Um der steigenden Nachfrage nach Informationen und Beratungswünschen in allen Extremismusbereichen Rechnung tragen zu können, wurde beim niedersächsischen Verfassungsschutz vor Kurzem
die Niedersächsische Extremismus-InformationsStelle (NEIS) eingerichtet, die alle Präventionsangebote des Verfassungsschutzes bündelt und steuert.
So werden im Rahmen der seit November 2007 mit beachtlicher Resonanz gezeigten und bereits weit in das nächste Jahr ausgebuchten Wanderausstellung „Muslime in Niedersachsen - Probleme und Perspektiven der Integration“ einerseits Probleme aufgezeigt, aber auch positive Beispiele gelungener Integration von Muslimen dargestellt und besondere Vorbilder gewürdigt. Die Ausstellung stellt damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion um die Integration von Muslimen dar.
Im Rahmen seines Informations- und Vortragsangebotes an niedersächsischen Schulen und Bildungseinrichtungen stellt der niedersächsische Verfassungsschutz deutlich die Unterschiede zwischen der Religion des Islam und der extremistischen Ideologie des Islamismus dar. In diesem und in anderen geeigneten Zusammenhängen wird immer wieder darauf verwiesen, dass die Anhänger der Ideologie des Islamismus unter den etwa 4 Millionen Muslimen in Deutschland nur eine sehr kleine Minderheit darstellen.
Fremdenfeindliche Straftaten haben ihre Ursache häufig in rechtsextremistischen Motivationen. Insofern entfalten die vielfältigen Maßnahmen, die die Landesregierung zur Bekämpfung des Rechtextremismus ergriffen hat, auch in diesem Zusammenhang ihre Wirkung.
Vier kommunale Leitstellen für Integration organisieren z. B. Informations- und Dialogveranstaltungen für Imame sowie für Vertreterinnen und Vertreter aus Moscheegemeinden, die in der Regel direkt in integrationsrelevanten Institutionen stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen gewinnen Muslime Einblick in gesellschaftliche Strukturen und werden über spezifische Aufgaben ausgewählter Institutionen informiert. Gleichzeitig bieten diese Veranstaltungen den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen die Gelegenheit zum Gespräch und zum gegenseitigen Austausch über insbesondere auch von muslimischer Seite eingebrachte Fragestellungen.
Niedersachsen beteiligt sich mit ca. 100 Schulen an dem bundesweiten Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SOR-SMC). Im Rahmen des Netzwerkes werden unterschiedliche Formen der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ thematisiert. In dem im Jahr 2008 durch
die Bundeskoordination SOR-SMC herausgegebenen Themenheft „Jugendkulturen zwischen Islam und Islamismus“ werden sehr differenziert die unterschiedlichen Strömungen des Islam für Schülerinnen und Schüler verständlich dargestellt.
Neben der bildungspolitischen Schwerpunktsetzung auf die Sprachförderung fördert interkulturelle Bildung die Integration, Empathie und die gegenseitige Akzeptanz. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und fundamentalistischen Einstellungen und wirkt somit auch der Islamfeindlichkeit entgegen.
Zur Unterstützung der Schulen und der Lehrkräfte bei der interkulturellen Bildung stehen landesweit ca. 30 speziell für diese Aufgabe qualifizierte Lehrkräfte als Fachberaterinnen und Fachberater zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Förderung interkultureller Kompetenz vor allem durch das Diversity Trainingsprogramm „Eine Welt der Vielfalt“ stark verstärkt. Das präventiv wirkende Programm verfolgt u. a. das Ziel, Vorurteile und Stereotypen zu erkennen, deren Auswirkungen zu reflektieren und einen bewussten Umgang damit anzustreben. Derzeit gibt es in Niedersachsen für dieses Programm bereits ca. 40 ausgebildete Trainerinnen und Trainer.
Ferner wurden in diesem Jahr erstmalig ca. 15 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Studienseminaren fortgebildet, um bereits bei angehenden Lehrkräften entsprechende interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit führt in Kooperation mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Aktionswochen „Migrantinnen in Niedersachsen - Integration gestalten“ durch. Wesentlicher Inhalt der Aktionswochen ist, den Abbau von Ängsten und Vorurteilen sowie das gegenseitige Kennenlernen der jeweils anderen Kultur als einen wechselseitigen Prozess zu gestalten. Bislang wurden niedersachsenweit bereits 85 dieser Projekte in den Kommunen durchgeführt.
Zu 2: Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitliches Definitionssystem der politisch motivierten Kriminalität eingeführt, um eine bundeseinheitliche
Die Delikte werden hierbei neben den Phänomenbereichen (Rechts-, Links- und Ausländerkriminali- tät) auch einzelnen Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet.
Die der Mündlichen Anfrage zugrunde liegende Straftat zum Nachteil der Medizinstudentin ist dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - Rechts - und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ sowie den Unterthemen „Fremdenfeindlichkeit“ und „Religion“ zugeordnet worden.
Zu 3: Nach derzeitigem Stand der polizeilichen Ermittlungen wird aufgrund der Art und Weise der Tatbegehung davon ausgegangen, dass die 24-jährige Medizinstudentin mit Migrationshintergrund am 14. November 2009 auf dem Parkplatz der Universität Göttingen Opfer eines Angriffs mit fremdenfeindlicher und rechtsextremistischer Motivation geworden ist. Die mit einem Kopftuch bekleidete junge Frau wurde nach eigenen Angaben von mehreren Tätern zunächst verbal angepöbelt, im weiteren Verlauf gestoßen, zu Boden gebracht und getreten. Die Täter sollen dabei fremdenfeindliche Äußerungen vorgenommen haben. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an; die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.
Am 19. Juli 2009 protestierten 60 Untersuchungshäftlinge in der JVA Hannover gegen die dortigen, insbesondere baulichen Zustände.
Der Justizminister Busemann hatte bei seinen Übernachtungen in der JVA vom 14. bis 16. August 2008 diese betreffenden Mängel noch nicht bemerkt, obwohl sie bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich vorhanden waren. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung zitiert denselben Minister, das Haus 2 (der JVA Hanno- ver, der Fragesteller) sei im Jahr 1963 erbaut und seitdem nur notdürftig saniert worden (HAZ vom 26. Oktober 2009).
Auf die Aufforderung der Opposition, das Haus 2 der JVA Hannover sofort zu renovieren, hatte der Minister das Bild der Opposition über die Justizvollzugsanstalt Hannover noch als „offenbar sehr unvollständig und einseitig“ bezeichnet. Zur Sanierung führte das Justizministerium aus: „(…) Die Hafthäuser 2 und 3 stün
den auf der Prioritätenliste (…). Aber auch wir können nicht alles Wünschenswerte auf einmal erledigen“ (jeweils Pressemitteilung des Nie- dersächsischen Justizministeriums vom 5. Au- gust 2009).
Nunmehr kündigte im Oktober 2009 der Minister Busemann die Schließung des Untersuchungshafthauses 2 der JVA Hannover an. Begründet wurde dieses mit der schlechten Bausubstanz (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26. Oktober 2009).
1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung im Oktober 2009 ihre Meinung zum Hafthaus 2 der JVA Hannover geändert und angekündigt, das Hafthaus 2 der JVA Hannover schließen zu lassen?
2. Welche langfristigen Pläne hat die Landesregierung für die Belegungsfähigkeit der JVA Hannover unter Einbeziehung des Hafthauses 2 der JVA Hannover?
3. Was passiert mit den im Hafthaus 2 der JVA Hannover eingesetzten Bediensteten und den untergebrachten Inhaftierten?
Am 19. Juli 2009 kehrten rund 60 Untersuchungsgefangene nach der Freistunde nicht freiwillig in das Hafthaus 2 zurück. Ursächlich für das Verhalten der Gefangenen war nicht der bauliche Zustand des Hauses 2, sondern die personell bedingte Reduzierung der Aufschlusszeiten des in Rede stehenden Wochenendes.
Im Übrigen war der Justizminister während seines Aufenthaltes in der JVA Hannover nicht im Haus 2, sondern in einem Haftraum des Blockes C der ehemaligen Bildungsstätte untergebracht.
Zu 1: Das Haus 2 ist sanierungsbedürftig. Auch wenn dieser Umstand allein noch keine Schließung des Hafthauses erforderlich macht, so lassen die landesweit weiterhin rückläufigen Gefangenenzahlen im geschlossenen Männervollzug nunmehr eine Verlegung der Gefangenen des Hauses 2 in andere Häuser der JVA Hannover oder in umliegende Justizvollzugsanstalten zu. Ob das Haus nur vorübergehend oder langfristig geschlossen oder gar abgerissen wird, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Gefangenenzahlen ab.
Zu 2: Nach der Schließung des Hauses 2 wird die Belegungsfähigkeit der JVA Hannover entsprechend der Belegungsfähigkeit dieses Hauses um 137 Haftplätze herabgesetzt.
Zu 3: Die Bediensteten des Hauses 2 werden nach einer Schließung bedarfsorientiert in andere Bereiche der JVA Hannover umgesetzt.
Gefangene werden in andere Häuser der JVA Hannover oder heimatnah in umliegende Justizvollzugsanstalten verlegt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
GALILEO ist ein europäisches Satellitennavigationssystem und eines der Vorzeigeprojekte der europäischen Raumfahrtpolitik. Ein Schwerpunkt des gemeinsam von der EU und der ESA 2003 gestarteten Satellitenprogramms liegt im gesamten Bereich der sicherheitsrelevanten Anwendungen. Darunter summieren sich sowohl die „klassischen Safety-of-Life“-Anwendungen in der Luft- und Schifffahrt als auch neuartige Sicherheitsanwendungen wie Gefahrgutüberwachung und kommerziell kritische Anwendungen, die künftig eine Zertifizierung erforderlich machen. Nach Angaben der Europäischen Raumfahrtagentur ESA können bis 2010 mit GALILEO Umsätze von 10 Milliarden Euro erreicht und europaweit 100 000 bis 150 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Auch Niedersachsen partizipiert an diesem Programm und gründete im Februar 2006 im Rahmen der niedersächsischen Landesinitiative Satellitennavigation das GALILEO-Zentrum für sicherheitskritische Anwendungen, Zertifizierungen und Dienstleistungen GAUSS. Schon vorhandene Kompetenzen am Forschungsflughafen Braunschweig sollten gebündelt und GAUSS zu einem europaweiten Zentrum für Zertifizierungen und Dienstleistungen entwickelt werden. Projektträger ist ITS Niedersachsen, Projektende ist Dezember 2009.
1. Mit welchen konkreten Ergebnissen schließt das Projekt ab? Wurden die mit GAUSS angestrebten Ziele aus Sicht der Landesregierung erreicht?
2. In welcher Höhe hat Niedersachsen bisher an den von der ESA bis 2010 prognostizierten Umsätzen und Arbeitsplätzen partizipiert?
3. Mit welchen Projekten (Titel, Projektträger, Förderhöhe, Laufzeit) wird Niedersachsen zukünftig am GALILEO-Programm beteiligt sein?
Das europäische Satellitennavigationssystem GALILEO ist eine grundlegende Infrastruktur für die Zukunft der europäischen Industrien im Bereich der Hochtechnologien. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der sicherheitskritischen Anwendungen, die insbesondere im Verkehr von Bedeutung sind. Rund um des Forschungsflughafens Braunschweig existiert eine herausragende verkehrsträgerübergreifende FuE-Landschaft, die in dieser Kombination einzigartig ist.
Alle zukünftigen sicherheitsrelevanten Systeme und Dienste benötigen für ihren Einsatz eine zertifizierte Zulassung. Der Forschungsflughafen verfügt hier über weitreichende Erfahrungen und Kompetenzen.
In enger Abstimmung mit den Firmen und Forschungsinstitutionen am Forschungsflughafen hat die Niedersächsische Landesregierung im Februar 2006 die Landesinitiative Satellitennavigation gestartet und am Forschungsflughafen das GALILEO-Zentrum für sicherheitskritische Anwendungen, Zertifizierungen und Dienstleistungen, GAUSS, gegründet.