(Björn Thümler [CDU]: Welchen Zita- ten? - Jens Nacke [CDU]: Von mir war keines dabei, obwohl auch ich viel dazu gesagt habe!)
Es gibt eine Menge Rechtsgutachten, die belegen, dass die Bundesratsbeteiligung zwingend erforderlich ist.
Ich will auf den Rechtsprofessor Wieland aus Speyer verweisen, der - pikanterweise für Herrn Röttgen, den zuständigen Fachminister - ein entsprechendes Gutachten verfasst hat, in dem er die Zustimmungsbedürftigkeit insbesondere aus Artikel 87 c des Grundgesetzes - Auftragsverwaltung der Länder - abgeleitet hat: Durch die Vorgaben, die der Bundestag beschlossen hat, wird die Verwaltungsautonomie der Länder beschränkt.
Das ist ein wichtiger Punkt, der von anderen Rechtsgutachten gestützt wird. So stützt Herr Bundesverfassungsgerichtspräsident a. D. Papier diese Aussage, ganz aktuell auch Herr Roßnagel.
Ich kenne Ihr Gegenargument - ich will es an dieser Stelle gleich nennen -, dass der Bundesrat auch 2002 nicht beteiligt worden ist. Frau Körtner hat das eben angesprochen. Ich kann nur sagen, dass das Gesetz 2002 bezüglich der Auftragsverwaltung einen Autonomiezugewinn für die Länder bedeutete, weil die Auftragsverwaltung dadurch kürzer wurde. Deswegen war natürlich - dazu muss man kein Jurist sein; das kann man mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen -
Ich möchte Ihnen aber auch nicht vorenthalten, was der Bundestagspräsident in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung - ich muss auch einmal aus dieser Zeitung zitieren - zu dem ganzen Verfahren gesagt hat:
„Lammert äußerte sich fassungslos, auf welch oberflächliche Weise der Zusammenhang von verlängerten Laufzeiten mit der Förderung alternativer Energien hergestellt worden sei. Nach seiner Kenntnis sind die Laufzeiten nicht sachlich begründet, sondern schlicht ausgehandelt worden. ‚Das entspricht nicht meinen Anforderungen an ordentliche Gesetzgebungsarbeit.’“
Um auch da kein Missverständnis aufkommen zu lassen und Ihnen nicht die Möglichkeit zu geben, zu sagen, Sie hätten es nicht gewusst: Bundestagspräsident Lammert sagt, dass die Nichtbeteiligung des Bundesrates erstens „sachlich falsch“ und zweitens „politisch unklug“ ist. - Wir alle wissen seit den Ereignissen vom Wochenende in Gorleben, dass es natürlich darauf ankommt, die Menschen entsprechend zu beteiligen.
Ich will Sie auch noch auf einen Brief des schleswig-holsteinischen Justizministers, Emil Schmalfuß, hinweisen, der ausdrücklich Sicherheitsmängel im Gesetz kritisiert. „Geld vor Sicherheit“ - so könnte man es übersetzen. Die in § 7 d des Atomgesetzes verankerte Einschränkung des Rechtsschutzes Dritter sei ein Rückschritt in Sicherheitsfragen. Den Atomkonzernen sei insbesondere das finanzielle Risiko genommen worden, das sich aus der Vorbeugung für den Fall eines Flugzeugabsturzes ergibt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf eine aktuelle Entwicklung eingehen. Ich bin schon überrascht über einige Äußerungen, die durchaus ein Umdenken andeuten.
Frau Bertholdes-Sandrock als örtliche CDUAbgeordnete hat nach jahrzehntelangem Druck endlich einmal gesagt: Jawohl, wir brauchen eine
ergebnisoffene Endlagersuche. - Herr Bäumer, der umweltpolitische Sprecher, hat sie natürlich sofort zurückgepfiffen:
Die CDU sei eine breit aufgestellte Partei; das sei eine Einzelmeinung, aber nicht die Meinung der CDU.
Das ist eigentlich schade. Aber die Basisbewegung in der CDU wird breiter. Ich weiß nicht, wo Herr Schünemann gerade steckt, der in einem Interview mit der Welt vom 6. November gesagt hat, es sei „zeitnah auch mit der Erkundung anderer möglicher Standorte zu beginnen“.
Daraufhin fragte die Welt: „Zeitnah hieße?“ - „Man muss sofort damit beginnen.“ - Herr Bäumer, ich bin gespannt, ob Sie auch Ihren Innenminister zurückpfeifen oder ob das endlich die notwendige Position ist, dass wir in Deutschland - weil wir wissen, dass Gorleben mängelbehaftet ist - mit einer ergebnisoffenen Endlagerstandortsuche beginnen müssen.
Danke schön. - Zu Wort gemeldet hat sich von der Landesregierung Herr Minister Möllring. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte hier nur feststellen, dass der frühere Ministerpräsident Christian Wulff im Mai und auch sonst zu der Frage, ob dieses Gesetz zustimmungspflichtig oder nicht zustimmungspflichtig ist, immer geäußert hat, dass ein Jurist klug beraten ist, sich zu einer Rechtsfrage erst dann eine Meinung zu bilden, wenn er einen Gesetzentwurf vorliegen hat. Und im Mai lag noch kein Gesetzentwurf vor.
Er hat auch immer die Meinung vertreten - in mehreren Sitzungen, bei denen ich dabei war, nicht öffentlich und öffentlich, also Kabinett, Fraktion
und anderswo -, dass man diese Frage selbstverständlich erst dann verlässlich bzw. seriös beantworten kann, wenn man den Gesetzentwurf kennt.
Dabei bleibt es auch. Etwas anderes ist nie passiert. Wir wissen, dass Sie immer wieder versuchen, ein anderes Gerücht zu streuen. Sie werden es aber nicht belegen können, weil es genau umgekehrt war.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können das kurz fortsetzen und aus dem Weser-Kurier vom 5. November zitieren. Dort hat unser Ministerpräsident David McAllister auf die Frage Moratorium/ergebnisoffene Erkundung gesagt: „Wir müssen das Problem lösen,“ - das haben Sie in Ihrer Regierungszeit nicht gelöst - „und deshalb bin ich für die ergebnisoffene Erkundung.“ Diese Aufgabe haben Sie in Ihrer Regierungszeit nie gelöst.
David McAllister wird weiter gefragt: „Und wenn am Ende Gorleben nicht geeignet ist?“ Die Antwort unseres Ministerpräsidenten: „Spätestens dann muss in Deutschland die Suche nach Alternativen losgehen.“
Die nächste Frage vom Weser-Kurier lautet: „Außerhalb von Niedersachsen?“ Er antwortet: „Es wird eine bundesweite Suche erforderlich sein.“ - Ich denke, damit ist zu diesem Thema erst einmal alles gesagt.
Jetzt komme ich zu dem Thema, das Sie mit Ihrem Antrag eingebracht haben. Die Beratung über die zwingende Beteiligung des Bundesrates bei der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken hat in den letzten Wochen gezeigt, dass es Ihnen in Wirklichkeit gar nicht um die Sache geht, sondern
allein darum, eine Diskussion am Kochen zu halten. Zur Lösung haben auch Sie, Herr Tanke, mit Ihrem Wortbeitrag nichts beigetragen.
Das ist wieder die gleiche Diskussion wie beim letzten Mal. Herr Tanke, Sie blasen sich hier auf wie ein wild gewordener Puter
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Was soll denn so etwas? - Weitere Zurufe von der SPD)
- Sie müssen auch mal zuhören können, Frau Modder -; denn zur Faktenlage und zur rechtlichen Bewertung hat das Bundesverfassungsgericht alles gesagt. Ich zitiere: Die rein quantitative Erhöhung der Vollzugslasten begründet noch keine Zustimmungsbedürftigkeit. - Ich denke, damit ist alles gesagt. Das ist eine eindeutige Feststellung, die eigentlich jeder verstehen sollte, zumindest wenn er es verstehen will.
Zum Moratorium ist gerade auch schon alles gesagt worden. Auch Sie haben den Bundesrat damals im Jahr 2000 nicht beteiligt.