Für mich ist auch klar, dass die Auflagen aus den vorherigen Planfeststellungsbeschlüssen zur letzten Elbvertiefung in vollem Umfange erfüllt werden müssen, insbesondere in der Frage der Beweissicherungsberichte.
Außerdem müssen wir darauf drängen, dass die zusätzlich anfallenden Kosten bei der Erhaltung der Deiche, für die Unterhaltung von Buhnen und Deckwerken sowie für Ufersicherung übernommen und negative Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft kompensiert werden müssen, falls es zu einer weiteren Elbvertiefung kommen sollte.
Meine Damen und Herren, wir haben ganz klare Kriterien. Sie sind mehrfach in Beschlüssen durch den Landtag und das Kabinett formuliert worden. Diese Kriterien und Forderungen unterstützen die Menschen an der Elbe. Deswegen sage ich ganz klar, dass es keine vorgezogenen Maßnahmen geben darf, die ohne Planfeststellungsverfahren aus der Lamäng in der Elbe gemacht werden. Hier sind wir in der Verantwortung für die Menschen an der Elbe. Diese Verantwortung nehmen wir ernst, und für diese Verantwortung stehen wir auch gerade.
Ich sage auch ganz klar: Solange diese von der Landesregierung im förmlichen Verfahren verlangten Kriterien nicht von Hamburg und vom Bund erfüllt werden, muss das Land einer weiteren Elbvertiefung das Einvernehmen versagen. Denn CDU und FDP in Niedersachsen stehen zu ihrem Wort.
Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Sander. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Ministerpräsident hat für die Landesregierung klar Position bezogen. Das war in der Vergangenheit so, und das wird in der Zukunft ebenfalls so sein. Lassen Sie mich daher auf einige Aspekte eingehen, die dazu führen, dass wir im
Wir müssen feststellen, dass die Elbvertiefungen in den Jahren 1999 und 2000 zu erheblichen Veränderungen im Flusssystem geführt haben. Insbesondere sind die Erosionskräfte des Flusses stärker geworden. An mehreren Teilstrecken - Herr Kollege Oetjen hat darauf hingewiesen - sind Sandabbrüche festzustellen. Sandvorspülungen waren z. B. im letzten Jahr in Otterndorf unbedingt notwendig.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem ist, dass die Verschlickung erheblich zugenommen hat. Das Verschlickungsproblem wird man wahrscheinlich nicht mit einem Fonds lösen können, in den man Geld zahlt, um die Häfen für die Sportbootbesitzer wieder zugänglich zu machen. Wir müssen also darangehen, dass die Sedimente, die durch die Flut in die Elbe hineingetragen werden, mit dem Abfluss des Wassers möglichst auch wieder herausgeführt werden. Um dieses Problem zu lösen, müssen wir dort also flusstechnische Maßnahmen durchführen, wie wir sie z. B. im Augenblick für die Ems überlegen.
Die Fachgutachten zur damaligen Elbvertiefung - Frau Kollegin Somfleth, darauf habe ich mich bezogen - haben diese nachhaltigen Veränderungen leider nicht thematisiert. Deswegen legen wir zum jetzigen Zeitpunkt besonderen Wert darauf, dass dies geschieht. Bei der letzten Fahrrinnenanpassung hat man z. B. den Bereich zwischen Otterndorf und Lühesand geringer vertieft als den übrigen Bereich. Damals wurde immer wieder deutlich erklärt, diese so genannte Sockelstrecke sei unverzichtbar. In der Machbarkeitsstudie wurde zwar auch noch nachgewiesen, dass dies dringend erforderlich ist, um gravierende Veränderungen wasserwirtschaftlicher Art zu vermeiden, angeblich spielt das jetzt aber bei der Vertiefung nicht mehr diese Rolle. Dieser Sockel wird also abgetragen.
Meine Damen und Herren, der Küstenschutz hat absolute Priorität. Er muss gewährleistet sein. Bei jeder weiteren Vertiefung der Unterelbe ist deshalb gerade aus niedersächsischer Sicht - dort haben wir als Parlament und als Regierung eine Gesamtverantwortung - zugunsten der Bevölkerung nachzuweisen, dass der Küstenschutz sichergestellt ist. Die Deichsicherheit darf nicht gefährdet werden.
Hier muss das langfristige Verhalten des Stromes, der morphologische Nachlauf, in erforderlichem Umfang berücksichtigt werden. Das bedeutet im Ergebnis, dass eine abschließende Beurteilung der Folgewirkung einer erneuten Elbvertiefung auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten noch nicht möglich ist. Das wird jetzt im Planfeststellungsverfahren geklärt werden müssen.
Meine Damen und Herren, damit nicht weitere Streitigkeiten entstehen, ist auch wichtig, dass die Beweissicherheit verbessert wird, die es jetzt schon gibt, die aber nicht zu dem Ergebnis geführt hat, dass sie einvernehmlich zwischen den Deichverbänden und der Bundeswasserstraßenverwaltung durchgeführt wird.
Wir haben als Landesregierung nie einen Zweifel daran gehabt, dass die Elbvertiefung für den Hamburger Hafen von entscheidender Bedeutung ist. Deswegen ist das kein Streitthema. Der Hafen muss konkurrenzfähig bleiben, die Arbeitsplätze im Unterelberaum müssen gesichert werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass die negativen Folgen der Elbvertiefung für die Sicherheit der Menschen ausgeblendet werden. Daher muss eindeutig der Nachweis erbracht werden, dass weitere Erosionen und die damit verbundenen Kosten der Schadensbehebung vermieden werden.
Meine Damen und Herren, unsere niedersächsischen Bedenken können sich nur auf die wasserkundliche Durchführung und auf landeskulturelle Dinge beziehen. Dort haben wir die Möglichkeit, unser Einvernehmen zu versagen. Politisch können wir das so oder so bewerten. Das reicht aber nicht aus, um vor Gericht erfolgreich bestehen zu können. Daher muss dieses Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß betrieben werden. Darauf werden wir achten und eine Berücksichtigung der Bedenken einfordern. Für die Menschen an der Unterelbe und für die Sicherheit der Deiche werden wir weiter streiten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung.
Zuständig ist der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegen
Zweite Beratung: Steuerbetrug bekämpfen - Steuergerechtigkeit herstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/57 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/138
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Sie haben den Antrag doch im Ausschuss schon so lange begründet! Dann kön- nen Sie das jetzt doch weglassen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten Ihnen unseren Antrag vorgelegt, weil wir es nicht länger hinnehmen wollten, dass dem Land Niedersachsen und damit zugleich dem ehrlichen Steuerzahler jährlich durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Abermillionen Euro entgehen. Ganz aktuell konnten wir ja heute lesen - das konnten wir im Ausschuss noch nicht beraten, Herr Althusmann -, dass in der Liechtenstein-Affäre voraussichtlich Einnahmen von etwa 1 Milliarde Euro in die deutschen Staatskassen fließen werden. Das macht noch einmal mehr deutlich, in welcher Dimension sich die Einnahmeausfälle bewegen können. Experten haben schon lange darauf hingewiesen, dass durch die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung deutliche Mehreinnahmen zu erzielen sind. Darüber haben wir im Ausschuss in der Tat ausführlich gesprochen, aber Sie wollten es ja nicht zur Kenntnis nehmen.
Offensichtlich besteht also insbesondere in den Reihen der Regierungskoalition kein großes Interesse daran, diese Einnahmemöglichkeiten auch tatsächlich zu realisieren. Das ist jedenfalls die Botschaft Ihrer Ablehnung. In der Ausschussberatung haben Sie als Finanzexperten von CDU, SPD und FDP deutlich gemacht, dass Sie kein gesteigertes Interesse an mehr Steuergerechtigkeit haben und damit zudem noch den Eindruck erweckt, dass offensichtlich genügend Geld in Ihren Kassen ist.
Hier muss ich Ihnen als haushaltspolitischer Sprecher meiner Fraktion einmal eines sagen: Die Schlaraffenlandjahre sind vorbei. Die aktuelle Steuerschätzung, die heute veröffentlicht worden ist, zeigt es ja auf. Angesichts der erwarteten Konjunkturabkühlung - sicherlich wird auch die Bankenkrise noch etwas dazu beigetragen haben - werden wir uns für 2009 auf deutlich weniger Steuereinnahmen einstellen müssen als bisher erhofft. Insofern kann man sagen: Bisher haben Sie finanzpolitisch mehr Glück als Verstand gehabt.
Nur sind diese Zeiten in der Tat vorbei. In den starken Jahren seit 2006 sprudelten die Steuereinnahmen, und die schwarz-gelbe Koalition erfüllte gerade vor der Landtagswahl noch munter politische Wunschlisten. Sie haben dabei völlig verdrängt, dass nach wie vor erhebliche strukturelle Defizite zu schließen sind. Zu einer verantwortungsbewussten Haushalts- und Finanzpolitik gehört eben auch Nachhaltigkeit. Sie haben dagegen mit Ihrer Koalitionsvereinbarung ein haushaltspolitisches Kartenhaus aufgebaut und verschieben die Vorsorge z. B. für die explodierenden Pensionslasten auf übermorgen.
Sie stellen die Landesbeteiligungen infrage und lassen damit die Diskussion dazu im innerkoalitionären Gezank ins Leere laufen. So jedenfalls kann man dieses Problem nicht lösen. Ihre unbelehrbare Haltung, die Sie mit der Ablehnung unseres Antrags demonstrieren, zeigt eben wieder einmal deutlich, dass Sie in dieser Sache beratungsresistent sind und absolut nichts dazugelernt haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den Entschließungsantrag „Steuerbetrug bekämpfen - Steuergerechtigkeit herstellen“ eingereicht. Anlass waren, wie eben von Herrn Klein erwähnt, die Vorfälle in Liechtenstein, bei denen es ja im Wesentlichen um Einkommen- und Kapitalertragsteuer geht.
Die Grünen sind mit einem fast gleichlautenden Antrag 2004 schon einmal in die parlamentarische Beratung gegangen. Damals ging es um das Thema Umsatzsteuer. Die Grünen im nordrheinwestfälischen Landtag haben einen gleichen, auf nordrhein-westfälische Verhältnisse angepassten Antrag eingereicht. - Einige Eintöpfe schmecken besser, wenn sie zweimal gekocht wurden. Bei Anträgen bin ich mir da nicht so ganz sicher.
Wir sind uns einig, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug klar zu verurteilen sind. Steuerbetrüger schaden dem ehrlichen Steuerzahler und dem Gemeinwohl. Deshalb müssen sie mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent verfolgt werden. Die niedersächsische Finanzverwaltung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Steuerbetrug mit ausreichendem und qualifiziertem Personal und der erforderlichen technischen Ausstattung erfolgreich aufdeckt. Einige der von Ihnen erwähnten Maßnahmen werden in der niedersächsischen Steuerpraxis bereits umgesetzt. Andere große von Ihnen vorgeschlagene Maßnahmen führen nicht in die richtige Richtung. Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Zur Begründung im Detail. Gerade die aktuelle Situation bei den Steuereinnahmen belegt, dass wir ein ausgefeiltes und erfolgreiches System der Steuer- und Abgabenprüfungen haben, das in Niedersachsen laufend verbessert wird. Beleg ist dafür das Prüfungssystem hinsichtlich Prüfungsvielfalt, Prüfungsturnus, Verknüpfung zwischen den Prüfungsarten und seiner EDV-mäßigen Unterstützung. Wir haben motivierte Mitarbeiter mit der erforderlichen Fachkompetenz und den notwendigen regionalen Kenntnissen.
Kurz zu diesen Aspekten. In Ihren Anträgen kommen immer nur Betriebsprüfungen vor. Natürlich gibt es regelmäßige Betriebsprüfungen, Großbetriebsprüfungen, normale Betriebsprüfungen. Die Mitarbeiter des Finanzamtes kontrollieren die Ab