Protocol of the Session on August 19, 2010

erfüllen. Gegen diese Angebote bestehen aus verschiedenen Bundesländern rechtsbeständige Untersagungen, und es wird auch mit Zwangsgeldern und demnächst auch mit Internetsperren vorgegangen. In diesem Bereich wurden seit 2008 460 Untersagungen ausgesprochen.

Selbstverständlich beschäftigt sich die Glückspielaufsicht auch mit der Toto-Lotto-Gesellschaft. Wir müssen alles daran setzen und kontrollieren, ob gerade auch hier die Spielsucht eingedämmt wird. Es geht auch darum, dass Angebot dort insgesamt zu kontrollieren. Das ist auch getan worden. Insofern kann man sagen, dass die Glücksspielaufsicht den Glücksspielstaatsvertrag sehr konsequent umgesetzt und durchgesetzt hat.

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion stellt Herr Nerlich die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Innenminister, in der Presse ist zu verfolgen, dass hier und da illegale Wettlokale geschlossen werden, gerade auch in der Region Braunschweig, die auch Sie gerade erwähnt haben. Ich frage die Landesregierung trotzdem, warum es insgesamt so lange dauert, bis die Glücksspielaufsicht die Wettbüros illegaler Anbieter endgültig schließt.

Danke schön. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Schünemann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir leben in einem Rechtsstaat, und gegen jede Verfügung kann mit Rechtsmittel vorgegangen werden, d. h. es handelt sich immer um ein durchaus längeres Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht usw. Ferner kommt es häufiger zu einem Namens- oder Inhaberwechsel, sodass gegen den neuen Betreiber vorgegangen werden muss. Deshalb ist das ein durchaus mühsamer Prozess.

Aber Sie sehen anhand der Zahlen, die ich eben vorgelegt habe, dass wir die Verfügungen in den meisten Fällen umgesetzt haben und diese höchstrichterlich bestätigt worden sind. Ich gehe davon aus, dass wir auch diejenigen Spielstätten sehr zügig schließen können, die bisher ihre Angebote noch illegal unterbreiten, wenn die letzten Ent

scheidungen auf europäischer Ebene durchgesetzt worden sind. Sie erkennen, dass unsere Verfügungen durchaus greifen.

Des Weiteren ist das eine Thematik, an die wir uns herantasten mussten. Das läuft nicht einfach nur mit Verboten; denn anschließend wird auf der anderen Straßenseite vielleicht wieder eine Wettbude eröffnet. Deshalb haben wir zuletzt mit Versiegelungen gearbeitet. Dieses Instrument hat gerichtlich Bestand gehabt und hat auch zum Erfolg geführt. Deshalb ist es, wenn Sie aus dem Braunschweiger oder Hannoveraner Raum kommen, schwer, noch illegale Wettbüros zu finden, weil sie alle geschlossen worden sind.

Danke schön. - Von der Fraktion DIE LINKE möchte Herr Kollege Adler eine weitere Zusatzfrage stellen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an das Letztgenannte anknüpfen. Herr Minister Schünemann, Ihnen ist vielleicht die Firma Tipico bekannt, die in Oldenburg mehrere Sportwettbüros unterhält und nach meiner Kenntnis noch kein einziges Mal irgendwelchen Einschränkungen unterlag. Diese Firma hat auch noch nicht ihren Namen geändert. Vielleicht können Sie mich über diese Firma informieren.

Meine zweite Frage ist eher genereller Art: Wie steht die Landesregierung zum sogenannten nationalisierten Lizensierungsmodell, das in Italien und Frankreich eingeführt ist und ab 2011 auch in Belgien eingeführt wird, wonach ausländische Anbieter unter bestimmten Auflagen, nämlich Schutz vor Geldwäsche, Spielsuchtprävention und Glücksspielsteuer eine nationale Lizenz für Onlinespiele wie z. B. Poker oder Sportwetten erhalten?

Danke schön, Herr Kollege Adler, auch für den Hinweis, dass Sie zwei Zusatzfragen gestellt haben. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!

Zur ersten Frage: Es handelt sich um einen ausländischen Anbieter. In der ersten Stufe gehen wir jetzt gegen örtliche Wettbüros vor. Dabei sind wir, wie ich dargestellt habe, sehr erfolgreich tätig.

Zur zweiten Frage: Genau das ist die Diskussion, in der wir uns befinden, weil wir selbstverständlich alles daran setzen müssen zu klären, wie wir gegen diejenigen, die aus dem Ausland illegal mit einem Angebot auf den Markt kommen, vorgehen können und wie dies in einem Staatsvertrag definiert werden kann. Genau vor dieser Diskussion stehen wir, diese Lücke müssen wir schließen.

Nun stellt Herr Jüttner für die SPD-Fraktion eine Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider waren wir bei der Haushaltsklausur der Landesregierung nicht vertreten. Wir hätten ansonsten Herrn Schünemann gern in seinem Kampf gegen diese unvorstellbaren Angriffe der FDP unterstützt, dieses Thema ins Wirtschaftsministerium zu verlagern.

Vor dem Hintergrund, Herr Innenminister, dass dieser Aspekt in der Landesregierung äußerst strittig ist, und vor dem Hintergrund Ihrer Aussage von eben, dass die Landesregierung keinerlei Möglichkeiten hat, einen Betreiber zu veranlassen, sein Geschäft nach Niedersachsen zu verlagern, frage ich, wie Sie die Presseerklärung von Herrn Dürr vom 15. April dieses Jahres einschätzen, der der Meinung ist, dass die Vergabe von Konzessionen an seriöse Betreiber die Situation im niedersächsischen Landeshaushalt deutlich verbessern könnte.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Kabinett noch einmal festgelegt - das ist keine Überraschung -, dass wir uns beim Glücksspielstaatsvertrag, der jetzt überprüft wird und wonach entschieden wird, ob es einen neuen oder nur eine Änderung geben soll, an die Ziele des Entschließungsantrags vom Dezember 2007 zu halten haben. Darin ist genau festgelegt worden, dass eben auch die privaten Anbieter berücksichtigt werden müssen und insofern auch die Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Das ist meiner Ansicht nach richtig.

Genauso haben wir bekräftigt - darin sind wir uns einig, wahrscheinlich sogar im ganzen Haus -, dass das Lottomonopol erhalten bleiben muss. Das habe ich vor dem Hintergrund der Risiken einer Liberalisierung dargestellt.

Es ist richtig, dass man aus rechtlichen Gründen niemanden zwingen kann, den Firmensitz in Deutschland oder in Niedersachsen zu haben. Man kann also bitten, dass ein Unternehmen seinen Firmensitz in Niedersachsen hat. Dann kann man es besteuern. Aber rechtlich kann man dies nicht umsetzen.

Das alles sind Komponenten, die wir uns anschauen müssen. Wir alle - ich glaube, auch Sie - werden sicherlich froh sein, wenn es andere Angebote gibt, wenn es vielleicht ein anderes System gibt, und wir werden gerne zu zusätzlichen Einnahmen kommen; dagegen wird sich niemand wehren. Aber man muss diese Aspekte, die auch vom Deutschen Olympischen Sportbund vorgetragen werden, sehr sorgfältig prüfen; denn wenn das dazu führt, dass wir am Ende zwar bei den Sportwetten vielleicht das eine oder andere mehr haben, aber der Hauptanteil, nämlich das Lottomonopol, fällt und wir die Einnahmen daraus nicht mehr haben, dann haben wir eine Milchmädchenrechnung aufgemacht.

Diese Diskussion führen wir gerade insgesamt, nicht nur in Niedersachsen, nicht nur im Kabinett, sondern bundesweit. Da äußert sich auch der Landessportbund, der durchaus Sorgen hat, aber auch der DOSB, der vom Fußball dominiert wird und das anders sieht. Deshalb ist das keine leichte Aufgabe.

Wenn es Vorschläge gibt, die Haushaltslage durch weitere Einnahmen zu verbessern, dann nehmen wir jeden Vorschlag ernst. Aber es ist auch richtig, vor den Risiken zu warnen. Ich glaube, auch darin sind wir uns einig.

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Hagenah eine weitere Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass von einem Bundesland wie Schleswig-Holstein, aber auch von einigen hier im Hause Bestrebungen bestehen, aus dem bisherigen Glücksspielstaatsvertrag zugunsten eines

anderen Modells auszusteigen und die Revision 2011 zu nutzen, um neu zu starten, ob Insellösungen - für den Fall, dass elf Länder bei dem bisherigen Staatsvertrag bleiben - denkbar wären, mit denen diese Länder einen eigenen Weg gehen, und welche Konsequenzen das für diese Länder hätte. Oder würde, wenn man das Quorum der elf Bundesländer mit der neuen Initiative nicht brechen kann, zwangsläufig der gesamte Staatsvertrag für die Bundesrepublik weitergelten? - Bitte beleuchten Sie doch einmal diese Varianten!

Danke schön, Herr Hagenah. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode. Bitte!

Sehr geehrter Herr Hagenah, rein rechtstheoretisch könnte man, weil es sich um ein föderales System handelt und es eine Länderzuständigkeit gibt, 16 unterschiedliche Reglementierungen haben. Dass das in der Praxis keinen Sinn macht, ist wohl uns allen klar. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, eine Einigung aller 16 Länder zu erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Die letzte Wortmeldung zu einer Zusatzfrage liegt mir von Herrn Jüttner von der SPD-Fraktion vor. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann hat ja darauf aufmerksam gemacht, dass alle das Lottomonopol aufrechterhalten wollen, dass aber aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Argumentation so ist, dass es hohe Risiken gibt, dass dann, wenn an anderen Stellen Liberalisierungen vollzogen werden, der Kern, nämlich dieses Lottogeschäft, in seinem Monopol nicht aufrechterhalten werden kann.

(Christian Dürr [FDP]: Das Bundes- verfassungsgericht hat nur zu den Sportwetten geurteilt!)

Das ist eine Einschätzung, die wir zusammen mit Herrn Schünemann teilen. Das ist eine hoch riskante Veranstaltung. Wir reden über 270 Millionen Euro, die Niedersachsen an dieser Stelle jedes

Jahr an Einnahmen hat. Das meiste davon ist aus dem Lottogeschäft.

Herr Schünemann, ich frage Sie vor diesem Hintergrund, wie Sie es empfunden haben, dass die finanzpolitischen Sprecher aller CDU-Landtagsfraktionen am 13. April dieses Jahres gemeinsam beschlossen haben, dass sie am Lottomonopol festhalten wollen, aber eine Liberalisierung bei den Sportwetten anstreben.

(Beifall bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Gute Leute sind das!)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann!

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, dass man ein Monopol nur aufrechterhalten kann, wenn das tatsächlich mit der Förderung der Suchtprävention begründet werden kann und der Staat dies auch ernst nimmt und konsequent umsetzt. Deshalb haben wir das in Niedersachsen, gerade was die Glückspielaufsicht angeht, ganz konsequent umgesetzt; denn ansonsten wäre das Monopol - mit all den Folgen, die das hätte - gefährdet.

Entscheidend ist, dass bei der Klausurtagung der Chefs der Staatskanzleien, auf der es vorbereitet wird, und natürlich anschließend bei der Ministerpräsidentenkonferenz alle Aspekte abgewogen werden.

Auch die Innenministerkonferenz hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Es hat ein klares Votum dafür gegeben, dass man das Lottomonopol nicht leichtfertig aufgeben darf. Es gibt verschiedene Tendenzen, übrigens auch der Glückspielreferenten, die in dem Zusammenhang ebenfalls ein klares Votum abgegeben haben.

Es gibt ein Land - das ist genannt worden: Schleswig-Holstein -, das eine abweichende Haltung hat und meint, dass man das durchaus zweiteilen kann, indem man das Lottomonopol erhält und gleichzeitig die Sportwetten liberalisiert. Es gibt aber eine andere Haltung, die auch durch Gutachten von Wissenschaftlern, insbesondere jedoch von Juristen dargestellt worden ist.

Es bleibt dabei, wir müssen in dieser Phase alle Argumente abwägen und zu einer vernünftigen Lösung kommen. Ich kann nur davor warnen, nur die eine Seite zu sehen und die vielen Einnahmen,

die theoretisch möglich sind, im Blick zu haben, aber auf der anderen Seite die Problematik außer acht zu lassen, dass man das, was man sicher hat, damit gefährdet. Das wird schwierig. Vor dem Hintergrund müssen wir uns das alles angucken. Wir sind uns in der Landesregierung in dem Punkt einig, dass wir einen Staatsvertrag brauchen, der rechtssicher ist, insbesondere was das Lottomonopol angeht.

Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit kann ich feststellen, dass die Behandlung der Dringlichen Anfragen für diesen Tagungsabschnitt beendet ist.

Bevor ich gleich Frau Modder, die sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat, das Wort gebe, will ich noch darauf hinweisen, dass mir übermittelt worden ist, dass der Tagesordnungspunkt 25 direkt überwiesen werden soll, sodass ich den Antrag dann nur noch zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung aufrufen werde. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Inzwischen liegen mir zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor. Bevor ich Frau Modder das Wort gebe, will ich noch auf etwas hinweisen; am besten ist es vielleicht, dass ich § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorlese:

„Ein Mitglied des Landtages, das das Wort zur Geschäftsordnung erhalten hat, darf sich nur zur verfahrensmäßigen Behandlung des gerade anstehenden oder des unmittelbar vor ihm behandelten Beratungsgegenstandes oder zum Ablauf der Sitzungen des Landtages äußern.“

Dass das nicht länger als fünf Minuten dauert, setze ich voraus. Frau Modder, Sie haben das Wort.