Protocol of the Session on February 18, 2010

Betroffen sind die drei großen Einrichtungen Himmelsthür, Lobetal und Rotenburger Werke. Wir haben bereits der Außenstelle Wildeshausen von

Himmelsthür die entsprechende Bewilligung ausgesprochen. Dort ist beabsichtigt, von 400 Plätzen 250 vor Ort auszugliedern und zu regionalisieren. Hierfür haben wir 3 Millionen Euro zusätzlich bewilligt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Dann sind 10 % doch gar nicht unrealis- tisch!)

- Richtig. - Mit der Einrichtung Lobetal sind die Verhandlungen aufgenommen worden. Die Rotenburger Werke planen, zunächst 250 von 1 400 Plätzen auszulagern. In einigen Gemeinden haben sie damit schon bekommen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Zurück zur Teilhabe: Das Persönliche Budget, das in Niedersachsen modellhaft erprobt wurde, ist eine besondere Form der Hilfegewährung und gut geeignet, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung zu stärken. Ich möchte das gerne ausweiten.

Das Gleiche gilt für unser bundesweit beachtetes Budget für Arbeit. Auch wenn ich angesichts der Wirtschaftskrise 20 Beschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt für einen Erfolg halte, würde ich mir wünschen, dass sich diese Zahl noch steigern ließe.

Bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe stehen wir vor großen Herausforderungen. Weil dies im Interesse von Menschen mit Behinderung umzusetzen ist, wünsche ich mir auch hier einen breiten Konsens; denn wir können es nur gemeinsam schaffen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, ist die Beschlussfähigkeit festzustellen.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 28.

Unter Nr. 1 der Beschlussempfehlung geht es um den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag - - - Bitte sehr?

(Uwe Schwarz [SPD]: In Nr. 1 geht es um den SPD-Antrag!)

- In Nr. 1?

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Geht es um a oder um 1?)

Dann nehmen wir das so. In meiner Vorlage steht es nicht so. - Moment! Sie gehen davon aus, dass sich die Nr. 1 der Beschlussempfehlung auf den Antrag der Fraktion der SPD bezieht? Ist das korrekt?

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Drs. 16/809!)

Unter Nr. 1 geht es aber um den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP!

(Norbert Böhlke [CDU]: Okay! Lassen Sie uns abstimmen!)

Die Beschlussempfehlung in der Drs. 14/2123 lautet:

„Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Landtag,

1. den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen …“

Darum geht es.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das stimmt! - Roland Riese [FDP]: Ge- nau!)

Darüber möchte ich jetzt abstimmen lassen.

Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Die Nr. 2 der Beschlussempfehlung lautet, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Dementsprechend ist so beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 29. Es geht um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2147 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.

Dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 30 bis 32 vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe und zur Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2175

Erste Beratung: Attraktivität der Pflegeberufe steigern - Pflegekammer einrichten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2179

Zweite Beratung: a) Weiterentwicklung der Pflegeausbildung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1399 - b) Zukunft der Pflege in Niedersachsen sichern und sozial gestalten - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1631 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2135

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Zunächst kommen wir zur Einbringung des unter Tagesordnungspunkt 30 vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich erteile Frau Helmhold das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wird in der Zukunft stark ansteigen. Je nach Annahme gehen die Prognosen selbst bei optimistischer Annahme davon aus, dass bis zum Jahr 2020 mit etwa 45 000 bis 50 000 mehr zu pflegenden Menschen und bis zum Jahre 2050 mit etwa 175 000 mehr pflegebedürftigen Menschen gegenüber heute zu rechnen ist. Das wären etwa 80 % mehr als heute.

Auf diese Situation ist niemand vorbereitet. Niemand weiß eigentlich, wer die Pflege dieser Menschen zukünftig übernehmen soll. Schon jetzt gibt es Nachwuchsmangel in den Pflegeberufen. Der Beruf ist unattraktiv, u. a. wegen der Arbeitsbedingungen und der teils schlechten Bezahlung. Es wird übrigens immer schlimmer: Auch Pflegekräfte

werden in Servicegesellschaften ausgegliedert und zu verschlechterten Tarifen sozusagen neben ihren Altkollegen auf den gleichen Stationen wieder eingestellt. Es ist unsäglich! Die Fluktuation ist hoch, weil die Pflegekräfte diese Arbeitsbedingungen kaum noch aushalten.

Die Ministerin reagiert, wenn überhaupt, mit immer neuen Imagekampagnen sowie Pflegepaketchen und mit jahrelanger oder monatelanger Verzögerung, nachdem man hier im Plenum nachgefragt hat, wo sie geblieben sind. Das alles sind Tropfen auf den heißen Stein.

Insbesondere was die Ausbildung angeht, scheuen Sie aus ideologischen Gründen das einzig wirksame Mittel, nämlich die Ausbildungsumlage, die dafür sorgen würde, dass ausbildende Betriebe nicht weiter Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen haben. Das ist das einzig gerechte System.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Dass die Ausbildung selbst dringend reformbedürftig ist, steht außer Frage. Die Erfolge der Modellversuche zur gemeinsamen Ausbildung sollten Ansporn sein, diesen Weg weiterzuverfolgen. Allerdings sind im komplizierten Finanzgeflecht zwischen unterschiedlichsten Kostenträgern, zwischen Bund und Ländern noch dicke Bretter zu bohren. Dies konzediere ich. Ich möchte gerne, dass wir alle gemeinsam versuchen, da weiterzukommen. Ich will Ihnen keinen Vorwurf daraus machen, dass das bis jetzt noch nicht geklappt hat. Das ist wirklich hochkompliziert.

Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist die von Ihnen geforderte Erleichterung des Zugangs zur Ausbildung für Hauptschüler. Natürlich soll auch diesen Absolventinnen der Pflegeberuf offenstehen. Aber dafür gibt es bereits einen sehr gut Weg, nämlich den Weg über die Pflegeassistentenausbildung. Wenn man sie erfolgreich absolviert hat, dann kann am Ende die spätere Fachausbildung sogar um ein Jahr verkürzt werden. Das ist ein sehr guter Weg. Sie wissen, dass alle Pflegeverbände unisono vor einer pauschalen Qualifikationsabsenkung gewarnt haben. Leider hat man im Bund nicht auf sie gehört. Leider hört man auch in Niedersachsen nicht auf sie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, hier zeigt sich wieder einmal, dass die Stimme der Pflegenden überhaupt viel zu wenig gehört wird. Die Pflegekräfte sind zwar die größte Berufsgruppe im Gesund

heitswesen. Sie wird allerdings kaum in politische Entscheidungsprozesse bei Reformvorhaben des Gesundheitssystems insgesamt und sogar bei berufsrelevanten Fragestellungen eingebunden. Dies wird der Bedeutung dieses Berufsstands nicht gerecht.

Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: In einem Gerichtsprozess wegen der fehlerhaften Leistung eines Tischlers bestellt das Gericht einen Innenarchitekten als Gutachter. „Das geht gar nicht!“, sagen Sie. Das finde auch ich. Aber in Prozessen wegen Pflegefehlern werden regelmäßig Ärzte als Gutachter bestimmt. Auch das geht nicht! Hier muss die Profession doch wohl über sich selbst gutachten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Oder: Die Prüfungsordnung für Maurer wird geändert. Darüber bestimmt ein Gremium, in dem nicht ein einziger Maurer anwesend ist. Geht nicht? - Geht doch! Pflegeberufe werden bei solchen Dingen regelmäßig nicht gehört. Das geht nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN)