Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade mit besonderem Interesse Frau Behrens zugehört, die hier den Antrag gelobt hat, auf die besondere Mutterschaft der SPDFraktion bezüglich der Änderungen hingewiesen hat und dann davor gewarnt hat, dass Elternbeiträge zum Musikunterricht prohibitiv wirken könnten. Solche Beiträge entfalten natürlich die gleichen Marktwirkungen wie alle Preise. Das kann ich Ihnen hier vor dem Hintergrund eines ökonomischen Studiums anvertrauen.
Ich darf Ihnen, verehrte Frau Behrens, allerdings auch sagen, dass Sie mich hier nicht erdulden müssten, wenn die sozialdemokratisch verwaltete Stadt Emden einen etwas freundlicheren Umgang mit ihrer Musikschule gepflogen hätte. Einer der Gründe, die mich dazu bewogen haben, mich zu orientieren, welche politische Partei für mich die richtige sein könnte, war die miserable Kulturpolitik der Stadt Emden, insbesondere im Umgang mit der Musikschule, in der ich angestellt tätig sein durfte.
Richtig ist, dass das Land Niedersachsen über Jahrzehnte hinweg - dafür sind alle Landesregierungen in gleicher Weise verantwortlich, weil sich so eine Tradition heranbildet - im Vergleich der Bundesländer einen negativen Platz einnimmt, was die institutionalisierte Förderung von Jugendkultur angeht. Das ist so. Nun leben wir in nord
deutscher Sparsamkeit. Ich bin dem Kollegen Herrn von Danwitz außerordentlich dankbar, dass er hier gerade in Erinnerung gerufen hat, dass sich da in den letzten sieben Jahren im Lande Niedersachsen einiges geändert hat. Die Landesmusikakademie ist hier ein ganz wichtiges Beispiel, das gilt aber auch für das hier schon erwähnte Programm zum Zusammenwirken von Musikschulen mit außerschulischen Bildungseinrichtungen, das in dem Antrag noch einmal angesprochen ist.
Wir leben in einer Zeit, in der sich die Haushaltszwänge anders darstellen, als es vor 30 oder 40 Jahren der Fall war. Die Aufgaben in diesem Bereich haben sich aber nicht unbedingt geändert. Die Haushaltszwänge, aber auch die Anregungen, die uns der Landesrechnungshof an der einen oder anderen Stelle gibt, ermuntern uns dazu, in Projekten zu arbeiten, wo der Natur der Aufgabe nach institutionelle Ansätze die richtigen wären.
Richtig ist: Wenn irgendjemand sein Kind dazu bewegen möchte, ein Musikstudium zu beginnen, oder wenn irgendein junger Mensch ein Musikstudium beginnen möchte, dann wird sich dieser junge Mensch an eine Musikhochschule wenden und dort eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen. Da nützt das Schulzeugnis nichts. Da muss man wenigstens zwei Instrumente beherrschen und einige solide Kenntnisse in Musiktheorie haben, die einem keine allgemeinbildende Schule dieser Welt vermittelt. Da muss vorher eine ganze Menge geschehen sein. Da nützt auch die Bläserklasse, so lobenswert sie ist, nur bedingt, weil sie nur eine ganz kleine Etappe auf diesem Wege darstellen kann. Viele Jahre des Musizierens sind notwendig, um diese Hürde zu überspringen, um überhaupt für sich persönlich die Studienfähigkeit herzustellen. Hier hat Politik Mitverantwortung.
Ich stimme Frau Behrens ausdrücklich darin zu, dass es ein Ziel sein muss, auf die Dauer diese Möglichkeiten zu schaffen, ohne dass hohe eigene Beträge notwendig sind. Ganz ohne eigene Beträge geht es auch nicht; sonst wären wir bei einer Verstaatlichung dessen, was vor 100 Jahren vielleicht die Kultur der höheren Töchter gewesen sein mag. Darum kann es natürlich am Ende nicht gehen.
Wir in Niedersachsen sind auf einem guten Wege, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat, dessen Arbeit ich an dieser Stelle ausdrücklich rühmen möchte, mit dem Landesverband der Musikschulen, aber auch mit vielen, die da privat tätig sind, eine erheblich höhere Durchdringung der
jungen Menschen mit musikalischer Bildung in hoher Qualifikation zu bewirken. Dieser Antrag begleitet diese Maßnahmen. Da ist schon viel Kreativität entfaltet worden. Ich hoffe sehr zuversichtlich, dass der Niedersächsische Landtag sich diesem Thema in Zukunft weiter zuwendet.
Welche Forderungen die Fachleute an uns richten, lässt sich in dem Protokoll der Anhörung vom 3. Juni 2009 nachlesen. Eine Forderung, die mit Professionalisierung zusammenhängt, möchte ich hier besonders betonen, dass man sich mit der Frage beschäftigt, ob sich „Musikschule“ nur nennen darf, wer auch Musikschule ist, wer wirklich qualifiziert ist, nicht aber wer einfach drei Töne auf der Gitarre spielen kann. Damit müssten wir uns in der Zukunft durchaus noch einmal beschäftigen.
Ebenfalls zu diesem Tagesordnungspunkt spricht Frau Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Korter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen die musikalische Förderung und Erziehung unserer Kinder in Niedersachsen verbessern. Das ist auch das Ziel des Antrages, den CDU und FDP hier bereits 2008 vorgelegt haben. Der Kultusausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur des Niedersächsischen Landtages haben dazu im Sommer 2009 gemeinsam eine qualifizierte Anhörung durchgeführt. Im Nachgang ist dann die modifizierte Beschlussvorlage für heute entstanden, in Abstimmung der Fraktionen.
Meine Damen und Herren, die Grünen werden den im Beschlussvorschlag genannten Forderungen allesamt zustimmen. Wir wollen, dass Musik und kinderstimmengerechtes Singen in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher besonders berücksichtigt werden. Wir wollen, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergreift, um die Zahl der Studierenden für das Lehramt in Musik zu erhöhen. Aber bis wir ausreichend Musiklehrerinnen und Musiklehrer ausgebildet haben, sollte das Land Niedersachsen - so haben wir vorgeschlagen - ein befristetes Programm „Kultur macht Schule“ vorlegen, mit dem wir es schaffen, dass erst einmal Musikerinnen und Musiker in die Schulen kommen und dort Musik unterrichten; denn es
dauert eine ganze Zeit lang, bis wir ausreichend Musikpädagoginnen und -pädagogen ausgebildet haben. In dem Beschlussvorschlag, der heute abzustimmen ist, heißt es jetzt, die Landesregierung solle
„Vorschläge … erarbeiten, wie das schulische Bildungsangebot durch verstärkte Kooperation mit außerschulischen musikalischen Bildungseinrichtungen ergänzt werden kann“.
Wenn darunter auch solche Maßnahmen verstanden werden, wie ich sie eben angeregt habe, dann sind wir sehr gerne einverstanden.
Meine Damen und Herren, der Beschlussvorschlag ist zwar in der Zielsetzung nicht so ehrgeizig, wie ich ihn mir hätte vorstellen können, wenn man sich wirklich „Musikland“ nennen will. Entsprechende Bedenken sind schon von meinen beiden Vorrednerinnen genannt worden. Aber insgesamt kommen wir auf dem Weg zum Musikland Niedersachsen doch ein ganzes Stück weiter. Deshalb werden wir zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Musik verstehen will, der sollte sie zuerst einmal selbst machen; das hat Leonard Bernstein gesagt. Ich glaube, das unterstreicht auch die Bedeutung der musikalischen Bildung, besonders in einem kindlichen, in einem sehr frühen Alter.
weil ich einfach Dank sagen möchte. Ich freue mich, dass die Empfehlung des Kultusausschusses ohne Gegenstimmen hier ins Plenum eingebracht worden ist. Wir alle sehen gemeinsam die Bedeutung der musikalischen Bildung für die Kindertagesstätten, für die Schulen, aber natürlich auch zur Gewinnung des Nachwuchses in Bezug auf Lehrkräfte; denn Sie wissen: Musik ist leider Gottes noch Mangelfach.
Das hat etwas damit zu tun, dass wir alle gemeinsam den Bedarf hoch einschätzen, aber leider noch nicht ausreichend Nachwuchskräfte vorhanden sind, die uns bei dieser musikalischen Bildung unterstützen.
Nun haben wir einige Initiativen auf den Weg gebracht. Dass sie alle gemeinsam so positiv betrachtet werden, ist einfach ein tolles Zeichen und ein gutes Signal in unser Land hinein, und deshalb an dieser Stelle einfach: herzlichen Dank!
Ich lasse zunächst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/178 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Es ist so beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 00218 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden. Vielen Dank.
Zweite Beratung: a) Politische Diskussion an Schulen fördern - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1734 - b) Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1758 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/2109
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der Europawahl im letzten Mai und der Bundestagswahl im September hat es viel Unmut an Schulen gegeben, weil dort der Wahlkampf im Unterricht besprochen und dabei mit Politikerinnen und Politikern diskutiert werden sollte. Das wurde ihnen von der Landesregierung per Erlass verboten, weil es die Neutralitätspflicht der Schulen verbiete.
Die Linksfraktion hält diese Weisung für Unsinn, weil niemand mit der Situation vorher, der die Entscheidung in die Kompetenz der Eigenverantwortlichen Schule legte, unzufrieden war.
Heute liegen nun zwei Anträge vor, die, sofern sie angenommen werden, der Landesregierung die Möglichkeit geben, ihren Fehler zu korrigieren.
Der Wahlkampf ist eine spannende und wichtige Zeit im politischen Leben. Man wird von überall mit Aussagen, Argumenten und Versprechungen konfrontiert, die ein Erstwähler kaum aufnehmen, geschweige denn verarbeiten kann. Ein Unterricht, der diese Zeit aufnimmt und reflektiert, kann daher nur zu begrüßen sein. Der Wahlkampf ist daher auch die Zeit, in der die meisten Leute über Politik nachdenken, diskutieren und sie spannend finden. Sie sind also offen für politische Botschaften. Eine direkte Auseinandersetzung mit Politikerinnen und Politikern kann da nur hilfreich sein, vor allem, wenn vorher und nachher diese Auseinandersetzung erörtert wird, also nicht allein stehen bleibt.
Wir halten es daher für richtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler über Wahlkämpfe nicht nur aus Büchern oder Filmen informieren, sondern auch direkt mit den Menschen sprechen, die den Wahlkampf machen, mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien, die ihren Auftrag aus dem Grundgesetz erfüllen.
Das Argument der Gegenseite war hauptsächlich die Neutralitätspflicht der Schule und der drohende Missbrauch, den manche von Ihnen in Ihrem alten Beruf an der Schule erfahren haben wollen. Ein konkretes Beispiel konnten Sie jedoch nicht nennen. Ich denke, wir können es ruhig unseren Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zutrauen, dass
sie dafür Sorge tragen, dass es zu keiner einseitigen Veranstaltung kommt. Wir trauen ihnen auch sonst sehr viel zu.
Es bleibt nur die Vermutung, dass die Landesregierung mit dem Verbot einen Maulkorb verhängen wollte, damit eine kritische Auseinandersetzung mit der Regierungspolitik nicht in den Schulen stattfindet;