Protocol of the Session on November 11, 2010

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 38 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Steigender Bedarf an Studienplätzen - Muss der Hochschulpakt II nachgebessert werden?

In der „FiBS-Studienanfängerprognose 2010 bis 2020: Bundesländer und Hochschulpakt im Fokus“ (FiBS-Forum Nr. 48) kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass „unter Berücksichtigung der zu erwartenden Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes gar von einem Bedarf von über 500 000 zusätzlichen Studienplätzen für den Hochschulpakt 2011 bis 2015 auszugehen ist. Das heißt, es müssten annähernd doppelt so viele Studienplätze neu geschaffen werden wie bisher vorgesehen“ sind (Seite 15). Hinzu komme, dass die Zielzahlen aus dem Hochschulpakt I übertroffen und vertragsgemäß mit dem Hochschulpakt II verrechnet würden. Damit seien die Mittel für zusätzliche Studienanfänger der Jahre 2011 bis 2015 geringer. Inwieweit ein „Hochschulpakt III“ dies auffange, sei offen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die FiBSStudie?

2. Wie hoch prognostiziert die Landesregierung die „Übererfüllung“ des Hochschulpakts I, und welche Veränderungen ergeben sich daraus für das Land im Hinblick auf die Hochschulpakte I und II?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den vorgelegten Szenarien zur Studienanfängerentwicklung einerseits und der Übererfüllung des Hochschulpaktes I andererseits? Wird sie gegenüber Bund und Ländern auf eine Nachverhandlung gemäß § 8 der Bund-Länder-Vereinbarung hinwirken?

Grundlage der am 4. Juni 2009 geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung zur zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 (2011 bis 2015) ist die von der KMK herausgegebene Prognose der Studienanfängerzahlen vom 18. Mai 2009. Diese KMKPrognose berücksichtigt insbesondere die doppelten Abiturjahrgänge aller Bundesländer, die zeitlich verzögerte Studienaufnahme der Studienberechtigten und die Studierendenströme zwischen den

Bundesländern. Nicht berücksichtigt ist dabei die erst seit Kurzem diskutierte Aussetzung von Wehr- und Zivildienst. Die Vereinbarung zur zweiten Phase des Hochschulpakts sieht für Niedersachsen 35 550 zusätzliche Studienanfängerplätze bis 2015 vor.

Die vom FiBS vorgelegten niedersachsenspezifischen Daten bestätigen die bisherigen Berechnungen eindrucksvoll. Die FiBS-Studie stellt Szenarien vor und geht dabei in ihrem oberen Szenario unter Berücksichtigung der Aussetzung der Wehrpflicht davon aus, dass in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 40 351 zusätzliche Studienanfängerplätze in Niedersachsen geschaffen werden müssten. Im unteren Szenario wird für Niedersachsen eine Zahl von 29 926 Studienanfängerplätzen ermittelt. Ein mittleres Szenario käme somit auf 35 139 zusätzliche Studienanfängerplätze für Niedersachsen. Geplant und vereinbart sind, wie eingangs ausgeführt, 35 550 zusätzliche Studienanfängerplätze.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 bis 3: Die bisherigen Erfahrungen von prognostizierten zu tatsächlichen Studienanfängerzahlen lassen keine Abweichungen in der vom FiBS ermittelten Größenordnung des oberen Szenarios erkennen. Dies zeigt sich auch an den niedersächsischen Zahlen in der ersten Phase des Hochschulpakts 2020 (2007 bis 2010). Ungeachtet dessen sind im Rahmen der eventuellen Aussetzung von Wehr- und Zivildienst zusätzliche Vorkehrungen zu treffen. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen Bund und Ländern sowie innerhalb Niedersachsens zwischen Hochschulleitungen und Ministerium für Wissenschaft und Kultur statt. Insofern werden sich mögliche Nachverhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern auf die Effekte der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst konzentrieren.

Es liegen derzeit noch keine verlässlichen Zahlen der Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Studienjahrs 2010 vor. Unter der Annahme, dass im Jahr 2010 genauso viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger wie im Jahr 2009 in Niedersachsen ihr Studium aufnehmen, wird Niedersachsen bei einer Zielzahl von 11 211 zusätzlichen Studienanfängern tatsächlich insgesamt 11 760 zusätzliche Studienanfänger aufgenommen haben. Dies entspricht einem Zuwachs von 4,9 %.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 39 der Abg. Gerd Ludwig Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Wolfgang Jüttner, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Ronald Schminke, Klaus Schneck, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD)

Was unternimmt die Landesregierung zur Rettung der Arbeitsplätze bei Faurecia in Stadthagen?

Seit Jahren bangen Arbeitnehmer in Stadthagen um ihre Arbeitsplätze bei der Firma Faurecia. Zurzeit ist ein erneuter Stellenabbau von 287 Arbeitsplätzen im Gespräch - und dies trotz Fördergeldern für das Forschungs- und Entwicklungszentrum in Höhe von über 1,2 Millionen Euro durch das Land Niedersachsen. Der sinnvolle Ansatz, durch Forschung und Entwicklung Zukunftsarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, wird damit infrage gestellt.

Die Entwicklung des Standortes Stadthagen ist wesentlich abhängig von Entscheidungen des überregional agierenden Konzerns Faurecia.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Unter welchen Bedingungen sind welche Fördermittel in das Unternehmen mit dem Ziel Schaffung und Erhaltung von innovativen Arbeitsplätzen geflossen?

2. Was hat die Landesregierung/der Ministerpräsident konkret unternommen, um den Erhalt der Arbeitsplätze der Arbeitnehmer aus Stadthagen und Schaumburg zu sichern?

3. Wird überlegt bzw. ist geplant, weitergehende Fördergelder für das Unternehmen Faurecia bzw. neu anzusiedelnde Unternehmen im Automobilbereich mit dem Ziel Arbeitsplatzerhalt und/oder -ausbau zu bewilligen?

Die Landesregierung begleitet die Entwicklung von Faurecia Deutschland in Stadthagen aktiv. In den Antworten auf die Anfragen Nr. 14 und Nr. 20 zum letzten Plenum der Abgeordneten Helmhold und Tonne, Drs. 16/2895, hatte die Landesregierung Gelegenheit zu erläutern, welche Förderung bewilligt wurde und wie viel bis heute geflossen ist. Es gibt zum Förderverfahren keinen neuen Sachstand. Durch die derzeit ins Auge gefassten Entlassungen wird die Förderung nicht infrage gestellt. Die Förderung zielt darauf ab, dass ein innovatives Produkt entwickelt wird, dessen Erfolg am Markt Arbeitplätze hält oder erzeugt. Die Produktentwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung geht weiterhin davon aus, dass das Projekt in ein in diesem Sinne erfolgreiches Produkt münden wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Fördermittel wurden nach Maßgabe des Innovationsförderprogramms des Landes bewilligt. Zur Bewilligung wird Bezug auf die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen Nr. 14 und Nr. 20 zum letzten Plenum der Abgeordneten Helmhold und Tonne, Drs. 16/2895, genommen. Die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitplätzen ist ausdrückliches Ziel, aber nicht Voraussetzung oder gar Bedingung der Förderung.

Zu 2: Die Bereitstellung von Innovationsfördermitteln in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro ist ein ganz erheblicher Beitrag zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitplätzen in der Zukunft. In einem Gespräch zwischen dem Herrn Ministerpräsidenten, der Geschäftsführung von Faurecia und dem Betriebsrat am 11. Oktober 2010 hat die Geschäftsführung in Aussicht gestellt, dass in der Produktion zum Jahreswechsel 50 Arbeitsplätze weniger gestrichen werden sollen. Herr Ministerpräsident hat deutlich gemacht, dass ihm die nachhaltige Sicherung des Standortes Stadthagen und die Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze ein großes Anliegen ist und er sich auch an die Konzernspitze in Frankreich wenden wolle. Dies ist inzwischen geschehen. Herr Ministerpräsident hat in seinem Schreiben an Herrn Dalabrière die Bedeutung des Entwicklungszentrums für Stadthagen und den Landkreis Schaumburg verdeutlicht. Herr Dalabrière hat in seiner Antwort u. a. betont, dass Stadthagen zu einem der wichtigsten Innovations- und Hochtechnologiestandorte von Faurecia gewachsen sei, dass in diesen Standort investiert würde und dies auch weiterhin getan werden soll. Dies spricht aus der Sicht der Landesregierung dafür, dass der Standort Stadthagen eine Zukunft hat.

Zu 3: Derzeit bestehen keine entsprechenden Planungen bezüglich des Standorts Stadthagen.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 40 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Förderung von nicht verkürzbaren dreijährigen Umschulungen für gesundheitsnahe und erzieherische Berufe

Der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften in Gesundheitsberufen steigt angesichts der de

mografischen Entwicklung stetig. Schon jetzt kann dieser Bedarf in vielen Regionen der Bundesrepublik über die berufliche Erstausbildung nicht mehr gedeckt werden, u. a. auch deshalb nicht, weil aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der jungen Menschen, die eine Erstausbildung in diesen Berufsbereichen anstreben, zurückgeht. Auch der von der KMK in Auftrag gegebene Bericht „Bildung in Deutschland 2010“ kommt zu dem Ergebnis, dass die stärksten Personalengpässe bei den personenbezogenen Dienstleistungen zu erwarten sind und dass insbesondere bei den Gesundheits- und Sozialberufen Qualifikationsbedarf entsteht.

Dies alles verdeutlicht, dass dem Fachkräftemangel auch durch systematische und zielgerichtete Umschulungskurse begegnet werden muss. Umschulungen werden gemäß § 85 Abs. 2 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aber nur dann gefördert, wenn entweder die Ausbildungszeiten des jeweiligen Berufsbildes um mindestens ein Drittel verkürzt werden können oder für das letzte Drittel bereits zu Maßnahmebeginn die Finanzierung unabhängig von einer Förderung aus Mitteln der Bundesagentur gesichert ist. Bei vielen Gesundheits- und Pflegeberufen ist eine Ausbildungsverkürzung generell durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen ausgeschlossen.

Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II wurde die Finanzierung des letzten Drittels der Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege sichergestellt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 beginnt. Diese Möglichkeit entfällt nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Antwort auf eine Anfrage des Verbandes für Privatschulen Sachsen-Anhalt die Ansicht vertreten, dass die Länder das letzte Drittel bei Umschulungen in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Hebammenausbildung bezahlen bzw. bezahlen sollen. In der Folge hat die niedersächsische Sozialministerin Özkan als einzige Sozialministerin der Länder inzwischen die Finanzierung des letzten Drittels der Ausbildung zur Pflege auf einer Veranstaltung des bpa ab dem Jahr 2011 zugesagt. Sie hat diese Zusage gemacht, obwohl sich der Bundesrat in zwei Beschlüssen (225/10 und 517/10) mit der Stimme Niedersachsens zumindest für die Weiterführung der Förderung der dreijährigen Umschulung in der Altenpflege über den 31. Dezember 2010 hinaus ausgesprochen hatte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Umschülerinnen und Umschüler haben durch die Möglichkeiten des Konjunkturpaketes II eine dreijährige Umschulung zur/zum Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur/zum Altenpflegerin/Altenpfleger in Niedersachsen bisher begonnen, und wie viele waren es seit 2004 in den Jahren der Förderung der zwei Drittel?

2. Was hat die Sozialministerin veranlasst, als einziges Bundesland entgegen den Beschlüssen des Bundesrates die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres bei der Umschulung auf einen Pflegeberuf übernehmen wird?

3. Warum entlässt die niedersächsische Sozialministerin die Bundesarbeitsministerin aus ihrer Verantwortung für eine Weiterführung der Förderung der dreijährigen Umschulungsausbildung in der Pflege durch die BA?

Die demografische Entwicklung wird in der Zukunft zu einem personellen Mehrbedarf an Fachkräften in der Pflege führen. Diese Entwicklung stellt die Betriebe der Altenpflege vor eine große Herausforderung, da zum einen auf dem Ausbildungsmarkt eine zunehmende Konkurrenz der Betriebe um Bewerberinnen und Bewerber entstehen wird und zum anderen viele junge Menschen die Altenpflegeausbildung als unattraktiv empfinden. In dieser Situation kommt der Gewinnung von Pflegefachkräften durch Umschulungsmaßnahmen für berufs- und lebenserfahrene Arbeitsuchende eine besondere Bedeutung zu.

Die Förderung von Umschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt nach § 85 Abs. 2 SGB III nur dann in Betracht, wenn ihre Dauer angemessen ist. Dies ist der Fall, wenn die Umschulung gegenüber der entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt oder wenn bereits zu Beginn der Umschulung die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist.

Die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen - und damit auch in der Kranken- und Altenpflegeausbildung - sind aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht verkürzbar.

Für Bildungsgänge, die aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht verkürzbar sind, sah § 434 d SGB III ehemals vor, dass diese bis zum 31. Dezember 2004 auch ohne Verkürzung durch die Arbeitsverwaltung förderfähig sind. Im September 2004 hat Niedersachsen eine Bundesratsinitiative initiiert, welche die Befristung beenden sollte und der sich alle Bundesländer angeschlossen hatten. Im Ergebnis ist der Bundestag dem Vorschlag nicht gefolgt.

Mit dem Konjunkturpaket II wurde die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres in der Kranken- und Altenpflege für alle Umschulungen, die bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden, von der Bundesagentur übernommen (§ 421 t SGB III). Diese befristete Förderung läuft Ende des Jahres aus.

In den letzten Jahren hat es mehrfach Initiativen der Länder gegeben, eine entfristete Förderung des dritten Umschulungsjahres durch den Bund zu erreichen. Zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 24. September 2010 (BR-Drs. 517/10) die Entschließung gefasst:

„Der Bundesrat bedauert, dass sein Beschluss vom 4. Juni 2010, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III im Bereich der Altenpflege zu entfristen und als Rechtsanspruch zu gewähren (BR- Drs. 225/10) , im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden hat.“

Die Bundesregierung hat in jüngster Vergangenheit mehrfach herausgestellt, dass sie eine Förderung des dritten Umschulungsjahres zukünftig nicht beabsichtigt, u. a. im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages (Ausschuss- Drs. 17(11)195) am 17. Juni 2010. Auch in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 17/2301) hat sie diese Absicht bekundet. Auf die Frage 21, ob die Bundesregierung plane, dreijährige Umschulungen zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin und zum Krankenpfleger/zur Krankenpflegerin über 2010 hinaus zu fördern und entsprechende gesetzliche Regelungen zu ändern, antwortete die Bundesregierung:

„Eine Verlängerung der befristeten Sonderregelungen ist seitens der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Auch bei einem Auslaufen der befristeten Sonderregelung ist die Finanzierung des dritten Jahres für die künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sichergestellt, da nach dem Altenpflegegesetz der Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung zahlt und die Bundesländer die Schulkosten tragen. Damit wird zu der mit den Ländern ursprünglich vereinbarten fairen Kostenteilung zurückgekehrt.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In der Krankenpflege werden dreijährige Umschulungen nicht erfasst. Die Zahl der Umschülerinnen und Umschüler ist dort erfahrungsgemäß sehr gering. Eine Förderung des dritten Umschulungsjahres in der Krankenpflege ist über die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgesichert.