Protocol of the Session on January 21, 2010

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Die dem Wirtschaftsministerium im Einzelplan 08, Kapitel 08 04 (Arbeitsförderung - Ausbil- dung, Arbeit und Qualifizierung für den ersten Ar- beitsmarkt) bereitgestellten Mittel wurden im Haushaltsjahr 2009 nahezu vollständig (99 %) durch rechtswirksame Bescheide gebunden. Die Mittel sind insoweit vollständig und zweckentsprechend zur Arbeitsförderung eingesetzt worden. Neben den Bindungen haben auch die Auszahlungen bei Kapitel 08 04 ein erfreuliches Niveau erreicht. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2009 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 7,8 Millionen Euro ausgezahlt. Dies bedeutet bereits eine Auszahlungsquote von knapp 90 % der verfügbaren Mittel einschließlich der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste.

Die in den Titelgruppen 75 und 80/81 im Einzelplan 05, Kapitel 05 73 des Sozialministeriums ausgebrachten Mittel dienen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Programme der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren. Die Landesmittel dieser beiden Titelgruppen in Höhe von 14,7 Millionen Euro sind von der NBank nahezu vollständig durch Bewilligung bis Ende 2010 gebunden. Bis zum Ende des Haushaltsjahr 2009 wurden in den beiden Titelgruppen insgesamt 12,9 Millionen Euro für die Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit abgerufen und ausgezahlt.

Neben den angesprochenen Landesmitteln wurden zudem für die Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme auch Mittel des Europäischen Sozialfonds im erheblichen Umfang eingesetzt. Die Be

hauptung, „vorhandene Mittel im Kampf gegen Arbeitslosigkeit würden im hohen Maße nicht ausgeschöpft“, entbehrt insofern jeder Grundlage.

Zu 3: Die niedersächsische Arbeitsmarktpolitik ist konsequent auf eine erfolgreiche Förderung von Beschäftigten und Arbeitslosen ausgerichtet. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist das absolut vorrangige Ziel. Nur eine Eingliederung in reguläre Beschäftigung ist wirklich nachhaltig und kann den Menschen ein Leben ohne Transferleistungen ermöglichen.

Vor Implementierung der niedersächsischen Arbeitsmarktprogramme wurden die mit den Förderansätzen verfolgten Ziele definiert und dazugehörige Indikatoren zur Messung des Zielerreichungsgrades festgelegt. Sie sind Gegenstand der von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programme.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt anhand von transparenten und bewerteten Qualitätskriterien. Die Qualitätskriterien wurden veröffentlicht und sind somit potenziellen Antragstellern zugänglich.

Mithilfe eines systematischen programmbegleitenden Monitorings erfolgt eine ständige Kontrolle des finanziellen und inhaltlichen Verlaufs der Projekte. Die Ergebnisse des Monitorings fließen in die der Europäischen Kommission zu übermittelnden jährlichen Durchführungsberichte ein. Darüber hinaus geben die durch externe Evaluatoren in regelmäßigen Abständen erstellten Sonderuntersuchungen Hinweise auf den Erfolg oder Misserfolg einzelner Förderprogramme und ermöglichen gegebenenfalls notwendige Umsteuerungen.

Die niedersächsischen Arbeitsmarktprogramme werden darüber hinaus laufend an aktuelle Herausforderungen des Arbeitsmarktes angepasst, weiterentwickelt und mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des SGB III und II abgestimmt.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 35 der Abg. Filiz Polat und Ina Korter (GRÜNE)

Wird die Landesregierung weitere Abschiebungen nach Syrien unterstützen?

Das am 14. Juli 2008 geschlossene Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen

Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen (Rückübernahmeab- kommen) ist am 3. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon die Unterzeichnung des Abkommens hat bei Menschenrechtsorganisationen schwere Bedenken ausgelöst, da wichtige internationale Menschenrechtsabkommen von Syrien entweder nicht ratifiziert wurden oder in der Praxis nicht eingehalten werden. Auf Grundlage des Rückübernahmeabkommens werden derzeit nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige nach Syrien abgeschoben. Auch Drittstaatenangehörige und Staatenlose fallen unter das Abkommen, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügt haben oder unmittelbar aus Syrien eingereist sind. Laut Antwort der Landesregierung vom 14. November 2008 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Polat lebten zum Stichtag 30. Juni 2008 in Niedersachsen 1 716 ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige (bundesweit 8 354 syrische Staatsangehörige, Stand 2006). Angaben zur Anzahl von Staatenlosen bzw. von Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien liegen nicht vor.

In den letzten Wochen sind von Menschenrechtsorganisationen dokumentierte Fälle bekannt geworden, in denen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens nach Syrien Abgeschobene direkt nach der Einreise inhaftiert wurden. So wurde im August 2009 eine schwangere Frau aus Niedersachsen abgeschoben, noch am Flughafen inhaftiert und später freigelassen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat aufgrund der Erkenntnisse des Auswärtigen Amts am 7. Oktober 2009 dem Eilantrag eines Kurden, der nach Syrien im Rahmen des Rückübernahmeabkommens abgeschoben werden sollte, in einem Asylfolgeverfahren stattgegeben (Az. 5 B 94/09). Seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung begründet das Gericht damit, dass ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht. Entsprechend hat das Bundesministerium des Innern die Innenminister der Länder mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 gebeten, „bis zu einer abschließenden Klärung anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen“. Das niedersächsische Innenministerium hat am 7. Januar 2010 in einem Erlass auf diese Bitte des BMI hingewiesen, aber gleichzeitig betont, dass weder ein Abschiebungsstopp noch eine Aussetzung des Rückübernahmeabkommens vorliege. Die Begründung der Besorgnis des BMI aufgrund der in dem Schreiben des BMI dargestellten Berichte über Inhaftierungen in Syrien wurde den niedersächsischen Ausländerbehörden mangels Anlage des BMI-Schreibens nicht vom niedersächsischen Innenministerium mitgeteilt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele syrische Staatsangehörige befinden sich aktuell in Niedersachsen, die von dem Rückführungsabkommen betroffen sein könnten (bitte nach Aufenthaltsdauer und -status aufschlüsseln)?

2. Warum hält es die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund des Abschiebungsversuches des Landkreises Wesermarsch im Falle eines 48-jährigen Kurden nicht für nötig, die Ausländerbehörden über die vorgekommenen Inhaftierungen in Syrien zu unterrichten, um sie für den Sinn der angeordneten sorgfältigen Prüfung und die ernste Lage in Syrien zu sensibilisieren?

3. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, Abschiebungen nach Syrien zu stoppen und, verneinendenfalls, warum nicht?

Das Bundesinnenministerium hat mit Rundschreiben vom 16. Dezember 2009 die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder davon in Kenntnis gesetzt, dass es in jüngerer Vergangenheit bei Rückführungen nach Syrien in drei Fällen zur Inhaftierung der Rückgeführten gekommen ist. Es handele sich sämtlich um abgelehnte Asylbewerber, die nach ihrer Ankunft in Damaskus von syrischen Stellen festgehalten worden seien. Die unklare Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber hat das Bundesinnenministerium veranlasst, darauf hinzuweisen, dass anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen seien. Die Prüfungen umfassen ausschließlich zielstaatsbezogene und daher asylrechtlich relevante Gründe im Hinblick auf die individuell-konkrete Gefährdungssituation der Rückkehrer. Somit ist die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegeben. Ausländerbehörden sind nur in den seltenen Fällen gefordert, in denen Ausreisepflichtige keine Asylverfahren durchlaufen haben. Die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses für den Antragsteller darf die Ausländerbehörde jedoch auch nur nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes treffen.

Eine Befragung von Rückkehrern durch die Einwanderungsbehörde und die Sicherheitsdienste Syriens ist übliche Praxis bei Ankunft der Betroffenen in Damaskus. In Einzelfällen werden Personen auch für die Dauer der Identitätsüberprüfung durch die Einreisebehörden festgehalten.

Der Ad-hoc-Ergänzungsbericht des Auswärtigen Amtes zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage der Arabischen Republik Syrien vom 22. Dezember 2009 dokumentiert nun 3 Fälle - bei bundesweit 43 Rückführungen im

ersten Halbjahr 2009 -, in denen nach Syrien zurückgeführte abgelehnte Asylbewerber von den syrischen Behörden nach ihrer Ankunft in Damaskus inhaftiert worden sind. Die Informationen über diese Vorfälle beruhen auf Angaben von Nichtregierungsorganisationen sowie Anwälten oder Familienangehörigen der Betroffenen. Eine offizielle Auskunft syrischer Behörden liegt nicht vor. Inwieweit die Bewertung der allgemeinen Einschätzung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Syrien durch diese Einzelfälle überhaupt beeinflusst wird, bedarf der Überprüfung und Einschätzung des Auswärtigen Amtes. Mit dem Ad-hocBericht vom 22. Dezember 2009 ist die Lage in Syrien nicht neu bewertet worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2009 laut Ausländerzentralregister 1 518 geduldete Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit auf. Wegen der bestehenden vollziehbaren Ausreiseverpflichtung könnte grundsätzlich für diese Personen ein Rückübernahmeersuchen auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens gestellt werden.

Damit sind nicht die aus Syrien eingereisten Personen erfasst, die ungeklärter Staatsangehörigkeit sind oder angegeben haben, staatenlos zu sein. Deren Erhebung ist aufgrund der derzeitigen statistischen Erfassungen nicht möglich. Im Ausländerzentralregister werden Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht nach einer möglichen Staatsangehörigkeit oder nach Herkunftsland erfasst. Deshalb können die potenziell unter das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen fallenden Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht bestimmt werden.

Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2009 liegen noch nicht vor, da das für die Auswertung des Ausländerzentralregisters zuständige Bundesverwaltungsamt diese Erhebungen frühestens Ende Januar/Anfang Februar 2010 zur Verfügung stellen wird.

Die Aufschlüsselung nach der Aufenthaltsdauer der Betroffenen kann ebenfalls nur vom Bundesverwaltungsamt vorgenommen werden. Dies ist jedoch in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. Da es sich bei dem potenziell unter das Rückübernahmeabkommen fallenden Personenkreis um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer handelt, sind sie alle nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, sondern werden nur geduldet.

Zu 2: Die Landesregierung hat den Ausländerbehörden in einem erläuternden Erlass vom 7. Januar 2010 die Informationen bzw. Einschätzungen des Bundesinnenministeriums sowie den Ad-hocLagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 bekannt gegeben.

Zu 3: Die Voraussetzungen für den Erlass eines Abschiebungsstopps liegen nicht vor. Dieses Instrument der aktuellen Krisenintervention dient ausschließlich dazu, auf neuere Konfliktsituationen in den Herkunftsländern zunächst generell reagieren zu können. Die allgemeine Lage in Syrien ist bekannt und hat sich aktuell nicht geändert. Die in dem Ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 erwähnten 3 Fälle von Inhaftierungen nach bundesweit 43 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2009 bekräftigen lediglich, dass eine drohende Gefährdung nach Rückführung in den Herkunftsstaat jeweils im Einzelfall zu prüfen ist. Diese Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Solange das Bundesamt wegen einer Neubewertung der Situation in Syrien über Asylfolgeanträge nicht entscheidet, sind Abschiebungen kraft Gesetzes ausgesetzt. Eines Abschiebungsstopps bedarf es daher nicht.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 36 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Niedersächsische Polizeiaufbauhilfe in Afghanistan

Aktuell gibt es eine öffentliche Kontroverse über Sinn, Zweck und Bewertung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Seit nunmehr fast neun Jahren beteiligt sich die Bundesrepublik an diesem UN-gestützten multilateralen Mandat mit dem Ziel, den Staat Afghanistan zu stabilisieren und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen. Die Bewertung über den Erfolg des Einsatzes fällt sehr unterschiedlich aus. Sowohl ranghohe Offiziere der Bundeswehr als auch renommierte Fachleute in außenpolitischen Fragen haben immer wieder ihre Zweifel an den Einsatzzielen und Methoden der Mission geäußert und sehen keine substanziellen Fortschritte beim demokratischen Wiederaufbau von Afghanistan. Entwicklungsorganisationen und Wiederaufbauhelfer fordern seit Langem eine deutlich stärkere zivile Komponente beim Einsatz und kritisieren den Primat des Militärischen. Unter anderem wird die Befürchtung geäußert, dass eine hohe Zahl ziviler Opfer in der afghanischen Bevölkerung

durch die internationalen Militärs das Land nicht befriedet, sondern der fundamentalistischen Talibanbewegung weitere Unterstützer zutreibt.

Die neue EKD-Vorsitzende und Hannoversche Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann hat in ihrer Neujahrspredigt die Entwicklung in Afghanistan zum Thema gemacht und u. a. gesagt, dass die Situation dort gegenwärtig nicht gut sei. Angesichts der instabilen Lage, der international vielfach kritisierten Wahlen, der nach wie vor sehr hohen Korruption in der Verwaltung, des starken Drogenanbaus und der erst kürzlich hohen Zahl an zivilen Opfer durch einen Bombenabwurf der Bundeswehr erscheint diese Beschreibung nicht unbedingt unangemessen.

Dennoch hat es sich der niedersächsische Innenminister nicht nehmen lassen, der EKD-Vorsitzenden „Naivität“ und eine „Gesinnungsethik“ vorzuwerfen. Statt „naiver Gesinnungsethik“ fordert der niedersächsische Innenminister eine „Verantwortungsethik“ im Sinne von Max Weber. Viele Fachleute und Beobachter des Afghanistaneinsatzes sind sich in einer Forderung einig, nämlich der, dass es eine deutlich schnellere und bessere Polizeiausbildung in Afghanistan geben muss, um Sicherheit herzustellen und das staatliche Gewaltmonopol zu garantieren. Hieran mangelt es bisher stark.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Polizeiausbilder hat Niedersachsen in den letzten sechs Jahren nach Afghanistan entsandt, und entspricht diese Zahl dem proportional angemessenen Verteilungsprinzip nach dem Königsteiner Schlüssel?

2. Ist es politisches Ziel der Landesregierung, die Anzahl der Polizeiausbilder für Afghanistan in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen und, wenn ja, um wie viele Polizeiausbilder konkret?

3. Mit welchen Methoden und Anreizen wirbt die Landesregierung derzeit bei niedersächsischen Polizeivollzugsbediensteten und an der niedersächsischen Polizeiakademie für einen Einsatz in Afghanistan?

Sicherheit in Deutschland hängt zunehmend von sicherheitsrelevanten Entwicklungen in anderen Regionen der Welt ab. Ein erfolgreiches ziviles Krisenmanagement leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Terrorismus und Gewalt, zur Bekämpfung grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität sowie zur Reduzierung transnationaler Migration. Die deutschen Sicherheitsbehörden erfüllen hierzu im Verbund mit der internationalen Gemeinschaft ihren Anteil.

Mit der Beteiligung deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter (PVB) an internationalen Friedensmissionen wird eine wichtige außenpolitische Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland

wahrgenommen. Eine Beteiligung an den Missionen ist - ungeachtet der Zuständigkeit des Bundes für die Außenpolitik - eine gemeinsame Aufgabe der Polizeien der Länder und des Bundes.

Niedersachsen beteiligt sich seit 1994 an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) sowie an bilateralen Polizeiprojekten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. In der Mehrzahl der Fälle geht es dabei um den Aufbau und die Ausbildung bzw. die Kontrolle und Beratung der lokalen Polizei mit dem Ziel, die Respektierung von Grundrechten und eine unparteiische Amtsausübung sicherzustellen. Die Polizei Niedersachsen leistet so gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund einen bedeutsamen Beitrag für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in den jeweiligen Einsatzgebieten. Diese friedenssichernden Maßnahmen werden von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.

Im Rahmen der internationalen Krisenbewältigung gewinnen zivile Einsatzkräfte zusehends an Bedeutung. Dabei spielt die Entsendung von PVB eine zentrale Rolle, vor allem wenn nach Abschluss einer akuten Krise der Wiederaufbau staatlicher Strukturen den Schwerpunkt einer internationalen Mission bildet.

Das deutsche Engagement in Afghanistan wird als eine Aufgabe vom besonderen nationalen Interesse verstanden. Zentrale Bedeutung haben dabei die zivilen Sicherheitsstrukturen. Schlüsselelemente für eine nachhaltige Stabilisierung sind der Aufbau und die rechtsstaatliche Ausbildung der Polizei. So ist auch die Innenministerkonferenz, die sich in den zurückliegenden Jahren wiederholt (letztmalig im Dezember 2009) mit dem deutschen Engagement beim polizeilichen Aufbau in Afghanistan befasst hat, der Auffassung, dass der Polizeiaufbau eine der vordringlichsten Aufgaben zur Stabilisierung des Landes ist.