Nun wird die Forderung eines kommunalen Wahlrechts für alle hier lebenden Drittstaatenangehörigen immer wieder damit begründet, dass die Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern beseitigt werden sollte. Hierbei wird allerdings übersehen, dass EU-Ausländer von vornherein einen ganz anderen Status haben als sonstige Ausländer aus Drittstaaten.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass mit der Einführung der Unionsbürgerschaft der Status der EU-Staatsangehörigen inzwischen weitgehend dem der Inländer gleichgestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, würde man Ihrer Argumentation in dieser Sache konsequent weiter folgen, so käme man um eine Forderung nach einem Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer auch auf der Landes- und Bundesebene nicht umhin. Sie müssten daher einmal beantworten,
wie Sie die kommunale Ebene als eine Art Versuchsfeld betrachten, Herr Kollege Bachmann, und hier einen anderen Status einräumen wollen, den Sie auf den übrigen Ebenen nicht haben und, wie ich Sie verstanden habe, auch nicht wollen.
In der Begründung des Antrags wird die Behauptung aufgestellt, dass das Fehlen eines kommunalen Wahlrechts ein Integrationshindernis darstelle. Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten wollen, dass die Integration von Migranten in den Ländern, in denen es ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gibt, signifikant besser gelungen wäre.
Das ist nachweisbar nicht der Fall. Nein, meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr viel mehr Wert auf Angebote z. B. zur Verbesserung der Sprachkompetenz legen. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Aufgabe.
Sie wollen gute Perspektiven für Kinder im Kindergarten und in der Schule haben. Außerdem wollen sie, dass die Arbeitslosigkeit gerade bei ihnen, den Ausländerinnen und Ausländern, nicht immer deutlich höher ist als bei ihren deutschen Kollegen. Ich meine, das sind Arbeitsfelder, in denen wir in der Integrationspolitik vorankommen wollen und in denen immer wieder gemeinsame Anstrengungen wichtig sind. Es gibt auch Erfolge, aber noch längst nicht genug. Da sollten wir weiterarbeiten.
Meine Damen und Herren, es ist in diesen Tagen schon des Öfteren darauf hingewiesen worden, dass der Bereich der Integrationspolitik im Sozialministerium und damit im Zuständigkeitsbereich unserer neuen Ministerin Frau Özkan angesiedelt ist. Ich bin ganz sicher, dass das Thema bei ihr in sehr kompetenten Händen ist. Sie ist mit großem Sachverstand ausgestattet. Ich meine, das ist ein Gewinn für Migration, aber auch für alle hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Davon bin ich fest überzeugt, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wir stehen in dieser Sache für Klarheit: Wer sich als Ausländer gut integriert hat, auf Dauer bei uns leben möchte und auf die Gestaltung seines Gemeinwesens, von der
Gemeinde bis zur Bundesebene, Einfluss nehmen will, der ist herzlich eingeladen, die deutsche Staatsbürgerschaft unter Verzicht auf seine bisherige zu erwerben.
Dann kann er auf allen staatlichen Ebenen durch ein aktives und passives Wahlrecht Einfluss nehmen. Es bleibt bei unserem Grundsatz: Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft und der Erwerb des aktiven und passiven Wahlrechts stehen am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses und sind insofern kein Begrüßungsgeschenk.
Meine Damen und Herren, ein Wahlrecht für alle staatlichen Ebenen macht eben auch insoweit Sinn, als viele Belange, von denen auch und gerade Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, eben im Landtag oder Bundestag entschieden werden. Ein Kommunalwahlrecht für Ausländer indes würde sogar das Interesse, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, eher weiter schwinden lassen. Im Ergebnis würde es die Integration deshalb nicht befördern, sondern, wie ich befürchte, eher behindern. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Deshalb werden wir Ihrem Vorhaben nicht zustimmen.
Danke schön, Herr Hiebing. - Zu einer Kurzintervention auf Ihre Rede hat Herr Bachmann von der SPD-Fraktion für anderthalb Minuten das Wort.
Erstens. Wie können Sie, Herr Kollege Hiebing, die Aussage, dass die Berufung von Frau Özkan ein deutlicher Beitrag sei, um den Integrationswillen dieser Landesregierung zu beweisen, damit vereinbaren, dass Sie an dieser Stelle der Masse der Menschen, sozusagen den Betroffenen, das Kommunalwahlrecht vorenthalten wollen und ein solches Zeichen, wie es die Einräumung dieses Wahlrechtes wäre, nicht setzen wollen?
unter Einsatz der freien Rede auf die Argumente des Redners einzugehen. Die Frage, welche Konsequenzen sich für Bundestags- und Landtagswahlen ergeben, habe ich klar beantwortet. Sie haben offensichtlich nicht zugehört, als ich dargelegt habe, dass es zum einen um kommunale Selbstverwaltung und zum anderen um gesetzgebende Körperschaften geht. Wenn wir für das Recht zur Wahl zu gesetzgebenden Körperschaften die erleichterte Einräumung der deutschen Staatsangehörigkeit z. B. durch Doppelstaatlichkeit erreichen, können wir dort auch das Wählerpotenzial erhöhen. Es gibt aber keine Automatik.
Ich sage deswegen noch einmal: Setzen Sie sich bitte mit den Argumenten der Redner auseinander, und verlesen Sie nicht vorgefertigte Reden! Sie haben die Chance, durch diese Entscheidung nicht nur den Integrationswillen zu zeigen, sondern wirklich effektiv etwas zu tun.
Der Satz mit der Passage, etwas zu tun, war ein guter Schlusssatz. Herr Kollege Bachmann, die anderthalb Minuten Redezeit sind zu Ende. Ich muss Sie bitten, jetzt aufzuhören. Ich weiß, dass Sie sich stimmlich sonst auch so durchsetzen würden.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmann, Sie mögen hier in Ihrer eigenen Art rhetorisch durchaus glanzvoll vortragen und dabei auf inhaltliche Unterschiede hinweisen. Sie sollten aber meine vielleicht etwas anders gewählten Worte nicht so kritisieren, dass Sie glauben, sich daran erbauen zu können. Ich denke, jeder muss hier selber ver
Ich habe mich mit Ihren Argumenten durchaus auseinandergesetzt. Ich habe in meiner Rede sogar erwähnt, dass Sie gesagt haben, dass mit der Einräumung des Kommunalwahlrechts die Einräumung des Wahlrechts für Bundestag und Landtage nicht einhergehe. Wenn Sie genau zugehört hätten, würden Sie zumindest Ihre Behauptung, ich hätte Ihnen nicht zugehört und mich mit Ihren Argumenten nicht auseinandergesetzt, nicht mehr aufrechterhalten können.
Ich habe in meiner Rede auch mehrere Politikbereiche - Arbeit, Ausbildung, frühkindliche Bildung - angesprochen und in diesem Zusammenhang wichtige Integrationsziele definiert. Es ist Ihr gutes Recht, dies anders zu sehen. Ich meine, ich habe deutlich gemacht, dass mir die Erreichung dieser Integrationsziele und die erfolgreiche Arbeit in diesem Sinne sehr wichtig erscheinen. Das sage ich an dieser Stelle noch einmal. Dabei bleibe ich auch.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie ha- ben den Antrag nicht verstanden!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern vorweg aus einer Abhandlung zitieren, die in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik veröffentlicht worden ist. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss kennen diese Abhandlung wahrscheinlich. Professor Dr. Klaus Sieveking von der Universität Bremen hat eine sehr interessante Abhandlung zum Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige unter der Fragestellung „Kosmopolitische Fantasterei oder Integrationsrechte für Einwanderer?“ geschrieben. Herr Hiebing, es ist sehr interessant, diese Abhandlung zu lesen. Darin widerlegt Herr Professor Sieveking all Ihre Argumente.
Ich möchte weiterhin aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im März 2007 zitieren. Ich meine, die Beantwortung erfolgte noch unter der schwarz-roten Regierung. Die Bundesregierung sagt in ihrer Antwort, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1990 die Einführung des
kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige nach Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei. Im Oktober 2007 - Grundlage dafür war ein von meiner Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingebrachter Gesetzentwurf - gab er den Hinweis auf die gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat aus dem Jahre 1993. Es wurde betont, die Integration aller in Deutschland wohnenden ausländischen Mitbürger durch Einräumung des Kommunalwahlrechts sei zu fördern, um die Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgern sowie den übrigen Ausländern zu beseitigen.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat ganz klar differenziert und auch ganz klar gesagt, die Einräumung des Kommunalwahlrechts sei möglich. Wir haben auch in den letzten Beratungen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Integrationskommission und im Innenausschuss gehört, dass die Einräumung dieses Wahlrechts durchaus möglich sei. Herr Hiebing hat aus der Anhörung des Innenausschusses im Bundestag im letzten Jahr zitiert. Dort hat die Mehrheit der Verfassungsrechtler gesagt, sie begrüße ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Nur zwei Verfassungsrechtler haben sich dagegen ausgesprochen. Auch hier möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren:
„Trotz aller spektakulären Bemühungen auf höchster Ebene in den letzten 20 Jahren und trotz des Integrationskonsenses zwischen den Parteien seit 2001 kann Integration nicht gelingen, wenn ein großer Teil der Einwanderer keine politischen Rechte hat.“
So begründete Dr. Dietrich Thränhardt von der Universität Münster seine Zustimmung zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages.
Unsere Fraktion kämpft seit Jahren für ein kommunales Wahlrecht. Auch wir haben aktuell wieder einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Sie müssen einmal zur Kenntnis nehmen, dass sich alle Fraktionen im Bundestag - bis auf die Union - für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige ausgesprochen haben. Es wurde in den vorherigen Debatten schon darauf verwiesen, dass es in den EU-Mit
gliedstaaten Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien, Estland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und der Tschechischen Republik und auch in Island ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Drittstaatenangehörige unter unterschiedlichen Bedingungen gibt.
Frau Präsidentin, zum Abschluss möchte ich Folgendes sagen: Wenn es um die wahre Teilhabe von Immigranten geht, verweigert sich die Union konsequent. Konservative Integrationspolitik endet immer dort, wo es darum geht, Migrantinnen und Migranten ihre Rechte an die Hand zu geben, ob nun im Handlungsprogramm unseres Bundeslandes oder im Nationalen Integrationsplan. Integrationspolitik à la Christdemokraten ist reine Symbolpolitik.