Protocol of the Session on November 11, 2010

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Einsatz von Polizeischülerinnen und Polizeischülern, die erst kürzlich die Ausbildung beendet haben, und zusätzlichen Polizeikräften „vom Lande“ während des Castortransports 2010

Im Vorfeld des Castortransports 2010 wurde bekannt, dass auch Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die erst kürzlich ihre Ausbildung abgeschlossen haben, während des Castortransportes zum Einsatz gelangen sollen. Angeblich hätten sie eine Zusatzausbildung in Form eines vierwöchigen Kurses erhalten.

Weiterhin führte der Lüneburger Polizeipräsident Friedrich Niehörster am 21. Juni 2010 in einer öffentlichen Sitzung des Dannenberger Stadtrats aus, es käme auch, wie er es formulierte, der „Volkssturm“ zum Einsatz. Offensichtlich waren damit Polizisten gemeint, die einzeln aus insbesondere ländlichen Polizeistationen hinzugezogen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele junge, unerfahrene Polizeikräfte, die gerade erst ihre Ausbildung beendet haben, werden beim diesjährigen Castortransport an welcher Stelle eingesetzt, und warum wird überhaupt auf sie zurückgegriffen?

2. Wie viele davon kommen aus Niedersachsen, und wie genau werden sie im Vierwochenkurs vorbereitet?

3. Was genau meinte der Lüneburger Polizeipräsident F. Niehörster mit dem Begriff „Volkssturm“, billigt die Landesregierung diese Formulierung, und wird sie wegen der Verwendung dieses Begriffes Nachforschungen anstellen?

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden im Rahmen ihrer Ausbildung professionell auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Polizeiberuf vorbereitet. Seit Gründung der Polizeiakademie Niedersachsen absolvieren die Studierenden den ohne Auflagen akkreditierten und international anerkannten Bachelorstudiengang.

Sie erwerben den Bachelorabschluss „Polizeivollzugsdienst (B.A.)“, welcher hochschulrechtlichen Bachelorabschlüssen gleichgestellt ist und als Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 - Fachrichtung Polizei - anerkannt wird. In der Ausbildung werden den Studierenden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse für den Polizeidienst vermittelt. Diese orientieren sich insbesondere an den Erfordernissen ihrer ersten Verwendungen in der Bereitschaftspolizei, in der Sachbearbeitung des Ein

satz- und Streifendienstes und des kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienstes, wobei die für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Qualifikationen heute weit über das bloße Umsetzen von Normen hinausgehen. Die komplexen und schnelllebigen Veränderungen verlangen von den jungen Polizeibeamtinnen und -beamten mehr denn je nicht nur kognitives Wissen, sondern auch persönliche, methodische und soziale Kompetenzen. Mit diesem Ansatz wurden und werden sie im Studium qualifiziert.

Im Unterschied zum bisherigen Diplomstudiengang liegen die Besonderheiten des Bachelorstudiengangs u. a. in seiner stärkeren Kompetenzorientierung, der Interdisziplinarität sowie der engen Verknüpfung von theorie- und praxisbasierten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Hierzu gehören in Bezug auf die Vorbereitung und Bewältigung von Einsatzlagen im Rahmen der Ausbildung z. B.

- die Vermittlung von Grundlagen polizeilicher Lagebewältigung,

- der richtige Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln,

- die Beachtung der Eigensicherung in ausgewählten Einsatzsituationen, die durch eine hohe Eigengefährdung gekennzeichnet sind,

- die Kenntnis über Versammlungslagen,

- das Wissen um die polizeiliche Einsatzorganisation und -taktik,

- das Erlernen von taktischen und technisch-organisatorische Maßnahmen.

Unmittelbar und ausschließlich der Vorbereitung auf Einsatzlagen dient das zweiwöchige Modul im dritten Studienjahr „Einweisung Einsatzeinheiten“, welches durch die einsatz- und praxiserfahrenen Polizeitrainerinnen und -trainer der Zentralen Polizeidirektion vermittelt wird. Diese Einweisung erfolgte früher erst nach dem Studium, wird nun bereits während des Studiums absolviert. Hier trainieren die Studierenden alle notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse in Einzel-, Gruppen- und Zugausbildung, um sowohl allgemeinpolizeiliche als auch Einsatzmaßnahmen aus besonderem Anlass (z. B. Schutz von Versammlungen) praktisch sicher umsetzen zu können.

Die Absolventen der Polizeiakademie sind damit handlungs- und entscheidungssicher für die Aufgaben der polizeilichen Praxis und können im Anschluss an die Ausbildung auch in entsprechenden Großeinsatzlagen eingesetzt werden.

Zum 1. Oktober 2010 sind 351 Absolventinnen und Absolventen des ersten Bachelorstudienganges von der Polizeiakademie in die Bereitschaftspolizei, weitere 117 in die anderen Polizeibehörden versetzt worden. Der überwiegende Teil von ihnen wird in die Einsatz- und Aufrufeinheiten integriert werden und gemeinsam mit sowie unter der Führung von einsatz- und diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen anlässlich des Castortransports zum Einsatz kommen.

Bereits seit Jahrzehnten wechselt regelmäßig der überwiegende Teil der Absolventen eines Studienjahrgangs nach Abschluss des Studiums in der Erstverwendung in Einheiten der Bereitschaftspolizei. Die Beamtinnen und Beamten werden dort in die bestehenden Einsatzeinheiten integriert. Sie wirken unter der Leitung und gemeinsam mit einsatz- und diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen an der professionellen Einsatzbewältigung mit.

Die niedersächsische Polizei bewältigt ihre Einsatzanlässe also nicht mit Polizeischülerinnen und Polizeischülern. Sie setzt vielmehr hoch qualifizierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit einem abgeschlossenen Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium ein.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Der Landesregierung liegen nur Daten aus der Polizei Niedersachsen vor. Zu Angelegenheiten eines anderen Landes oder des Bundes äußert sie sich nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Am Abend des 21. Juni 2010 führte der Rat der Stadt Dannenberg eine öffentliche Sitzung durch. Ein Tagesordnungspunkt dieser Sitzung war ein Gespräch des Rates mit dem Präsidenten der Polizeidirektion Lüneburg, Herrn Friedrich Niehörster, an dessen Verlauf sich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger beteiligen konnten. Während dieser Diskussion um verschiedene Arten von Einsatzeinheiten der niedersächsischen Polizei verwandte Herr Niehörster einmal das Wort „Volkssturm“. Noch während der Diskussion nahm er mit Bedauern Abstand von der Verwendung dieses Begriffs. Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass für weitere Nachforschungen.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 37 des Abg. Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE)

Personalausstattung in der gemeinsamen Einrichtung (z. B. Jobcenter Northeim) ab Januar 2011

Im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung von Leistungen des SGB II kommt es in einigen Jobcentern zu einem spürbaren Personalabbau und nach Expertenmeinungen zu einer Arbeitsverdichtung im Allgemeinen. Das Jobcenter Northeim ist von beidem betroffen.

Infolge der Umsetzung der Sparbeschlüsse zum 1. Januar 2011 und der damit verbundenen Herabsenkung der Obergrenzen für befristet beschäftigtes Personal werden nach heutigem Stand allein in der Agentur für Arbeit Göttingen bis zu neun langjährig Beschäftigte zum Jahreswechsel die Sozialagentur Northeim verlassen müssen.

Die politisch gesetzte Personalausstattung der zukünftigen „gemeinsamen Einrichtung (g. E.) - Jobcenter Northeim“ ist aus Sicht der Personalvertretung der Agentur für Arbeit Göttingen nicht ausreichend dimensioniert, um die gesetzlichen Aufgaben auf dem bisher erreichten Niveau zu erhalten.

Durch die gesetzliche Änderung ab dem 1. Januar 2011 im Bereich der Leistungsgewährung (Zuverdienergrenze, Freibeträge, Wegfall Elterngeld, Bildungspaket) und die rückwirkenden Änderungen ab dem 1. August 2010 im Bereich der Ausbildungsförderung (BAföG/BAB) kommen massive Mehrbelastungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtung zu, obwohl die Personalkapazitäten stark reduziert werden.

Die Arbeit mit der zuweilen schwierigen Kundenklientel und dem komplexen Gesetzesrahmen stellt schon jetzt höchste Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der g. E. Häufige, auch längere Krankheitszeiten sind aus diesem Grunde bisweilen nicht die Ausnahme. Bei der Umsetzung der Reduzierung des Personals sind weitere Belastungen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befürchten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung auf die politisch gesetzte Personalausstattung der zukünftigen „gemeinsamen Einrichtung - Jobcenter Northeim“ politisch im Sinne der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuwirken?

2. Wie stellt sich die Landesregierung nach den gesetzlichen Änderungen zum Beginn des kommenden Jahres und der daraus resultierenden Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitar

beiter dann noch eine ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuung der Langzeiterwerbslosen vor?

3. Werden die Befürchtungen der Northeimer Personalvertretung geteilt, dass sich durch die komplexe Arbeit im Jobcenter der Krankenstand erhöhen kann, und wie kann aus Sicht der Landesregierung vor diesem Hintergrund Abhilfe geschaffen werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 die bisherige Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als eine unzulässige Form der Mischverwaltung angesehen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet.

Die Landesregierung hat sich mit fraktionsübergreifender Unterstützung des Niedersächsischen Landtags nachdrücklich dafür eingesetzt, die Neuorganisation zum Wohle der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger so zu gestalten, dass bewährte Strukturen erhalten bleiben und insbesondere die niedersächsischen Kommunen sich weiterhin als starker Akteur in diesem Leistungsbereich einbringen können. Mit der politischen Unterstützung und länderübergreifenden Initiativen konnte erreicht werden, dass auch über den 31. Dezember 2010 hinaus Leistungen nach dem SGB II von einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gewährt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Träger der Leistungen nach dem SGB II sind nach § 6 Abs. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Die Träger stellen das Personal der Arbeitsgemeinschaften. Nach § 44 g SGB II (gültig ab 1. Januar 2011) werden die Beschäftigten, die die entsprechenden Aufgaben der Grundsicherung in einer Arbeitsgemeinschaft oder bei einem der Leistungsträger durchgeführt haben, der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen. Die Niedersächsische Landesregierung hat keine Befugnisse, auf die Träger hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung einzuwirken.

Das Sozialministerium hat sich bei der Geschäftsleitung der Arge Northeim über die personelle Situation informiert. Danach sieht die Landesregierung rechtsaufsichtlich keine Handlungsnotwendigkeit.

Zu 2: Eine ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuung der Langzeitarbeitslosen liegt auch im Interesse der Niedersächsischen Landesregie

rung. Die Personalausstattung der SGB-II-Träger wird vorrangig über die neuen Zielsteuerungssysteme des SGB II erfolgen.

Zu 3: Die Landesregierung trifft keine Prognose über den Krankenstand der in der Arge Northeim tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 38 des Abg. Victor Perli (LINKE)