Protocol of the Session on December 16, 2009

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 17 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Widersprüchliche Aussagen von Merkel, Wulff, Sander und Co. zu Krümmel?

Vor der Bundestagswahl hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Wiederanfahren des störanfälligen Atomkraftwerks Krümmel noch infrage gestellt und Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Betreiberfirma Vattenfall geäußert: „Es kann einem schon der Zorn ins Gesicht steigen, wenn man sieht, was dort passiert ist“, hatte sie am 19. Juli in der ARD gesagt. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hatte noch klarer Stellung bezogen. „Krümmel muss abgeschaltet bleiben“, sagte er der Süddeutschen Zeitung am 14. Juli. Diese Forderung war vor der Wahl auch von den Christdemokraten in Hamburg gekommen. Und der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) rechnete noch Anfang September mit einer endgültigen Stilllegung des Reaktors.

Jetzt, wenige Wochen nach der Wahl, gehe die Betreiberfirma Vattenfall davon aus, dass der Siedewasserreaktor an der Elbe im zweiten Quartal 2010 wieder angefahren wird. Der Betreiber fühlt sich von der schwarz-gelben Koalition im Bund und in Schleswig-Holstein ermutigt und geht derzeit von einer Laufzeitverlängerung von mindestens 30 Jahren aus. Dieses teilte ein Sprecher des Unternehmens im Rahmen des Energiedialoges am 10. November 2009 in Krümmel mit. Zwar sei nach dem Koalitionsvertrag noch eine konkrete Vereinbarung zu schließen, man habe aber bereits begonnen, mehrere Millionen Euro in das Kraftwerk zu investieren und tausche alle Transformatoren aus. Diese Investition werde spätestens im zweiten Quartal 2010 abgeschlossen sein, und dann könne der Reaktor wieder angefahren werden.

Gleichzeitig wird Herr Sander nun in der Landeszeitung vom 13. November 2009 im Rahmen eines Interviews zitiert: „Den Sicherheitsstandard von Krümmel kann ich nicht beurteilen. Die Schäden gab es nicht im Reaktorbereich, sondern bei den Transformatoren. Aber wenn zweimal der gleiche Schaden auftritt, weil offenbar bestimmte Dinge nicht erledigt worden sind, muss man Zweifel an den Betreibern haben. Meine Position ist klar: Wenn ein Kernkraftwerk sicher ist, kann es betrieben werden. Ist es unsicher - unabhängig vom Alter der Anlage -, muss es abgeschaltet werden. Was in Krümmel passiert ist, ist nicht akzeptabel, dort haben die Betreiber Vertrauen verspielt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die o. g. Äußerungen des Betreibers zu Krümmel ein in

Bezug auf die Ermutigung, bzw. welche Ermutigung seitens der Bundesregierung ist der Landesregierung bekannt, die eine derartige Investition von mehreren Millionen Euro zur Wiederinbetriebnahme rechtfertigen würde?

2. Welche Maßnahmen werden derzeit von der Niedersächsischen Landesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass Krümmel nicht wieder ans Netz geht, wie vor der Bundestagswahl erklärt?

3. Nach welchem Konzept/mit welchen Kriterien wird sich die Landesregierung in die von Vattenfall geplante Wiederinbetriebnahmeprozedur im Interesse Niedersachsens einbringen?

Die Landesregierung kann die behaupteten Widersprüche in den Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung und der Bundeskanzlerin nicht erkennen. Von der Landesregierung gibt es auch keine widersprüchlichen Aussagen zur Nutzung der Kernenergie. Die Position der Landesregierung ist ganz klar. Aus Sicht der Landesregierung kann auf die Kernenergie für eine verantwortungsvolle Energiepolitik derzeit nicht verzichtet werden. Eine nachhaltige Energieversorgung, die den Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ausgewogen gerecht wird, ist nach Auffassung der Landesregierung am besten durch einen ideologiefreien Mix aller verfügbaren Energieträger zu erreichen. Das schließt die Nutzung fossiler und erneuerbarer Energien, aber auch die Kernenergie ein. Die Landesregierung befindet sich mit dieser Position auch in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung. Die Landesregierung wird dessen ungeachtet aber jederzeit auch kritische Punkte der Kernenergie in der Öffentlichkeit und im politischen Raum ansprechen. Herr Ministerpräsident Wulff hat sich so u. a. auch kritischen Fragen von Bürgern zum Kernkraftwerk Krümmel im Rahmen eines von der Süddeutschen Zeitung veranstalteten Onlinechats am 14. Juli 2009 gestellt. Im Rahmen dieses Chats, auf den in der Anfrage offenbar Bezug genommen wird, hat er auch gesagt: „Jetzt müssen erst einmal die Fragen an Vattenfall als Betreiber und die Aufsicht in Kiel und Berlin beantwortet werden.“ Und weiter: „Sachlich ist für mich, dass man Atomkraftwerke sofort abschaltet, wenn Zweifel an der Sicherheit bestehen, nicht aber starr nach 32 Jahren abschaltet, wenn sie durch Nachrüstung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.“ Daraus folgt natürlich, dass dann, wenn Bedenken ausgeräumt sind, Anlagen wieder ans Netz gehen können. Dieses ist in den Agenturmeldungen dann verkürzt und falsch dargestellt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Investitionsvorhaben des Betreibers des Kernkraftwerks Krümmel und die angefragten Ermutigungen der Bundesregierung vor. Ihr sind daher auch keine Einschätzungen zu den laut Anfrage verlautbarten Äußerungen des Betreibers möglich.

Zu 2: Keine. Die Landesregierung ist für das Kernkraftwerk Krümmel nicht zuständig und hat keine Erklärungen zu der Anlage abgegeben. Für das in Schleswig-Holstein liegende Kernkraftwerk Krümmel ist die schleswig-holsteinische Landesregierung zuständig.

Zu 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Anlage 14

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 18 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Neuorganisation der Oberfinanzdirektion - Ignoriert das Kabinett einen Landtagsbeschluss?

Am 24. November 2009 hat das Kabinett beschlossen, das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) und den Landesliegenschaftsfonds zum 1. Januar 2010 in die Oberfinanzdirektion (OFD) einzugliedern. Als Ziel werden eine effiziente Personalsteuerung und Personalentwicklung genannt. Gegen diese seit Februar dieses Jahres bekannten Pläne hat der Landesrechnungshof (LRH) in seiner diesjährigen Denkschrift und bei vielen anderen Gelegenheiten erhebliche Bedenken vorgetragen. Fazit der Organisationsuntersuchung des LRH war, dass bei der OFD mehr als die Hälfte der bisherigen Aufgaben und des bisherigen Personals der Steuerabteilungen entfallen oder insbesondere auf die Finanzämter verlagert werden könnte. Der LRH regt an, die Steuerabteilungen aufzulösen und für die Leitung der Steuerverwaltung eine schlanke Landesfinanzdirektion zu errichten. Die vom Finanzminister geplante Eingliederung des NLBV hält der LRH aus verschiedenen Gründen für nicht sachgerecht. In seinem Beschluss zur Haushaltsrechnung 2007 nimmt der Landtag die Bedenken zur Kenntnis und erwartet von der Landesregierung bis zum 31. Oktober 2009 die Vorlage einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde dem Landtag bisher nicht vorgelegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum entscheidet das Kabinett die Organisationsmaßnahme, ohne dass die Landesregierung vorher die Forderung des Landtages erfüllt?

2. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Landesregierung dafür, dass die Bedenken und Ausführungen des Landesrechnungshofes falsch und deshalb zu ignorieren sind?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung innerhalb der heutigen OFD ergreifen, um auf die vom LRH festgestellten Doppelbearbeitungen und Personalüberhänge zu reagieren?

Die Fragen des Abgeordneten Hans-Jürgen Klein beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Kabinett hat seinen Beschluss zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektion bereits am 24. Februar 2009 gefasst. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang auch eine Kosten-NutzenÜberlegung angestellt worden. Die Aufforderung zur Vorlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist am 11. Juni 2009 im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ ergangen. Dieser Aufforderung ist die Landesregierung mit Vorlage vom 25. November 2009 nachgekommen (Drs. 16/1922).

Der Beschluss der Landesregierung vom 24. November 2009 detailliert lediglich den Grundsatzbeschluss.

Zu 2: Die Datenbasis, die der Prüfung des Landesrechnungshofs zugrunde lag, ist nicht mehr aktuell. Der Landesrechnungshof hat in einer knapp drei Jahre dauernden Prüfung die Steuerabteilungen Oldenburg und Hannover der Oberfinanzdirektion geprüft und daraus Schlussfolgerungen gezogen, die nicht mehr richtig sein können, weil im Prüfungszeitraum Umorganisationen erfolgten. Im Prüfungszeitraum sind nämlich sukzessive die Vorgaben der Strukturreform aus dem Jahre 2004 umgesetzt worden. So haben in diesem Zeitraum die komplett umstrukturierten Steuerabteilungen ihre Arbeit aufgenommen. Zwei Dienstleistungszentren mit jeweiliger Gesamtzuständigkeit für alle Finanzämter mussten sich neu entwickeln. Mit Abschluss der Umsetzung des Konzeptes aus 2004 war die Steuerabteilung Hannover nur noch für Infrastruktur, wie Personalausstattung, Organisationsabläufe, Haushalts- und Automationsfragen, zuständig, und die Steuerabteilung Oldenburg war und ist Fachkompetenzzentrum für alle Steuerfachfragen. Die Umsetzung dieser Organisations

maßnahmen hat im Arbeitsalltag ihren Abschluss etwa Ende 2006/Anfang 2007 gefunden.

Die Integration des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung und des Liegenschaftsfonds Niedersachsen in die Oberfinanzdirektion bzw. die Prüfung dieser Organisationseinheiten war nicht Gegenstand der Prüfung des Landesrechnungshofes. Der Landesrechnungshof hat deshalb keine belastbaren Erkenntnisse.

Dies vorausgeschickt, merke ich an: Die Landesregierung hat mit der Oberfinanzdirektion für ihre zukünftig ca. 16 000 Beschäftigten einen äußerst wirtschaftlichen und schlanken Behördenaufbau. Bereiche wie die z. B. Personalverwaltung werden für den gesamten Kreis der Beschäftigten von lediglich 37 Personen wahrgenommen. Das bedeutet, dass bei ca. 70 Ortsbehörden auf jede Ortsbehörde nicht einmal eine Person entfällt. Würden beispielsweise die Personalangelegenheiten durch die Ortsbehörden selbst erledigt, müsste der Personalbestand um das Doppelte erhöht werden.

Zu 3: Die Neuorganisation der OFD dient gerade dazu, durch eine Zusammenfassung der Querschnittsbereiche der einzelnen Verwaltungszweige Doppelarbeit bei der Aufgabenerfüllung auszuschließen.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 19 der Abg. Helge Limburg und Filiz Polat (GRÜNE)

Islamfeindlicher Übergriff auf muslimische Studentin

Am 14. November 2009 wurde in Göttingen eine Muslimin angegriffen. Vier vermutlich aus der rechtsradikalen Szene stammende Männer bepöbelten die 24-jährige Medizinstudentin, rissen sie zu Boden und traten auf sie ein. Offensichtlich gab das Kopftuch, welches das Opfer trug, den Anlass für die Gewaltaktion. So hetzten die Täter beispielsweise mit der Forderung, sie solle „endlich deutsch werden“ (vgl. taz, 20. November 2009). Diese Tat sowie der Mord an Marwa El-Sherbini am 1. Juli 2009 in Dresden und andere Taten legen den Schluss nahe, dass eine wachsende Islamfeindlichkeit in der Bevölkerung existiert.

Grund zur Sorge, dass solche Straftaten keinesfalls zu vernachlässigende Einzelfälle bilden und sie in Zukunft womöglich zunehmen werden, liefert zudem die Tatsache, dass die ver

ächtlichen Anschuldigungen Thilo Sarrazins gegenüber den türkischen und arabischen Migrantengruppen in Berlin eine bundesweite Zustimmung von 51 % innerhalb der Bevölkerung erreichten (vgl. BMP, 15. Oktober 2009). Darüber hinaus hat der überraschende Ausgang der Volksabstimmung in der Schweiz gegen den Bau von Minaretten auch zu einer Diskussion in Deutschland und Niedersachsen geführt. Nach dem Votum der Schweizer gegen Minarette fürchten deutsche Muslime, dass eine islamfeindliche Welle über Europa schwappt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem Problem der Islamfeindlichkeit adäquat entgegenzuwirken?

2. Wird das spezifische Motiv der Islamfeindlichkeit bei der polizeilichen Erfassung von Straftaten berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

3. Welche näheren Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Vorfall in Göttingen, insbesondere darüber, ob die vier Gewalttäter der rechtsradikalen Szene angehören?

Die Niedersächsische Landesregierung tritt für Toleranz und Achtung der Menschenwürde ein. Insbesondere in der Bildungspolitik zählt es zu ihren wesentlichen Zielen, die Werte einer freiheitlichen und offenen Demokratie zu vermitteln. Dazu gehört auch das Eintreten für Religionsfreiheit. Darüber hinaus wendet sich die Landesregierung mit allem Nachdruck gegen fremdenfeindliche Aktivitäten.

Die Landesregierung fördert in vielfältigen Bereichen die Integration von Muslimen. Sie steht mit den islamischen Verbänden in einem konstruktiven Dialog und tritt entschlossen möglichen islamfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft entgegen.

Integration stellt sich dabei als ein zweiseitiger Prozess dar, der nicht nur die Zugewanderten, sondern auch die Mehrheitsgesellschaft ohne Migrationshintergrund fordert. Einzelne Maßnahmen zur Integration richten sich daher sowohl an die Muslime selbst als auch an die Vertreter der Mehrheitsgesellschaft.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat unter dem Gesichtspunkt der Integration u. a. die folgenden Maßnahmen ergriffen:

Um der steigenden Nachfrage nach Informationen und Beratungswünschen in allen Extremismusbereichen Rechnung tragen zu können, wurde beim niedersächsischen Verfassungsschutz vor Kurzem