Protocol of the Session on June 10, 2010

Letztlich ist auch zu beachten, dass wir selbst mit unserem eigenen Verhalten in der Tat Vorbildfunktion haben und Beispiel sein müssen, wie wir mit Alkohol umgehen. Da können wir jeder bei sich

selbst anfangen - aber auch bei Organisationen und sicherlich auch bei der Werbebranche. Das ist aber bei der Wirtschaft zu suchen. Da können wir wenig hineinreden. Wir werden das natürlich überprüfen.

Wir können aber auch Wettbewerbe und Maßnahmen an Schulen durchführen. Beim Rauchen haben wir damit ja ganz gute Erfahrungen gemacht. Schulen haben sich an Kampagnen und Wettbewerben beteiligt, bei denen es darum ging, wie man kreative Ideen zum Thema Rauchen entwickeln kann. Genauso gut können wir das auch beim Alkohol machen.

Insofern gibt es einen bunten Strauß an Präventionsmaßnahmen, an dem wir auch weiter arbeiten werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Möhrmann von der SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Sie haben zwei Minuten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte das auch als Zwischenfrage machen können. Ich möchte die Ministerin gerne fragen: Sie haben das Projekt HaLT genannt. Wer finanziert das eigentlich, die Kommunen oder das Land?

Ich habe noch eine zweite Frage dazu: Ihre Vorgängerin hat mir im letzten Jahr eine Anfrage zum Projekt HaLT beantwortet und darin gesagt, dass im Januar dieses Jahres die konkreten Zahlen dazu vorlägen. Können Sie sie jetzt nennen? Wenn nicht, können Sie sie bitte nachliefern?

Frau Ministerin, bitte schön!

Ich habe eben schon nebenbei gesagt, dass die Krankenversicherungen die Kosten in dem HaLTProgramm übernehmen.

Die Zahlen können wir zu Protokoll geben. Wir werden sie erstellen.

Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir sind am Ende der Beratungen und kommen damit zur Abstimmung, und zwar zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2564 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dem Antrag wurde nicht gefolgt; er wurde abgelehnt.

Es folgt jetzt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2410 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1512 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Transplantationen - Zahl der potenziellen Organspender steigern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1203 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2539 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2577

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zielt auf die Annahme des Antrages in einer anderweitig geänderten Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Das Wort hat jetzt Herr Böhlke für die CDUFraktion. Bitte schön!

(Unruhe)

- Warten Sie bitte einen kleinen Moment! Wir warten noch so lange, bis sich die Abgeordneten, die nicht an der Diskussion teilnehmen wollen, nach draußen begeben oder hingesetzt haben. Einen kleinen Moment noch, Herr Böhlke! - Würden Sie dort hinten das Reden auch einstellen? - Vielen Dank.

Herr Böhlke, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen und Kollegen! Vor wenigen Tagen, am Samstag, dem 5. Juni, fand in Hannover die zentrale Veranstaltung des bundesweiten Tages der Organspende statt. Mit sehr viel organisatorischem Aufwand und hohem Einsatz haben die Organisatoren hier in Hannover, aber auch an vielen anderen Aktionsplätzen auf das Thema Organspende aufmerksam gemacht.

Gern möchte ich allen beteiligten Organisationen, aber auch den Transplantierten, deren Angehörigen sowie den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche für ihren erfolgreichen Einsatz ausdrücklich danken. Denn ihr Ziel ist es - wie auch das unsere -, sich zu engagieren, damit die Zahl der potenziellen Organspender steigt.

Es ist zweifelsohne ein Mutmacher, wenn festgestellt werden kann, dass in Niedersachsen die Zahl der realisierten Organspenden in den ersten vier Monaten des Jahres 2010 um ein Viertel, gut 25 %, gesteigert werden konnte und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum statt 106 jetzt 135 Organe zur Verfügung standen. Wir wissen aber auch, weil wir uns seit Langem mit diesem Thema beschäftigen, dass es immer wieder Schwankungen gibt und wir viel dafür tun müssen, um eine stabile, höhere Steigerungsrate bei den Organspenden zu erreichen.

Diesem Ziel dient der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der Grundlage für eine Expertenanhörung am 11. November 2009 war, deren Ergebnisse nach Auswertung und Beratung uns veranlasst haben, den eingereichten Antrag nochmals zu überarbeiten. Hierbei dienten die bisher

nicht berücksichtigten Hinweise und Anregungen der Experten, die uns im Vortrag überzeugten, als wesentliche Grundlage.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Bank haben es alle Experten in der Anhörung begrüßt, dass mit diesem Antrag das Thema auch weiterhin auf der Tagesordnung steht. Denn es gibt täglich Anlass, sich dafür einzusetzen, dass Leben durch Organspende gerettet werden können. Deshalb ist auch das Motto des diesjährigen Tages der Organspende so bedeutend und wichtig. Es lautet: „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig!“ Es ist nicht nur einprägsam, sondern, wie ich finde, auch sehr aussagekräftig.

(Beifall bei der CDU)

Die Anhörung machte deutlich: In Deutschland - nicht nur in Niedersachsen, in allen Bundesländern - herrscht eine absolute Organmangelsituation. Deutschland ist ein Organimportland im Eurotransplant-Bereich. Deshalb haben wir uns auch ausführlich mit der Frage befasst, ob die Rechtsgrundlage geändert werden sollte. In Deutschland gilt die Zustimmungslösung, die Alternative wäre die Widerspruchslösung. Das ist natürlich ein sehr sensibles Thema, bei dem sich jeder für sich seine eigenen Gedanken über die alternativen Möglichkeiten machen muss. Es wurde in den Beiträgen deutlich dargestellt, dass es im Interesse der Steigerung der Organspenderzahl nicht sinnvoll ist, sich darüber zu streiten, welcher Weg richtig ist. Denn die gesellschaftliche Einstellung zum Thema ist zu ändern. Die individuelle Entscheidung bleibt natürlich weiterhin dem Einzelnen überlassen; denn das Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz ist bekanntlich mit einer hohen Priorität ausgestattet.

Für mich persönlich, der vor der Expertenanhörung entschlossen war, die Widerspruchslösung stärker in den Mittelpunkt zu stellen, war es überzeugend, der Empfehlung zu folgen und einen kräftezehrenden, inhaltlichen und letztlich unnützen Kampf nicht zu führen, der nicht zu dem Ziel führt, das wir uns vorgenommen hatten. Beispiele wie die Zahlen aus Spanien machen deutlich, dass das nicht ohne Weiteres vergleichbar ist, weil teilweise auch Fälle von Gewebespenden statistisch erfasst werden und deshalb die Vergleichszahlen durchaus hinken.

Aber sicherlich wird es immer wieder Denkansätze geben, insbesondere wenn es uns nicht gelingt, die Bereitschaft für Organspenden und die tatsächliche Organspende spürbar zu steigern.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es bestand sehr deutlich Einvernehmen darüber, dass es unser gemeinsames Ziel sein muss, die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sowohl als potenzielle Organspender als auch als betroffene Angehörige verstärkt über das Thema aufzuklären und auch darüber zu informieren, welche Vorteile die Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung für eine Organspende schon zu Lebzeiten hat. Es geht auch darum, die Information der Ärzteschaft weiter zu verbessern und die Akteure der Gesundheitsprävention in die Aufklärung zur Organspende stärker mit einzubeziehen.

Wir begrüßen die Aktivitäten des runden Tisches zur Organspende unter Leitung des Sozialministeriums, und wir möchten auch mit diesem Antrag sicherstellen, dass die Netzwerke weiter eng zusammenarbeiten und eine Bündelung der Aufklärungsbestrebungen von der Landesregierung koordiniert wird und damit auch zukunftssicher gestellt wird.

(Beifall bei der CDU)

In der politischen Auseinandersetzung bestand weitgehende Übereinstimmung, und wir haben gehofft, dass wir hier auch in einem gemeinsamen Antrag unsere politische Willensbildung dokumentieren können. Bedauerlicherweise zeichnet sich seit Kurzem ab, dass dies nicht der Fall ist, weil die SPD-Fraktion einen weiteren Änderungsantrag gestellt hat, der auf die Beschlussfassung des Landtages aus dem Jahre 2004 Bezug nimmt. Hierzu hat die Landesregierung auch durch eine Unterrichtung schriftlich Stellung bezogen. Trotzdem hält die SPD daran fest, obwohl die Regierung schriftlich erläutert hat, dass diese Vorstellungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwirklicht werden können.

Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die SPD davon spricht, dass die Landesregierung die Beschlüsse des Landtages ignoriert habe und aufgefordert werden müsse, die Beschlüsse aus dem Jahre 2004 jetzt umzusetzen. Das ist reine Polemik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir bedauern, dass die Gemeinsamkeiten an dieser Stelle enden und dem Parteienstreit zum Opfer fallen.

(Zustimmung bei der CDU)

Schade, verehrte Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion, dass Sie deshalb unserem Antrag letztlich nicht zustimmen wollen. Nach unserer Auffassung hätte er auch Ihre Zu

stimmung verdient - und das nicht im Interesse des Antragstellers, sondern im Interesse der Schwerstkranken, die weiterleben können, wenn eine Organspende für sie Wirklichkeit wird. Deshalb wollen wir an unserem Antrag festhalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Humcke-Focks von der Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben das Ziel, die Anzahl der Organspender mit einer Kampagne zu erhöhen, von der wir nicht der festen Überzeugung sind, dass das Ergebnis völlig zufriedenstellend sein kann. In unserer Fraktion, der Fraktion der Linken, ist das Thema, ob und auf welche Weise Organspenden zu erhöhen sind, äußerst umstritten.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)