Protocol of the Session on April 29, 2010

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Sehr gut!)

Herzlichen Dank. - Ja, Herr Kollege McAllister, aber ich hätte Sie bei derartigen Äußerungen zumindest ermahnt. Einen Minister habe ich nicht zu ermahnen. Aber ich weise zumindest darauf hin, dass wir uns hier im Hohen Haus darum bemühen, uns entsprechender Ausdrücke zu bedienen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Emmerich-Kopatsch hatte sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Das ist leider nicht möglich.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Zusätzliche Redezeit!)

Aber nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, zusätzliche Redezeit - Herr Jüttner spricht es schon an -, haben Sie, Frau Emmerich-Kopatsch, anderthalb Minuten. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich brauche auch gar keine anderthalb Minuten.

Es geht mir nur um eine Fragestellung, die der Minister eben nicht zugelassen hat. Zu seinen naturschutzfachlichen Äußerungen wollte ich mich sowieso nicht äußern, weil es dann wieder passieren könnte, dass man eine Beleidigungsklage bekäme. Also lasse ich das einmal weg.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Fällt unter Indemnität! Kannst du ruhig machen!)

Ich hätte doch eine ganz wichtige Frage unter Ausnutzung der Indemnität: Herr Minister, können Sie mir sagen, wie viele direkt gewählte Abgeordnete aus der FDP hier in diesem Landtag befindlich sind?

(Beifall bei der SPD)

Frau Emmerich-Kopatsch, wir haben hier keine Fragestunde. Insofern müssen wir das vielleicht auf morgen verschieben. Ich weiß nicht, ob sich das im Rahmen der Fragestunde ergeben wird.

Es hat sich nun Herr Minister Sander zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort ja jederzeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sollte ich in irgendeiner Form bei dem Begriff „Kumpane“ irgendjemanden beleidigt haben, dann ziehe ich das mit großem Bedauern zurück.

(Beifall bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sag lieber „Genossen“!)

Herzlichen Dank, Herr Minister Sander. Einen fairen Umgang untereinander hier im Hause halte ich für exzellent.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit diesem Antrag soll sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz auseinandersetzen. - Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Dann haben Sie so beschlossen. Herzlichen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Erste Beratung: Kommunalwahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2403

Sobald es etwas ruhiger geworden sein wird, werden wir mit der ersten Beratung beginnen können. So lange warten wir erst einmal. - Zu Tagesordnungspunkt 27 hat von der SPD-Fraktion Herr Bachmann das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Mal befasst sich der Niedersächsische Landtag mit der eigentlich selbstverständlichen Frage, seit vielen Jahren hier lebenden Menschen, die zu allen Lasten beitragen, die hier Steuern und Sozialversicherung zahlen, die als Hauseigentümer und Mieter die kommunalen Abgaben entrichten und Grundsteuern bezahlen, die ihre Pflichten im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs erfüllen, die dieselben Entgelte wie die Mehrheitsgesellschaft für die Nutzung kommunaler Einrichtungen zahlen, die kurzum alle Pflichten wahrnehmen, auch mit denselben Rechten bei Kommunalwahlen auszustatten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Da wir im nächsten Jahr eine Kommunalwahl haben werden, ist es aktueller denn je, diese Frage jetzt im Niedersächsischen Landtag zu debattieren und entsprechende Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag nachhaltig durch ein Parlamentsvotum zu unterstützen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche bessere Möglichkeit gibt es, integrativ zu arbeiten, als bei der Wahl einer kommunalen Vertretung - es geht hier nicht um gesetzgebende Parlamente; da sind auch wir der Auffassung, dass dies an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist -, eines Selbstverwaltungsgremiums also, den Ein

wohnerinnen und Einwohnern, die ihre Pflichten erfüllen, die in den Gemeinden tragende Säulen unserer Gesellschaft sind und die wir zu ehrenamtlicher Tätigkeit auffordern, auch das Recht zu geben, die Vertretung mit zu wählen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben sie selbstverständlich an den Selbstverwaltungswahlen in der Sozialversicherung beteiligt. Niemand schließt sie dort aus. Wenn sie selbstständig sind oder als Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, können sie an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien der Kammern teilnehmen. Sie wählen in den Schulen Elternräte mit. Dies müssen sie noch stärker tun; wir werden gemeinsam weiter dafür werben. Sie wählen Mitglieder der Gesamtkonferenzen und Mitglieder der Schulvorstände. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen sie in den Betrieben und Verwaltungen wie selbstverständlich Betriebsräte mit. Die NGO billigt ihnen auch schon die Teilnahme an Einwohneranträgen und Einwohnerentscheiden zu. Da ist doch der erste Schritt getan. Also muss es auch darum gehen, sie aktiv und passiv mit dem Kommunalwahlrecht auszustatten.

Meine Damen und Herren, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir eine entsprechende Initiative der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, zuletzt durch die SPD-Bundestagsfraktion am 15. März 2010 eingebracht, hier vom Land aus unterstützen und gemeinsam dazu beitragen, dass in Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass die Länder in den Landeswahlgesetzen und Gemeindeverfassungen - Letztere werden wir demnächst ja diskutieren, Herr Innenminister - das kommunale Wahlrecht einführen können. Deswegen ist es richtig, diese Debatte, die nach unserer Auffassung geführt werden muss, zum jetzigen Zeitpunkt zu führen. Es gibt keine bessere Möglichkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nun werden Sie sagen, wer sich einbürgern lässt, erreicht dieses Wahlrecht. Das ist selbstverständlich richtig, und es ist auch weiterhin das Ziel, für mehr und leichtere Einbürgerungen zu werben. Hätten Sie in den letzten Jahren unseren Initiativen zugestimmt, erleichterte Einbürgerung auch unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit vornehmen zu können, hätten wir schon deutlich mehr Wahlberechtigte, als wir sie im Augenblick haben. Deshalb

sind diese Fragen selbstverständlich von Bedeutung. Aber es ist nicht nur eine Frage des Staatsangehörigkeitsrechts. Hier geht es, wie gesagt, um die Wahl von Selbstverwaltung. Da müssen Einwohnerinnen und Einwohner auch die Möglichkeit haben, mitzuwirken. Da darf die Mitwirkung nicht von der deutschen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden.

Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur besseren Repräsentanz und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund, also derer, die keinen EU-Status haben, unterstützen wir. Wir finden es aber nicht konsequent, dass die kommunalen Spitzenverbände ihnen das Wahlrecht nicht zugestehen wollen, und das Ganze ohne Begründung. Wer diese Position bezieht, muss sich schon auf die inhaltliche Debatte einlassen. Ich glaube, nach den positiven Begründungen, die ich hier gegeben habe, wird es den kommunalen Spitzenverbänden schwerfallen, negative Begründungen zu finden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen ist diese Debatte zu führen. Wir freuen uns, dass wir sie parallel zur Kommunalverfassungsdebatte führen können. Wir freuen uns, dass wir sie auch parallel zur entsprechenden Staatsangehörigkeitsdebatte führen können. Das nächste Plenum wird dazu schon Gelegenheit geben.

Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel zur Frage des Staatsangehörigkeitsrechts, kumulierend mit dem Kommunalwahlrecht, nennen. Stellen Sie sich vor: Einwohnerinnen und Einwohner sind bei Kommunalwahlen mit 16 und 17 Jahren wahlberechtigt, also auch die mit Migrationshintergrund. Dann kommt ihr 18. Geburtstag. Dann greift die Optionsregelung. Sie dürfen also bei der nächsten Kommunalwahl mit 16 und 17 Jahren auch dann wählen gehen, wenn die Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sie sie aber haben. Dann optieren sie zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, weil die deutsche Staatsangehörigkeit - vielleicht aus gutem Grund - nicht möglich ist, mit der Folge, dass dann das Kommunalwahlrecht mit dem Erreichen des 18. Geburtstages wieder weg ist. Wie wollen Sie ihnen erklären, dass sie mit 16 und 17 Jahren wahlberechtigt sind und sich die Wahlberechtigung mit 18 Jahren in Luft auflöst?

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, allein diese Argumente und die Argumente, die ich soeben in Bezug auf die Gemeindeebene im Hinblick auf Partizipationsnotwendigkeiten geschildert habe - also nicht nur Pflichten zu erfüllen, sondern auch Rechte zu haben -, müssten Sie veranlassen, diesen Antrag mit großer Mehrheit der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative zuzuleiten, mit einem entsprechenden Parlamentsbeschluss die Aktivitäten im Deutschen Bundestag zu unterstützen.

Nun bin ich gespannt, wenn wir nicht nur die alte Position des Innenministers hören, sondern, Frau Özkan, die der neuen Integrationsministerin.

(Starker Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Ja- wohl! bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hiebing. Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bachmann hat es schon gesagt: Nicht zum ersten Mal befasst sich der Landtag heute mit einem Antrag, der zum Ziel hat, ein kommunales Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürgern einzuführen. Zuletzt haben wir vor gut einem Jahr, im Februar 2009, einen in der Sache im Grunde gleichlautenden Antrag der Fraktion DIE LINKE hier diskutiert. Zuvor hatte sich der Niedersächsische Landtag auch schon in den 80er-Jahren mit diesem Thema befasst und sich schon damals gegen ein kommunales Ausländerwahlrecht entschieden.

Wie Sie alle wissen, könnte der Landtag ein solches Wahlrecht überhaupt nicht in eigener Zuständigkeit beschließen. Entsprechende Gesetze der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg wurden vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1990 für verfassungswidrig erklärt.

Es wäre daher - so ist es ja auch im Antrag formuliert - eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Natürlich wissen indessen auch die Vertreter der Oppositionsparteien ganz genau, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die gegen ein Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer sprechen. Diese Bedenken könnten

auch nicht durch eine Verfassungsänderung ausgeräumt werden; so haben es zumindest mehrere Verfassungsrechtler bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestages im Jahre 2008 erklärt.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Das sieht die Bundesregierung aber anders!)

Eine Erweiterung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige über den Kreis der EU-Bürger hinaus wird von einer Reihe von Verfassungsrechtlern sogar als Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Ordnung schlechthin betrachtet. Diese Meinung ist zumindest deutlich so geäußert worden.

Der Grundsatz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, unterliegt der Ewigkeitsgarantie des Artikels 20 des Grundgesetzes und kann selbst durch eine Verfassungsänderung nicht außer Kraft gesetzt werden. Eine Ausnahme - das ist wahr, meine Damen und Herren - kann es insoweit nur für die Staatsangehörigen anderer Länder der Europäischen Union geben, weil diese nach dem Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft, die auch das kommunale Wahlrecht umfasst, haben.

Nun wird die Forderung eines kommunalen Wahlrechts für alle hier lebenden Drittstaatenangehörigen immer wieder damit begründet, dass die Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern beseitigt werden sollte. Hierbei wird allerdings übersehen, dass EU-Ausländer von vornherein einen ganz anderen Status haben als sonstige Ausländer aus Drittstaaten.