Ob das Ziel allein mit einer Förderabgabe erreicht werden kann, muss im Ausschuss ausführlich beraten werden.
Unser Antrag für die Einführung eines Stoffstrommanagements in Niedersachsen, der am Donnerstag eingebracht wird, geht in die gleiche Richtung; denn mit dieser Form des Energiemanagements können auch Ressourcen geschont werden.
Eine Verzahnung unseres Antrages und dieses Gesetzentwurfs, um ernsthaft über Ressourcenschonung zu diskutieren, ist ein guter Ansatz. Dem sollten wir uns alle nicht verschließen, auch nicht die Damen und Herren der CDU und der FDP; denn es gilt, jetzt Strategien zu entwickeln, um dem immensen Flächenabbau entgegenzuwirken.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir nun zur Ausschussüberweisung kommen.
Gestatten Sie mir vorher folgende Erläuterung: Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein. Hier sind Wünsche im Hinblick auf die Mitberatung geäußert worden. Obwohl ich davon ausgehe, dass das eigentlich der federführende Ausschuss regelt, will ich Ihnen
einmal diese Wünsche nennen. Sie lauten: Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuss für Haushalt und Finanzen, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und - wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie das vorhin noch gewünscht, Herr Kollege Meyer - Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. - Ist das korrekt? Zeigt sich da Widerspruch?
(Zuruf von der CDU: Ja! Auch der Kul- tusausschuss! - Karl-Heinz Bley [CDU]: Wir werden das im Ausschuss regeln!)
Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das so beschlossen, und wir haben den Punkt 4 abgeschlossen.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2394
Dafür danke ich Ihnen, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat nicht weniger als zehn Jahre über ein Gendiagnostikgesetz diskutiert und debattiert. Allein daran lässt sich schon erkennen, dass dieses Thema ein ziemlich kompliziertes und komplexes ist.
Die Genomforschung - das werden die meisten von Ihnen wissen - hat in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht. Immer mehr Gene beim Menschen oder auch bei Tieren können funktional zugeordnet werden, und immer mehr Krankheiten können zumindest teilweise auch genetisch erklärt werden.
Einerseits kann dieses Wissen natürlich sehr hilfreich für die Menschen sein. Andererseits bedingt es aber auch Missbrauchs- und Diskriminierungs
potenzial. Menschen können auf ihre Erbanlagen reduziert werden. Das wäre dann eine moderne Form der Eugenik. So etwas will in diesem Hause niemand, glaube ich.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP]: Eugenik ist etwas ande- res!)
Das geltende Gendiagnostikgesetz behandelt ethisch so schwierige und anspruchsvolle Fragen wie, wer wann zu welchem Zweck eine genetische Probe entnehmen darf, was mit diesem Material zu geschehen hat, welche Untersuchungen überhaupt praktiziert werden dürfen und wie die genetischen Informationen verwertet werden dürfen.
Dieses neue genetische Wissen weckt auf jeden Fall sehr viel Interesse - und natürlich auch bestimmte Begehrlichkeiten. Manche Leute zeigen ein gesteigertes Interesse insbesondere an Abstammungsfragen - insbesondere dann, wenn sie unterhaltspflichtig sind.
Manchmal zeigt auch eine Passbehörde ein besonders starkes Interesse an genetischen Abstammungsdaten, wenn Leute aus Drittstaaten zuziehen wollen. Auch mancher Arbeitgeber oder manche Versicherung möchte natürlich gerne wissen: Wen stelle ich da überhaupt ein oder versichere ich? Hat er vielleicht erbliche Dispositionen zu einer bestimmten Erkrankung? - Ich komme damit auf den Kern unseres Gesetzentwurfes zu sprechen. Insbesondere genetische Krankheitsdispositionen sind von großem Interesse für Versicherungen sowie für Arbeitgeber.
Die im Bund geführte Gendiagnostikdebatte hat ab dem Zeitpunkt politische Schubkraft entwickelt, als es in unserem Nachbarbundesland Hessen einen ganz konkreten Fall gab. Dort hatte sich eine Frau auf eine Beamtenstelle, und zwar auf eine Lehrerstelle, beworben. Daraufhin hat der potenzielle Arbeitgeber, also das Land, von ihr verlangt, im Vorfeld einen Gentest durchführen zu lassen, weil ihr Vater an der Erbkrankheit Chorea Huntington erkrankt war. Die betroffene Lehreranwärterin hat dann dagegen geklagt und vor Gericht letztendlich recht bekommen; denn das Gericht hat erklärt, dass der Diskriminierungsschutz hier sehr viel höher wiegt als das Recht des Arbeitgebers auf die
entsprechenden Gesundheitsdaten. Unter anderem hat die Frau sehr nachvollziehbar argumentiert, dass auch bei anderen Krankheiten wie z. B. Herzinfarkt oder auch Krebs, die sehr viel verbreiteter sind als Chorea Huntington, eine gewisse genetische Disposition vorliegt und demzufolge dann quasi alle Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld genetisch gescannt werden müssten. Das wäre in der Tat eine genetische Massendiskriminierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen, dass in Niedersachsen zukünftig Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle im öffentlichen Dienst beim Land oder auch bei den Kommunen nicht im Vorfeld genetisch untersucht werden bzw. sich nicht verpflichten müssen, sich genetisch durchtesten zu lassen, womit eine genetische Auslese praktiziert wird. Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, im Vorfeld gewisse Gesundheitsdaten abzufragen. Das machen wir bei jeder Einstellung, bei Polizisten oder bei Lehrern. Aber der Arbeitgeber, also der Dienstherr, darf natürlich nicht aufgrund von genetischen Wahrscheinlichkeiten Bewerberinnen aussieben und damit Berufs- und Lebenschancen nehmen. Das ist uns sehr, sehr wichtig. Derjenige, der aufgrund einer genetischen Disposition von einem Arbeitgeber einmal abgelehnt wurde, hat einen entsprechenden Vermerk in seinem Zeugnis und kann deshalb eigentlich einpacken und direkt zum Sozialamt gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesgesetz regelt zwar das Verbot und in wenigen Ausnahmen zu Arbeitsschutzzwecken auch die Zulässigkeit von genetischen Tests. Ich habe jedoch gerade deutlich gemacht, dass das nicht für Landesbedienstete und Kommunalbeamte gilt. Die Länder haben in der Föderalismusreform II die entsprechende Kompetenz für die Landesbeamten und die Richter sowie für die unterstellten Kommunen und die allgemeinen Körperschaften bekommen. Deswegen wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass die entsprechende Arbeitsschutzgesetzgebung, wie ich es einmal nennen möchte, auch für unsere Landesbediensteten gilt. Da es im Bundestag zumindest zu diesem Passus - allgemeiner Arbeitsschutz -, dass Arbeitgeber zukünftig im Vorfeld nicht von ihren Bewerbern verlangen können, dass sie genetische Voruntersuchungen über sich ergehen lassen müssen, eigentlich einen großen Konsens gegeben hat und der Bundestag intensiver über andere Fragen - Versicherungs
schutz oder Gentests bei Zuzug von Dritten aus dem Ausland - kontrovers diskutiert hat, hoffe ich auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Briese. - Zu Wort gemeldet hat sich von der CDU-Fraktion Herr Kollege Wiese. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen wird die Anwendung der Regelungen aus dem Gendiagnostikgesetz des Bundes auch für Landesbeamte und kommunale Beamte bezweckt. Ich erspare Ihnen jetzt, im Wesentlichen das zu wiederholen, was der Kollege Briese ausgeführt hat; denn er hat den Sachverhalt hier korrekt wiedergegeben.
Ich will deswegen eingangs auch gleich sagen, dass wir als CDU-Fraktion die Intention des Gesetzentwurfes unterstützen. Wir sind schon der Auffassung, dass die rasant voranschreitenden Möglichkeiten in Wissenschaft und Forschung für uns alle viele Chancen mit sich bringen, auf der anderen Seite aber auch nach Grenzen in unterschiedlichen Bereichen verlangen. Wir müssen die Bereiche unseres Lebens sehr genau darauf abklopfen, wo wir möglicherweise Folgeerscheinungen haben, die für unser Zusammenleben nicht gewollt sind und wo ethisch-moralische Grenzen gegebenenfalls überschritten werden können. Dort müssen wir gegebenenfalls gegensteuern.
Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Deswegen ist es meines Erachtens folgerichtig, dass wir als Landespolitik jetzt darüber sprechen, was sich daraus für uns als Anpassungsbedarf ergibt. Auch wir wollen keine Ungleichheiten oder Unklarheiten zwischen den Bundesbeamten auf der einen Seite und den Landes- bzw. Kommunalbeamten auf der anderen Seite. Also ganz klares Signal: Einigkeit im Ziel!
Umgekehrt möchte ich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten, sich offen im Weg zu zeigen. Ich meine, es sollte der Beratung im Ausschuss vorbehalten bleiben, ob wir ein eigenes, isoliertes Gesetz für Niedersachsen brauchen oder ob es
rechtssystematisch nicht sinnvoller sein könnte, die entsprechenden Regelungen dort einzufügen, wo zukünftige Rechtsanwender sie am ehesten vermuten, nämlich im Niedersächsischen Beamtengesetz selbst. Darüber muss gesprochen werden. Uns ist wichtig, dass wir bis dahin sichergestellt haben, dass die niedersächsischen Behörden entsprechend verfahren. Es ist ein Beispiel genannt worden - nicht aus unserem Bundesland, sondern aus Hessen. Wir gehen davon aus, dass uns die Landesregierung im Fachausschuss Rede und Antwort dazu stehen wird, wie man in der Übergangszeit, bis eine solche Regelung in Kraft tritt, mit dieser Thematik umgeht.
Da es hierbei um die Frage des öffentlichen Dienstrechtes geht, verbleibt mir abschließend nur, den Wunsch zu äußern, dass wir die Federführung für diesen Bereich verändern: Der Sozialausschuss soll sehr wohl mitberatend sein, aber federführend müsste aus unserer Sicht der Ausschuss ein, der für öffentliches Dienstrecht zuständig ist, nämlich der Innenausschuss.
Ich halte fest: Einigkeit im Ziel, Offenheit im Weg - dann wird möglicherweise auch der Wunsch des Kollegen Briese in Erfüllung gehen, und wir werden breite Mehrheiten für eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen haben, um entsprechende Regelungen zu schaffen.
Schauen wir mal! Danke schön, Herr Kollege Wiese. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Humke-Focks. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion teilt das Anliegen des Antrags der Bündnisgrünen. Wir Linke stehen selbstverständlich für eine Gleichbehandlung für öffentlich Beschäftigte in Bezug auf die Anwendung des Gendiagnostikgesetzes.
Arbeitsrechtliche Schutzstandards haben für alle zu gelten. An dieser Stelle darf es künftig keine Ausnahmen mehr geben. Beamtinnen und Beamte des Landes, die Kommunalbeamten und Richterinnen und Richter und deren Interessenvertreter formulieren seit längerem diesen Anspruch. Es ist an der Zeit, die damit zusammenhängenden Fragen in der Ausschussberatung zu klären.
In Hamburg hat die grüne Bürgerschaftsfraktion Ende letzten Jahres einen fast gleichlautenden Anlauf zum Schutz vor genetischer Diskriminierung genommen. Letztlich hat die Mehrheit der Hamburger Bürgerschaft in diesem Zusammenhang eine Änderung von § 10 des Hamburgischen Beamtengesetzes vorgenommen, indem sie Abs. 3 fast wortgleich zu dem hier vorliegenden Antrag der Grünen angepasst hat.