Zu 2: Das Land Niedersachsen sieht es als seine Aufgabe an, im Rahmen einer verantwortungsvollen Ausländerpolitik die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland oder die Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland durch begleitende Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehört das gemeinsam vom Bund und den Bundesländern getragene REAG/GARP-Programm. Für mittellose Ausländerinnen und Ausländer aus Niedersachsen werden bei freiwilliger Rückkehr die notwendigen Reisekosten in voller Höhe übernommen und eine Reisebeihilfe gewährt, die für Erwachsene und Jugendliche 200 Euro sowie für Kinder unter zwölf Jahren 100 Euro beträgt.
Personen aus bestimmten Herkunftsstaaten können darüber hinaus Starthilfen erhalten. Diese betragen für Staatsangehörige der Länder
- Ägypten, Äthiopien, Algerien, Bangladesch, China, Côte d’Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Jordanien, Libanon, Marokko, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Syrien und Vietnam 300 Euro für Erwachsene und Jugendliche und 150 Euro für Kinder unter zwölf Jahren;
- Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Iran, Kosovo (außer Angehöri- ge der Minderheiten der Serben und Roma), Mazedonien, Moldau (Republik), Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Türkei und Ukraine 400 Euro für Erwachsene und Jugendliche und 200 Euro für Kinder unter zwölf Jahren;
Für Angehörige der sogenannten kleinen Minderheiten aus dem Kosovo (Ashkali, Ägypter, Gorani, Torben, Türken, Bosniaken) stockt das Land Niedersachsen die Starthilfe befristet bis 31. Dezember 2010 von 400 Euro um 350 Euro auf 750 Euro für Erwachsene und Jugendliche und von 200 Euro um 175 Euro auf 375 Euro für Kinder unter zwölf Jahren auf. Damit sind in Niedersachsen alle Minderheiten aus dem Kosovo gleichgestellt.
Personen, die aus Niedersachsen in den Kosovo zurückkehren, werden darüber hinaus mit dem Projekt „URA - die Brücke 2“ weitere Sofort- und Reintegrationshilfen angeboten. Hierzu gehören neben einer umfassenden Sozialbetreuung z. B. Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung und Jobvermittlung bzw. Existenzgründung. Im Rahmen dieses Projektes können grundsätzlich alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer, unabhängig von der Art der Aufenthaltsbeendigung, unterstützt werden.
Der Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) stehen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr besondere Möglichkeiten zur Verfügung. Anliegen ist es, gemeinsam mit den dort untergebrachten Personen Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Bei Bedarf werden sie mit individuellen Hilfen unterstützt, sofern diese nicht bereits durch allgemeine Rückkehrprogramme abgedeckt werden können. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Standort Bramsche zu, der dort spezielle Maßnahmen zur beruflichen Weiterqualifikation anbietet. Diese Individualhilfen stehen grundsätzlich auch dezentral untergebrachten, ausreisepflichtigen Personen zur Verfügung.
Zu 3: In den Jahren 2009/2010 wurden die Ersuchen der Härtefallkommission für die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Personen vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration angenommen: