kreise, und deswegen kann ich Sie bald nicht mehr verstehen. Ich bitte darum, dass ein bisschen mehr Ruhe ist. - Herr Kollege Briese!
Deswegen sind diese Leute sehr verärgert, Herr Sander, dass keine Umweltpolitik mit den Menschen stattfindet,
sondern eine Kraftwerksparkerneuerung über die Köpfe der Menschen hinweg. Sie machen keine Umweltpolitik mit den Menschen in den genannten Städten, sondern Sie verkohlen die Menschen in diesen Städten. Das wollen wir verändern.
Kurz und gut: Wir wollen den Bürgerentscheid in Niedersachsen reformieren. Wir haben eine große Palette an Vorschlägen gemacht. Wir wollen beispielsweise, dass die gleichen Grundsätze eingeführt werden, die auch bei Wahlen gelten. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass beim Bürgerentscheid nicht das gleiche Verfahrensprinzip wie bei Wahlen praktiziert wird. Die Verwaltungen haben heute noch eine ganze Menge an Möglichkeiten, einen kommunalen Bürgerentscheid zu verhindern, z. B. durch stark reduzierte Öffnungszeiten oder durch weniger Wahlbenachrichtigungen. Das alles muss abgebaut werden. Wir brauchen Fairnessklauseln in der Kommunalverfassung, damit der Bürgerentscheid auch vernünftig durchgeführt wird, und wir brauchen auch eine Absenkung der Quoren. Das ist nämlich ein Fremdkörper in der entsprechenden Entscheidung. Das haben wir bei anderen Wahlen nicht.
Ich komme zum Schluss: Wir wollen heute mehr Demokratie wagen in Niedersachsen. Dazu brauchen wir dringend eine Reform des kommunalen Bürgerentscheids. Wer heute mit fadenscheinigen Argumenten dagegen ist, zeigt nur eines: Er traut den Bürgerinnen und Bürgern nichts zu. Wer den Antrag ablehnt, ist weder liberal noch mutig, sondern ängstlich und misstrauisch gegenüber den Bürgern. Das erwarte ich eigentlich nicht von der Regierungsmehrheit in diesem Hause. Deswegen können Sie diesem Antrag auch getrost zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Antrag geht es ja auch schlichtweg um gelebte Demokratie. Wie manche Fraktionen in diesem Parlament Demokratie leben, sehe ich gerade rechts außen vor mir. Wenn es nicht mehr interessant zu sein scheint, wenn es nicht mehr um Schlammschlachten oder andere Dinge geht, dann geht man einfach hinaus, wartet das Klingelzeichen ab und kommt dann wieder herein.
Nun zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. 1988 gab es das nur in Baden-Württemberg. Seit 1996 gibt es dieses Verfahren auch in Niedersachsen. Allerdings sind zu viele Themen davon ausgeschlossen. Bauleitpläne und Planfeststellungsverfahren sind schon genannt worden. Zudem sind die Hürden insgesamt viel zu hoch. 44 % aller Verfahren scheitern an formalen Hürden.
Angesichts dieser Zahlen ist es für mich völlig unverständlich, dass die Koalition eine Änderung dieser Regelung nicht einmal als Prüfauftrag in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen hat. Die Regierung zeichnet sich an dieser Stelle durch Reformunfähigkeit aus.
Sie lässt erkennen, wie wertvoll ihr die Bürgerbeteiligung wirklich ist, und sie lässt erkennen, wie wichtig ihr das Vertrauen der Menschen unseres Landes in Demokratie und Politik ist.
Herr Wulff, nehmen Sie sich - er ist schon weg - bitte kein Beispiel an Ihren Hamburger Kolleginnen und Kollegen; denn die agieren auch kein bisschen bürgerfreundlich.
Nein, sprechen Sie vielmehr mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Schwesterpartei in Bayern, der CSU. Denn während es im gleichen Zeitraum
Auf Bundesebene ist ja sogar die FDP nicht unfortschrittlich - so nenne ich das einmal. Sie hat einen Gesetzentwurf zur direkten Demokratie auf Bundesebene vorgelegt. Daraus möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin kurz zitieren:
„Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz
Der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen. Auf diese Weise gewinnt das Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung.“
Aha. - Meine Damen und Herren von der Regierung - - - Sind alle hier? - Oh, nein, auch nicht, alle sind nicht da.
- Ja, das macht nichts. Sie können ja auch hinausgehen, wenn Sie es nicht ertragen können. Niemand hindert Sie daran.
Meine Damen und Herren von der Regierung, bei der Beantwortung von Dringlichen Anfragen heute Vormittag ist Ihr Demokratieverständnis mal wieder ein Stück weit richtig deutlich geworden.
Zeigen Sie jetzt, dass es auch anders geht! Haben Sie Mut zur Lücke und machen Sie sich zügig an die Kommunalverfassungsreform! Reißen Sie die bestehenden Hürden für die Bürgerinnen und Bürger ein und beteiligen Sie die Menschen in unserem Land direkt an Entscheidungen, die sie betreffen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Briese, dass hier ein bisschen weniger los ist, liegt vielleicht auch daran, dass der Antrag nicht ganz neu ist. Die Grünen haben ja vor einigen Jahren schon einmal versucht, die Verfassung in dieser Richtung zu ändern.
- Damals mit Unterstützung der SPD. Aber ich denke, es ist sicherlich wert, dass man noch einmal neu darüber nachdenkt.
1996 haben wir selbst hier in Niedersachsen das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid möglich gemacht und in die Niedersächsische Gemeindeordnung aufgenommen. Das politische Leben in unseren Kommunen ist damit ein Stück moderner und lebendiger geworden. Man kann sagen, wir haben damals mehr Demokratie gewagt.
Heute, zwölf Jahre später, kann Niedersachsen schon auf einige Erfahrungen zurückblicken. Es sind hier ja auch schon ein paar Sachen angesprochen worden. Das neue Instrument ist angenommen worden. Es hat eine Reihe von Bürgerbegehren und auch einige Bürgerentscheide gegeben.
Allerdings - das gebe ich zu - gibt es natürlich auch Unwillen und Kritik. Nicht jede Initiative hat das gewünschte Ziel erreicht. Manche Initiativen haben die Mehrheit nicht erreicht, andere sind an den formalen Kriterien gescheitert.
Ich gehe einmal davon aus, dass sich der Antrag der Grünen in erster Linie auf diese Gruppe bezieht. Wir als SPD-Fraktion - das kann ich vorweg sagen - können dem nur in Teilen folgen.
Richtig ist: Viele Initiativen scheitern schon an der Zulässigkeit. Der Frust ist natürlich groß, wenn man Tausende von Unterschriften sammelt und
dann vor dem Verwaltungsgericht scheitert. Doch ist es wichtig, die Latte nicht zu niedrig zu legen. Wer den Beschluss eines gewählten Rates mit einem Bürgerentscheid außer Kraft setzen will, der, finde ich, muss schon nachweisen, dass eine ausreichende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern hinter ihm steht. Ich meine, mit den Quoren, die wir in Niedersachsen haben, liegen wir im Mittelfeld der Bundesländer in Deutschland, und wir sollten daran festhalten.
Es gab auch Bürgerbegehren, die Opfer einer - ich will es einmal vorsichtig formulieren - wenig kooperativen Haltung der betroffenen Kommune wurden. Quoren wurden nicht erreicht, Abstimmungstermine ungünstig gelegt. Wenn die Grünen hier mehr Fairness verlangen, dann stimmen wir dem zu. Das sehen wir auch so.
Es stellt sich nur die Frage: Kann man politische Fairness in einer Verfassung verankern, oder ist das eine Frage des politischen Stils in einer Gemeinde? - Ich denke, in der Verfassung kann man das nicht vorschreiben. Das muss vor Ort gewährleistet werden. Das ist sicherlich auch bei den Kommunalverwaltungen ein Lernprozess.