Im Rahmen einer aktuellen erweiterten und kleinräumiger auflösenden Geländevermessung am 21. und 30. September 2009 wurde festgestellt, dass infolge der Höhen der nach Südwesten ausstreichenden Deichlinie des Fischerdeichs, in Anbindung an vorhandenen Gebäudebestand von Ruderhäusern und Parkpalette am Herzog-Ernst-Ring das Übertreten von Hochwasser im Bemessungsfall durchgängig unterbunden wird. Dies gilt entsprechend für die nach Süden auslaufende Deichlinie östlich des Herzog-Ernst-Rings im Übergang zwischen Fischerdeich und Osterdeich.
Diese Nachvermessungen ergaben somit, dass das in Rede stehende Gebiet nicht innerhalb des beim hundertjährlichen Hochwasser überschwemmten Bereichs, sondern höher als der Bemessungswasserstand von 38,95 m NN (HQ100- Wert) liegt.
Daraufhin hat die Stadt Celle als untere Wasserbehörde im Oktober 2009 eine Ausnahmegenehmigung nach § 93 Abs. 2 des NWG1 erteilt und damit die formale Voraussetzung für die Änderung des Bebauungsplans geschaffen. Die Nebenbestimmungen der Genehmigung wurden in den Bebauungsplan übernommen.
Da das betreffende Gebiet nach dem vorstehend Gesagten zwar nicht beim hundertjährlichen Hochwasser überschwemmt wird, bei Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen aber dennoch die Gefahr einer Überschwemmung besteht, werden Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser durch entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass es sich um ein sogenanntes überschwemmungsgefährdetes Gebiet handelt.
Zu 1: Eine Nichtbeachtung der Anforderungen des Hochwasserschutzes und des Wasserrechtes ist nicht ersichtlich.
Zu 2: Nach § 78 Abs. 1 und 6 WHG ist die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten untersagt. § 78 Abs. 2 WHG lässt jedoch die ausnahmsweise Zulassung eines neuen Baugebietes unter den dort genannten Voraussetzungen zu. Die Vorschriften gelten grundsätzlich auch für die Neuausweisung für Flächen des Gemeinbedarfs wie hier für den Bau eines Feuerwehrhauses oder anderer kommunaler Einrichtungen. Eine entsprechende, im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung enthielt bis zum 28. Februar 2010 § 93 Abs. 2 NWG.
Zu 3: Die Wasserwirtschaft in Niedersachsen wird wesentlich von den aktuellen meteorologischen und den langfristigen klimatischen Faktoren geprägt. Diese Faktoren (Temperatur, Niederschlags- stärke und -dauer, Zeitdauer von Niederschlags- zeiten und Trockenperioden etc.) bestimmen zusammen mit weiteren Eigenschaften der Einzugsgebiete und der Gewässer die ökonomischen und ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten einer Region und setzen vielfach den Nutzungsmöglichkeiten enge Grenzen.
Die bisherigen Projektionen zu möglichen Klimaänderungen (Klimamodelle) reichen für die Berücksichtigung in konkreten Planungen nicht aus. Belastbarere Datengrundlagen sind durch die Untersuchung der regionalen und lokalen Folgen erst noch zu schaffen.
Bisherige Ergebnisse im Rahmen des Projektes Klimafolgenforschung in Niedersachsen (Kliff) der Universität Hannover zeigen, dass signifikante Trends in den Niederschlagindizes der vergangenen Jahre eine Entwicklung zu feuchten Wintern und trockenen Sommern erwarten lassen.
Dabei ergeben sich überwiegend negative Trends für die Sommerhochwasser, die für ca. 30 % der ausgewerteten Pegel signifikant sind. Für Winterhochwasser ergeben sich überwiegend positive Trends, die jedoch nur für ca. 7 % der ausgewerteten Pegel signifikant sind.
Die Übereinstimmung der Abflusstrends mit den Niederschlagstrends beträgt ca. 55 % für eine Niedrigwasserabnahme im Sommer. Dagegen liegt die Übereinstimmung der Abflusstrends mit den Niederschlagstrends für eine Hochwasserzunahme im Winter nur bei 20 %.
Nach den Ergebnissen der Trenduntersuchungen ist die Abnahme der Sommerabflüsse wesentlich deutlicher als die Zunahme von Hochwasserab
flüssen im Winter. Signifikante Trends müssen sich nicht notwendigerweise in der Zukunft fortsetzen, sind aber ein deutlicher Indikator von Veränderungen. Es sind weitere Untersuchungen erforderlich (Haberland et al, Oktober 2010).
Für die auf ein hundertjährliches Abflussereignis zu bemessenden Überschwemmungsgebiete an der Aller und anderswo in Niedersachsen lassen die bislang vorliegenden Untersuchungen keine Auswirkungen erwarten. Die bisherigen Ergebnisse liegen deutlich innerhalb der Unschärfebreite, die durch Randbedingungen, wie Geländemodelle, hydrologische Statistik und Grenzen der hydraulischen Berechnung, bei den Überschwemmungsgebietsermittlungen vorliegen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 der Abg. Marco Brunotte, KarlHeinz Hausmann und Sabine Tippelt (SPD)
Schnelle Internetverbindungen werden immer wichtiger für Geschäftskunden wie auch für Privatleute. Das Internet erobert alle Lebensbereiche: Wirtschaft, Verwaltung, Gesundheits- und Bildungswesen, Einkaufen, Spiele und Unterhaltung. Telefonieren, Internet und Fernsehen sind die wesentlichen Bereiche („Triple Play“). Die zukünftige Entwicklung des Internets macht es notwendig, möglichst flächendeckend schnelles Internet in ausreichender Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
Experten sind sich sicher: Es wird ein Mix an verschiedenen Technologien erforderlich sein, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen. Dazu werden nicht nur DSL, ADSL und VDSL reichen, sondern auch Kabel, Funk und Satellit genutzt werden müssen.
Die Förderkulisse spiegelt diesen Technologiemix jedoch nicht wider. Internet per Satellit ist von der Förderung ausgeschlossen.
2. Aus welchem Grund wird Satellitentechnik zur Internetversorgung nicht in die Förderkulisse aufgenommen?
2 Haberland, U, Belli, A, Dietrich, J, (2010): Trends von beobachteten Niederschlägen und Abflüssen in Niedersachsen, Niedersächsisches Gewässerforum, Oktober 2010
3. Wie will die Landesregierung, auch vor dem Hintergrund der Aufkündigung des Vertrags von Deutscher Telekom und EWE Tel, die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum sicherstellen?
Die besondere Bedeutung von Breitband für nachhaltiges Wirtschaftswachstum hat die Landesregierung dazu veranlasst, Betreiber von Breitbandnetzen durch das Angebot von Fördermitteln zu motivieren, Regionen auszubauen, die ohne Förderung nachweislich nicht rentabel wären (sogenannte weiße Flecken). Vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung eine differenzierte Förderkulisse aufgebaut, vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bis hin zur Initiative Niedersachsen mit den Programmteilen Clusterausschreibung und Kommunale Wettbewerbe. Die Ausgestaltung der Förderkulisse für den Anschluss der weißen Flecken erfolgte entsprechend den Vorgaben durch die Europäische Kommission wettbewerbs-, anbieter- und technologieneutral.
Zu 1: Die Landesregierung verfolgt beim Breitbandausbau einen strikten Kurs der Technologieneutralität entsprechend den Vorgaben auf europäischer Ebene. Satellit ist zweifellos auch eine geeignete Möglichkeit, um den Zugang zum Internet zu erreichen.
Zu 2: Jeder Anbieter von Breitband, unabhängig von der angebotenen technischen Lösung, kann sich um Förderung bewerben. Dazu muss der Breitbandanbieter ein Geschäftsmodell vorlegen, aus dem deutlich wird, dass ein genau beschriebenes Vorhaben nur mithilfe der Förderung realisiert werden kann, da ansonsten eine Wirtschaftlichkeitslücke besteht. Über die Förderung wird diese Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen. Das Konstrukt Wirtschaftlichkeitslücke ist als Maßstab für die Förderung im Rahmen der Notifizierungen durch die Europäische Kommission anerkannt. Eine technologische Ausgrenzung erfolgt nicht.
Zu 3: Seit der Privatisierung der Post unterliegt der Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur marktwirtschaftlichen Bedingungen. Dies bedeutet, dass nur dort von den Unternehmen in einen Ausbau der Infrastruktur investiert wird, wo ein ausreichendes Potenzial für den Rückfluss der eingesetzten Mittel gegeben ist. Niedersachsen als Flächenland steht vor der Herausforderung, auch
denjenigen Gebieten Zugang zu leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur zu bieten, die sich wirtschaftlich nicht rechnen. In diesen Regionen stellt die Landesregierung Fördermittel bereit.
Darüber hinaus erwartet die Landesregierung über die Nutzung der Frequenzen aus der digitalen Dividende und den daraus resultierenden Ausbauverpflichtungen sowie der neuen Mobilfunktechnologie Long Term Evolution eine deutliche Verbesserung für den ländlichen Raum.
Einem Bericht im Ostfriesischen Kurier vom 16. Oktober 2010 über die Teilnahme des niedersächsischen Umweltministers Sander an der Deichschau in Krummhörn war zu entnehmen, dass der Minister für den Vorschlag, den Kleiboden für die Deicherhöhung aus den Emder Schlafdeichen zu entnehmen, Sympathie gezeigt habe. Auf den Einwand, das sei nach der geltenden Rechtslage allerdings nicht möglich, weil die Schlafdeiche unter Denkmalschutz stehen, soll Minister Sander u. a. mit der Bemerkung, er besitze ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, und „Ich habe trotzdem immer gemacht, was ich wollte.“ geantwortet haben.
Im Zusammenhang mit der von Minister Sander geforderten Abschaffung der Ausgleichsmaßnahmen beim Deichbau und der dafür notwendigen Streichung eines Satzes im Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, wird er wie folgt zitiert: „Wir sind dabei - aber bei dieser Regierung dauert es etwas länger.“
3. Teilt die Landesregierung die Äußerungen des Ministers zur Arbeitsweise der schwarzgelben Landesregierung?
Am 14. Oktober 2010 nahm Herr Minister Sander an der Herbstdeichschau der Deichacht Krummhörn in Emden teil. Dabei wurde er mit dem Vorschlag konfrontiert, den für eine Baumaßnahme notwendigen Kleiboden aus den Emder Schlafdeichen zu entnehmen, was aufgrund geltenden Denkmalschutzrechts jedoch nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund berichtete Herr Minister San
der im Gespräch mit dem Deichverband über eine private, bereits mehr als 30 Jahre zurückliegende Auseinandersetzung mit der für seine Hofanlage zuständigen Denkmalbehörde, die er für sich entscheiden konnte. Dieser Gesprächsteil führte zu dem im Ostfriesischen Kurier vom 16. Oktober 2010 abgedruckten Zitat.
Die in der Anfrage unterstellte Äußerung „Wir sind dabei - aber bei dieser Regierung dauert es etwas länger.“ findet sich nicht als Zitat in der genannten Quelle.