Herr Schünemann, Sie denken in uralten FreundFeind-Kategorien. Deswegen sind Sie zumindest theoretisch sehr viel näher bei Carl Schmitt als bei Max Weber, denn bei Ihnen gibt es immer nur Gut und Böse, Schwarz und Weiß, die Taliban und unsere Jungs, Freiheit oder Sozialismus. Das kennen wir alles schon. Es ist schön, wenn man ein einfaches Weltbild hat. Dann braucht man nicht mehr zu denken und zu differenzieren.
Diese politische Denke ist tatsächlich auch im Fall Menger-Hamilton an den Tag getreten. Der Regierung und dem Verfassungsschutzamt sollte nicht noch einmal eine Perli-Panne passieren. Noch ein Linker mit deutschem Pass? Nur gegen den erbitterten Widerstand des Innenministers! Anders ist in meinen Augen diese ganze lächerliche Posse aus der niedersächsischen Provinz schlicht und ergreifend nicht zu erklären. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen ist sich nicht zu blöde - das muss man so deutlich sagen -, an die 50er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts anzuknüpfen. Die Linken regieren doch längst mit. Sie regieren in Berlin und in Brandenburg mit. Sie haben in Mecklenburg-Vorpommern mitregiert. Überall in diesen Bundesländern gibt es eine freie Presse, eine unabhängige Justiz und freie Wahlen. Es gibt in diesen Ländern übrigens auch noch die Marktwirtschaft. Nur in Niedersachsen gibt es einen Innenminister, der immer noch schweißgebadet von Moskau träumt.
Herr Schünemann, wachen Sie aus Ihren Albträumen endlich auf. Sie sind einfach nicht mehr besonders aktuell.
Der neue Präsident des Verfassungsschutzamtes rechtfertigt die allgemeine Beobachtung der LinksPartei mit einem Urteil aus NRW. Herr Wargel sagt: Dieses Urteil aus NRW rechtfertigt nicht nur die Beurteilung der Links-Partei in Gänze, sondern verpflichtet mich sogar dazu. Er sagt: Das Urteil verpflichtet mich sogar, die Beobachtung der Links-Partei in Gänze vorzunehmen. - Was sagt uns der Präsident des Verfassungsschutzamtes damit? Er sagt uns damit, dass nicht weniger als sieben Landesregierungen in der Bundesrepublik
Deutschland sich rechtswidrig verhalten, weil die Links-Partei dort nicht beobachtet wird. Nicht weniger als sieben Landesregierungen - auch unter CDU-Führung, auch mit CDU-Innenministern - verhalten sich in der Bundesrepublik Deutschland also rechtswidrig. Herr Schünemann, ich freue mich, wenn Sie denen auf der IMK Nachhilfeunterricht geben und sagen: Liebe Leute, ihr verhaltet euch rechtswidrig.
Zu guter Letzt: Wir müssen endlich mit diesen lächerlichen und kindischen Feindbildern aufhören. Die CDU koaliert längst mit der Links-Partei in mehreren großen deutschen Städten, sogar in mehreren Großstädten. Die Linken haben vielleicht ein paar sonderbare Vögel in ihren Reihen. Diese soll man von mir aus sogar beobachten.
- Ganz genau. - Hören Sie aber endlich auf, diese Partei unter Generalverdacht zu stellen. Das ist rechtlich schlicht und einfach nicht in Ordnung.
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon spannend, dass Herr Kollege Briese den konkreten Fall hier auf eine höhere Ebene zieht. Das zeigt mir eines: An dem Verhalten des Verfassungsschutzes im konkreten Fall Menger-Hamilton kann es aus meiner Sicht keine Kritik geben.
- Da können Sie ruhig lachen. - Wir sollten, ehrlich gesagt, einfach einmal versuchen, die Verantwortung auf die Ebene zu legen, auf die sie gehört.
Dabei sollte man auch bei den Aufgaben, die an der einen Stelle oder an der anderen Stelle erledigt werden müssen, differenzieren.
Es handelt sich um ein Einbürgerungsverfahren. Das ist ein förmliches Verfahren. Der Antrag wird bei der Region Hannover gestellt. Die Region Hannover stellt eine Regelanfrage beim Verfassungsschutzamt. Der Verfassungsschutz gibt Bedenken im Hinblick auf die Einbürgerung weiter, weil Frau Menger-Hamilton Mitglied der LinksPartei ist. Man kann fragen: Ist es richtig, dass der Verfassungsschutz dies tut? Da die Links-Partei auch aus Sicht der FDP zu Recht vom Verfassungsschutz überwacht wird,
sage ich hier sehr deutlich, dass es in Ordnung ist, wenn Bedenken des Verfassungsschutzes an die Region Hannover weitergegeben werden. Es ist dann Aufgabe der Region Hannover, die Bedenken, die der Verfassungsschutz äußert, inhaltlich zu bewerten. Das ist bisher nicht geschehen. Deswegen liegt im Einbürgerungsfall Menger-Hamilton ein großes Versäumnis bei der Region Hannover. Die Region Hannover hätte sich mit dem, was der Verfassungsschutz ihr geliefert hat, auseinandersetzen müssen. Es gab dann Nachfragen der Region Hannover. Das ist auch in Ordnung.
- Das hat nichts mit Wegschieben zu tun, Frau Zimmermann. Ich habe den Eindruck gehabt, dass Sie schon in der Innenausschusssitzung nicht verstanden haben, welche Aufgabe auf welcher Ebene erledigt werden muss.
Die Region Hannover hat Nachfragen gestellt. Der Verfassungsschutz hat daraufhin weitere Informationen geliefert
- und Abstimmung verlangt bzw. Benehmensherstellung verlangt. In der Innenausschusssitzung war unklar, wie die Formulierungen zu verstehen sind.
- Sie wissen nicht, was Benehmen ist? Benehmen bedeutet nicht Einvernehmen. Benehmensherstellung heißt: Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie eine Entscheidung treffen. - Das ist es, was das Innenministerium verlangt hat, weil der Fall politische Brisanz hat. Bevor - auch das sage ich hier sehr deutlich - Benehmen mit dem Innenministerium hergestellt werden kann, muss die Region Hannover erst einmal eine Bewertung vornehmen. Eine solche Bewertung ist nicht vorgenommen worden. Deswegen liegt die Schuld für die zeitliche Verzögerung auch allein bei der Region Hannover.
Ich sage - vielleicht auch zur Beruhigung auf der linken Seite - auch dies sehr deutlich: Ich bin persönlich der Meinung, dass die einfache Mitgliedschaft in der Links-Partei kein Versagungsgrund für eine Einbürgerung sein kann.
Genauso deutlich sage ich: Es ist Aufgabe der Region Hannover, die Stellungnahme des Verfassungsschutzes zu bewerten und im Ergebnis dann zu sagen, ob ausreichende persönliche Handlungsweisen derjenigen oder desjenigen, der bzw. die eingebürgert werden will, vorliegen, um eine Einbürgerung zu versagen. Ich persönlich bin der Meinung, wenn es eine einfache Mitgliedschaft bei der Links-Partei ist, dann ist das kein Versagensgrund. Aber es gibt in der Links-Partei eben auch Gruppierungen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung wenden und die gegen diese freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten. Wenn in der Links-Partei Aktivitäten in diesem Bereich vorhanden sind, dann, meine Damen und Herren, sind sie auch ein Versagensgrund für die Einbürgerung.
Ich habe schon gesagt, dass ich gerne bis zum Schluss vortragen möchte. Da es gleich vorbei ist, können Sie sich noch danach melden.
Ich sage abschließend: Die Region Hannover hat sehr viel Zeit verbraucht, um dieses Verfahren voranzutreiben und zu einem Ergebnis zu kommen.
Ich glaube, dass die Region Hannover bei Frau Menger-Hamilton ohne Schwierigkeiten schon vor langer Zeit hätte sagen können: Es liegen keine ausreichenden Versagensgründe vor. Wir geben dem Einbürgerungsantrag statt. - Hier einen Popanz aufzubauen, insbesondere vom Kollegen Jagau, und hier dem Verfassungsschutz und dem Innenministerium Verschleppungstaktik vorzuwerfen, halte ich persönlich für nicht gerechtfertigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Welche Rolle spielte Innenminister Schünemann beim Einbürgerungsverfahren von Jannine Menger-Hamilton? - Nach der Unterrichtung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 4. März 2010, nach der Unterrichtung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration sowie des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 10. März 2010, an der der jetzige Verfassungsschutzpräsident Wargel und der ehemalige Präsident Heiß wie auch der Leiter der Abteilung 4, also der Ausländerabteilung, Herr Gutzmer, teilgenommen haben, stellt sich nach Auffassung der CDU-Fraktion diese Frage nicht mehr. Die Frage muss vielmehr lauten: Warum hat Regionspräsident Hauke Jagau, SPD, bis heute noch keine Entscheidung im Einbürgerungsverfahren Jannine Menger-Hamilton getroffen?
Im Oktober 2007 stellte Frau Menger-Hamilton einen Antrag auf Einbürgerung bei der Region Hannover. Vier Tage später ging die Regelanfrage im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes beim
niedersächsischen Verfassungsschutz ein. Nach § 11 Satz 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Ausländerin oder der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.