Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Heineking, die Worte hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Der Glaube fehlt mir wegen der Aussagen Ihrer Fraktion und der Aussage der Kollegin König von der FDP-Fraktion im Ausschuss, als wir diese Petition behandelt haben.
Waren es nicht Sie, Herr Hoppenbrock, der davor gewarnt hat, einen Präzedenzfall zu schaffen? Schließlich warten sie ja selber schon jahrelang darauf, dass ein entsprechender Fahrstuhl bei Ihnen vor Ort gebaut wird.
Haben Sie nicht auch im Ausschuss zu bedenken gegeben, dass wir die Prioritätenliste ja gar nicht kennen würden? Und war sich Frau König nicht ganz sicher, dass wir, wenn wir für „Berücksichtigung“ bzw. für ein schnelles Handeln plädieren, die Bahn aus ihrer Verpflichtung entlassen würden? - In diesem Geiste haben Sie „Sach- und Rechtslage“ vorgeschlagen.
Die Landesverwaltung, das Wirtschaftsministerium hat erklärt, dass „Berücksichtigung“ durchaus sinnvoll wäre, da Mittel vorhanden seien und nur ein entsprechender Antrag gestellt und von uns, dem Landtag, der politische Wille bekundet werden müsste. Wir müssten die Priorität auf die Situation
der vielen mobilitätsbehinderten Menschen in Bersenbrück legen und uns dafür aussprechen, dass die Aufzüge dort gebaut werden - obwohl im Lande viele solcher Aufzüge fehlen -; denn Bersenbrück sei bereit, den Investitionskostenanteil von 25 % zu übernehmen, auch wenn ihn eigentlich - das sehen wir sehr wohl - die Bahn tragen müsste. Daran, dass die Bahn nicht genügend Mittel hat, ist allerdings die schwarz-gelbe Bundesregierung schuld.
Die Stadt Bersenbrück hat sich sogar bereit erklärt, die Betriebskosten zu tragen, und zwar meines Wissens mit Ratsmehrheit. Ich wüsste nicht, dass dort eine Alleinregierung eines Herrn Coenen existiert. Die Ratsmehrheit hat das auf Anregung der Grünen
(Heinz Rolfes [CDU]: Klar, auf Anre- gung der Grünen haben die das ge- macht! Wovon träumen Sie eigent- lich?)
auf die Prioritätenliste gesetzt, weil es in diesem Ort aufgrund der zahlreichen Einrichtungen der heilpädagogischen Hilfe so viele mobilitätsbehinderte Menschen gibt und dieser Umweg von 700 m, der dort im Moment gemacht werden muss, weil die Bahn vorschützt, sie habe vom Bund nicht genügend Mittel erhalten, diese Menschen zusätzlich benachteiligt.
Würden wir also heute, wie wir es vorschlagen, „Berücksichtigung“ beschließen, dann würden wir deutlich machen, dass wir das genauso sehen wie der Rat von Bersenbrück, und dann würden wir den politischen Beschluss fassen, dass diese Priorität von der LNVG auch so gesetzt werden soll.
Wenn Sie aber „Sach- und Rechtslage“ beschließen - inklusive den von Ihnen im Ausschuss zu Protokoll gegebenen Kommentaren -, dann beschließen Sie das Prinzip Hoffnung: Man muss in der Prioritätenliste nachschauen, wo Bersenbrück steht, und dann wird man weitersehen. - Das ist die falsche Antwort auf das Entgegenkommen der Kommune vor Ort.
Sollten wir bei dieser Petition „Berücksichtigung“ beschließen, dann würden wir allen anderen Gemeinden in diesem Land, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, Tür und Tor öffnen. Deshalb können wir das nicht tun. Wir können nicht für einen Bahnhof „Berücksichtigung“ beschließen und dies beim nächsten Bahnhof, der möglicherweise in Ihrem Wahlkreis steht, dann nicht mehr tun, weil keine Mittel zur Verfügung stehen.
Deshalb ist „Sach- und Rechtslage“ eine sinnvolle Entscheidung. Wir finden es gut, dass die Stadt Bersenbrück die Kosten übernehmen will. Das wird durch „Sach- und Rechtslage“ durchaus abgedeckt.
Sie haben allerdings unterschlagen, dass man nicht einfach entlang der Bahngleise etwas bauen darf. Das darf originär nur die Bahn. Deswegen kann das auch nur die Landesnahverkehrsgesellschaft übernehmen.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft muss die Mittel zur Verfügung stellen. Dies würde sie auch tun, sofern wir dafür plädieren. Das haben wir gemacht. Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat uns erklärt, dass sie in 2011 die Möglichkeit sieht, diesen Bahnhof zu unterstützen. Wenn die Stadt Bersenbrück weiterhin bereit ist, sich an den Kosten zu beteiligen, dann wird man das Ganze dann auch umsetzen können.
Wie bereits angekündigt, stimmen wir zunächst über die nur irrtümlich strittig gestellte Eingabe 1163 ab. Wer zu dieser Eingabe die Beschlussempfehlung des Ausschusses annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?
- Ich habe es eingangs erklärt: Es geht jetzt erst einmal nur um die eine, irrtümlich strittig gestellte Eingabe. Daher erwarte ich Konzentration. Das gilt auch für alle Abgeordneten bei ihrem Stimmverhalten.
Wir kommen jetzt zu den strittigen Eingaben. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachverhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die Eingabe 1012 auf. Sie betrifft die Nachrüstung von behindertengerechten Aufzügen an der Gleisüberbrückung am Bahnhof Bersenbrück.
Hierzu liegt der eben diskutierte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Ich stelle ihn zur Abstimmung. Wer ihm folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Zusätzlich soll die Eingabe zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Ich stelle sie zur Abstimmung. Wer ihnen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Ich rufe die Eingabe 1217 auf. Sie betrifft die Berücksichtigung von Härtefällen beim Aufnahmeverfahren nach § 59 a Abs. 1 NSchG.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten auf „Material“. Ich stelle sie zur Abstimmung. Wer ihnen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Zu diesem Punkt liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drs. 16/1933 vor.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.