Protocol of the Session on September 7, 2010

Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Helmhold hat den Zirkus, den wir in den letzten Monaten dazu im Ausschuss erlebt haben, sehr schön beschrieben. Auch ich war heute Morgen sehr überrascht, als ich im Internet in den Drucksachen den Änderungsantrag der Grünen sah und mich fragte, was aus unserem vereinbarten gemeinsamen Änderungsantrag geworden war. Ich fand es sehr schade, dass sich der Kollege Schobert, der in seiner Fraktion für diesen Änderungsantrag wohl sehr gekämpft hat, nicht durchgesetzt hat. Warum hat er sich nicht durchgesetzt? - Das bleibt unsere Vermutung.

Ein großer Baustein in der derzeitigen Debatte über die neue GEZ-Gebühr ist die Frage der Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen, des Handwerks und der Wirtschaft. Ich glaube, das war einer der Hauptpunkte. Das Handwerk, viele Unternehmen und auch die Hoteliers sind zurzeit sehr viel unterwegs, um die gemeinsame Mediengebühr, die wir gerade partei- und länderübergreifend auf den Weg bringen werden, zu verhindern.

Dabei ist sie eine nachhaltige und zukunftsträchtige Gebühr, die dafür sorgt, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk nachhaltig abgesichert wird und dass der Rundfunk auf allen Wegen unabhängig davon, welches Gerät man hat, empfangen werden kann. Die Wohnungsgebühr soll dafür sorgen, dass die Schnüffelei der GEZ hinter den Haustüren endlich aufhört. Dann ist es egal, wie viele Leute in der Wohnung wohnen und wie viele

Geräte in der Wohnung stehen. Alles wird sehr viel einfacher.

Ein bisschen komplizierter wird es sicherlich für die Unternehmen. Für sie gibt es eine Staffelung, die alle Ministerpräsidenten vereinbart haben. Es gibt ein Eckpunktepapier mit Regelungen, die vorsehen, dass gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter natürlich auch die Unternehmen zu dem Aufkommen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühr beitragen müssen.

Denn, geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie daran erinnern, dass zurzeit 91 % der Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus dem Privatbereich und 3 % aus dem öffentlichen Bereich kommen und der Rest auf das Handwerk und die Wirtschaft entfällt. Daran soll sich nichts ändern.

Auch die Wirtschaft ist Teil der Gesamtgesellschaft und hat eine Pflicht, sich an der Finanzierung des wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen. Deswegen kann ich die Debatten, in denen gesagt wird, dass wir die Wirtschaft nicht über Gebühr belasten dürfen, nicht verstehen; denn die Wirtschaft ist gar nicht über Gebühr belastet. Wir müssen nur darauf achten, dass wir bei den kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu Verschiebungen kommen, die vor Ort große Schwierigkeiten bereiten. Es ist aber noch genug Zeit, das zu beeinflussen.

Ich hätte mich gefreut, wenn die Kollegen von der CDU in einem gemeinsamen Änderungsantrag z. B. diese Ängste formuliert hätten und wir unseren Ministerpräsidenten Ende dieses Monats in die Beratungen hätten schicken und ihm den Auftrag erteilen können: Bitte kümmere dich auch um das Thema kleine und mittlere Unternehmen!

(Beifall bei der SPD)

Das verbleibt heute. Das kriegen wir nicht hin, weil es keinen gemeinsamen Änderungsantrag gibt und sich der Landtag in der wichtigen Debatte um die neue Mediengebühr wieder einmal abmeldet, weil es keine Äußerung aus diesem Landtag gibt, sondern wir dies der Landesregierung überlassen. Deswegen kann ich nur an die Ausführungen meiner Kollegen von vorhin anschließen. Auch in diesem Fall meldet sich unser Landtag ab. Wir debattieren zwar darüber, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Die SPD unterstützt den Antrag der Grünen. Wir hätten uns vielleicht noch gewünscht, dass wir

einen Satz zum Thema „GEZ“ hätten aufnehmen können. Das ist jetzt aber auch egal.

Wir sind gespannt, wie die Beratung weitergeht. Wenn die CDU-Fraktion dem Änderungsantrag heute nicht zustimmt, meldet sie sich in der medienpolitischen Debatte wieder einmal ab, bleibt weit hinter dem zurück, was zwischen den Ländern ohnehin schon vereinbart ist, und lässt im Grunde genommen auch ihren eigenen Ministerpräsidenten im Regen stehen; denn schon sein Vorgänger hat das Papier mit unterzeichnet. Von daher bin ich sehr gespannt, ob es Ihnen, Herr McAllister, Angst macht, wenn Sie sich in dieser Debatte nur auf die Unterstützung von SPD, Grünen und Linken verlassen können, während Ihre eigene Fraktion dazu gar nichts sagen will. Das ist aber Ihr Problem.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Also, meine geehrten Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie dem Antrag der Grünen zu! Dann haben wir eine qualifizierte Äußerung aus Niedersachsen zum neuen Gebührenmodell. Wir setzen dann ein gutes Zeichen an den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir wollen, dass er auf allen Kanälen geräteunabhängig empfangen werden kann. Ich finde, das ist auch für den NDR ein gutes Zeichen.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Behrens.

(Wilhelm Hogrefe [CDU]: Das Thema ist beim MP in sehr guten Händen!)

Herr Schobert hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Behrens, ich finde es schön, dass Sie sich um unseren Ministerpräsidenten sorgen. Man kann es aber nicht oft genug sagen, dass wir wissen, dass unser Ministerpräsident David McAllister uns auch in Medienfragen in Deutschland im Konzert mit den anderen Bundesländern hervorragend vertritt und weiß, was für Niedersachsen wichtig ist,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und dass er diese Position auch zukünftig natürlich mit unserer vollsten Unterstützung so vertreten wird und vertreten kann.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Jetzt kommen wir aber mal zum Ernst!)

Weil wir hier im Landtag bereits in den vergangenen Jahren intensiv darüber diskutiert haben, ist uns nicht verborgen geblieben, dass wir in der Frage des Gebühreneinzugs und in der Frage des Gebührenmodells im Bereich der GEZ endlich vor einer entscheidenden Änderung stehen. Wenn man bedenkt, dass dieser Wechsel nach Jahrzehnten stattfindet, dann bedeutet das für uns, dass wir auch vor neuen Herausforderungen und neuen Diskussionen stehen. Da wir die Tragweite der Diskussion kennen, ist es für uns als CDUFraktion wichtig, dass wir in unserer Fraktion diese Diskussion zu Ende führen, bevor wir uns hier im Landtag abschließend zu diesem neuen Rundfunkmodell äußern.

Es ist bereits klar, dass insbesondere die Verbraucher die Gewinner bei der Diskussion sind, die wir über die Neuordnung der Rundfunkgebühren führen. Warum? - Weil wir mehr Gerechtigkeit bekommen, weil wir keine GEZ-Schnüffler mehr haben und weil viele Dinge, die immer wieder dafür gesorgt haben, dass wir Petitionen von aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern bekommen haben, nach dieser Reform der Vergangenheit angehören werden. Das ist ein großes gemeinsames Ziel, das wir alle zusammen erreicht haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Diesen grundsätzlichen Systemwechsel haben die Ministerpräsidenten der Länder am 10. Juni dieses Jahres eingeleitet. Dabei wurden folgende Eckpunkte festgelegt: der grundsätzliche Wechsel des Gebührenmodells. Es wurde festgelegt, dass die finanziellen Belastungen für die privaten Haushalte nicht steigen sollen. Und es wurde festgelegt - ich erwähnte es; dies ist ganz wichtig -, dass die GEZSchnüffelei aufhört.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist doch nicht wahr!)

- Das ist wahr!

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Nein!)

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Bei euch sollte man öfter schnüffeln!)

Darüber hinaus gibt es - auch dazu haben wir Petitionen erhalten - Änderungen z. B. dahin gehend, dass künftig eine GEZ-Gebühr nur für eine Wohnung fällig wird ganz egal, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Das würde beispielsweise bedeuten, dass ein Kind, das noch bei seinen Eltern in einer gemeinsamen Wohnung wohnt, aber bereits über ein eigenes Einkommen verfügt, eben nicht, wie bisher, Rundfunkgebühren zahlen muss, sondern im Grunde genommen an der Zahlung der Eltern für die Rundfunkgebühr in der gemeinsamen Wohnung partizipiert.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Ein sehr gu- ter Vorschlag!)

Wir haben eine Regelung in Bezug auf die Arbeitszimmer - Sie erinnern sich; auch das hatten Petitionen, die wir im Medienausschuss behandelt haben, zum Inhalt -, dass die beruflich genutzten Arbeitszimmer in einer Wohnung nicht mehr einer gesonderten Gebühr unterliegen. Und wir haben die notwendige Regelung, dass es bei sozialen Härtefällen nach wie vor die Möglichkeit einer Befreiung von den Rundfunkgebühren gibt - ganz wichtig -, aber - das ist neu - dass diese Befreiung acht Wochen rückwirkend ausgesprochen werden kann. Sie wissen das. Bisher war die Situation so, dass die Befreiung erst wirksam gewesen ist, nachdem der Antrag gestellt worden ist. Künftig kann die Befreiung acht Wochen zurückdatiert erfolgen. Das ist gerade für den sozialen Bereich unheimlich wichtig.

Nun zu den anderen Fällen. Man kann sagen, dass 7 % nicht viel sind. Wir halten es schon für wichtig, wie sich die 7 % Gebührenaufkommen im Bereich der Wirtschaft staffeln; denn wir haben es hier mit Wirtschaftsunternehmen zu tun, die wahrhaftig zum Teil mit jedem Euro rechnen müssen.

Auf der einen Seite haben wir zwar den Vorteil, dass wir das Arbeitszimmer - ich erwähnte es - in der privaten Wohnung nicht mehr zur Gebührenpflicht zählen, und auch den Vorteil, dass die Kleinstbetriebe merklich entlastet werden. Ein Kleinstbetrieb mit weniger als vier Beschäftigten zahlt zukünftig nur noch ein Drittel Rundfunkgebühr. Auf der anderen Seite haben wir aber auch andere Bereiche wie z. B. das Kfz-Handwerk und Autovermietungen - diese Beispiele konnten wir ja lesen -, und es sind auch Baugeräte betroffen, wie z. B. Bagger und Kräne, die mit so großem Lärm verbunden sind, dass dort garantiert niemand mehr Radio hören kann. Natürlich sind wir dem Handwerk sehr dankbar dafür, dass es uns darauf auf

merksam macht. Wir haben Berechnungsbeispiele, nach denen z. B. ein kleiner Bäckereibetrieb mit drei, vier oder fünf Filialen und vier Autos auf einmal anstatt 215 Euro Rundfunkgebühr im Jahr 600 Euro und vielleicht noch mehr bezahlen muss. Wir wissen: Wir haben dort eine Schieflage, über die wir intensiv diskutieren müssen, damit diese Belastung nicht so groß wird, dass wir nachher ganz andere Dinge haben, die wir politisch nicht wollen, nämlich letztendlich eine zu große Belastung für unsere mittelständischen Unternehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch wenn wir heute keinen Antrag verabschieden werden, heißt das nicht, dass wir nicht weiterhin in intensiven Gesprächen bleiben; das wissen Sie. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass gerade in diesen Punkten die Zusammenarbeit mit unserer Staatskanzlei, mit unserem Ministerpräsidenten, aber auch im Ausschuss sehr gut ist.

Ich freue mich darauf, dass wir in den nächsten Wochen intensiv über die Unwuchten diskutieren werden, die ich gerade genannt habe, nämlich die Beispiele im Bereich des Handwerks, und dass dann am Ende des Weges eine Rundfunkgebühr da ist, die endlich wieder transparent ist, die von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird und die die Qualität unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert, sodass wir dann alle gemeinsam sagen können, ganz egal, von welcher Seite wir uns genähert haben: Das haben wir gut gemacht!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Auf den Kollegen Wittich Schobert habe ich zwei Kurzinterventionen. Zunächst von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Helmhold für exakt anderthalb Minuten. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schobert, Sie haben hier dargestellt, dass Ihre Fraktion an verschiedenen Stellen noch Beratungsbedarf hat. Leider haben Sie das im Ausschuss nicht zur Diskussion gestellt, aber das macht ja nichts.

Ich bin sehr fürs Diskutieren. Deswegen möchte ich beantragen, dass wir das gemeinsam tun, dass

wir diesen Antrag in den Ausschuss zurücküberweisen und dass Sie ihn heute nicht ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Das hat auch etwas damit zu tun, dass Sie, wenn Sie den Antrag heute ablehnen, den Ministerpräsidenten quasi zwingen, die Eckpunkte wieder aufzukündigen; denn in dem Antrag steht ja beispielsweise: