei der Frage der Netzneutralität geht es nicht darum, dass wir insgesamt über eine Verbesserung der Netze reden. Wenn Sie also erlebt haben, dass Sie vor zehn Jahren ein etwas langsameres Internet hatten, als wir es heute haben, dann ist das keine Frage der Netzneutralität, sondern diese Entwicklung ist für alle gleich. Die Frage der Netzneutralität stellt sich dann, wenn es eine Veränderung gegenüber dem jetzigen Zustand gibt. Jetzt funktioniert es so, dass all das, was zuerst hineingeht, auch zuerst wieder herausgeht. Das ist Netzneutralität.
Diese gibt es nicht mehr, wenn der Anbieter die Datenpakete priorisieren, also in eine Reihenfolge bringen, kann. Das ist dann keine Netzneutralität mehr, und das wollen wir nicht. Das hat nichts damit zu tun, wie schnell das Internet insgesamt ist. Deshalb sage ich - jetzt verlasse ich sozusagen den unideologischen Pfad -: Die FDP wird in der Tat ihrem Ruf gerecht, alles immer dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen.
Bei einer so wichtigen Sache wie dem Internet, das schon heute einen so großen Einfluss auf die Gesellschaft hat und in Zukunft noch stärker haben wird, ist es wesentlich, dass der Gesetzgeber regelnd eingreift und eben nicht alles dem freien Spiel der Kräfte überlässt. Das ist der Unterschied zwischen den vier Fraktionen in diesem Hause und der FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beschäftigten des Landes Niedersachsen leisten gute, kompetente und engagierte Arbeit.
Das gilt für die Tarifbeschäftigten und natürlich auch und gerade für die Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes Niedersachsen. Dafür will ich an dieser Stelle allen Beschäftigten das ausdrückliche Lob und die Anerkennung auch durch die SPD-Fraktion aussprechen.
Das will ich deswegen so ausdrücklich vorausschicken, weil erstens diese Tatsache nicht oft genug betont werden kann und weil zweitens die Motivation für eine kompetente und engagierte Mitarbeit durchaus in Mitleidenschaft gezogen werden kann, wenn die Alimentierung am Ende eine beliebig variable Größe zu sein scheint, die sich im Wesentlichen nach der Kassenlage richtet.
Meine Damen und Herren, für die tariflich Beschäftigten wird nun die Vergütung durch einen intensiv ausgehandelten Tarifvertrag geregelt. Für Beamtinnen und Beamte und für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben wir als Landtag heute eine gesetzliche Regelung zu treffen.
Diesmal sind die ausgehandelten Vergütungen 1 : 1 für die Beamten übernommen worden. Das muss man deshalb so hervorheben, weil dies - jedenfalls bei dieser Landesregierung - nicht selbstverständlich ist: Beim vorangegangenen Mal ist das nämlich nicht der Fall gewesen.
Bei Ihnen scheint es nicht unüblich zu sein, insbesondere vor Wahlen etwas arbeitnehmerfreundlicher zu werden. Dann gibt es Einmalzahlungen in Form einer Wahlprämie, meine Damen und Herren.
- Wollen Sie das vielleicht untereinander klären? Im Moment stehe ich in der Mitte zwischen Ihnen beiden.
Was ausdrücklich noch der Klärung bedarf, ist einerseits die insgesamt unbefriedigende Situation der Besoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern und sind andererseits und ganz besonders die Defizite im Bereich der Erhöhungen bei der Feuerwehr- und Polizeizulage und bei der Zulage für Dienste zu ungünstigen Zeiten bei Feuerwehr, Polizei und anderen Berufsgruppen.
Es geht nicht an, dass die jüngste Anpassung in dieser Sache noch zu D-Mark-Zeiten war. Die Kolleginnen und Kollegen von ver.di weisen draußen zu recht auf ihre Forderungen hin.
Deshalb kann es nicht sein, dass es einerseits eine Erhöhung der Zulage bei Straßenwärtern gibt, weil es sich insofern um tariflich Beschäftigte handelt, Herr Finanzminister, dass es aber andererseits keine analoge Erhöhung der Feuerwehrzulage gibt. Das ist ein Widerspruch; das ist etwas, was nicht zusammenpasst, meine Damen und Herren.
Wenn wir weiterhin engagierte und motivierte Beamtinnen und Beamte haben wollen, dann müssen solche Regelungen insgesamt auch nachvollziehbar sein. Das sind sie an dieser Stelle nicht. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Zuschläge bei der Polizei - ich habe es gesagt -, für die geforderte Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulagen und für weitere Forderungen.
Das alles muss allerdings nicht heute, sondern kann gesondert in einem Paket geregelt werden.
Es muss aber geregelt werden, meine Damen und Herren, weil eine angemessene Alimentierung des Berufsbeamtentums ein Grundsatz ist, der Beachtung finden muss. Dabei geht es gerade nicht um eine variable Größe, die sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten richtet. Vielmehr findet die angemessene Alimentierung ihren Rechtsgrund in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Dazu gehören dann auch Zuschläge und andere Dinge.
Sie aber bewerten, wie Ihre Vorlage deutlich zeigt, die Forderungen des DGB und des NBB nach „haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten“. Das ist der Fehler.
Obwohl wir in dieser Hinsicht deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf haben, werden wir dem Gesetz zustimmen, damit wenigstens die darin vorgesehene ungekürzte Übertragung des Tarifabschlusses beschlossen wird, obwohl damit noch nicht alle Fragen einer angemessenen Alimentierung geklärt sind.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will für meine Fraktion zunächst erklären, dass uns der Antrag auf den ersten Blick nicht unsympathisch ist. Gerade im ländlichen Raum bei einer geringen Bevölkerungsdichte gibt es in der Tat ein Problem damit, den Bürgern ein ausreichendes Angebot im ÖPNV zur Verfügung zu stellen.
Die Grünen beabsichtigen, dieses Problem nun dadurch zu lösen oder jedenfalls zu mildern, dass Bürgerbusse in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, nämlich durch die generelle Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Nun muss man wissen, dass die Träger des ÖPNV - im Regelfall die Kommunen - diese Aufgabe nur noch unter großen Anstrengungen ausführen können. Immer weitere Einnahmeverluste der Kommunen bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben machen den Kommunen das Leben schwer, meine Damen und Herren. Daran ist - das muss deutlich gesagt werden - diese Landesregierung - vorsichtig formuliert - nicht ganz unschuldig, meine Damen und Herren.
In unseren Kommunen wirken außerdem die Schülerverkehre immer noch als Rückgrat des ÖPNV. Wir wissen auch: Die Schülerzahlen gehen zurück. Das bedeutet: Nicht nur die schwierige Einnahmesituation der Kommunen macht es schwer, ein flächendeckendes Angebot im ÖPNV vorzuhalten, sondern gleichzeitig wird das Ganze durch wegbrechende Schülerzahlen auch noch erschwert. Da erscheint es logisch, die entstehende Lücke - jedenfalls teilweise - durch den Einsatz solcher Bürgerbusse zu schließen.
Ich möchte das Engagement derjenigen Bürger, die sich in solchen Vereinen ehrenamtlich engagieren, um ihren Nachbarn und Mitbürgern Mobilität zu ermöglichen, ausdrücklich loben.
Die Frage ist aber, ob wir diesen nicht ganz unbedenklichen Trend, bisher staatliche Daseinsvorsorge durch das Ehrenamt zu ersetzen, durch eine solche einseitige Steuererleichterung fördern dürfen.
Wir meinen: Nein, meine Damen und Herren. Es geht nicht, dass der pensionierte Busfahrer am Ende ehrenamtlich den Bürgerbus fährt und dem jungen Kollegen möglicherweise den Job wegnimmt.
Wir wollen stattdessen finanziell gut ausgestattete Kommunen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge diese Aufgabe erledigen können. Mobilität, meine Damen und Herren, darf nicht zum Almosen der Bewohner im ländlichen Raum werden. Mobilität muss ein Anrecht der Bürger gegenüber der Gemeinschaft sein.
Wir wollen, dass im Rahmen einer mehrstufig differenzierten ÖPNV-Bedienung alle Ebenen des ÖPNV von der Bahn über Linien- und Anrufbusse bis hin zu den Taxis - um auch diese nicht zu vergessen - einen Beförderungsauftrag nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und allesamt dafür anständig bezahlt werden.
Die Schwierigkeiten, die wir in diesem Bereich haben - das will ich nicht verschweigen -, werden eher noch größer, wenn wir auf der untersten Ebene der ÖPNV-Bedienung noch eine ungleiche Konkurrenz fördern. Wo es sie gibt, können Bürgerbusse eine Möglichkeit sein, in wenigen Fällen ein Angebot für Bürger vorzuhalten. Zum Regelfall darf dies aber nicht werden.
Ich will ergänzen, dass die Argumentation, Spenden steuerlich absetzbar zu machen, eine durchaus gefährliche Argumentation sein kann. Erstens haben wir gehört, dass die Kommunen solche Bürgerbusse im Regelfall bezuschussen. Das heißt, durch Spenden wird letztendlich nur der
finanzielle Anteil der Kommunen verringert. Ob das aber beabsichtigt sein kann, ist fraglich.
Zweitens erhalten einzelne Leute dadurch unter Umständen die Möglichkeit, ihre Fahrtkosten durch eine jährliche Spende an den Bürgerbusverein auch noch steuerlich absetzbar zu machen. Das aber kann nun wirklich nicht Sinn und Zweck der ganzen Übung sein.
Es wäre deshalb nicht akzeptabel, wenn Bürgerbusse bestehende Verkehre einschließlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verdrängen. Eine solche einseitige steuerliche Begünstigung würde einer solchen Entwicklung aber weiteren Vorschub leisten.
Auch in der Systematik ist nicht zu erkennen, dass mit dem Argument Daseinsvorsorge eine Steuererleichterung verbunden sein muss; denn auch der normale ÖPNV fällt in den Bereich der Daseinsvorsorge, ist aber nicht noch einmal besonders steuerlich vergünstigt, meine Damen und Herren. Deshalb gibt es meines Wissens auch in anderen Bundesländern keine solche steuerliche Begünstigung von Bürgerbussen.
Zur rechtlichen Bewertung - das haben meine Vorredner zum Teil schon angeschnitten - gibt es - ich möchte es einmal vorsichtig formulieren - mindestens Bedenken aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen. Auch da ist das Ganze nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Und - auch darauf will ich noch hinweisen -: In § 28 des Umsatzsteuergesetzes gibt es durchaus schon steuerliche Vergünstigungen für den gesamten Linienverkehr im ÖPNV, aber eben nicht einseitig für Bürgerbusse. Es gibt darüber hinaus die sogenannte Kleinunternehmerregelung, unter die die meisten Bürgerbusvereine fallen müssten.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Ein wirklich gut gemeinter Antrag, der sicherlich auch große Sympathie bei den ehrenamtlich Tätigen in solchen Bürgerbusvereinen findet, in der Summe aber erstens schwer umsetzbar ist und sich zweitens am Ende nachteilig auf die Daseinsvorsorge in den Kommunen auswirkt. Helfen Sie stattdessen mit, unsere Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie im Bereich der Daseinsvorsorge zu einem wirklichen Fortschritt kommen, indem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für angemessene Bezahlung die Leistungen erbringen, die wir gera
de im ländlichen Raum so dringend für die Bürgerinnen und Bürger brauchen!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier heute erneut ausgeführt, dass es sich beim Genehmigungsverfahren für solche privilegierten Bauvorhaben um eine gebun
dene Entscheidung handelt, bei der die Kommunen eben keinen Ermessensspielraum haben. Können Sie uns darlegen, welche Steuerungsinstrumente, von denen Sie gleichzeitig immer wieder sprechen, den Kommunen an die Hand gegeben werden können? - Denn bisher haben sie diese offensichtlich nicht.
Frau Präsidentin, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass wir, bevor wir den Staatsgerichtshof anrufen, doch zunächst einmal mit Zwischenrufen versuchen, hier Antworten auf die Fragen zu bekommen.
Sehr gut. - Frau Ministerin, Sie haben korrekt ausgeführt, dass seit 2006 Antibiotikagaben im Krankheitsfall nur noch von Tierärzten erfolgen dürfen. Dennoch ist seit diesem Zeitpunkt der Antibiotikaeinsatz immer weiter gestiegen.
Und das ist die Frage, Frau Präsidentin:
Könnte das nicht ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass die Missstände im Bereich der Intensivtierhaltung immer schlimmer werden, Frau Ministerin?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der beim Bund beabsichtigten massiven Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung stellt sich die Frage nach der zukünftigen Höhe der Mittel auf Landesebene.
Ich frage deshalb die Landesregierung: In welchem Umfang müssten Mittel bereitgestellt werden, um die tatsächlich beantragten Bedarfe auf Landesebene abzudecken? In welcher Höhe werden Sie in Zukunft Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben gegenüber „Report Mainz“ die Behauptung aufgestellt: „Ich habe mit den Mecklenburger Betrieben persönlich oder auch als Familie, als Betrieb, nichts zu tun.“ Sie haben heute in Ihren Darstellungen hier vor dem Landtag erklärt, dass es lediglich keine finanzielle Verbindung zwischen Ihnen und den beschuldigten Unternehmen gegeben habe, und haben dann etwas langatmig, aber durchaus originell die Zusammenhänge einer Erzeugergemeinschaft erläutern wollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie damit dem Landtag gegenüber erklären wollten, dass Ihre bisherige Behauptung, nichts mit dem Unternehmen zu tun gehabt zu haben, falsch gewesen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung plant, die Landesbehörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) zu zerschlagen oder sie in einen Landesbetrieb zu überführen.
Die Ämter für Agrarstruktur und die Katasterämter wurden erst vor fünf Jahren als dauerhafte Struktur in der GLL zusammengeführt und arbeiten seitdem erfolgreich für den ländlichen Raum. Das ist auch die Auffassung vieler Hauptverwaltungsbeamter und Gemeinderäte. Die GLL zeichnen sich durch Orts- und Bürgernähe aus. Sie leisten einen unerlässlichen Beitrag für die vielfältigen Anforderungen des ländlichen Raums. Viele Bürgermeister, Gewerkschaften und Personalräte fordern den Erhalt der GLL.
„Derweil tobt nach Angaben von CDU-Landespolitikern in deren Fraktion ein Machtkampf zwischen Befürwortern und Gegnern der Landesbehörde“ - ich zitiere Die Harke vom 26. Mai 2010 -, und es heißt dort weiter: „Das Innenministerium wolle offenbar durch Ruhestandsregelungen weiteres Personal abbauen zulasten der Fläche und Bürgerfreundlichkeit. In der CDU gebe es deutliche Erklärungen Einzelner, Schünemanns Pläne zu
stoppen. In ländlichen Wahlkreisen werben die CDU-Politiker für den GLL-Erhalt.“
Die gegenwärtige Diskussion führt nicht gerade zu einer Motivationssteigerung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GLL, sondern zu immer mehr Verunsicherung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Verbesserungen haben sich seit der Neustrukturierung der GLL in 2005 für die Entwicklung der ländlichen Regionen ergeben?
2. In welchen Bereichen und in welchem Umfang - Höhe in Euro - verspricht sich die Landesregierung Einsparungen bei der Umwandlung in einen Landesbetrieb?
3. Welche unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven zur Organisationsstruktur und zu zukünftigen Aufgabenbereichen der GLL werden a) vom MI und b) vom ML vorgeschlagen, womit wird der jeweilige Vorschlag begründet, und welchem wird die Landesregierung warum folgen?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit hat Staatssekretär Ripke sogar von einer weiteren Stärkung der GLL gesprochen. Herr Minister Schünemann - ich muss Sie dies fragen, weil Frau Grotelüschen sich heute hier nicht äußert -, hat das ML seine Position in dieser Frage also geändert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Grotelüschen, Sie haben ausgeführt, dass die zur Einhaltung der Gesetzeslage notwendigen Verwaltungsabläufe innerhalb des Ministeriums zeitverzögert abgelaufen sind, weil es einen oder mehrere Krankheitsfälle gegeben hat. Ich frage Sie deshalb, ob Sie in Zukunft sicherstellen können und
wollen, dass trotz gelegentlich auftretender Krankheitsfälle die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. - Ich frage mich wirklich, welche Zustände da herrschen. Man sehnt sich ja direkt nach Heiner Ehlen zurück!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Grotelüschen hat am Dienstag gegenüber dem NDR erklärt, der Waldumwandlungserlass werde nicht zurückgenommen, sondern bleibe bestehen. Wer hat Frau Grotelüschen im Vorfeld ihres NDRStatements beraten? Hat es eigentlich System, dass diese Landesregierung eine Ministerin nach der anderen vor der Öffentlichkeit bloßstellt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Waldumwandlungserlass, der jetzt zurückgenommen wurde, ist nicht der erste Erlass, der, weil offenkundig rechtswidrig, zurückgenommen werden musste, sondern wir haben vor einiger Zeit erlebt, dass auch der Legehennenerlass zurückgenommen werden musste, weil er offenkundig rechtswidrig gewesen ist.
Ich frage die Landesregierung, ob es angesichts dieser Tatsachen und auch angesichts der Biografie der neuen Landwirtschaftsministerin eine besondere Nähe zu den Betreibern solcher Massentierhaltungsanlagen geben könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat handelt es sich bei der aktuellen Situation der Milcherzeuger um eine echte Notlage. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Bauern ihrer Sorge auch Ausdruck verleihen. Wir alle wissen, dass die Bauern bei einem Milchpreis von um die 20 Cent nicht überleben können. Wir streiten aber über den richtigen Weg, diese Situation zu verbessern.
Auch die Interessenverbände der Bauern sind sich nicht einig darüber, welcher Weg der richtige ist. Über diesen Glaubenskrieg, wie ich es nenne, ob man nun auf der einen Seite bei der Milchmenge eingreift oder auf der anderen Seite für einen stärkeren Absatz sorgt, was ich für richtig halte, gerät nach meiner Auffassung die Überbrückung der derzeitigen Krise manchmal etwas in den Hintergrund.
Statt nur übereinander zu reden, hat die SPDFraktion es wenigstens geschafft, beide Seiten - BDM und Landvolk - an einen Tisch zu holen. Ich wünschte, dass die Politik insgesamt mehr Kraft darauf verwandt hätte, die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten.
Ich bedauere ausdrücklich, dass es in dieser Situation - ich sage das ganz deutlich - auch politische Kräfte gibt, die dieses Thema offenbar ausschließlich für den Wahlkampf nutzen wollen. Ich wundere mich immer wieder, wie die Grünen, die sonst zu einem marktwirtschaftlichen System stehen, entweder eine staatlich regulierte Milchwirtschaft oder
aber ein Kartell der Milcherzeuger fordern können. Wie das zusammenpasst, ist mir noch nicht ganz klar. Mit uns ist so etwas jedenfalls nicht möglich. So einfach funktioniert die Wirtschaft in Europa und in der Welt nicht, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist.
Wenn man sieht, mit welcher Vehemenz die Grünen diese Forderungen im Wahlkampf vor sich hertragen und wie sie kleine Schilder drucken lassen und an den Laternen aufhängen, weiß man, dass dieser Kurs einzig dem Wahlkampf geschuldet ist. Dabei scheuen sie nicht einmal ein wirklich unheiliges Bündnis mit der CSU, wie dem Antrag zu entnehmen ist. Entschuldigung, meine Damen und Herren, aber das musste einmal ganz deutlich gesagt werden.
Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir deshalb entschieden ab.
- Sie sollten vielleicht einmal zuhören; das könnte Ihnen nicht schaden.
Auch in Brüssel bekommt man mittlerweile Angst vor der eigenen Courage und schiebt den schwarzen Peter kurz vor der Wahl wieder den Mitgliedstaaten zu, wohl wissend, dass jede allein nationale Regelung im jeweiligen Nationalstaat großen Schaden anrichten würde. Mit der SPD ist deshalb keine allein nationale Regelung zu machen. Das schadet unseren Milcherzeugern.
Das beweisen auch die jüngsten Vorkommnisse in Frankreich, wo sich nach unseren Informationen etwa ein Drittel der Milcherzeuger, nach Aussagen des BDM rund 50 % der Milcherzeuger, am Boykott beteiligen. Wenn sich hiermit am Markt tatsächlich etwas erzielen ließe, läge der Milchpreis in Frankreich bei mindestens 4 Euro. Dort liegt er aber nicht, und zwar wegen der Zufuhr von außen.
Auch CDU und CSU eiern im wahrsten Sinne des Wortes herum. Jetzt wird scheinbar darauf gesetzt - jedenfalls erlebe ich das in Ostfriesland -, aus den Milcherzeugern Eierbarone zu machen. Auch diese Strategie ist, weil viel zu einseitig, zum Scheitern verurteilt.
Frau Aigner versteigt sich in ihrer Verzweiflung dazu, die Menschen aufzufordern, mehr Milch zu trinken. Die Trinkmilch macht etwa 11 % der gesamten Milchmenge aus. Dagegen anzutrinken ist schlicht unmöglich. Wenig später fährt sie nach Brüssel, um gegen die Erhöhung der Quote zu protestieren, und kommt - welche Überraschung! - mit der Erkenntnis zurück, dass die EU nicht mitmacht. Als ob sie das nicht vorher gewusst hätte!
Jetzt werden Ersatzthemen gesucht. Die Agrardieselsteuer muss gesenkt werden. Das nutzt vor allen Dingen den großen Erzeugern. Der Antrag der CDU betreffend Vorziehung der Prämienzahlungen ist durch den Verlauf der Beratungen mittlerweile in der Tat überholt. Kurz vor der Wahl verspricht Minister Ehlen jetzt noch ein Vorruhestandsprogramm für die Milcherzeuger, aber nicht nur für sie. Es soll keine Sonderregelung für sie geben; es ist für alle etwas dabei. Hat der Minister denn vor, alle Landwirte in den Vorruhestand zu schicken? Welche Bereiche sollen davon ausgenommen werden?
Ich bin gespannt, ob nach der Wahl für alle diese Geschenke noch Geld da ist. Das alles sind Nebelkerzen, mit denen die CDU um sich wirft, oder Wahlkampfmanöver, wie die Grünen sie veranstalten. Ich erlebe bei den Podiumsdiskussionen vor Ort, dass die Politiker reihenweise umfallen, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Politik zu erklären, und nicht den Mut haben, standhaft zu bleiben.
An dieser Stelle muss man die FDP einmal ausdrücklich loben. Sie bleibt jedenfalls bei ihrem Kurs. Sie fordert bei jeder Gelegenheit Steuersenkungen. Wenn Sie Guido Westerwelle fragen würden, was sein Rezept gegen die Schweinegrippe ist, bekommen Sie zur Antwort: Steuern senken.
Das ist zwar Unfug, aber es ist wenigstens konsequent.
Unsere Forderung dagegen ist konsequent und auch umsetzbar. Wir fordern, endlich etwas für den Absatz zu tun. Was ist mit der Deklaration von Analogkäse und anderen Substituten, die allein etwa 4 % der Milchmenge ausmachen? Was tut die Regierung? - Nichts!
Was ist mit der Förderung regionaler hochpreisiger Produkte? Was macht die Regierung? - Nichts!
Damit habe ich die Mittel angesprochen, die uns zur Verfügung stehen. Diese Mittel müssen genutzt werden. Werden Sie endlich aktiv, und sorgen Sie für einen besseren Absatz von Milch und Milchprodukten aus Niedersachsen und damit für einen besseren Erzeugerpreis, als wir ihn jetzt haben!
Wir stehen - das traut sich an dieser Stelle offensichtlich niemand offen zu sagen - auch für eine zeitlich begrenzte Absatzförderung durch die Exporterstattung. Ich halte dies, wie ich gerne einräume, für ein sehr bedenkliches Instrument, aber ich glaube, dass der Einsatz dieses Instrumentes notwendig ist. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass diejenigen, die über den Hunger in der Welt reden, Millionen Liter Milch verschütten, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Das ist auch bedenklich, mögen sie es auch für notwendig halten.
Kommen Sie endlich aus dem Quark, meine Damen und Herren von der Regierungsbank! Helfen Sie den Bauern beim Überleben, und sorgen Sie für einen besseren Absatz und damit für einen besseren Milchpreis für die Milcherzeuger in Niedersachsen!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 24. Februar gab die Staatskanzlei bekannt, das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung mit der OFD Hannover fusionieren zu wollen. Damit beabsichtigt die Landesregierung, eine mit der Gründung des NLBV im Jahre 1998 begonnene Erfolgsstory zu beenden. Seit Bestehen des NLBV wurde die Produktivität in der Produktbearbeitung des NLBV um rund 150 % gesteigert, die Produktkosten wurden um rund 50 % verringert. Die Position des NLBV im Ranking der Leistungsfähigkeit vergleichbarer Behörden befindet sich in der Spitzengruppe. Das ist durch den Einsatz moderner Technik, aber auch durch die engagierte Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht worden.
Im Grußwort des Ministers Möllring zum zehnjährigen Bestehen im vergangenen Jahr heißt es deshalb folgerichtig - ich zitiere -:
„Im Bereich des Niedersächsischen Finanzministeriums ist das NLBV eine der wenigen Behörden, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung neu gegründet wurden. Es ist sehr erfreulich,“
- sagt der Finanzminister -
„dass es sich hierbei um ein Erfolgsmodell handelt.“
Es ist in der Tat ein Erfolgsmodell, in der Fläche solche Verwaltungseinheiten zu schaffen, leistungsfähig, wie ich gerade beschrieben habe. Ich meine, dass unser Dank dafür an dieser Stelle dem Finanzminister Heiner Aller und auch seinem Vorgänger Hinrich Swieter gilt.
Dieses Erfolgsmodell stellen Sie aber durch die von Ihnen beabsichtigte Fusion in Frage, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition. In einer Nacht- und Nebelaktion - an der Entscheidungsfindung waren weder Personalräte noch Behördenleiter beteiligt - haben Sie einen Beschluss durch das Kabinett gepeitscht und sich dabei möglicherweise nicht einmal um die Fakten gekümmert. Wie sonst ist es zu erklären, dass der Minister in seiner Unterrichtung im Haushaltsausschuss von völlig falschen Zahlen spricht, sich uninformiert zeigt, was das NLBV angeht? Der Personalrat des NLBV hat Sie darauf hingewiesen, Herr Minister, aber darauf bisher - jedenfalls nach meiner Kenntnis - noch keine Antwort erhalten. Dort haben Sie ausgeführt, dass noch ca. 500 Stellen einzusparen wären. Tatsächlich ist aber seit dem Jahr 2000 schon eine Einsparung von über 800 Vollzeiteinheiten erarbeitet worden, Herr Minister.
Ich zitiere aus dem Brief des Personalrates an Sie:
„Ihre Erläuterungen“
- also die des Ministers -
„haben bei allen Beschäftigten im NLBV zu Bestürzung und Unverständnis geführt. Vor dem Hintergrund, dass die Zielvorgaben des Landes unter größten Anstrengungen der Mitarbeiter erreicht wurden, ist die Darstellung unseres Hauses als noch erheblich reformbedürftige Behörde nicht akzeptabel.“
In der Tat, das ist auch meine Einschätzung. Was ist nun die Begründung der Landesregierung für diesen Unfug? Sie will Synergien heben, ist die Begründung. Aha! Wo denn? Auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema gibt die Regierung zur Antwort:
„Von der Zusammenlegung werden nicht die fachlich tätigen Arbeitsbereiche, sondern die Querschnittsbereiche betroffen sein.“
Allein aus der Zusammenlegung dieser Querschnittsbereiche werden Synergien erwartet. Das ist erstens nur mittelmäßig konkret - ich formuliere es vorsichtig - und zweitens zu hinterfragen; denn mir ist bekannt, dass die Lenkungsgruppe des Projektes „Zukunft der Finanzverwaltung Niedersachsen“ einen Vorschlag zur Zusammenlegung des NLBV mit der OFD Hannover beschlossen hatte. In einer dieser Mitteilungen heißt es in Absatz 2:
„Nach dem Vorschlag werden umfangreiche Teile der Querschnittsaufgaben im NLBV mit den Querschnittsaufgaben der Steuer- und Landbauverwaltung in einer Zentralabteilung, Abteilung 1, der neuen OFD zusammengeführt. Vom NLBV werden insbesondere unsere Servicestelle ADV, die Systemadministratoren und der Innere Dienst wie auch die ausführenden Aufgaben bei Personal und Organisation verlagert.“
Jetzt kommt es:
„In der zukünftigen Abteilung 4 - Bezüge und Versorgung - wird neben den Fachaufgaben allerdings zur Sicherung der Steuerungsfähigkeit und der verbleibenden Budgetverantwortung ein Steuerungsdezernat mit den Kernaufgaben Personal, Organisations-, Haushaltssteuerung und Controlling verbleiben.“
Uff! Erst rein in die Kartoffeln, dann wieder raus aus den Kartoffeln. Oder anders herum: In der neuen Abteilung 1 geben wir der Landesregierung und dem Finanzminister die per Kabinettsbeschluss geforderten Synergien, und in dem Steuerungsdezernat der Abteilung 4 holen wir einen Großteil der den Landesfürsten gewährten Synergien wieder ab.
Eine der Säulen der Verwaltungsreform ist die Beseitigung von Doppelarbeit. Genau diese Doppelarbeit soll es in den neuen Abteilungen 1 und 4 der OFD geben. Ja, wie gewonnen, so zerronnen. Das heißt, die Personaleinsparung ist mindestens gleich null. Im ungünstigsten Fall werden die NLBV-Aufgaben bei der neuen OFD sogar noch teurer als im jetzigen eigenständigen NLBV. Sie sind wirklich die großen Meister der Verwaltungsreform, meine Damen und Herren.
Was sagt der Landesrechnungshof zu diesen tollen Gedanken der Landesregierung?
„Die von der Landesregierung angestrebte Neuorganisation sieht vor, dass für die Leitung der Steuerverwaltung künftig zwei Hauptabteilungen mit insgesamt fünf Abteilungen zuständig sind, die zudem bei den Querschnittsaufgaben auch Personalsachen, Organisations- und allgemeine Rechtsangelegenheiten sowie die Informationstechnik der Bauverwaltung und des in die OFD einzugliedernden NLBV betreuen soll.“
Jetzt kommt es:
„Eine derartige Organisationsstruktur lässt wegen des heterogenen Aufgabenbestandes und des abteilungsübergreifenden Abstimmungsbedarfs erhebliche Reibungsverluste befürchten. Sie würde zudem die bisherige Hierarchielastigkeit der OFD mit vier Führungsebenen fortschreiben.“
Mit anderen Worten - das sagt der Landesrechnungshof ganz konkret -: Was Sie da machen, ist nachgewiesenermaßen Unfug
und von Ihnen bisher durch nichts begründet worden. Das wird auch nicht dadurch besser, dass Sie schlichtweg leugnen, dass der Landesrechnungshof sich zu dieser Thematik überhaupt geäußert hätte.
Stattdessen sollten Sie lieber Ihre OFD genauer unter die Lupe nehmen, das NLBV in seinem Bestand sichern und unserem Antrag zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie eine Absenkung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich aufgrund der drohenden Einnahmeverluste ausschließen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat haben wir in der Landwirtschaft eine echte Notlage, und zwar besonders bei den Milcherzeugern. Nachdem der landwirtschaftliche Bereich von einem völlig regulierten Bereich in einen völlig marktwirtschaftlich organisierten Bereich überführt werden soll, können wir von den Landwirten nicht erwarten - das habe ich an dieser Stelle schon
mehrfach ausgeführt -, dass sie sich binnen kürzester Zeit erfolgreich diesen riesengroßen Herausforderungen stellen. Von 19 bis 22 Cent - ich spreche jetzt vom April - kann kein Landwirt leben, meine Damen und Herren.
Deshalb verlangen wir nach wie vor, dass die derzeitige Deregulierung des Marktes, die Abschaffung der Milchquote beispielsweise, begleitet wird, um einen vernünftigen Ausstieg zu erreichen. Dazu hat die CDU in der letzten Plenarsitzung gesagt, das fordere auch der Minister schon seit Jahren. Hervorragend, Herr Minister! Jetzt wäre es gut, wenn den Worten Taten folgen könnten.
Ich höre an dieser Stelle - auch von meinem Vorredner - immer: SPD, SPD, SPD! Ich frage mich an dieser Stelle, meine Damen und Herren: Wer regiert eigentlich dieses Land, und wer stellt eigentlich die Bundeslandwirtschaftsministerin?
Die Antwort auf die Probleme im landwirtschaftlichen Bereich ist nicht die ewige Leier der FDP nach Steuersenkungen. Hier ist ein abgestimmtes staatliches Vorgehen gefordert, um ein drohendes Höfesterben, das ganz konkret aktuell ansteht, zu verhindern. Ich sage das auch und gerade als Wahlkreisabgeordneter aus Ostfriesland, das von der Milchwirtschaft geprägt ist. Mir wird angst und bange, wenn ich mir vorstelle, wie unsere bäuerlichen Familienbetriebe nach und nach eingehen und durch überdimensionierte Landwirtschaftsfabriken ersetzt werden. Deshalb ist ein Eingreifen erforderlich und nicht nur der Ruf nach Steuersenkungen. Sie sind als Regierung in der Pflicht, meine Damen und Herren!
Auch die ewige Leier über die Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung will ich jetzt einmal aufgreifen. Auch da stelle ich wieder die Frage: Wer stellt den Landwirtschaftsminister in Niedersachsen, und wer stellt eigentlich die Bundeslandwirtschaftsministerin? - Wenn Sie eine Harmonisierung wollen, dann müssen Sie - und niemand sonst - das auf EU-Ebene durchsetzen, meine Damen und Herren!
Wir fordern von der Regierung, von mir aus gerne in Abstimmung mit Ihrer Spezialistin, der Frau Aigner in Berlin, ein kurzfristig greifendes nationales Rettungspaket für Milcherzeuger. Ihre Spezialistin Frau Aigner könnte vielleicht bei Gelegenheit einmal etwas weitergehende Vorschläge zu diesem Thema machen als nur den, dass doch alle Verbraucher mehr Milch trinken mögen, meine Damen und Herren.
Wir brauchen weiter ein Marketingkonzept - auch das ist von meinen Vorrednern zumindest angerissen worden -, um niedersächsische Produkte regional und überregional vermarkten zu können. Aber auch hier gilt, dass Ihren Worten Taten folgen sollen, meine Damen und Herren.
Das Vorziehen der Prämienzahlungen allein erledigt diese Probleme jedenfalls nicht, sondern es ist ein abgestimmtes Handeln auf der politischen Ebene notwendig, um hier eingreifen zu können.
Wenn Sie Ihren Tagesordnungspunkt überschreiben mit „Nicht reden, sondern machen“, dann rufe ich Ihnen zu: Dann machen Sie mal, aber schnell!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit der Infrastruktur nimmt Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer den letzten Rang ein, und bei den entsprechenden Werten ist die Tendenz sogar noch schlechter werdend. Ich frage die Landesregierung deshalb, ob dies nach Auffassung der Landesregierung an den fehlenden Investitionen in Landesstraßen und an der unzureichenden Einwerbung von Bundesmitteln liegen könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung am 24. März 2006 noch zwei völlig unterschiedliche Positionen vertreten hat, indem nämlich der Finanzminister das Modellprojekt abgelehnt hat, während der Wirtschaftsminister es unterstützt hat, frage ich die Landesregierung, ob es heute in dieser Frage zwischenzeitlich zu einer einheitlichen Position der Landesregierung gekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ist festzuhalten, dass der Antrag der Grünen eigentlich überholt ist, weil die EU ihre Beschlüsse zum Health Check und zur Milch bereits gefasst hat. Das sage ich deshalb, weil man Gefahr läuft, mit einem solchen Antrag den betroffenen Milcherzeugern gegenüber den Eindruck zu erwecken, als seien hier noch Änderungen möglich. Das ist aber ausd
Dennoch wollen wir natürlich inhaltlich Position zum vorliegenden Antrag beziehen. In der Tat ist es nämlich so, dass der derzeitige Milchpreis bei den Milcherzeugern zu berechtigten Existenzängsten führt. Damit ist auch die Politik gefordert, die
ses Problem im Blick zu behalten. Deshalb war es gut - das stelle ich ausdrücklich fest -, dass die Milcherzeu
mit erreicht haben, öffentlich Aufmerksa r ein so wichtiges Thema zu erlangen.
Dennoch sind die im Antrag der Grünen vorgeschlagenen Maßnahmen nach unserer Auffassung nicht die richtigen. Festzuhalten bleibt nämlich, dass de
ner schon vorhandenen regulie enge auch in der Vergangenheit star ankungen
erreichte im Jahre 2007 mit 33,46 Cent einen Höchststand und liegt aktuell, beispielsweis der Molkerei Nordmilch als größter niedersächsischer Molkerei, bei rund 25 Cent. Allein diese Schwankung spricht sehr dafür, dass wir nicht über eine nationale Milchmenge und auch kaum über eine europäische Milchmenge reden können. Auch der Milchstreik hat deutlich gezeigt, dass die ausgefallene, nämlich bestreikte Milchmenge nicht etwa zu einem verminderten Angebot einem wirklich höheren Preis geführt hätte, sondern in Wirklichkeit hat es nur dazu geführt, dass die fehlende Milch von außen zugeflossen ist.
a ist also - ganz anders als andere Staaten,
wie etwa Kanada, in denen es solche regulierten Systeme gibt - ganz anders mit dem Weltmarkt verbunden. Allein 44 % der verarbeiteten Milchmenge gehen in den Export. Der Milchpreis bildet sich also weltweit und nich also tatsächlich eine eu regulieren wollte, wie es im Antrag gefordert wird, der müsste dafür sorgen, dass dieser Export, den es im Mome tig kein Import von Milch stattfindet. Wie das mit der wirtschaftlichen Stellung Europas in der Welt vereinbar sein soll, ist jedenfalls uns noch nicht ganz klar geworden.
(Beifall bei der SPD - Christian Meyer [GRÜNE]: Über Exportsub - Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. azit kann also nur lauten, da ganz offenkundig international gehandelt wird. Das Gleiche gilt übrigens für die aus der Milch erzeug- ten Produkte. Wenn das aber der Fall ist, dann heißt das auch, dass eine verminderte Menge in Deutschland oder auch in Europa letztlich nur dazu führt, dass in anderen Teilen der Welt mehr produ- ziert wird. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Hinzu kommt - daran ändern alle Umfragen, die es gibt, n rage nach r stark vom P
n [FDP]: Sehr