Protocol of the Session on June 10, 2010

Herr Thiele, es zeichnet sich auch dadurch aus, dass man sich zu Wort meldet.

Es liegen zwei weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es in Geschäftsordnungsdebatten immer um die verfahrensmäßige Behandlung von Tagesordnungspunkten und den Ablauf der Sitzungen des Landtages geht. Vor diesem Hintergrund habe ich die Diskussion bislang zugelassen. Wir bewegen uns bei den Diskussionsbeiträgen im Rahmen der Geschäftsordnung. Ich bitte aber darum, dass die Diskussion jetzt nicht in einem zweiten Durchlauf mit Beiträgen zur Geschäftsordnung ausgeweitet wird.

Herr Dr. Sohn hat sich nach § 75 zu Wort gemeldet. Er hat fünf Minuten Redezeit.

So lange brauche ich nicht. - Ich möchte nur noch auf das Argument von Herrn Möllring eingehen, weil es, selbst wenn er seit dem Krieg an dieser Verfassung mitgeschrieben hat,

(Minister Hartmut Möllring: Das habe ich nicht!)

meines Erachtens nicht zutrifft. Ihre gesamte Argumentation baute auf der Situation eines neuen Landtages auf. Der Landtag hat sich aber nicht verändert, sondern die Regierung will sich verändern. Insofern hielten wir es für eine saubere Lösung zu sagen: Der Ministerpräsident erklärt seinen Rücktritt. Auf dieser Grundlage - nach dem Rücktritt - wird - es muss ja eine Tagesordnung geben - zur Wahl eines Ministerpräsidenten eingeladen. Das wäre nach meiner Auffassung eine saubere Lösung. Das andere ist gefrickelt.

Herzlichen Dank. - Jetzt hat Herr Kollege Thümler das Wort zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Helmhold, ich bin erstaunt, dass

man sich beschwert, wenn im Parlament auf Fragen geantwortet wird. Herr Minister Möllring hat nichts anderes getan, als auf die Frage von Herrn Jüttner ausführlich zu antworten.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich kann ja verstehen, dass Ihnen diese Lehrstunde in niedersächsischem Recht nicht gefällt. Wo er recht hat, hat er aber recht. Ich denke, an der Reaktion der SPD-Fraktion können Sie erkennen, dass man dort zumindest verstanden hat, worum es geht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zum Verfahren möchte jetzt Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE sprechen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möllring hat natürlich recht damit, dass man keine rechtlichen Expertisen braucht, wenn die Rechtslage so einfach ist, dass man durch einen Blick in das Gesetz eine Antwort finden kann. Das ist aber hier nicht der Fall. Wir bekommen ja wahrscheinlich eine Einladung unter einer Bedingung. So stelle ich mir das jedenfalls vor. Was soll eigentlich passieren, wenn Herr Ministerpräsident Wulff nicht zum Bundespräsidenten gewählt ist und wir schon die Einladung haben?

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Dann wählen wir trotzdem einen neuen!)

Müssen wir dann trotzdem kommen?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Klar, auch dann gibt es einen neuen Ministerprä- sidenten!)

Wenn er nicht gewählt wird, dann wird er doch Ministerpräsident bleiben. Oder hat er etwas anderes erklärt?

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das geht doch gar nicht! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir wollen jetzt McAllister! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Das möchte ich gerne wissen. Wenn er aber auch für den Fall, dass er nicht zum Bundespräsidenten gewählt wird, nicht Ministerpräsident bleiben will, dann könnte er doch auch jetzt schon zurücktre

ten, und wir könnten jetzt einen neuen Ministerpräsidenten wählen. Irgendetwas stimmt doch da nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Von daher ist es für mich ein ungeklärtes Problem, ob man das mit einer Einladung, die unter einer Bedingung formuliert ist, handhaben kann. Was tritt ein, wenn die vorgesehene Bedingung nicht erfüllt ist? Darüber muss der Ältestenrat beraten.

(Beifall bei der LINKEN - Hans- Christian Biallas [CDU]: Dann fällt die Sitzung aus!)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. Ich wünsche den Mitgliedern des Ältestenrates heute Abend spannende Diskussionen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Zweite Beratung: Einzelbetriebliche Investitionsförderung nach Kassenlage gefährdet den Wirtschaftsstandort Niedersachsen - Unternehmen benötigen mehr Fördermittel und Planungssicherheit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2074 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/2537

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist, wie Sie wissen, nicht vorgesehen,

(Unruhe)

sodass ich die Beratung gleich eröffne, nachdem sich alles beruhigt hat.

(Anhaltende Unruhe)

- Bei Herrn Will akzeptiere ich es, wenn er noch mit einem Kollegen sprechen will, bei Herrn Perli akzeptiere ich es aber nicht. - Die anderen sind bitte auch etwas ruhiger. - Auch Herr Rolfes nimmt bitte Platz.

Jetzt hat Herr Will von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wichtig das Thema einzelbetriebliche Förderung in Niedersachsen ist, zeigt die Reaktion vieler betroffener Wirtschaftsförderer in den Kommunen und Landkreisen des Landes. Noch am 15. März 2010 wurde von Herrn Bode die einzelbetriebliche Förderung als wichtigstes Zuschussprogramm der Wirtschaftsförderung bezeichnet. Nach der ersten Einplanungsrunde allerdings - Ende März 2010 - wurde plötzlich ohne jegliche Vorankündigung dieses Programm eingestellt. Das hat zur Folge, dass viele Landräte, Bürgermeister und Wirtschaftsförderer Ihnen geschrieben haben. Viele Kommunalparlamente haben Resolutionen zur Beibehaltung der Wirtschaftsförderung verabschiedet. In einem gemeinsamen Anschreiben des Landrats Friedrich Kethorn in Abstimmung mit sieben Grafschafter Kommunen heißt es unter anderem:

„Die von Ihnen noch am 15. März 2010 als wichtigstes Zuschussprogramm der Wirtschaftsförderung bezeichnete einzelbetriebliche Förderung wurde ohne jegliche Ankündigung am 31. März 2010 eingestellt.“

An anderer Stelle heißt es:

„Darüber hinaus lässt die Art und Weise, wie wir als regionale Wirtschaftsförderer über die Abschaffung der GRW-Förderung informiert wurden, Zweifel an der stets geäußerten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen aufkommen.“

Dieser Brief spricht Bände. Weiter heißt es in dem Brief:

„Viele Unternehmen haben nur wenige Tage vorher eine Förderfähigkeitsbescheinigung über ihr Vorhaben erhalten und erwarten von einer mittelstandsnahen Regierung diesbezüglich auch Verlässlichkeit. Die Förderfähigkeitsbescheinigung suggeriert eine faktische Fördererwartung, und es ist den Unternehmen absolut unvermittelbar, aus welchem Grund eine Förderung einige Tage später nicht mehr realisierbar sein soll.“

Auch der Landrat des Landkreises Cloppenburg, Hans Eveslage, schreibt an Minister Bode:

„Die einzelbetriebliche GRW-Förderung ist die wichtigste Finanzierungsquelle mit nachweislich großen strukturfördernden Auswirkungen wie z. B. Investitions- und Beschäftigungseffekten. Mit der Abschaffung der Förderung ist kein Landesinteresse an der Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen in strukturschwachen Regionen mehr erkennbar.“

Das heißt also, auch CDU-Landräte fühlen sich von dieser Landesregierung im Stich gelassen.

Meine Damen und Herren, die Unternehmerinnen und Unternehmer haben eine Fördererwartung in das Wirtschaftsministerium gesetzt und werden von Ihrem Haus diesbezüglich eine Lösung erwarten. Herr Minister Bode, Sie haben die Verantwortung nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte zu schieben, sondern alles dafür zu unternehmen, den Antragstellern, die bereits eine Förderfähigkeitsbescheinigung besitzen, auch eine entsprechende Förderung zu ermöglichen. Sie wissen, dass die Verärgerung und der Vertrauensverlust enorm sind.

Meine Damen und Herren, erst in der 50. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 23. April 2010 hat Herr Bode über die sogenannte Neujustierung der GRW-Förderung in Niedersachsen unterrichtet. Nach wie vor liegen über 400 Anträge auf einzelbetriebliche Förderung beim Land, nach dem bisherigen Förderkonzept mit einem Fördervolumen von 175 Millionen Euro, wovon 115 Millionen Euro auf einzelbetriebliche Investitionszuschüsse entfallen. Die derzeit angeblich noch vorhandenen 7 bis 8 Millionen Euro sollen dann erst in der Einplanungsrunde im Herbst 2010 nach den alten Kriterien verteilt werden. Dann ist es aber viel zu spät. Die Unternehmen wollen und müssen jetzt investieren. Sie warten teilweise schon ein volles Jahr auf die Fördermittel.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen der Knappheit der Mittel sollen sowohl das Scoring als auch weitere Überlegungen ein Aussieben der Anträge erleichtern. Dies ermöglicht aber keine Planungssicherheit, die die Betriebe dringend benötigen. Natürlich ist es sinnvoll, im Hinblick auf knappe Mittel Höchstfördersummen festzulegen und Vorförderungen entsprechend zu berücksichtigen. Dem Ausschussvorsitzenden ist beizupflichten, der angeregt hat, diejenigen Betriebe, deren bereits vorliegende Anträge bei der zweiten Einplanungsrunde im Herbst 2010

erneut nicht berücksichtigt werden können, mit Mitteln des Haushaltsjahres 2011 zu bedienen.

Auch wir sind der Auffassung, dass erst im Jahre 2012 die neuen Kriterien in Kraft gesetzt werden sollten. Damit besteht ausreichend Zeit für die Betriebe, eine neue Orientierung im Hinblick auf die Förderung durch revolvierende Fonds zu schaffen.

Meine Damen und Herren, unsere Kritik am Ministerium bleibt. Man hat in der Vergangenheit von der Hand in den Mund gelebt. Solange Geld vorhanden war, wurde es mit der Gießkanne ausgeschüttet - um den Preis wiederholter Förderungen, erhöhter Fördersätze und ohne Weiterentwicklung des Wirtschaftsförderkonzeptes. Hier warten wir immer noch darauf, dass über die Ankündigungen hinaus ein sinnvolles Zukunftskonzept vom Minister vorgelegt wird.