Viertens. Wir wollen die Kommunen nicht verpflichten, Kontrollen durchzuführen. Ich denke, sie werden freiwillig genug Kontrollen durchführen. Die Bundeszollverwaltung führt stichprobenartig Prüfungen durch. Dass die Landesregierung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit der Wirtschaft neue Wege und Pläne ausarbeitet, begrüßen wir.
Meine Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen ein vernünftiges Landesvergabegesetz, das seine Gültigkeit behalten sollte und wird. Das Gesetz aus dem Jahre 2008 hat viele Forderungen der Sozialpartner, aber auch aus der Wirtschaft zum Inhalt bekommen.
Auch wenn nicht alle Wünsche berücksichtigt werden konnten, stößt das Landesvergabegesetz auf große Zustimmung, und deshalb werden wir es so belassen. Den Gesetzentwurf der Partei DIE LINKE werden wir ablehnen.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich die Fraktion DIE LINKE gemeldet. Frau Weisser-Roelle, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Bley, ich möchte gar nicht auf viele Punkte eingehen, die mir am Herzen liegen. Aber ich habe eine Frage an Sie. Sie haben gesagt, unser Gesetzentwurf kollidiere mit dem Grundgesetz. - Mit welchem Artikel des Grundgesetzes denn? Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht können Sie mir diese Frage beantworten.
(Lachen bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Unser Gesetzent- wurf kollidiert nicht mit dem Grundge- setz! Das wissen Sie genau! - Hans- Henning Adler [LINKE]: Sie haben keine Ahnung! - Weitere Zurufe von der LINKEN)
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich zu diesem Thema weiter auseinandersetzen wollen, müssen Sie sich hier zu Wort melden.
Außerdem wollen Sie die Vergabeeinschränkungen im Hinblick auf die Höhe und durch eine Branchenerweiterung weiter ausdehnen bzw. differenzieren.
Die Vergangenheit allerdings hat gezeigt, dass das Gesetz in der bestehenden Fassung mehr als ausreichend ist. Uns liegen erstens keinerlei Klagen vor. Zweitens ist im positiven Sinne zu verzeichnen, dass wir im Zuge der schnellen, unbürokratischen Umsetzung des Konjunkturpaketes sogar eine Lockerung der Kriterien im Umfang der Summe als richtigen Akzent beobachten konnten. Gerade vonseiten der Kommunen ist im Einvernehmen mit den Wirtschaftsunternehmen eine ohne Abstriche positive Resonanz darauf erfolgt, dass bei einer Vergabesumme von bis zu 100 000 Euro eine schnelle und unbürokratische Umsetzung von Projekten zu verzeichnen war - ein erfolgreiches Ergebnis.
Sie sprechen von einem Mindestlohn von 8,50 Euro. Er deckt sich aber in keinster Weise mit dem schon in vielen Branchen - Herr Schminke hat versucht, das auszuführen -,
ja sogar in den meisten Branchen existierenden tariflichen Mindestlohn. Hier im Landesvergabegesetz kommt es vorrangig auf die Bauvergabe an. Dort - so sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen - ist ein tariflicher Mindestlohn bereits seit vielen Jahren im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verankert. Dieser beträgt zurzeit, seit dem 1. September 2010, schon für die erste Lohngruppe 10,90 Euro, für die zweite Lohngruppe 12,95 Euro. Er wird am 1. Juni 2011 auf 11 bzw. 13 Euro ansteigen. Was wollen Sie also mit 8,50 Euro eigentlich erreichen?
Jetzt möchte ich einmal genau auf das zu sprechen kommen, was Sie eben gefragt haben. Wenn der Bund nämlich fordert, 7,50 Euro für den allgemeinen Einstieg anzustreben, liegt ein Dissens vor, der so nicht statthaft ist. Das ist das, was Herr Bley auch sagen wollte.
Vielleicht sollten Sie sich einmal den Ausführungen des Thüringer Landtags zuwenden, der das Gutachten des Berliner Senats ausgewertet hat. Professor Dr. Bayreuther von der Freien Universität Berlin empfiehlt - er kommt aus Berlin und weiß, was dort läuft -, sich auf die Verfahren zu beschränken, bei denen wir mit ausländischen Bietern zu rechnen haben.
Auch der GBD, den ich als äußerst kompetent erachte, hält einen Erfolg bei einer Klage vor dem EuGH für höchst unwahrscheinlich und weist darauf hin, dass das Land für eine Mindestlohnregelung, die alle Arbeitnehmer einer Branche betrifft, nicht die Gesetzgebungskompetenz hat.
Meine Damen und Herren, des Weiteren möchte ich mich hier nochmals entschieden dagegen aussprechen, das Gesetz auf die Verkehrsbranchen und die Dienstleistungen auszuweiten. Das haben wir schon im Vorfeld erörtert und sind dort zu keinem Konsens gekommen. Die Regelungswut der Linken steht in keinem Verhältnis zur sozialen Marktwirtschaft und zur Kompetenz der Tarifparteien;
Die FDP lehnt daher diesen Gesetzentwurf der Linken genau wie die CDU ab, und zwar auf das Entschiedenste, und setzt auf die bisherigen verankerten Richtlinien, die im Landesvergabegesetz bislang überall berücksichtigt worden sind.
Zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau König, ich versuche es noch einmal, wie schon in verschiedenen anderen Diskussionen. Ein Mindestlohn ist, wie der Name
schon sagt, mindestens zu zahlen. Ich weiß selbstverständlich, dass nach Tarifverträgen im Baugewerbe höhere Löhne gezahlt werden. Das ist auch gut so.
Sie argumentieren, beim Mindestlohn würden wir bestimmte Dinge verschlechtern. Die Gewerkschaften haben erreicht, dass mehr gezahlt wird. - Das zum Thema Mindestlohn.
Wenn Sie unseren Gesetzentwurf richtig gelesen haben, haben Sie gesehen, dass wir Ausweitungen auf den ÖPNV und auf Dienstleistungen wollen. Bei den Dienstleistungen gibt es Bereiche - ich habe einige Beispiele genannt: Gärtnereien, Wäschereien und andere -, in denen es keine Tarifverträge gibt; keinen Mindestlohn. Dort arbeiten Menschen für sehr viel weniger Geld.
Daher ist es für uns nach wie vor eine wichtige Forderung, einen Mindestlohn einzuführen. Wenn es in diesen Bereichen Tarifverträge gibt, nach denen höhere Löhne gezahlt werden, ist das umso besser. Mindestlohn bedeutet: Darunter dürfen wir nicht gehen, darüber hinaus sehr wohl.
(Ronald Schminke [SPD]: Bleiben Sie sitzen! Es lohnt sich nicht! Sie können dagegen gar nichts sagen!)
Ich sage gar nicht viel dazu. Aber ich will Ihnen noch einmal eines klarmachen: Für uns ist ein gesetzlicher Mindestlohn kein Thema. Für uns ist ein tariflich ausgearbeiteter, im Tarifvertrag verankerter Mindestlohn durchaus eine vernünftige Sache. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass wir in den Branchen, in denen die Tarifparteien sich geeinigt haben,