Diese Kommission ist in ihrer Arbeit praktisch eine Farce, weil, wenn alle zustimmen, nur eine Person nicht, alles abgelehnt ist.
Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist es, dass in der kommenden Legislaturperiode mit anderen Mehrheiten hier in diesem Hohen Haus dieses Gremium ein ordentlicher, beschließender Ausschuss des Landtages wird.
Im Kern geht es in dem Antrag, wie auch schon bei früheren Anträgen hier im Haus, um eine Bundesratsinitiative zur Streichung der in § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes enthaltenen Optionsregelung, wonach sich Inhaberinnen und Inhaber der doppelten Staatsbürgerschaft bei Erreichen der Volljährigkeit für eine von beiden entscheiden müssen.
Diese Regelung war und ist Bestandteil des damals im Jahr 1999 getroffenen, aber aus unserer Sicht faulen Kompromisses zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Schon damals war doch klar, dass das eine sowohl bürokratische wie auch integrationspolitisch nicht sinnvolle Regelung
Seit Anfang des Jahres 2009 ist nun diese Optionsregelung in Kraft. Meine Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion liegt mit dieser Regelung ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 unseres Grundgesetzes mit Blick auf die Kinder aus binationalen Familien vor. Sowohl aus verwaltungstechnischen, aber vor allem aus inhaltlichen Gründen sollte diese Regelung ersatzlos gestrichen und eine Mehrstaatigkeit auch dieser Personengruppe zugelassen werden. Dass das zu keinen Schwierigkeiten führt - diese Diskussion hatten wir gerade -, zeigt sich auch bei einigen Personen hier bei uns im Haus, die die doppelte Staatsangehörigkeit führen.
Und eines will ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, und zwar mit Nachdruck. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist es völlig egal, ob Personen zusätzlich die irische, britische, polnische, türkische oder irgendeine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Die Herkunft eines Menschen darf im Sinne der Gleichbehandlung keine Rolle spielen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der SPD zu und lehnen die Beschlussempfehlung ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eben vorgetragen, dass mit einer anderen Mehrheit die Integrationskommission ein mit Mehrheit beschließender Ausschuss werden sollte. Ich kann Ihnen bereits jetzt sagen: Egal, wie die Mehrheitsverhältnisse hier sind, das geht schon allein deshalb nicht, weil die große Mehrheit der Mitglieder dieser Integrationskommission keine Parlamentarier sind - was ich nicht kritisiere. Voraussetzung dafür, dass Ausschüsse entscheiden können, ist, dass ihre Mitglieder Mitglieder des Landtages sind.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Dazu haben wir in der Geschäftsordnung einen Vorschlag gemacht! Den habt ihr abgelehnt!)
Ich will noch einmal klarmachen, worum es in dieser Debatte geht. Sie haben gesagt, wer hier geboren ist und zur Schule geht, wird automatisch Deutscher. - Das, was Sie hier fordern, gibt es übrigens in keinem einzigen anderen Land der Welt.
Wer das ändern will, der muss verschiedene Gesetze ändern. Richtig. Aber dafür braucht man eine Mehrheit, und diese Mehrheit sehe ich nicht.
Ein Letztes. Es wird allgemein, auch von Frau Polat, akzeptiert, dass sich der unter uns allen sehr beliebte Fußballspieler Mesut Özil entschieden hat, für die deutsche Fußballnationalmannschaft zu spielen. Es ist doch überhaupt noch niemand auf die Idee gekommen - so wie Sie hier: man könne Deutscher, Türke, alles sein - zu fordern, dass der am Montag für die deutsche Fußballnationalmannschaft spielt und, weil er Türke ist, am Mittwoch für die türkische. Das geht doch auch nicht. Ich sage das, um klar zu erklären, um welchen Sachverhalt es hier geht. Ich denke, das hat jetzt jeder begriffen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte Stellung nehmen. Frau Kollegin Zimmermann, das Verfahren ist bekannt. Anderthalb Minuten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Biallas, es ist wirklich hanebüchen, was Sie hier manchmal erzählen. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass Sie dem Geschehen hier nicht folgen; denn es ist noch nicht allzu lange her, dass es einen Vorschlag der SPD gegeben hat, genau diesen Ausschuss möglich zu machen, nämlich einen Ausschuss mit besonderer Rechtsform.
- Herr Biallas, was Sie in Ihren letzten 13 Jahren erlebt haben, interessiert mich, ehrlich gesagt, reichlich wenig. Für mich spielt im Moment die Zukunft die Rolle. Dazu hat die SPD einen konstruktiven Vorschlag gemacht. Es wäre möglich, so einen Ausschuss zu bilden. Ich sage es noch einmal: ein Ausschuss mit besonderen Rechtsvorschriften. Da wird dann eben zweimal abgestimmt,
und dann erhält man ein Mehrheitsvotum. Das hätte auf jeden Fall mehr Hand und Fuß als das, was die Integrationskommission im Moment hervorzubringen vermag.
Nach den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten erteile ich der SPD-Fraktion nach § 71 Abs. 3 Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit. Anderthalb Minuten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident McAllister hat, um Frau Polat widersprechen zu können und noch einen Angriff auf die Grünen anzuschließen, auf ein anderes Thema Bezug genommen. Er hat zwar Recht, was die Sonderrechte der EU-Bürger angeht, aber nicht, was das Thema unserer Debatte angeht. Denn die doppelte Staatsangehörigkeit wird nicht nur EU-Bürgern ermöglicht.
Frau Polat selbst hat die doppelte Staatsangehörigkeit, weil sie aus einer binationalen Ehe stammt. Sie ist Türkin, und die Türkei ist nicht EU-Mitglied. Das Gleiche gilt für viele andere Länder wie Kanada, wie die USA, wie Israel.
- Das fällt auf Sie selbst zurück. Wie können Sie sich sperren zu verstehen, dass andere Länder ihre Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen? Wenn diese die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, behalten sie z. B. die israelische, die kanadische, die amerikanische und haben eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das hat also mit EU-Mitgliedschaft gar nichts zu tun. Insofern ist dieses Argument einfach falsch.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2502 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzige (abschließende) Beratung: Anforderungen der neonatologischen Versorgung für das Flächenland Niedersachen fachlich überprüfen - Vermeidbaren Gefahren entgegenwirken - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1494 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/2961
Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal zur Klarstellung - das ist in unserem Antrag auch unmissverständlich formuliert -: Wir fordern, die Folgen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezüglich der Fragen der Neonatologie auf all seine Facetten hin zu prüfen. Hierzu sollen alle beteiligten Akteure an einen Tisch geholt werden.
Wir haben uns in unserem Antrag nicht pauschal gegen eine Zentralisierung oder, wie es von anderen Ausschussmitgliedern formuliert wurde, Professionalisierung ausgesprochen. Hierbei gibt es fraglos einiges zu tun. So würden wir uns z. B. auf keinen Fall gegen eine Zusammenlegung der zwei Geburtskliniken in Hildesheim sperren. Das wäre durchaus sinnvoll und würde unserem Antrag auch nicht widersprechen.
Seit wir diesen Antrag eingebracht haben, haben sich die Rahmenbedingungen durch einen neuen G-BA-Beschluss geändert. Zwar wird in Level II -
zwischen 1 250 g und 1 500 g Geburtsgewicht - auf sogenannte Mindestmengen - ich habe immer noch Schwierigkeiten mit diesem Begriff; aber so wird das medizinisch ausgedrückt - vorläufig wieder verzichtet. Die deutliche Verschärfung für Level I - unter 1 250 g - von 14 auf 30 Frühchen pro Jahr zeigt jedoch, dass man von einer generellen Ausrichtung auf Mindestmengen nicht abweichen will.
Meine Fraktion sieht das aus verschiedenen Gründen kritisch. Unsere Position wurde auch durch einen NDR-Fernsehbericht vom 26. Oktober in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ unterstützt. Dieser Bericht ist an einem einzigen Tag entstanden und zeigte etwa eine junge Mutter, deren Baby mit einem erheblich geringeren Gewicht zur Welt kam, als es vorher ausgerechnet und prognostiziert worden war. Was wäre also gewesen, wenn die Celler Klinik schon jetzt nicht mehr entsprechend ausgestattet gewesen wäre und es keine fachliche Kompetenz mehr gegeben hätte?
Ähnliches gilt für einen anderen gezeigten Fall, in dem eine Frau ohne jegliche Vorwarnung eine Frühgeburt hatte. Beide Fälle sind gute Gründe dafür, warum die neonatologische Versorgung in der Fläche auf keinen Fall vernachlässigt werden darf.
Aber es gibt noch weitere Gründe, die gegen die G-BA-Ausrichtung von Mindestmengen in der Neonatologie sprechen. Ich fasse das in drei Punkten zusammen: