sondern verfassungsrechtlich überprüfen lassen, was Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im gesamten Gesetzgebungsverfahren aufgeschrieben hat, nämlich dass die Übertragung des Maßregelvollzugs und der hoheitlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist.
Wir stehen hier nicht aus Jux und Tollerei. Vielmehr mussten Sie das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz entwerfen, weil das Gericht in Bückeburg Ihnen gesagt hat, dass das, was Sie getan haben, mit der Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Wenn Sie hier immer so tun, als hätte Bückeburg Ihnen nur aus Jux und Tollerei irgendetwas gesagt und als würden Sie hier nur aus Spaß etwas machen, was Sie in Wirklichkeit gar nicht hätten tun müssen,
dann lässt das, gelinde gesagt, den Respekt vor dem Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen vermissen.
Meine Damen und Herren, ich habe der Mimik in der CDU-Fraktion entnommen, dass keine Erwiderung gewünscht wird.
Ich kann dann feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, weise ich darauf hin, dass ich zu den Artikeln 1 und 2 zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD und danach über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen lassen werde. Zu den übrigen Artikeln des Gesetzentwurfes liegt nur die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.
Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs. 16/2558 zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drs. 16/2574 zu Artikel 1 auf. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs. 16/2558 zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drs. 16/2574 zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Die gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist so angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist so beschlossen worden.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1844 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/2531 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2559
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 16/2511 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/2532 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2562
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1844 mit Änderungen und den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 16/2511 unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die das Abgeordnetengesetz betreffen.
Ich beziehe mich zunächst auf den Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zu Fragen der Transparenz und die von uns vorgelegten Änderungen dazu. Im Zentrum unseres Gesetzentwurfes steht die Verankerung, dass das Mandat im Mittelpunkt
der Tätigkeit der Abgeordneten stehen soll. Der eine oder andere wird sich fragen: Was soll das eigentlich? Das ist doch eigentlich selbstverständlich! - Es gibt aber tatsächlich Leute, die meinen, dass das nicht selbstverständlich sei und einer Regelung bedürfe, die mit dem Selbstverständnis des Hauses zu tun hat, nämlich davon auszugehen, dass wir hier ein Vollzeitparlament und kein x-beliebiges Parlament sind, das man irgendwo finden kann.
Es hat auch damit etwas zu tun - ich ergänze, Herr Dr. Sohn -, dass wir das Selbstwertgefühl, das wir uns selbst schuldig sind, ernst nehmen sollten und deswegen auch ganz klar sagen: Das Mandat ist der Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Das hat auch etwas mit der Wertschätzung unserer Arbeit und von uns selbst zu tun. Die Frage, die wir im Ältestenrat schon geklärt haben oder zumindest versucht haben zu klären, warum wir jetzt dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht nähertreten wollten, d. h. die Regeln des Bundestages komplett auf die des Landtages zu übertragen, hat im Wesentlichen den Grund, dass in der von Ihnen gewählten Konstruktion bestimmte Merkmale gefehlt haben, die im Bundestag geregelt werden und hier nach Ihrem Gesetzesvorschlag nicht geregelt werden sollten, sodass das ein unvollständiges Konstrukt dargestellt hätte.
Das hätte erkennbar zu großen rechtlichen Problemen geführt. Diese wollten wir vermeiden, weil wir der Auffassung sind, dass die bisherigen Regeln, die sich der Landtag schon vor langer Zeit gegeben hat und die sich aus den Verhaltensregeln heraus entwickelt haben, bei der Anwendung gezeigt haben, dass sie brauchbar sind und dazu beitragen, die Fälle von Missbrauch tatsächlich aufdecken zu können.
Deswegen haben wir an der einen oder anderen Stelle Ergänzungen vorgenommen, u. a. muss die Angabe der vertraglichen oder gesetzlichen Berechtigungen, die Tätigkeiten nach sich ziehen, die man im Anschluss an das Mandat wieder ausüben
kann, aufgeführt werden, um hier klarzumachen, dass es keine Unterschiede zwischen Freiberuflern oder Personen gibt, die im Anschluss an ihre Abgeordnetentätigkeit in ihren alten Beruf zurückkehren können. Das ist eine Thematik, die man so oder so diskutieren kann, die aber dazu beiträgt, auch etwas mehr Transparenz herzustellen.
Sie haben weiter gefordert, dass die Spendenregelungen aufgenommen werden sollten. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die von Ihnen abgeschriebenen Regelungen des Bundestages nicht ganz vollständig waren und in ihrer Umsetzung hier dazu geführt hätten, dass es eben nicht zu mehr Transparenz gekommen wäre, sondern im Gegenteil zu größeren Problemen geführt hätten. Unsere Auffassung ist ohnehin, dass ein Abgeordneter das Geld nach dem Parteiengesetz an die Partei abzuführen hat und besser gar kein Geld annimmt, sondern das gleich über die Partei abwickelt, weil sie dies nach dem Parteiengesetz viel transparenter darstellen muss. Wir würden uns selber einen Tort antun, wenn wir dieses Prinzip verlassen würden. Es schützt uns. Wir sollten nicht daran gehen, es aufzuweichen. Das, was Sie vorgeschlagen haben, wäre eine Aufweichung gewesen.
Ebenso lehnen wir die Aufnahme für die kommunale Ebene ab, weil wir denken, auch hier kann es vor Ort besser geregelt werden.
Die Einführung einer Bagatellgrenze, die Sie fordern, ist ebenso wenig zu empfehlen, weil die vorgeschlagenen Empfehlungen unbestimmt sind und nicht den Zweck, dem sie dienen sollten, nämlich Transparenz zu erzeugen, erfüllen werden.
Wir haben das gesehen, und deswegen haben wir hier nach intensiver Beratung eine Änderung vorgenommen. Ich danke herzlich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns hier sehr deutlich beraten hat, nämlich in der Frage der Einführung - - -
bei den Kollegen Wendhausen und Viereck gehabt haben, die Abgeordneten zu verpflichten, an der Aufklärung der von ihnen möglicherweise verursachten Probleme selbst mitzuwirken. Das war in der Vergangenheit so nicht der Fall. Es ist auch nicht sinnvoll, dass die Landtagsverwaltung hinter bestimmten Tatbeständen herlaufen muss, sondern die Abgeordneten haben selbst an dieser Aufklärung mitzuwirken. So weit zu diesem Punkt. Das heißt: Wir werden den von Ihnen beantragten Punkt ablehnen. Sie haben das in unserem Änderungsantrag im Zuge der Ausschussberatungen mitbekommen.