Es stellt sich nur die Frage: Kann man politische Fairness in einer Verfassung verankern, oder ist das eine Frage des politischen Stils in einer Gemeinde? - Ich denke, in der Verfassung kann man das nicht vorschreiben. Das muss vor Ort gewährleistet werden. Das ist sicherlich auch bei den Kommunalverwaltungen ein Lernprozess.
Dann ist da noch ein weiterer Punkt in dem Antrag der Grünen, den wir kritisch sehen. Um es ganz klar zu sagen: Bürgernähe hin, direkte Demokratie her - eine Initiative für einen Bürgerentscheid muss auch für den Vorschlag, den sie durchsetzen will, einen Kostendeckungsvorschlag machen. Viele Kommunen haben kein Geld mehr, und ein Bürgerentscheid darf eine Kommune finanziell nicht lahmlegen. Wer also ein größeres Schwimmbad bauen will als das geplante oder wer eine Buslinie dort haben will, wo vorher keine war, der muss sagen, woher er das Geld dafür nehmen will. Alles andere wäre unseriös und würde letztlich den Bürgerentscheid als Instrument auf Dauer diskreditieren und unseren Kommunen große Probleme bereiten.
Meine Damen und Herren, ich meine, im Großen und Ganzen haben sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Niedersachsen bewährt. Aber man darf die Erwartungen vielleicht auch nicht zu hoch schrauben. Denn eines sind sie nicht: Bürgerentscheide, Bürgerbegehren sind kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Das hat ja Herr Briese
Ich meine, man muss auch mal einen anderen Aspekt im Auge haben. Die Frage ist heute doch eine ganz andere. Die Frage ist: Wie lenken wir eigentlich bürgerschaftliches Engagement wieder in die Organe der kommunalen Selbstverwaltung? Wir haben doch im Grunde eine Krise der kommunalen Demokratie. Unsere ehrenamtlichen Räte haben aufgrund der Haushaltskrise kaum finanzielle Spielräume, und seit der Eingleisigkeit werden sie in ihren Arbeiten und in ihren Wirkungen nicht mehr übermäßig stark wahrgenommen. Viele, die dort ehrenamtlich ihre Zeit verbringen, fragen sich sicherlich: Was mache ich hier eigentlich? Was kann ich heute noch gestalten? - Die Fragen, wie wir unsere Gemeinden beleben, wie wir Entscheidungen wieder in die Gremien verlagern und wie wir es erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen auch akzeptieren, klammert der Antrag der Fraktion der Grünen leider vollständig aus.
Ich fasse zusammen: Auch die SPD-Fraktion ist für mehr Fairness für Bürgerinitiativen. Wir sehen aber auch das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in unseren Gemeindeparlamenten, Räten und Kreistagen, die sich nicht nur punktuell engagiert mit einer Sachfrage auseinandersetzen, sondern sich über Jahre mit dem ganzen Kanon der kommunalen Themen - sozusagen von der Wiege bis zur Bahre - beschäftigen. Auch diesen Aspekt sollten wir im Auge haben, wenn wir über Demokratie in unseren Kommunen reden. Die SPD jedenfalls wird darauf achten, dass dieser Aspekt in den Ausschussberatungen Berücksichtigung findet.
Danke schön, Herr Krogmann. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Bode für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Briese, wir leben hier in Niedersachsen und in Deutschland
Hier besteht ein Grundsatzproblem, das Sie auch erkennen müssen: Man kann eine repräsentative parlamentarische Demokratie nicht einfach beliebig um plebiszitäre Elemente erweitern - sozusagen wie Zucker in den Kaffee tun -, ohne dass es dabei zu Systembrüchen oder Problemen kommt. Mit solchen Ergänzungen muss man daher sehr sinnvoll umgehen. Wir haben eben noch einmal gehört, dass sich die Einführung der plebiszitären Elemente in Niedersachsen ebenfalls bewährt hat. Diese Elemente wurden angenommen; sie waren teilweise erfolgreich und teilweise nicht erfolgreich. Das kann manchmal beispielsweise vom Thema der Befragung abhängen. Der Bund zieht in der Diskussion jetzt erst nach, nachdem sich diese Elemente auf kommunaler Ebene und auf Landesebene bewährt haben.
Wenn wir damit immer weitermachen würden, entstände aber ein Problem; denn unsere Gesellschaft ist ganz anders strukturiert. In einem Plebiszit wird immer eine Ja-/Nein-Frage gestellt. Man kann sich für die eine oder andere Richtung entscheiden. In Deutschland wird aber nach der Konsensdiplomatie verfahren bzw. wir leben in einer Konsensdemokratie - wie man es auch immer bezeichnen möchte -, in der alle Interessengruppen mit einbezogen werden: In Expertenanhörungen werden alle Interessen vorgetragen und versucht man, möglichst viele in einen Konsens zu integrieren, z. B. bei Planfeststellungen. Dieses manchmal etwas langwierige und zu Recht auch immer als schwergängig bezeichnete System führt dazu, dass niemand vergessen wird. Das heißt, die Argumente von Minderheiten oder anderen Gruppen können nicht einfach ignoriert werden, sondern sie werden in den Verfahren berücksichtigt. Das kann man mit einer Ja-/Nein-Frage eines Plebiszites so nicht erreichen. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass man in gewissen Bereichen, in denen man nicht einfach mit Ja oder Nein entscheiden kann wie beispielsweise bei den baurechtlichen Fragen, die Sie ja jetzt aufnehmen wollen, nicht über plebiszitäre Elemente, sondern nach dem bewährten System vorgeht.
Auch ein beliebiges Absenken der Hürden führt nicht dazu, dass sich die Elemente verbessern. Denn die Hürden sind so angelegt, dass sie auch übersprungen werden können, und sie sind ja schon übersprungen worden, wenn es ein wirkliches Interesse an dem Thema gab. Ein Scheitern auf kommunaler Ebene kann ja manchmal auch
damit zu tun haben, dass die Mehrheit ein anderes Anliegen unterstützte als diejenigen, die den Volksentscheid beantragt haben. Auch das kann ja eine bewusste Entscheidung der Bürger gewesen sein. Wenn ein Volksentscheid keine Mehrheit findet, dann heißt das ja nicht automatisch, dass das Instrument falsch ist, sondern es kann auch sein, dass das Anliegen in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig war.
Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode auch mit den Quoren intensiv auseinandergesetzt und haben damals keinen Veränderungsbedarf gesehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie wieder die gleichen Vorstöße unternehmen werden. Wenn wir die Kommunalgesetze in einem Kommunalgesetzbuch zusammenfassen, werden wir noch einmal darüber diskutieren. Aber aus heutiger Sicht sehe ich weder bei den Quoren noch bei den Rechtsgebieten Änderungsbedarf.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in der letzten Wahlperiode hat uns dieses Thema beschäftigt. Herr Kollege, es ist auch durchaus in Ordnung, wenn die Grünen wieder einen solchen Antrag stellen.
Eine Bemerkung möchte ich zu Anfang machen: Ich glaube, die Freiheit, die Sie anmahnen, ist bereits vorhanden. Die deutsche Bevölkerung hat nie größere Freiheit gehabt als heute. Das sollte man an diesem Tage vielleicht auch einmal sagen dürfen.
Meine Damen und Herren, Deutschland - so haben es die Väter und Mütter des Grundgesetzes seinerzeit gewollt - ist ein Land der repräsentativen Demokratie, vermittelt durch gewählte Abgeordnete. Diese verabschieden Gesetze, beschließen Haushalte und gestalten die Politik auf allen staatlichen Ebenen. Auf der Bundesebene kennen wir
eigentlich nur zwei Fälle, in denen plebiszitäre Elemente zum Tragen kommen. Nach den Verfassungen aller 16 Bundesländer sind Volksbegehren und Volksentscheide möglich. Das ist auch gut so. Das ist gut für die Demokratie, und das sollten wir alle zusammen unterstützen.
Meine Damen und Herren, die Hürden, die überwunden werden müssen, sind allerdings durchaus unterschiedlich hoch. Das Bundesland Bayern hat die niedrigsten Hürden und das Saarland, soweit ich weiß, die höchsten. Aber ist das Saarland deshalb weniger demokratisch als Bayern? - Ich meine, die Länder haben das in eigener Kompetenz so entschieden, und wir sollten diese Unterschiedlichkeit in den Ländern akzeptieren.
Meine Damen und Herren, Volksentscheide scheinen durchaus beliebt zu sein. In Niedersachsen - das ist eben gesagt worden - ist im Jahre 1996 die Kommunalverfassung um den § 22 b erweitert worden. Dort wird das grundsätzlich gefasste Recht der repräsentativen Demokratie in einem Punkt durchbrochen, indem es unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert wird. Das haben wir alle damals so gewollt. Eine Enquete-Kommission hat diesen Vorschlag entwickelt. Herr Kollege, Sie haben das eben ausführlich dargelegt. Der Gesetzgeber hat gewisse Hürden - Zulassungsquoren - eingebaut.
Man kann sicherlich über vieles diskutieren. Aber ich meine, wir müssen grundsätzlich eines festhalten: Wer der Bevölkerung suggeriert, die Finanzen spielten keine Rolle, oder wer die Frage der Finanzen gänzlich ausklammert - Herr Kollege, Sie haben das auch schon gesagt -, der kann nicht erwarten, dass wir dem zustimmen. Es kann doch nicht sein, dass sich die Räte in den Städten und Gemeinden den ganzen Tag Gedanken darüber machen, wie sie Projekte finanzieren können, und wir sagen „Finanzen spielen keine Rolle“.
Meine Damen und Herren, wenn der Verein „Mehr Demokratie“, wie er sich nennt, recht hat, dann liegt Niedersachsen bei der Anzahl der Bürgerbegehren und Volksentscheide durchaus im Mittelfeld. Ich meine, grundsätzlich haben sich die Elemente, die wir in Niedersachsen haben, bewährt. Seinerzeit wurde das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und damit der Räte im Kernbereich unangetastet gelassen. Auf der kommunalen Ebe
ne - um die geht es ja heute - werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte direkt gewählt. Mehr Demokratie hat es im kommunalen Bereich nie gegeben. Wir sollten das hier auch positiv feststellen.
Meine Damen und Herren, es gibt durchaus immer wieder Vorschläge - das zeigt auch Ihr Antrag -, wie vermeintlich mehr Demokratie sozusagen herbeizuzaubern sei. Es gibt Argumente für und gegen mehr Demokratie. Ich glaube, die Kernfrage ist immer wieder die: Binden Plebiszite die Bürgerinnen und Bürger mehr an das Gemeinwesen oder bewirken sie - das sollten wir zumindest auch mit einbeziehen - am Ende vielleicht sogar das Gegenteil, weil sich Frust und Enttäuschung breitmachen, wenn man ein Ziel, das man glaubte, damit erreichen zu können, gar nicht erreicht hat. Das führt auch zu Enttäuschungen.
Meine Damen und Herren, Volksentscheide wie jüngst in Berlin und in Schwerin haben gezeigt, dass durchaus etwas bewegt werden kann. Ich will das Ergebnis aus Berlin nicht weiter kommentieren. Allerdings hat der Regierende Bürgermeister erklärt - da hat er durchaus juristisch korrekt gehandelt -: Egal, was beschlossen wird, Tempelhof wird geschlossen. - Das hat die Demokratie in Berlin sicherlich nicht besonders befördert, und politisch ist das möglicherweise auch sehr desaströs. So wird möglicherweise mit einem vermeintlich guten Ansatz die Abkehr von der Politik auch noch beschleunigt.
Meine Damen und Herren, in einem Artikel in der Zeit war neulich zu lesen - das hat Herr Kollege Bode schon zitiert -, die Vorstellung, beide politischen Systeme - wenn man das so sagen darf - miteinander zu vermischen, sei ein Stück weit eine Illusion. An anderer Stelle war zu lesen, die direkte Demokratie könne man einführen, aber sie habe ihren Preis, nämlich zumindest die teilweise Entmachtung der kommunalen und der übrigen Parlamente und eine drastische Reduktion der Kontrolle politischer Entscheidungen durch die Gerichte. - Wer das will, soll das dann aber auch sagen.
Beides, unmittelbare und mittelbare Demokratie zusammen, geht meines Erachtens nicht. Wer etwas anderes suggeriert, täuscht damit auch den Bürger und fördert den Verdruss an der Politik.
len Spitzenverbände noch dazu hören. Ich bin auf deren Stellungnahmen durchaus gespannt. Es war immer guter Brauch, die davon Betroffenen zu hören. Ich bin der Meinung, dass wir mit großer Gelassenheit an dieses Thema herangehen und es im Ausschuss behandeln können. Ich bin aber auch der Meinung, dass auf der kommunalen Ebene in weiten Bereichen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger hervorragende Arbeit geleistet wird, und es wird auch in Zukunft unser Ziel sein, diese Arbeit zu unterstützen und zu fördern. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Briese das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Herr Hiebing, das war zunächst einmal eine sehr angenehme Rede mit sehr differenzierten und sehr sachlichen Ausführungen zur Thematik. Ich finde, das haben Sie sehr gut dargestellt. Dass auch der kommunale Bürgerentscheid nicht alle unsere Probleme lösen kann, sondern auch Fußangeln hat, ist gar keine Frage. Mich hat allerdings Ihre Aussage ein bisschen verwundert, wir hätten eigentlich einen Wettbewerbsföderalismus, die Bayern seien sehr viel liberaler und eigentlich auch besser als wir, aber trotzdem brauchten wir uns das nicht anzuschauen. Das ist ein bisschen widersprüchlich.
Ich stimme auch Ihrer Aussage zu, dass die Freiheit in der Bundesrepublik oder in den Ländern und Kommunen niemals so groß war wie heute. Aber das ist doch kein Grund dafür, nicht noch ein bisschen mehr Freiheit zu wagen, nicht noch ein bisschen mehr Verantwortung auf die untere Ebene zu verlagern oder zu delegieren. Wir können da ruhig immer noch etwas besser werden.
Zu dem Argument der Kostendeckung, das Sie ebenso wie Herr Krogmann angeführt haben: Die Leute sind beim Bürgerentscheid sehr sparsam und sehr steuerbewusst.